Protokoll der Sitzung vom 04.11.2015

Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Engstfeld.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute zum wiederholten Male das wirklich wichtige Thema „Netzneutralität“ auf der Tagesordnung. Wir haben in diesem Parlament auch mehrere Beschlüsse zu dem Thema „Netzneutralität“ gefasst, und zwar in unterschiedlichen Konstellationen: Rot-Grün mal zusammen mit Ihnen, mit der Piratenfraktion, aber auch mal zusammen mit der FDP-Fraktion.

An diesen Beschlüssen und an der inhaltlichen Positionierung zum Thema „Netzneutralität“ hat sich bis heute nichts geändert. Ich kann auch nicht erkennen, dass sich seit der letzten Debatte im Plenum im September die Position der Landesregierung zum Thema „Netzneutralität“ verändert hat.

Ich denke, Rot-Grün wie auch die Piratenfraktion – deswegen auch gemeinsame Beschlüsse und Anträge – sind nahe beieinander. Insofern ist das erst einmal die Ausgangslage für diese Debatte, dass

wir da eigentlich inhaltlich nahe beieinander sind und keiner diese Positionen geräumt hat.

Geändert hat sich dazu das – das haben Sie richtig in Ihrem Antrag und Ihrer Rede beschrieben –, was auf europäischer Ebene passiert ist, nämlich der Beschluss des Europäischen Parlamentes vom letzten Dienstag. Die Entscheidung vom letzten Dienstag – das muss ich auch so klar sagen – ist meiner Meinung nach ein fauler Kompromiss – eindeutig – und bedeutet de facto eine Einschränkung des Neutralitätsgebotes.

Nun droht tatsächlich ein Zweiklasseninternet, indem derjenige, der mehr für seine Daten bezahlen kann, bevorzugt wird. Die Folge wird eine weitere Marktkonzentration und Stärkung ohnehin übermächtiger US-Player und eine Schwächung der vielen kleinen und mittleren europäischen, deutschen und nordrhein-westfälischen Unternehmen sein. Das ist nicht gut, und das ist auch nicht in unserem Interesse. Deswegen hat auch unsere Fraktion im Europäischen Parlament dieser Beschlussfassung nicht zugestimmt.

Der Kollege Schneider und der Kollege Schick haben vorhin schon die Begründung genannt, warum auch wir Ihren Antrag ablehnen werden; der Unterschied zwischen Rechtsaufsicht und einer inhaltlichen Anweisung an die LfM. Das kann natürlich so nicht sein. Deshalb ist Ihr Forderungsteil im Antrag abzulehnen.

Der Kollege Schwerd, der nicht mehr bei Ihnen in der Fraktion ist, ist Mitglied und Sie, Herr Lamla, sind stellvertretendes Mitglied in der LfM. Und Sie wissen ganz genau – eigentlich sollten Sie es wissen; deswegen war ich von Ihrem Antrag auch ein bisschen überrascht –, was wir in der LfM zum Thema „Netzneutralität“ schon alles gemacht haben. Ich möchte das gern noch einmal auffrischen, weil Netzneutralität einer der Schwerpunkte der Arbeit der LfM ist.

Deswegen haben wir uns bei unserer Klausurtagung Anfang März dieses Jahres intensiv dem Thema gewidmet. Wir haben uns auch auf unserer Medienversammlung 2015 in Köln Ende Juni ausschließlich dem Thema „Netzneutralität“ gewidmet. Seit Anfang des Jahres haben wir an einem Positionspapier gearbeitet und das am 28. August – übrigens auch mit Ihren Stimmen – beschlossen. In dem Positionspapier haben wir uns mit Nachdruck für die Sicherung von Netzneutralität ausgesprochen. Wir haben vier zentrale Forderungen in dem Positionspapier festgelegt, die ich gern einmal vortragen möchte.

Erstens. Spezialdienste müssen noch enger definiert werden, um zu vermeiden, dass sich finanzstarke Anbieter Überholspuren im Netz kaufen können.

Zweitens. Das sogenannte Best-Effort-Prinzip sowie ausreichende Kapazitäten sollen bei der Übertra

gung von Inhalten auch im Internet garantiert und überwacht werden.

Drittens. Zero-Rating darf, so weit es telekommunikationsrechtlich zulässig ist, nicht in den publizistischen Wettbewerb eingreifen.

