Protokoll der Sitzung vom 05.11.2015

Wir alle wissen, wie wichtig der Erwerb von Schulabschlüssen für junge Menschen ist, damit der Eintritt in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Daher stellt die zweite Chance, der nachträgliche Erwerb von Abschlüssen, eine wichtige Maßnahme dar. Umso wichtiger ist daher ein zentraler Überblick, wie erfolgreich diese Maßnahmen sind und ob gegebenenfalls Nachsteuerungsbedarfe bestehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie zum Beispiel an Weiterbildungskollegs bestehen an vielen Weiterbildungseinrichtungen, insbesondere an Volkshochschulen, solche Möglichkeiten zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. Unterschiedliche Anbieter sind auch deshalb wichtig, weil sie erreichbare Angebote sichern.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der FDP-Fraktion hat die Landesregierung nun erklärt, dass ihr de facto keine belastbaren Zahlen zu Veranstaltungen, zu Teilnehmern noch differenziert nach Art des Abschlusses der Prüfungen vorliegen. Dies sei eine Folge der Abschaffung der Berichtspflicht in der Weiterbildung im Jahre 2000.

Ich denke, dass sich alle Fraktionen einig sind, dass diese damals von den im Landtag vertretenen Parteien getroffenen Entscheidungen nicht klug war. Gut gemeint, aber letztlich nicht zielführend.

Da heute alle Fraktionen die Etablierung eines schlanken online-gestützten Berichtswesens unterstützen, braucht man sich meines Erachtens auch nicht ausgiebig mit dieser Vergangenheit zu beschäftigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um das Hier und Heute. Ein solches schlankes Berichtswesen soll 2017 entsprechende Daten liefern. Aber aus Sicht der FDP können nicht zwei weitere Jahre sozusagen im Blindflug vergehen, bis erste Daten vorliegen. Dafür ist die Nachfrage für das Nachholen von Schulabschlüssen zu wichtig.

(Beifall von der FDP)

Das zeigt sich nicht nur daran, dass zuletzt die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss angestiegen ist. Wir und vermutlich auch andere Fraktionen haben ebenfalls die Rückmeldung erhalten, dass in einzelnen Kreisen das Angebot im Vergleich zur Nachfrage nicht ausreichend scheint. Dies mag in anderen Regionen entgegengesetzt sein. Das wissen wir aber aufgrund fehlender Daten nicht.

Ein Zustand, wo kein richtiger Überblick über Teilnehmer, Erfolge, mögliche Probleme und Kosten besteht, ist für zwei Jahre nicht sinnvoll. Es besteht hierbei nicht nur kein vernünftiges Controlling. Vor allen Dingen wissen wir gar nicht, ob zum Beispiel allen Wünschen zum Eintritt in einen solchen Lehrgang entsprochen werden kann.

Die Antwort des Ministeriums, dass hier zu den letzten fünf Jahren keine Aussagen gemacht werden

könnten, ist unbefriedigend: für jeden Bildungspolitiker, das Ministerium und die Träger gleichermaßen. Daher sollte sich das Ministerium auf ein unbürokratisches Verfahren mit betroffenen Weiterbildungsträgern verständigen. Da entsprechende Grunddaten vermutlich an vielen Weiterbildungseinrichtungen vorliegen dürften, könnten diese im Ministerium ausgewertet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, letztlich müssen auch die Weiterbildungseinrichtungen an einem solch schlanken Verfahren für einen Übergangszeitraum Interesse haben. Nur so lässt sich eruieren, ob kurzfristige Nachsteuerungsbedarfe bestehen, und wenn ja, welche. Schulabschlüsse und zweite Chancen sind zu wichtig, als dass nicht alle Beteiligten zu einem kurzfristigen, unbürokratischen Handeln bereit sein sollten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schmitz. – Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Kollegin Stotz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einigermaßen irritiert bin ich über den FDP-Antrag mit der Forderung nach einer, wie Sie es nennen, unbürokratischen Rückmeldung über die Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen bis 2017.

