Protokoll der Sitzung vom 04.11.2015

Dies will der Finanzminister aber anscheinend verhindern und überweist den gesamten Betrag von Steuermehreinnahme und Zinsminderungsausgabe als Zahlung in diesen Fonds und bedient sich dazu eines noch zu beschließenden Begleitgesetzes; der Kollege Optendrenk hat dazu Ausführungen gemacht. So verschafft sich der Finanzminister mit der Steuermehreinnahme aus diesem Jahr eine Verbesserung des Haushalts im nächsten Jahr; es ist sozusagen eine vorgezogene Schönfärberei fürs nächste Jahr. Selbstverständlich müssen die

635 Millionen € dann nicht nächstes Jahr gezahlt werden; denn sie sind aufgrund der Steuermehreinnahme in 2015 schon da.

Insgesamt dient dies nichts anderem als der realistischen Vorziehung der Problematiken – durchaus mit Blick auf die besondere Situation der Bundesre

publik Deutschland, aber auch des Landes Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Flüchtlingsfragen –, da der Abbaupfad gemäß der mittelfristigen Finanzplanung hinsichtlich der Nettoneuverschuldung sonst möglicherweise in Gefahr geraten könnte.

Nun wird uns das hier als weitsichtige, vorausschauende Politik verkauft. In Wahrheit – der Kollege Witzel hat es gesagt – ist es nichts weiter als ein durchaus – und dafür mein Kompliment, Herr Finanzminister – cleverer Haushaltsfinanztrick. Nicht „Hans im Glück“, sondern „Norbert im Glück“ müsste es eigentlich heißen. Dem Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans fällt diese zusätzliche Steuermehreinnahme ohne eigenes Zutun aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung als sprudelndem Quell in den Schoß. Aber er findet nicht die richtigen Antworten, die da lauten könnten: Investitionen; zusätzliche Investitionen auch noch im Jahre 2015 – denn dafür hätten wir durchaus Zeit –; Investitionen in Glasfaser. Aber das neue Mantra der Ministerpräsidentin findet nicht statt.

Natürlich bräuchten wir auch zusätzliche, möglicherweise sogar erheblich vermehrte Ausgaben im Bereich der Versorgung der Flüchtlinge und Asylbewerber im Lande Nordrhein-Westfalen angesichts des bevorstehenden Winters und der Tatsache, dass derzeit bis zu 50.000 Menschen in schlecht beheizten und schlecht belüfteten, miserablen Unterkünften leben. All das wird nicht getan.

Stattdessen erleben wir Haushaltstricks; wir erleben Haushaltstricks, statt dass Sie „Kein Kind zurücklassen!“; denn auch die Bildungsausgaben könnten einen Nachschlag vertragen. Dafür wird keine Gesetzesänderung bemüht – aber für jenen Trick, den der Finanzminister ersonnen hat, um sich zu Beginn des nächsten Jahres als derjenige darstellen zu können und darstellen lassen zu können, der den Weg der Landesregierung wunderbar und munter weiterverfolgt, die Nettoneuverschuldung zu senken.

Damit hätten Sie bereits dieses Jahr anfangen können, Herr Finanzminister. Dann müssten Sie allerdings möglicherweise im nächsten Jahr erkennen lassen, dass Ihre Politik in finanzpolitischer Hinsicht vielleicht doch nicht so aufgeht, wie Sie das hier immer prognostiziert haben, und zwar angesichts der Tatsache – da muss ich dem Kollegen Abel und dem Kollegen Zimkeit widersprechen –, dass viele Dinge, auch was die Flüchtlingssituation angeht, schon mindestens Anfang des Jahres hätten prognostiziert werden können.