Viertens. Inhalteregulierer wie die Landesmedienanstalten sollen neben der Bundesnetzagentur Mitsprache bei der Regelung und Sicherung von Netzneutralität erhalten. Dies sollte staatsvertraglich gesichert werden.

Das noch einmal zur Erinnerung.

Auf dem Jahresempfang Ende September bei der LfM hat der Vorsitzende der Medienkommission, Professor Dr. Schwaderlapp, ausgeführt – ich zitiere –:

„Netzneutralität ist medienpolitisch hoch relevant. Je schwächer sie telekommunikationsrechtlich gefasst wird – und der europäische Entwurf ist schwach –, desto wichtiger ist die ergänzende medienpolitische Ausgestaltung. Wir werden uns damit befassen, welche Spielräume die europäische Verordnung – wenn sie denn im Oktober vom Parlament beschlossen wird – dafür noch lässt, und werden uns dafür einsetzen, diese zugunsten der Meinungsvielfalt und Diskriminierungsfreiheit zu nutzen.“

Wie Sie sehen, hat sich die LfM intensiv mit dem Thema „Netzneutralität“ befasst. Die Positionierung ist eindeutig. Die Ankündigung des Vorsitzenden, Prof. Schwaderlapp, habe ich gerade vorgetragen.

Formal haben die Kollegen Schneider und Schick natürlich völlig recht: Es gibt eine Rechtsaufsicht und keine inhaltliche Anweisung. Das wäre fatal, weil die LfM staatsfern ist. Insofern: Schade drum! Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Engstfeld. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Nückel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So viel Lob für die Landesanstalt für Medien von den Vertretern der Regierungskoalition – dass ich das noch erleben darf! Aber in diesem einen Punkt stimmt es ganz besonders. Ich bin froh, dass wir da einer Meinung sind.

Nicht überall, wo Netzneutralität draufsteht, ist auch Netzneutralität drin. Das gilt leider für den Beschluss des Europäischen Parlaments aus der letzten Woche. Ich bin froh, dass die Freien Demokraten im Europäischen Parlament die Verordnung mit ihrem Abstimmungsverhalten abgelehnt haben.

(Beifall von der FDP)

Konservative, Christdemokraten und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben mit ihrer Mehrheit das freie Internet zumindest in Gefahr gebracht. Insbesondere Europas Start-ups und der ITBereich können durch die neue Regelung benachteiligt werden. Sie können sich eventuell auf dem Markt nicht behaupten, weil sie nicht genug Geld für die „Überholspur“ zahlen können.

Die am 27. Oktober vom Europäischen Parlament erlassene Verordnung schafft die Netzneutralität zwar nicht ab, wie es in dem Antrag behauptet wird, allerdings hilft der Beschluss auch nicht, die Netzneutralität zu sichern. Die Tatsache, dass die Datenkategorien für Eingriffe in die Netzneutralität nicht abschließend festgesetzt sind, schafft Unsicherheit, und es wurde die Chance verpasst, zu definieren. Damit wurden falsche Anreize für Provider Tür und Tor geöffnet.

Einen Repräsentanten – er wurde ja schon mit Namen genannt –, eine Dampfwalze aus dem Telekommunikationsbereich, riss es ja dann auch gleich hin, das Schaffen vollendeter Tatsachen anzukündigen. Ob die Ankündigungen vom vergangenen Wochenende eine strategisch kluge Maßnahme der Telekom waren, das wird sich, glaube ich, noch herausstellen. Vielleicht muss man im Nachhinein für diesen Auftritt in aller „Drosselkom“-Tradition sogar dankbar sein.

Es wird nun noch stärker auf die nationalen Regulierungsbehörden ankommen, die Netzneutralität zu schützen. Die Landesmedienanstalt benötigt sicherlich nicht die Aufforderung, sich mit dem Thema zu beschäftigen, sicherlich auch nicht durch Staatsanweisung. Sie tut das, auch die Medienkommission. Die Frage wird nur sein, wo sie mit ihren Bedenken und Vorschlägen wird andocken können.

Auch die Bundesnetzagentur wird eine wichtigere Rolle spielen, in deren Beirat schließlich die Landesregierung vertreten ist. Die Bundesnetzagentur selbst als Mitglied des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen – kurz: GEREK – muss ja nun bis April 2016 an der Konkretisierung des Verordnungstextes arbeiten und ihre Verantwortung zeigen. Wenn die Ausgestaltung und das Tilgen – ich nenne es einmal so – von laxen und unklaren Regelungen nicht gelingen, dann werden darüber höchstwahrscheinlich die Gerichte entscheiden, und dann ist der Ausgang offen.