Als Absolventin eines Weiterbildungskollegs, bei dem ich mein Abitur abgelegt habe, muss ich wohl nicht betonen, wie wichtig mir persönlich dieser Bereich ist. Auch unserer Fraktion liegt das Nachholen von Schulabschlüssen sehr am Herzen. Dennoch ist dieser Antrag für uns zeitlich völlig unpassend und aus meiner Sicht inhaltlich völlig überflüssig. Wenn wir uns die weiterbildungspolitische Diskussion in der laufenden Legislaturperiode einmal vor Augen halten, fragt man sich doch allen Ernstes – frei nach Grönemeyer –: Was soll das? Im Ernst: Was bezweckt die FDP mit diesem Antrag?

Nachdem die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren mehrfach wissenschaftlich evaluiert worden ist – zuletzt durch das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung –, hat es mit allen an der Weiterbildung Beteiligten einen ausführlichen Diskussionsprozess darüber gegeben, wie unser Weiterbildungssystem bedarfsgerecht und qualitätsvoll weiterentwickelt werden kann.

Eine wichtige Empfehlung dieses Prozesses war unter anderem, ein aussagekräftiges und zugleich schlankes Berichtswesen zu entwickeln und im Land zu etablieren. Wir waren uns fraktionsübergreifend einig darüber, dass das zu entwickelnde Berichtswesen mit möglichst wenig Aufwand von

den Weiterbildungseinrichtungen im Land flächendeckend bedient werden soll.

Im Anschluss an die Weiterbildungskonferenz, an der mehr als 50 Gruppierungen aus der Weiterbildung – Verbände, Gewerkschaften, kommunale Vertretungen und andere wichtige Institutionen – teilgenommen haben, wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Gesprächskreises für Landesorganisationen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung einberufen und sodann ein Vorschlag für ein ebenso schlankes wie transparentes Berichtswesen erarbeitet.

Dies ist inzwischen landesweit in einem ersten Durchlauf erprobt worden. Vor der endgültigen Etablierung dieses Berichtswesens soll es einen zweiten Durchlauf im kommenden Jahr, also 2016, geben, um den Aufwand für die Einrichtungen so gering wie möglich zu halten und eventuelle Schwachpunkte für die zukünftige Handhabung möglichst zu minimieren. Danach soll 2017, also in knapp einem Jahr, die Einführung erfolgen. So ist es vereinbart.

Genau zu diesem Zeitpunkt fordert die FDP nun eine zusätzliche Rückmeldung der Einrichtungen über die Angebote bei den nachholenden Schulabschlüssen. Dafür fehlt mir und meiner Fraktion jedes Verständnis. Mitten im laufenden Verfahren, das – ich betone es noch einmal – mit allen Beteiligten so verabredet worden war, sollen die Einrichtungen, die ohnehin durch die aktuell wirklich angespannte Situation im Hinblick auf die Integrationsaufgaben bei Flüchtlingen am Limit arbeiten, zusätzliche Berichte liefern, wenn es nach dem Willen der FDP geht.

Apropos Integration: Die Herausforderungen in Bezug auf die Flüchtlinge sind natürlich für die Weiterbildung enorm. Da sind wir uns sicher einig. Aber anstatt ein Mehr an Bürokratie loszutreten, haben wir gemeinsam mit der rot-grünen Landesregierung dafür gesorgt, dass in diesem Jahr und im kommenden Jahr zusätzliche Mittel für Integrationsaufgaben zur Verfügung gestellt werden.

Die FDP fordert stattdessen mehr bürokratischen Aufwand. Das ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar. Wir halten den eingeschlagenen Weg der onlinegestützten Datenerhebung und der damit vereinbarten Erprobung für richtig und werden den Einrichtungen nicht noch mehr Bürokratie aufbürden. Das ist aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt eine Zumutung.