Wir vonseiten der Piratenfraktion sagen hier im Hause bestimmte notwendige Investitionen seit mehr als einem Jahr voraus. Sie sind nicht in Angriff genommen worden. Alles das sind Versäumnisse, die jetzt durchaus auch auf dem Rücken der Flüchtlingspolitik – das muss man hier einfach einmal betonen; denn das wird hier auch als Hauptargument

vonseiten des Finanzministers angeführt – prospektiv für das Jahr 2016 durch diese tolle Angelegenheit des vierten Nachtragshaushalts kaschiert werden sollen.

Das ist jedenfalls aus unserer Sicht unlauter. Daher sieht es momentan eher so aus, dass die Piratenfraktion diesen vierten Nachtragshaushalt, aber auch den hier in Rede stehenden Gesetzentwurf ablehnen wird. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 14.

Wir kommen erstens zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/10082. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss. Möchte jemand dem widersprechen oder sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Wir stimmen zweitens über die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/10083 ab. Auch hier empfiehlt der Ältestenrat, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir auch diesen Gesetzentwurf an den entsprechenden Ausschuss überwiesen.

Wir kommen zu:

15 Ländlicher Raum darf bei der Digitalisierung

nicht abgehängt werden – Land muss Kommunen beim Breitbandausbau unterstützen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8982

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/10101

Ich weise Sie auf Folgendes hin: Der Antrag der Fraktion der CDU wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen mit der Maßgabe, dass Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgen. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik liegen nun in der Drucksache 16/10101 vor.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Hübner das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir uns abschließend im Kommunalausschuss mit dem Thema auseinandergesetzt. Ich sage das deshalb, weil ich mich weniger zum Inhalt des Antrags als mehr zum Verfahren äußern will.

Ich habe bereits am Freitag im Kommunalausschuss sehr deutlich gemacht, dass mich das angestrebte Verfahren, eine Anhörung durchzuführen, letztlich nicht überrascht. Aber dass wir uns in jeder Plenarrunde darüber unterhalten müssen bzw. darüber streiten müssen, ob wir landesweit 69, 70 oder 71 % 50-MBit-Anschlüsse haben oder eben auch nicht, überrascht mich schon ein bisschen.

Die inhaltliche Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir gerne morgen im Rahmen der Aktuellen Stunde führen.

Schließlich passiert heute Folgendes: Dieser Antrag wird erstklassig in das Nirwana verabschiedet, weil wir diesen Antrag gleich ablehnen werden. Das wird entsprechend der Empfehlung des Kommunalausschusses geschehen. Morgen früh wird ein neuer Antrag, der lediglich um das Wording „ländlicher Raum“ sowie das Wort „endlich“ ergänzt wird, das Licht des Plenums erblicken.

Ein wenig überraschend? Eigentlich nicht überraschend, weil das seitens der CDU-Fraktion angestrebt wird. Bei jedem Plenum müssen wir uns mit der Digitalisierung und dem Ausbau der 50-MBitAnschlüsse auseinandersetzen – wobei Tatsache ist, dass wir in Nordrhein-Westfalen vor Bayern liegen. Das war zuletzt auch Thema im Kommunalausschuss. Wir haben das im Rahmen meiner Wortmeldung am Freitag letzter Woche auch belegt.

Das überrascht final also nicht wirklich. Trotzdem hätte ich mir gewünscht, dass wir auch diesen Antrag morgen im Rahmen der Aktuellen Stunde inhaltlich hätten beraten können. Das ist leider nicht der Wunsch aller Fraktionen gewesen. Daher werden wir gleich zur Abstimmung schreiten und den entsprechenden Antrag ablehnen.

Sie haben im Übrigen morgen früh genügend Zeit, mit den Kollegen Alexander Vogt und Frank Sundermann, die für uns reden werden, über dieses Thema zu streiten. Aber ich bin mir ganz sicher, dass wir es in der Zukunft bis zum Wahltermin im Jahr 2017 wieder schaffen werden, uns fast jedes Plenum damit zu befassen. Ich denke, darüber freut sich auch unser Wirtschaftsminister Garrelt Duin.