Hoffnung gibt mir zwar nicht EU-Kommissar Oettinger, aber er hat immerhin in der letzten Woche getwittert, er wäre bereit, über Nachbesserungen zu reden, wenn sich die Bedenken der Kritiker bewahrheiten sollten. Netzpolitik.org verweist auf die Evaluierungsfrist. „In zwei Jahren werden wir Parlament und Kommission zur Verantwortung ziehen“, schreibt Markus Beckedahl.

Die Gremien der Landesanstalt für Medien und die Medienkommission sind, wie gesagt, schon aktiv, sie brauchen nicht angewiesen zu werden. Insofern leistet der Antrag der Piraten leider keinen zählbaren Beitrag. Deswegen müssen wir ihn ablehnen. – Ich bedanke mich.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Als nächster Redner spricht der fraktionslose Abgeordnete Schwerd.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und an den Bildschirmen! Stellen Sie sich vor, die Stromversorger unseres Landes würden von den Unternehmen eine Umsatzbeteiligung verlangen, sonst könnte es auf einmal passieren, dass die Stromversorgung unverhofft ausfällt oder die Spannung plötzlich absinkt, sodass Maschinen und Geräte nicht mehr betrieben werden können. Klingt nach Erpressung? – Ist es auch!

Aus gutem Grund verlangt das Wettbewerbsrecht, dass sich Betreiber solcher Plattformen wie des Stromnetzes fair verhalten müssen – fair gegenüber den Kunden und auch fair gegenüber den Stromproduzenten. Die verlangten Preise müssen der Leistung angemessen und für alle vergleichbar sein. Das gilt zum Beispiel auch für Telefonanschlüsse oder die Versorgung mit Presseerzeugnissen.

Doch ausgerechnet im Internet ist jetzt das Gegenteil der Fall. Das Europäische Parlament hat eine Regelung beschlossen, die es Netzprovidern erlaubt, umfassende Ausnahmen von der Netzneutralität einzuführen: Überholspuren für finanzstarke Anbieter, Schneckenpost für alle anderen. Die Voraussetzungen sind so schwammig formuliert, dass sich deren Normierung erst im Vollzug des Gesetzes herauskristallisieren wird. Der Markt wird erst mal machen, und dann wird man möglicherweise vor Gericht ausloten müssen, was alles erlaubt ist und was nicht, wenn sich denn ein Kläger findet.

Wie das aussehen wird, hat die Deutsche Telekom umgehend angekündigt. Sie will Spezialdienste für Video, Onlinegaming und die Industrie einführen, die dann extra kosten werden. Wen man sich vor Augen hält, dass in den USA die Streamingdienste Netflix und YouTube streckenweise jetzt schon mehr als 70 % des gesamten Traffics verbrauchen, dann sieht man, wohin der Trend gehen wird: Spezialdienste werden das größere Volumen verbrauchen, das sogenannte freie Internet quetscht sich auf den Rest. – Insofern stimme ich dem Feststellungsteil der Piratenfraktion vollständig zu.

Im Forderungsteil allerdings schießen die Piraten – leider – am Ziel vorbei. Wer sich mit den Positionen der LfM beschäftigt hat, der weiß, dass er mit Netz

neutralität bei ihr offene Türen einrennt. Sie hier mit einem Auskunftsverlangen der Landesregierung unter Druck setzen zu wollen, dreht die tatsächlichen Verhältnisse um. Es ist vielmehr die Landesregierung, die wir auffordern müssen, die Landesmedienanstalten als Regulierungsbehörden für die Netzneutralität, zumindest soweit es Internetinhalte angeht, ins Spiel zu bringen. Das ist nämlich kein reines Wettbewerbsthema, in dem sich Telekommunikationsunternehmen durchsetzen, sondern es geht hier um Fragen der Meinungsfreiheit und der Medienvielfalt.

