Protokoll der Sitzung vom 04.11.2015

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Transparenz staatlichen Handelns!)

Noch eine Anmerkung zum Schluss. Sie schreiben in Ihrem Antrag von Dark Web, das in der Informatik eher ein Peer-to-Peer Overlay-Netzwerk beschreibt, meinen aber, so, wie ich es verstanden habe, das Deep Web, dessen Inhalte von Suchmaschinen nicht indexiert werden. Vielleicht könnte man anmerken, dass mit Begrifflichkeiten etwas sauberer argumentiert werden soll.

Ansonsten: Lassen Sie uns den Antrag überweisen. Den können wir dann diskutierten. – Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Stein. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Kollege Keymis.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich will es sehr kurz machen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir uns dem Thema Open Government verpflichtet sehen, dass wir die Öffnung von Politik und Verwaltung gemeinsam vorantreiben wollen, dass wir uns für mehr Transparenz einsetzen. Wir machen das an einigen Beispielen, aus meinem Fachbereich einmal gesprochen, immer wieder deutlich.

Es gab eine Onlinekonsultation zum Landesmediengesetz, es gab eine zum WDR-Gesetz. Diese Dinge sind alle im Gange. Die Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich auch zunehmend und engagiert. Insofern ist das auf einem guten Wege. Die Koalition hat sich eine ganze Menge vorgenommen, um Demokratie 2.0 zu wagen.

In dem Sinne werden wir mit Ihnen über diesen Antrag im Innenausschuss sicherlich konstruktiv beraten, auch wenn er selbst von sich aus gesehen so viel dazu nicht hergibt. Das Thema gibt aber etwas her. Darüber wird sich mein Kollege Matthi Bolte im Ausschuss mit Ihnen unterhalten. Wir stimmen also der Überweisung zu. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Lürbke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Herrmann! Die Kernthese des Antrags stimmt durchaus – so, wie ich ihn verstanden habe –, wenn Sie sagen: Der Nutzen staatlicher Informationen für die Öffentlichkeit orientiert sich nicht ausschließlich am Inhalt, sondern auch an der Art und Weise, wie diese Inhalte veröffentlicht werden. Und Informationen, die nicht gefunden werden können, haben auch einen begrenzten Wert für die Gesellschaft. Da bin ich bei Ihnen. So weit, so gut.

Aber es kann auch gute Gründe geben, warum Dokumente nicht im Internet auffindbar sind. Wir haben hier gerade schon über den Abwägungsprozess gesprochen: Persönlichkeitsrechte, Geheimhaltungsbedürfnisse oder schlicht und einfach der Aufwand und die Kosten, die dem entgegenstehen und die vielleicht in keinem Verhältnis zum Informationsinte

resse stehen. Da ist sicherlich immer eine gesunde Abwägung sinnvoll.

Es gibt aber auch den genau umgekehrten Fall. Dafür möchte ich einmal aus meinem Bereich, aus der Innenpolitik, ein praktisches Beispiel geben: die polizeiliche Fahndung. Öffentlichkeitsfahndungen sind geradezu das Paradebeispiel für veröffentlichte Informationen, die man auch finden soll. Ziel einer Öffentlichkeitsfahndung ist es doch, eine breite Öffentlichkeit zu erzielen, um Hinweise zu einem Täter dank Fotos, Video und vielem mehr zu erhalten und auch Zeugen mittels Hinweis oder Tatbeschreibungen zu finden.

Genau in diesem Punkt sieht die Realität in Nordrhein-Westfalen aber anders aus. Im September 2012 – das ist schon ein paar Tage her – hat Innenminister Jäger im Innenausschuss genau zu dieser Frage bereits einmal berichtet und uns erklärt, dass Fahndungen bald über ein zentrales Fahndungsportal in Nordrhein-Westfalen stattfinden werden. Jetzt haben wir November 2015, und die Lage in Nordrhein-Westfalen hat sich eigentlich wenig geändert, bleibt in dieser Frage auch ernüchternd.