Ich wünsche uns für den weiteren Verlauf heute eine kurze Debatte, die sich dann vielleicht doch stärker am Verfahren und weniger am Inhalt orientiert. Morgen sind wir, was dieses Thema betrifft, sicherlich mindestens genauso prominent vertreten.

Lieber Kollege Abruszat, meine letzte Rede in deinem Beisein hier im Plenum war nicht meine Rede vorhin, sondern ist meine Rede jetzt. Deshalb rufe

ich das, was ich vorhin gesagt habe, noch einmal final: Alles Gute! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Thönnissen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Kollege Hübner hat es gesagt: Die Diskussion um den schleppenden Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen ist hier im Landtag und natürlich auch in den entsprechenden Ausschüssen nicht neu. Aber unsere Position ist: Steter Tropfen höhlt den Stein. Unsere Hoffnung diesbezüglich stirbt zuletzt.

(Josef Neumann [SPD]: Aber nicht jetzt!)

Also sprechen wir auch heute darüber, dass Folgendes klar ist: Um die Chancen der Digitalisierung auch in Nordrhein-Westfalen nutzen zu können, benötigen wir eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur im ganzen Land. Digitalisierung ist nicht nur in unser aller Leben einfach bequem; sie bietet zudem erhebliches Wachstumspotenzial für unsere Wirtschaft. Mit unserem Antrag vom 16. Juni 2015 machen wir deutlich, dass die Landesregierung bei diesem Thema immer noch auf der langsamen – Klammer auf: langen; Klammer zu – Leitung sitzt.

(Beifall von der CDU)

Natürlich haben wir auch in Nordrhein-Westfalen inzwischen ein paar schnelle Internetanschlüsse mehr. Aber ich weiß nicht genau, ob das wegen dieser Landesregierung oder trotz dieser Landesregierung passiert ist.

(Beifall von der CDU)

Das Lob hierfür gebührt aus unserer Sicht den vielen engagierten Unternehmen, den Stadtverwaltungen und Bürgermeistern, die sich für lokale Lösungen einsetzen.

Regionen mit langsamem Internet – das ist die gute Nachricht des heutigen Tages – können erfreulicherweise auf Millionen aus Berlin hoffen. Der Bund legt ein Förderprogramm in Höhe von 2,7 Milliarden € für den Breitbandausbau auf.

Aber nicht nur die Unternehmen in NordrheinWestfalen brauchen mehr Tempo im Netz; auch für die Wohnstandorte im ländlichen Raum sind höhere Geschwindigkeiten unverzichtbar. Im ländlichen Raum – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – verfügen erst 40 % der Haushalte über ein schnelles Netz. 90 % der Gewerbe- und Industriegebiete sind nicht an die schnelle Datenautobahn angeschlossen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: So ist es!)

Ich erinnere hier daran, dass wir das Jahr 2015 schreiben.

Die ländlichen Regionen jenseits der großen Ballungsräume laufen Gefahr, abgehängt zu werden. Ich nenne beispielhaft die Eifel oder das Sauerland. Die Landesregierung muss jetzt endlich aktiv werden, um der Gefahr der digitalen Spaltung des Landes entgegenzuwirken und um Arbeitsplätze zu sichern.

(Beifall von der CDU)

Wir möchten den Landkreisen und Kommunen helfen, den Anschluss nicht zu verlieren. Das ist eine unverzichtbare Voraussetzung für landesweit

gleichwertige Lebensverhältnisse. In diesem Zusammenhang sage ich nur: Keine Kommune zurücklassen!

(Beifall von der CDU)

Ich möchte die finanzielle Misere in nordrheinwestfälischen Kommunen an dieser Stelle nicht zum x-ten Mal thematisieren. Wir haben Kassenkredite auf Rekordniveau. 176 nordrhein-westfälische

Kommunen befinden sich im HSK. Daraus folgt – das brauche ich in diesem Haus niemandem zu erklären –, dass es finanzielle Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden de facto nicht gibt.