Was für Politikverständnis der FDP verbirgt sich eigentlich dahinter? Waren die Bekenntnisse von Ihnen, Frau Schmitz, bei den Empfehlungen zu der Weiterbildungskonferenz denn nicht ernst gemeint? Sie selber haben, wie die anderen Fraktionen hier im Hause auch, in der Debatte über die Empfehlungen aus der Weiterbildungskonferenz im Frühjahr

2013 für ein schlankes Berichtswesen plädiert. Heute verlangen Sie von den Einrichtungen weiteren bürokratischen Aufwand. Damit gefährden Sie meines Erachtens den gemeinsam verabredeten Prozess.

Meine Fraktion wird dies nicht unterstützen. Wir halten uns an den vereinbarten Weg und freuen uns, wenn wir gemeinsam mit den Einrichtungen und dem Ministerium am Ende des Prozesses ein aussagekräftiges Berichtswesen etablieren werden, das allen gerecht wird und uns, der Politik, wichtige Hinweise für die künftige Steuerung und Entwicklung der Weiterbildung in unserem Land liefert.

Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir heute zu, wobei es mich allerdings wundert, dass Sie überhaupt noch eine Runde durch den Ausschuss drehen wollen; denn Sie haben es ja so eilig, an die Daten zu kommen. Das bedeutet doch eine weitere Zeitverzögerung. Wir stimmen der Überweisung zwar zu, weil das hier im Hause üblich ist. Aber ansonsten werden wir Ihnen nicht folgen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Stotz. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Post.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2012 wurde von der Weiterbildungskonferenz beschlossen, dass es eine solche Erhebung geben soll. 2017 wird sie schon fertig sein. Ich finde, das ist äußerst langfristig gedacht.

Gerade die Einrichtungen der Weiterbildung erklären uns alle, dass die Nachfrage nach Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb eines Schulabschlusses ungebremst stärker geworden ist. Das ist gut und richtig, vor allem, wenn man weiß, dass noch immer zigtausend junge Leute mit einem unzureichenden oder ohne Schulabschluss auf Arbeits- und Ausbildungssuche sind. Sie bekommen von uns dauernd erklärt, Abschlüsse seien die Grundlage, um überhaupt in die Ausbildung und in die Arbeit zu gelangen. Die jungen Menschen werden von den Betrieben und den Medien ständig darauf hingewiesen.

Die Weiterbildungseinrichtungen ermöglichen es als Institutionen, die diese Lehrgänge anbieten, solche Abschlüsse zu schaffen. Sie müssen das nachholen, was in der Regelschule zum Teil nicht möglich war. Laut Antwort des Ministeriums auf die eben zitierte Kleine Anfrage bieten 90 Volkshochschulen solche Lehrgänge an. Das Land gibt, wenn ich es richtig sehe, seit 2003 zweckgebunden 5 Millionen € dazu; ESF-Mittel kommen noch obendrauf, ebenso freiwillige kommunale Mittel.

Gerade in Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit besteht jedoch kaum die Chance, diese freiwilligen Leistungen obendrauf zu geben, also kommunale Mittel in diese Lehrgänge einzuspeisen. Auch dafür wäre es nötig, möglichst schnell Ergebnisse zu erzielen, möglichst schnell Zahlen zu erhalten, aufgrund derer das Land diese Weiterbildungs- und Ausbildungslehrgänge zum Erwerb von Schulabschlüssen unterstützen kann.

Die Weiterbildungseinrichtungen machen deutlich, dass mit der steigenden Nachfrage die Mittel, die jetzt zur Verfügung stehen, nicht reichen werden. Aber das ist noch nicht alles. Derzeit kommen sehr viele Menschen ins Land – egal ob mit Deutschkenntnissen oder ohne Deutschkenntnisse –, von denen einige nur über unzureichende Schulabschlüsse verfügen. Diese Abschlüsse sind nachzuholen. Auch dafür müssen Lehrgänge angeboten werden. Auch deshalb wird jetzt dieser Antrag gestellt.