Klar ist doch, wenn zum Beispiel Fahndungsbilder nicht in Medien, in Nachrichten verbreitet werden, kann sie ein Bürger in Nordrhein-Westfalen praktisch kaum auffinden. Geht jemand auf die Internetseite der Polizei, einer Kreispolizeibehörde oder selbst des LKA in Nordrhein-Westfalen, findet er dort zur Rubrik Fahndungsersuchen erst einmal schlicht gar nichts. Das hat sich alles dort hinter einem Reiter „Aufgaben“ versteckt und ist mühsam zu finden. Immer noch fehlt auf jeder Startseite der Polizei ein zentrales Fahndungsfenster. Das ist ein Beispiel, an dem man Defizite auch bei der Veröffentlichung von Daten feststellen kann.

(Beifall von der FDP)

Bei solchen Fahndungsersuchen ist die Polizei auf Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wenn die Bürger in Nordrhein-Westfalen sie gar nicht oder nur zufällig finden, ist das ein nicht akzeptabler Zustand. Dass das auch anders geht, zeigen wieder einmal andere Länder. Wenn man auf eine Seite der Polizei zum Beispiel in Hessen geht, findet man dort direkt eine zentrale Rubrik: Fahndungen nach Personen, Fahndungen nach Sachen. Ich glaube, das könnte man für viele weitere Bereiche in diesem Themenfeld noch weiter ausführen.

Ich denke auch, dass wir diese ganzen Fragen im Innenausschuss diskutieren und uns ihnen dort näher widmen sollten. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Lersch-Mense.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Zielsetzung des Piratenantrages, möglichst viel Transparenz gerade im Onlinebereich zu schaffen, Bürgernähe und Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, sind wir uns einig. Der Antrag der Fraktion der Piraten macht dazu sehr konkrete Vorschläge, die sicherlich zum Teil zumindest sinnvoll sind. Sie sind aber nicht alle uneingeschränkt umsetzbar und vor allen Dingen nicht alle wirtschaftlich. Diese Fragen sind natürlich schon zu beachten.

Wir als Landesregierung haben in Abstimmung mit mehreren Ressorts eine Masterversion eines sogenannten Content Management Systems geschaffen, um die Orientierungsfragen, die Sie angesprochen haben, auf unseren Seiten zu erleichtern. Integrierte Suchfunktionen ermöglichen es hier, verbessert durch die Seiten navigieren zu können sowie Verfügbarkeit und Weiterverwendung von Inhalten zu verbessern. Aber auch da müssen wir sehen, dass es auch solche Inhalte gibt, die zum Beispiel urheberrechtlich oder vertraglich geschützt sind und deshalb nicht durchsuchbar sind.

Das alles sind Fragen, die wir in den Ausschussberatungen klären müssen. Sie können uns glauben: Natürlich haben wir ein hohes Interesse daran, die Informationsangebote, die wir bereitstellen, leicht auffindbar zu machen und für den Bürger einen möglichst großen Nutzen daraus zu erzielen.

Sogenannte Permalinks mögen technisch gesehen eine nützliche Anforderung sein, aber sie sind nicht für alle Inhalte gleichermaßen geeignet. Wenn es um Inhalte geht, die beispielsweise regelmäßig zu aktualisieren sind – und solche Inhalte gibt es häufiger –, macht eine permanente Verlinkung zu solchen Inhalten wenig Sinn. Immer wenn redaktionelle Veränderungen in zeitlich engen Abständen erforderlich sind, macht eine solche dauerhafte Verlinkung keinen Sinn.

Eine Verknüpfung des digitalen Archivs mit den Webauftritten der Landesverwaltung ist wahrscheinlich auch wirtschaftlich nicht darstellbar, zumal es auch andere Möglichkeiten gibt, den historischen Zustand einer Webseite zu rekonstruieren.

Man darf hier vielleicht auch darauf hinweisen, dass nicht alles wirklich dauerhaft von Interesse ist. Natürlich muss man auch das Informationsinteresse, das sich ja in der Regel auf Aktualitäten richtet, vorrangig bedienen. Die historische Rekonstruierbarkeit ist demgegenüber sicherlich oft nachrangig zu betrachten.

