Protokoll der Sitzung vom 01.10.2015

(Zuruf von Andrea Asch [GRÜNE])

Die lassen wir nämlich jetzt im Stich. Und darum geht es. Ich fordere Sie noch einmal auf: Aufgrund der Wortmeldung der Frau Ministerin müssten Sie eigentlich diesem Antrag unter den Punkten zwei und drei zustimmen. Wenn die Vorbemerkungen von Herrn Düngel gestrichen worden wären, würden wir auch zustimmen, weil die Punkte zwei und drei inhaltlich sehr richtig sind. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Tenhumberg. Bleiben Sie noch einmal einen kleinen Moment hier, denn Frau Kollegin Kopp-Herr wollte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Ich vermute, die lassen Sie zu.

(Bernhard Tenhumberg [CDU]: Ja!)

Bitte, Frau Kollegin.

Regina Kopp-Herr (SPD: Danke schön, Herr Präsident! Danke schön, Herr Kollege Tenhumberg, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sind Sie bereit, anzuerkennen, dass wir hier keine rechtswidrigen Beschlüsse fassen können? Würden wir dies tun, hätte die Ministerpräsidentin meiner Meinung nach die Aufgabe, den Beschluss einzuhalten. Teilen Sie diese Auffassung?

Sie haben das Wort, Herr Kollege.

Bernhard Tenhumberg (CDU: Vielen Dank, Herr Präsident! In dem Antrag der Piraten sehe ich keine Rechtswidrigkeit. Wo ist in dem Punkt „Der Landtag stellt fest...“ die Rechtswidrigkeit zu erkennen? Der Landtag fordert die Landesregierung auf: Wo ist denn da die Rechtswidrigkeit zu erkennen? Es ist eine Aufforderung, Gerechtigkeit zu schaffen – mehr nicht.

(Beifall von der CDU und den PIRATEN)

Das jetzt wieder mit Rechtswidrigkeit zu verbinden, das ist doch an den Haaren herbeigezogen! Es ist nicht fair, wie man mit diesem Antrag umgeht. Wir haben unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Vorbemerkungen. Das hat Herr Düngel auch klargemacht. So stehen wir. Da haben wir unterschiedliche Auffassungen. Aber in den Forderungen „Der Landtag stellt fest...“ sind wir komplett bei diesem Antrag.

Deshalb fordere ich Sie noch einmal mit Blick auf die 10.000 Familien, die erwartet haben, diese Gelder zu bekommen, auf: Stimmen Sie dem Antrag zu, damit diesen Familien auch die Gerechtigkeit widerfährt, die sie verdient haben! – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Tenhumberg. Meine Damen und Herren, jetzt liegen mir endgültig keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Sie wären auch gar nicht möglich, weil die Redezeit von allen Fraktionen überzogen worden ist. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Piratenfraktion hat direkte Abstimmung über den Inhalt ihres Antrags Drucksache 16/9785 beantragt. Deshalb frage ich: Wer möchte dem Antrag der Piratenfraktion zustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle somit fest, dass der Antrag Drucksache 16/9785 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen

(Zurufe – Unruhe)

darf ich einen kleinen Augenblick um Ruhe bitten! – und FDP gegen die Stimmen der Piratenfraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt worden ist. Ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 5.

Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 6 kommen, möchte ich für das Protokoll vier Abstimmungsergebnisse der gestrigen Plenarsitzung deklaratorisch feststellen, weil die Ergebnisse gestern nicht eindeutig zu Protokoll gegeben worden waren. Wir holen diese Feststellung jetzt nach. Aber Sie müssen nicht mehr abstimmen; das haben wir ja schon gestern getan.

Diese Klarstellungen betreffen zum einen TOP 13, das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Gesetzentwurf Drucksache 16/9519 wurde entsprechend der Beschlussempfehlung in Drucksache 16/9810 unter Berücksichtigung der Vorlage 16/3244 einstimmig in zweiter Lesung verabschiedet.

Zu TOP 14 erfolgt folgende Klarstellung zu Protokoll: Es handelte sich dabei um das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen. Der Gesetzentwurf Drucksache 16/9517 wurde entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 16/9811 einstimmig in zweiter Lesung verabschiedet.

Zu TOP 22 – es ging um die Nachwahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen – darf ich feststellen, dass der Wahlvorschlag in Drucksache 16/9814 einstimmig angenommen wurde.

Zu guter Letzt zu TOP 26, „In den Ausschüssen erledigte Anträge“. Es ging um die Übersicht 33 gemäß § 82 Abs. 2 GO. Die Abstimmungsergebnisse in dieser Übersicht wurden einstimmig bestätigt.

Das nur noch einmal zur protokollarischen Klarstellung unserer gestrigen Tagungsergebnisse.