Es geht nicht darum, in irgendeiner Form eine nochmalige Abfrage zu fordern – so habe ich die FDP auch nicht verstanden –, sondern es geht darum, den gesamten Vorgang zu beschleunigen, damit wir schneller an vernünftige Zahlen kommen und die Kommunen entsprechend bezuschussen können.

Der Zeitraum von 2012 bis 2017 ist ziemlich lang. Ermöglichen Sie es den Kommunen und damit den Weiterbildungseinrichtungen, die Lehrgänge auf der Basis einer ausreichenden Finanzierung anzubieten, und beschleunigen Sie den Vorgang. Mehr wollen wir nicht. Das wäre aber schon ganz viel. – Danke.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Post. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Zentis.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Antrag kann ich nur sagen: Was für ein Aktionismus! Welcher Zweck, welcher Sinn und welches Ziel werden damit verfolgt?

Wir haben die Dinge gemeinsam auf den Weg gebracht. Sie sollten die Erkenntnisse über den Weg und den Verlauf haben. Bisher waren wir jedenfalls im Hinblick auf die Qualität der Anträge der FDP im Bildungsbereich etwas anderes gewohnt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir haben gerade das Berichtswesen auf den Weg gebracht. Das war nicht so leicht, wie Sie den Diskussionen entnehmen können. Wir wissen das auch von vielen Beteiligten. Da meine ich insbesondere die Träger der Weiterbildungseinrichtungen.

Ihr Antrag sieht vor, dass jetzt so nebenbei mal eben ganz unbürokratisch Daten erhoben werden sollen, um Nachsteuerungsbedarfe – die ich nicht ausschließen möchte – festzustellen.

Wir haben gerade allen Weiterbildungsträgern mit dem neuen einheitlichen Berichtswesen Mehrarbeit verschafft und damit den Beschluss der Weiterbildungskonferenz von Ende 2012 umgesetzt. In diesem Jahr erfolgte ein Probelauf, und ein weiterer validierter Probelauf wird 2016 erfolgen, damit das Ganze dann 2017 endgültig fehlerfrei an den Start gehen kann.

Sie wissen, dass die Weiterbildung einen Vorlauf benötigt. Kurse, die aktuell laufen, sind nicht erst gestern geplant und vorbereitet worden. Sie erscheinen heute als Kursangebot, frisch auf den Markt gekommen, haben jedoch eine lange Vorbereitungsphase.

Das, was Sie hier wollen, entspricht nicht den Botschaften, die ich von den verschiedenen Weiterbildungsträgern erhalten habe. Sie wollen nicht mal eben zwischendurch einen Teil der Leistungen ins Bild setzen und beurteilen. So, wie ich die in der Weiterbildung Tätigen verstanden habe und kenne, wollen sie vielmehr ein gründliches Bild der Gesamtleistung erhalten und dann erst die Bewertung vornehmen.

Was wollen Sie mit Ihrem Antrag? Soll er zur Erstellung eines Rankings dienen? Das wollen wir nicht. Und welchen Eindruck wollen Sie hinterlassen?

Ich denke, wir sollten zuversichtlich das Jahr 2017 abwarten. Dann schauen wir uns, ob und wo ein Nachsteuerungsbedarf besteht. Danach handeln wir bewusst und nicht intuitiv.

Wir sind nicht daran interessiert, eine Außenwirkung zu erzielen, die ungerechtfertigt brandmarkt. Ich denke, wir werden mit dem Berichtswesen feststellen, dass die Weiterbildungsträger, beispielsweise in Aachen und der StädteRegion, eine hervorragende Arbeit leisten – innovativ und qualitätsbewusst.

Ein Vergleich stimmt nur dann, wenn die zugrunde liegenden Voraussetzungen auch gleich sind. Wie wollen Sie denn den Erfolg oder Misserfolg beim nachträglichen Erwerb von Abschlüssen zwischen den jeweiligen Bildungsträgern vergleichen, wenn Sie nicht genau wissen, wie die Ausgangslage war?