Also, vor dem Antrag bitte mit Forderungen, Positionen und Rechtslage der LfM auseinandersetzen und dann einen dazu passenden Forderungsteil schreiben. Das können wir gern zusammen tun. Dieses Angebot möchte ich ausdrücklich an alle Fraktionen richten. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Schwerd. – Als Nächster spricht für die Landesregierung Herr Minister Lersch-Mense.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach intensiven Diskussionen hat das Europäische Parlament am 27. Oktober 2015 die Verordnung für einen elektronischen Binnenmarkt und in diesem Rahmen auch Regelungen zur sogenannten Netzneutralität beschlossen.

Nun verstehe ich, dass Herr Lamla versucht, hier ein Bild zu zeichnen, ein Zerrbild einer Landesregierung, die sich mit diesem Thema nicht oder nur unzureichend beschäftigt hätte. Dies hat aber mit der Realität – auch darauf ist hingewiesen worden – wenig zu tun. Über Netzneutralität wurde in den letzten Jahren nicht nur auf europäischer Ebene diskutiert, sondern auch auf nationaler Ebene im Bund und in den Ländern, und bei den Ländern ist es gerade Nordrhein-Westfalen, das sich hier frühzeitig und intensiv in diesen Diskurs eingebracht hat.

Das Thema war in den letzten Jahren auch diverse Male auf der Tagesordnung des Landtags, beschäftigte hier den Wirtschaftsausschuss und den Kulturausschuss. Es gab eine Vielzahl von Anträgen, Kleinen Anfragen, und 2014 war das Thema auch Gegenstand der Beratungen – auch darauf ist hingewiesen worden – zum Landesmediengesetz. All dies führte dazu, dass gerade Nordrhein-Westfalen das komplizierte Thema Netzneutralität an der Schnittstelle von Technik, Wirtschaft und Regulierung sehr frühzeitig aufgegriffen hat.

Ganz wichtig im Sinne der Sache, im Sinne der Chancen für die digitale Wirtschaft, im Sinne eines freien Netzes, im Sinne der Medienvielfalt wurden die Diskussionen dazu ausgesprochen sachorien

tiert geführt und Initiativen häufig über Fraktionsgrenzen hinweg gestartet. Auch die Landesregierung hat frühzeitig gehandelt. Das gilt für die europäische Ebene genauso wie für den Bundesrat. Ich erinnere hier an die Entschließung zur Mitteilung der Europäischen Kommission zum digitalen Binnenmarkt. Hier haben wir, abgestimmt mit den anderen Ländern, sehr deutlich auf den aus unserer Sicht nötigen Regulierungs- und Klärungsbedarf zur Netzneutralität hingewiesen.

Wir haben auch den Rat von Experten eingeholt. Wir konnten gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien zum Beispiel die Netzneutralitätsexpertin Prof. Barbara van Schewick für die diesjährige Medienversammlung und für weitere Veranstaltungen und Diskussionen gewinnen. Zudem haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben, um frühzeitig zu klären, welche Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen des Trilogs zu ziehen sind.

Wir haben uns gefragt: Was heißt es für uns, wenn das Europäische Parlament die Regelungen wie im Trilog diskutiert auch beschließt? Wo bedarf es – auch das ist angesprochen worden – weiterer Auslegung? Wo müssen Klärungen von unklaren unbestimmten Rechtsbegriffen vorgenommen werden? Wer führt die Aufsicht? Wer begleitet den weiteren Umsetzungsprozess?

Dadurch sind wir nun in der Lage, direkt nach der Abstimmung in Brüssel in die Umsetzung der Regelungen einzusteigen und diese auch aktiv mitzugestalten. Konkret hat Prof. Dr. Thomas Fetzer als unabhängiger Gutachter bereits den Verordnungsentwurf analysiert und Handlungsoptionen auch für die nationale Ebene erarbeitet. Ein schneller Überblick zu seinen Überlegungen ergibt sich aus einer Kurzanalyse, die Sie übrigens auf unserer Internetseite abrufen und lesen können.

All dies war mir wichtig vorauszuschicken, bevor ich konkret auf den vorliegenden Antrag eingehe. Dazu sind die entscheidenden Dinge in der Debatte auch schon gesagt worden. Ist hier wirklich die Rechtsaufsicht gefragt? Ich denke, die Antwort ist ein klares Nein. Nordrhein-Westfalen hat sich nicht nur intensiv in die Diskussionen zur Regelung der Netzneutralität eingebracht, Nordrhein-Westfalen hat sehr frühzeitig auch erkannt, dass die gesellschaftliche Relevanz der Netzneutralität Auswirkungen auf die Medienvielfalt hat.