Wir treten ein in Tagesordnungspunkt

6 Gesetz zur Änderung der Verfassung für das

Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungs

stärkungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 16/9795

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Körfges das Wort. Bitte, Herr Körfges.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen legen ein Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vor, das der Stärkung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaftsvertretungen dienen soll; deshalb auch die Bezeichnung Kommunalvertretungsstärkungsge

Was wir anstreben, ist eine wirksame Verbesserung der Handlungs- und Arbeitsmöglichkeit unserer kommunalen Vertretungen, die durch den Wegfall der Sperrklausel bei Kommunalwahlen im Jahre 1999 in ganz erheblichem Umfang gelitten hat.

Die Räte, Kreistage, auch Bezirksvertretungen, haben gesetzlich zugewiesene Aufgaben und sind dazu verpflichtet, diese ordnungsgemäß wahrzunehmen. Durch die enorme Zersplitterung, die unsere kommunalen Vertretungsgremien in den letzten Jahren erfahren haben, ist die ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser Aufgaben gefährdet.

Das lässt sich alleine daran ablesen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass in vielen Kommunalparlamenten zwischenzeitlich die Zahl von mehr als zehn unterschiedlichen Parteien, Gruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern dazu führt, dass Sitzungen kaum noch ordnungsgemäß durchzuführen sind. Tagesordnungen und Sitzungen werden unverhältnismäßig in die Länge gezogen, Gremienarbeit wird erschwert.

(Lachen von den PIRATEN)

Man merkt, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, dass Sie sich bisher nur sehr rudimentär mit kommunaler Demokratie beschäftigt haben.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Denn man kann – da gibt es durchaus auch Parallelen zu der Arbeit in diesem Landtag – häufig genug erkennen, dass der Wortschwall – gerade von Einzelvertretern und politisch völlig irrelevanten Gruppen – im negativ-proportionalen Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Bedeutung steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten, dafür treten Sie ja auch an mancher Stelle hier erheblichen Beweis an.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von den PIRATEN)

Ich füge hinzu – das ist ein hohes Gut in unserem Bundesland –, dass alle kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ihre Aufgaben ehrenamtlich neben ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen in ihrer Freizeit ausüben. Deshalb wiegen diese Umstände, wenn man am bewährten System unserer kommunalen Demokratie festhalten will, umso schwerer.

Kleinst- und Splitterparteien, die über faktisch keinen Rückhalt in der Bevölkerung verfügen, können in den Vertretungsorganen sozusagen Zünglein an der Waage spielen und auch an der Stelle das tatsächliche Verhältnis völlig umkehren – bezogen auf das, was sie versuchen, an politischem Einfluss zu gewinnen.

Wie reagiert die kommunale Demokratie darauf: mit der Bildung von großen Mehrheitszusammenschlüssen, großen Koalitionen. Das führt faktisch dazu, dass der Einfluss der kleinen und kleinsten Gruppen überhaupt nicht mehr gegeben ist, aber auch die mittleren Fraktionen sind von der Willensbildung weitestgehend ausgeschlossen – auch unter demokratietheoretischen Aspekten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist das Gegenteil von dem, was oft behauptet wird, der Fall: Demokratie wird nicht gefördert und belebt, sondern erschwert.

Wir streben seit langer Zeit – auch, weil uns die Frage umtreibt, was eine Stimme bei einer Kommunalwahl wert – Stichwort: Erfolgswert – ist – die Wiedereinführung einer Sperrklausel an. Es kann doch nicht angehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass eine kleine oder Kleinstgruppierung für die Erlangung eines ersten Mandates knapp die Hälfte der Stimmen benötigt wie eine mittlere oder größere Fraktion für ein jeweils weiteres Mandat.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Insoweit haben wir gemeinsam mit den anderen antragstellenden Fraktionen die Initiative ergriffen. Ich sage Ihnen ganz offen: Mir wäre es sogar sehr recht gewesen, wenn wir uns auf 3 % hätten einigen können. Eine solche Einigung gab es nicht.

Für alle, die immer noch dem Irrglauben der juristischen Halbbildung hinterherlaufen, dies sei mit Demokratie unvereinbar, kann ich nur empfehlen: Studieren Sie einmal die Stellungnahme des Parlamentarischen Gutachterdienstes unseres Landtages oder beschäftigen Sie sich mit dem, was der entsprechende Fachausschuss des Europaparlamentes im Augenblick berät und allen Mitgliedsstaaten zur Verhinderung der Zersplitterung anrät, nämlich: Die Einführung einer Sperrklausel zwischen 3 % und 5 %.

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Aus Europa kommen nur gute Sachen!)

Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Torsten Sommer [PIRATEN]: Das war wirklich wenig!)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Nettelstroth.