Protokoll der Sitzung vom 04.11.2015

All dies war mir wichtig vorauszuschicken, bevor ich konkret auf den vorliegenden Antrag eingehe. Dazu sind die entscheidenden Dinge in der Debatte auch schon gesagt worden. Ist hier wirklich die Rechtsaufsicht gefragt? Ich denke, die Antwort ist ein klares Nein. Nordrhein-Westfalen hat sich nicht nur intensiv in die Diskussionen zur Regelung der Netzneutralität eingebracht, Nordrhein-Westfalen hat sehr frühzeitig auch erkannt, dass die gesellschaftliche Relevanz der Netzneutralität Auswirkungen auf die Medienvielfalt hat.

Daher wurden bereits im Rahmen der Novellierung des Landesmediengesetzes ausdrücklich Aufgaben der Landesmedienanstalt im Kontext Netzneutralität aufgenommen. Auch damit liegt Nordrhein

Westfalen vorn. Denn NRW ist damit neben Thüringen eines von zwei Ländern, die in ihrem Landesgesetz Zuständigkeiten und Aufgaben der Medienanstalten dazu fixiert haben. Allein schon durch die oben bereits angesprochene Medienversammlung, aber auch durch Positionspapiere und Beschlussfassungen der Medienkommission ist deutlich ge

worden: Das Thema wird natürlich in der Medienkommission behandelt und bearbeitet.

Die Rechtsaufsicht – auch darauf ist hingewiesen worden – über die LfM ist staatsfern organisiert. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts verlangt Zurückhaltung bei jeglichen Eingriffen. Daran haben wir uns zu halten. Sie werden mir sicher zustimmen, dass bei der beschriebenen Sachlage keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die LfM bei der Wahrung der ihr im Zusammenhang mit Netzneutralität übertragenen Aufgaben diese entweder inhaltlich nicht wahrnehmen oder gar rechtsverletzend, rechtswidrig vorgehen würde, und nur das würde ein Einschreiten der Rechtsaufsicht rechtfertigen.

Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben nun gemeinsam die Aufgabe, alle Möglichkeiten zu nutzen, aus der vorliegenden Regelung zur Netzneutralität in deren Umsetzung Gutes zu machen und unsere Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Ich entnehme dem Eilantrag auch, dass er von diesem Grundanliegen getragen ist. In der konkreten Ausgestaltung kann er aber wegen der Fragen der Rechtsaufsicht nur abgelehnt werden. – Ich hoffe aber trotzdem weiter auf konstruktiven Dialog in den Fragen der Netzneutralität und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Lersch-Mense. Damit sind wir am Ende der Beratung über den Eilantrag.

Wir kommen zur Abstimmung, weil über einen Eilantrag, wie Sie alle wissen, direkt abzustimmen ist. Wer stimmt dem Eilantrag zu? – Die Fraktion der Piraten. Wer stimmt gegen diesen Eilantrag? – SPD, Grüne, FDP. Gibt es Enthaltungen?

(Zurufe von der CDU: Wir auch!)

CDU auch, natürlich, habe ich gesehen. Eine Enthaltung von Herrn Schwerd, fraktionslos. Bei Ablehnung von SPD, Grünen, CDU und FDP ist dieser Eilantrag Drucksache 16/10127 mit breiter Mehrheit abgelehnt.

10 Fragestunde

Mündliche Anfragen Drucksache 16/10093

Ich rufe zunächst die

Mündliche Anfrage 72

des Herrn Abgeordneten Nicolaus Kern von der Fraktion der Piraten auf.

„Wie war der genaue Hergang der Festnahme des mutmaßlichen Attentäters Frank S. im

Fall Reker am 17. Oktober in Köln?“

In der Sitzung des Rechtsausschusses vom 28.10.2015 wurde im Rahmen des Tagesordnungspunktes 12 „Unterrichtung der Landesregierung zum Sachstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Falle Reker“ ein Bericht des Ministeriums für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen behandelt.

Grundlage der Sachverhaltsdarstellung ist in weiten Teilen ein Bericht der Generalstaatsanwältin in Köln.

Unter I. findet sich zur Festnahme des mutmaßlichen Attentäters Frank S. der folgende Satz:

„Der Beschuldigte konnte von einem Zeugen unter Zuhilfenahme einer Flaggenstange von der Gruppe der Verletzten abgedrängt werden und wurde anschließend, nach Ansprache durch einen zufällig anwesenden, nicht im Dienst befindlichen Beamten der Bundespolizei, von alarmierten Polizeikräften festgenommen.“

Diese Darstellung erscheint nicht schlüssig und wirft weitere Fragen an die Landesregierung auf.

Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Jäger antworten wird. Herr Minister, das Mikrofon ist offen.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kern! Der Generalbundesanwalt hat am 19. Oktober die Ermittlungen im Fall Reker an sich gezogen. Damit liegt die Verfahrens-, aber auch die Informationshoheit bei diesem Generalbundesanwalt. Das Justizministerium hat vor dem Hintergrund Ihrer Mündlichen Anfrage, Herr Kollege Kern, erneut Kontakt zum Generalbundesanwalt aufgenommen, um die mögliche Herausgabe weiterer Informationen mit ihm abzustimmen. Dieser hat mit Blick auf den Schutz von Ermittlungsergebnissen darum gebeten, weitere Einzelheiten des Ermittlungsverfahrens nicht zu veröffentlichen.