Das heißt, insgesamt müssen Zweck und Mittel bei Webauftritten und bei dem Aufwand, den man be

treibt, in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, inhaltlichen Belange sollten nicht unter den Tisch fallen.

In den Ausschussberatungen und auch in der weiteren Umsetzung müssen wir unter den gegebenen Rahmenbedingungen, die wir nicht beliebig verändern können, darüber entscheiden, in welcher Form und für welche Dauer einzelne Inhalte zugänglich gemacht werden sollen, damit wir dem Anspruch auf Transparenz und Bürgernähe gerecht werden, aber auch den Gesichtspunkten einer effizienten Verwaltung und einer effizienten Öffentlichkeitsarbeit Genüge tun.

In diesem Sinne freue ich mich auf sicherlich interessante Ausschussberatungen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 13 schließe.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10060 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen diese Überweisungsempfehlung stimmen oder sich enthalten? – Beides nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

14 Gesetz über die Feststellung eines Vierten

Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Viertes Nachtragshaushaltsgesetz

2015)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/10082

erste Lesung

In Verbindung mit:

Drittes Gesetz zur Änderung des Versorgungsfondsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/10083

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Für die Einbringung hat Herr Minister Dr. Norbert Walter-Borjans das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bringe heute in dieses Haus den vierten Nachtrag zum Haushalt 2015 ein. Diese Einbringung eines vierten Nachtrags hat ein einziges Ziel, nämlich die Zuweisung zum Versorgungsfonds in Höhe von 635 Millionen €, die zunächst für 2016 geplant war, schon in 2015 vorzunehmen. In Verbindung damit bringen wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des Versorgungsfondsgesetzes ein, womit die rechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen werden sollen, dass diese Zuweisung schon in diesem Jahr erfolgen kann.

Den Grund für diesen Schritt habe ich schon nach der Kabinettentscheidung zum vierten Nachtrag öffentlich erläutert. Wir wissen alle, dass die Unterbringung, die Betreuung, die Versorgung, die Unterrichtsversorgung, die Sicherung, die Sicherheit der Flüchtlinge schon 2015 sehr viel Geld kostet und dass das auch 2016 der Fall sein wird. Da wird es noch eine Menge mehr Geld kosten, nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Ländern und im Bund. Auch der Bundesfinanzminister hat deshalb die Mehreinnahmen, die er in diesem Jahr erzielt, in das nächste Jahr transferiert, um damit diese enormen Mehrausgaben des Jahres 2016 ein Stück abpuffern zu können.

Würden wir diese Mittel nicht für die Bewältigung einer Aufgabe im Land und in seinen Kommunen zur Verfügung stellen, dann liefen wir enorme Gefahr, in Zukunft enorme Probleme und Kosten in Kauf nehmen zu müssen. Deswegen haben wir immer gesagt: Es geht hier nicht nur um eine billige Unterbringung, sondern auch darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen, die hier bleiben, integriert werden, dass wir für die Sicherung sorgen, dass wir aber auch für schnellere Asylverfahren sorgen. Das alles kostet viel Geld. Das wird mittlerweile, glaube ich, von niemandem mehr bestritten.

Wir haben 2015 rund 2 Milliarden € im Haushalt für das Thema „Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen“. Im dritten Nachtrag haben wir die Mittel nochmals um 900 Millionen € bis auf die Höhe von 2 Milliarden € aufgestockt. Das alles haben wir aus Steuermehreinnahmen bewältigen können, die dazu beigetragen haben, dass wir die Nettokreditaufnahme von 1,9 Milliarden € nicht verändern mussten.

Zum Ende dieses Jahres stellen wir fest, dass die Situation der Einnahmenseite sehr gut ist, dass es Einnahmen darüber hinaus in einer Größenordnung von rund 550 Millionen € gibt, bei denen wir es wie auch andere Länder und der Bund nicht für sinnvoll halten, diese Mittel dafür zu nutzen, jetzt die Kredite zu senken, die man dann im nächsten Jahr umso mehr wieder aufstocken müsste.

Wir wollen den Weg der Haushaltskonsolidierung bis 2019 fortsetzen. Das bedeutet, dass wir im