Aus den erwähnten Gründen werde ich dieser Bitte auch entsprechen. Unter der Leitung des Generalbundesanwaltes wird die Polizei in Köln alle Maßnahmen treffen, um die Tat und ihre Hintergründe rückhaltlos aufzuklären. Sobald der Generalbundesanwalt keine Gefährdung mehr für das Ermittlungsverfahren sieht, werden wir Ihnen gern weitere Informationen zur Verfügung stellen. Bis dahin bitte ich um Ihre Geduld. Das ist übrigens keine lex Reker, sondern eine ganz normale Verfahrensweise, wie in jedem anderen laufenden Strafverfahren auch. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Es gibt eine Frage von Kern dazu. Bitte schön, Herr Kern.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister, ich werde mich an dieser Stelle mit dieser Antwort genauso wenig zufriedengeben, wie mit der Antwort Ihres Kollegen Justizministers.

Ich weise darauf hin, dass sich meine Anfrage ausschließlich auf den Vorgang auf dem Marktplatz bezieht, also auf einen öffentlichen Raum, an dem zig Bürger als Zeugen teilgenommen haben, also was im öffentlichen Raum passiert, was auch von Journalisten berichtet wird. Ich bin nicht bereit, das einfach so zur Kenntnis zu nehmen und mich damit zu begnügen, sondern es muss möglich sein, das, was öffentlich passiert, aus Sicht der Landesregierung hier im Parlament berichtet zu bekommen.

Ich bestehe darauf, hier eine Antwort zu erhalten, die sich auf die Wahrnehmungen im öffentlichen Raum bezieht. Das gefährdet in keiner Weise irgendeine Ermittlungstätigkeit einer Staatsanwaltschaft oder eines Generalbundesanwaltes.

Es muss möglich sein, mir als Parlamentarier die Kenntnisse zu verschaffen, die jedermann, der zu diesem Zeitpunkt auf dem Markplatz zugegen war, auch erhalten hat.

Herr Minister, bitte schön.

Herr Kollege Kern, Ihr Auskunftsbegehren in allen Ehren, aber die Frage, die sich nicht stellt, ist, ob diese Straftat im öffentlichen oder im privaten Raum stattgefunden hat. Sie wollen eine Auskunft haben über einen Tathergang im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, das die Generalbundesanwaltschaft führt.

(Zuruf von Nicolaus Kern [PIRATEN]: Nein!)

Die Generalbundesanwaltschaft – das mögen Sie bitte zur Kenntnis nehmen – unterliegt nicht der Dienst- und Fachaufsicht meines Geschäftsbereichs sondern hat diese Ermittlungen an sich gezogen. Sie ist damit sowohl, was die Informationspolitik in diesem Fall angeht, als auch für das weitere Verfahren verantwortlich.

(Zuruf von Nicolaus Kern [PIRATEN])

Auskunftsbegehren bitte ich deshalb nicht an das Landesinnenministerium, sondern an die Generalbundesanwaltschaft zu richten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kern hat eine zweite Frage. Bitte, Herr Kern.

Herr Minister Jäger, Sie wissen, dass ich in meinen parlamentarischen

Rechten darauf beschränkt bin, mein Fragerecht an die Landesregierung zu richten.

Ich finde diesen Hinweis schon perfide, auf die Kollegen im Bundestag zu verweisen. Nicht, dass wir dort nicht vertreten wären. Das ist nicht der Punkt. Der Einwand im Bundestag würde lauten, dass da Landesbeamte gehandelt hätten und hier keine Zuständigkeit von Bundesministern gegeben sei, so dass hier ein Schwarze-Peter-Spiel möglich wäre, das ich als Abgeordneter so nicht bereit bin hinzunehmen.

Ich verlange, dass mir die Erkenntnisse, also das, was in Ihren Akten steht und was aus der Wahrnehmung von Landespolizeibeamten stammt, auch zur Verfügung gestellt werden. Die betreffen nicht das Ermittlungsverfahren, sondern sie betreffen rein den Hergang der Festnahme des mutmaßlichen Attentäters. Ich denke, dass Sie mir wie auch jedem anderen Abgeordneten hier im Parlament diese Antwort schuldig sind.

Herr Minister, Sie haben Gelegenheit, darauf einzugehen. Bitte schön.

Wenn Sie im Konjunktiv und theoretisch in der Lage wären, im Rahmen einer Tätigkeit im Deutschen Bundestag Fragen an ein Bundesministerium zu richten, dann würden Sie sicherlich von diesem in diesem Falle nicht die Auskunft erhalten, dass es hier eine Zuständigkeit von Landesbehörden gäbe. Im Gegenteil, ich habe es Ihnen gerade geschildert, aus welchen Gründen auch immer – dazu ist er befugt – hat der Generalbundesanwalt am 19.10. die Ermittlungen an sich gezogen.

Selbstverständlich ist Tathergang Teil des Ermittlungsverfahrens.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Falsch! Verdre- hen Sie nicht meine Frage!)

Somit obliegt es dem Generalbundesanwalt abzuwägen, ob eine Veröffentlichung von Ermittlungsdetails zurzeit das Ermittlungsverfahren gefährden könnte oder nicht gefährden könnte. Er ist im Rahmen seiner Zuständigkeit zu dem Ergebnis gekommen, dass das Ermittlungsverfahren dadurch gefährdet würde. Die Polizei in Köln ist zurzeit ausschließlich im Rahmen der Amtshilfe für den Generalbundesanwalt tätig.

Insofern noch einmal, Herr Kollege Kern: Sie können sich darüber echauffieren wie Sie wollen, das auch perfide nennen oder wie auch immer. Sie müssen aber schon zur Kenntnis nehmen, dass es in unserem Rechtsstaat bei den Strafverfolgungsbehörden bestimmte Zuständigkeiten gibt.

Ich sage noch einmal: Die Zuständigkeit für den Generalbundesanwalt ist in meinem Geschäftsbereich nicht verankert.

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Fragen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich bedanke mich bei Herrn Minister Jäger für die Beantwortung der Frage.

Wir kommen zu: