Ingola Schmitz
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Frau Dr. Bunse, Sie haben recht, das heutige Thema, gerade auch als Piratenantrag, ist nicht neu, aber – und da bin ich ganz bei Ihnen, werte Frau Beer – es lohnt sich, genauer hinzuschauen.
Es ist gut, dass schon im ursprünglichen Antrag die Piraten auf die Forderung nach einem Pflichtfach Informatik bei gleichzeitiger Streichung von Naturwissenschaften verzichtet haben.
Dann hätten wir dem Antrag nämlich von Anfang an definitiv nicht zugestimmt.
Erfreulicherweise wird im vorliegenden Antrag sowohl in der ursprünglichen als auch in der dann geänderten Form ebenfalls auf das sonstige Ausspielen von Informatik gegen die Einbettung digitaler Anforderungen in anderen Fächern verzichtet. Daher können wir diesem Antrag sowohl in der alten als auch in der neuen Fassung viele positive Aspekte abgewinnen.
Die Sachdarstellung ist wohl weitgehend unbestritten. Gerade im MINT-Bereich haben wir unter RotGrün vollkommen unzureichende Aktivitäten erleben müssen.
Ich erinnere nur an SPD-Aussagen zu unserem Antrag, die MINT-Aktivitäten deutlich zu verstärken: Da wurde doch tatsächlich davon gesprochen, die FDPForderungen seien – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „überzogen“. Was für eine Verkennung der Wirklichkeit!
Selbstverständlich besteht ein deutlicher Fachlehrermangel, und laut Prognosen wird sich dieser Mangel gerade im MINT-Bereich noch zusätzlich verstärken. Dies gilt nicht zuletzt auch für das Fach Informatik. Das Schulministerium hat im Ausschuss letzte Woche den bereits heute hohen Anteil fachfremden Unterrichts an vielen Schulformen von deutlich über 50 % bis hin zu 70 %, 80 % erkennen lassen. Wer die Zukunft nicht verspielen will, muss auch hier die Anstrengungen für beste Bildung deutlich verstärken.
Der FDP ist es wichtig, dass Kindern und Jugendlichen verbindlich eine informatische Grundbildung vermittelt und möglichst mehr Informatikunterricht ermöglicht wird. Wir sehen mehr Informatik explizit nicht als Gegensatz, sondern als Ergänzung zu einem integrierten, vernetzten Ansatz digitaler Bildung in allen anderen Fächern.
Das zarte Pflänzchen des Modellversuchs „Informatik an Grundschulen“ haben wir daher immer begrüßt, aber auch frühzeitig eine Ausweitung angemahnt. Natürlich bedarf dies qualitativer Grundlagen. Daher unterstützen wir die Forderung, die verbindliche Aufnahme von Lerninhalten der informatischen Allgemeinbildung in den Unterricht der Grundschulen vorzubereiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir ehrlich sind, ist die Forderung nach Zulassungsbeschränkungen an den Hochschulen etwas überpointiert. Lediglich Münster ist nicht zulassungsfrei. Letztlich sind die Kapazitäten vorhanden, es fehlen die Studierenden.
Dennoch kann es nicht schaden, hier mit den Hochschulen in Gespräche einzutreten. Aus Sicht der FDP muss dabei klar sein, dass für Hochschulen gegebenenfalls zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Kapazitätsausweitungen dürfen nicht zulasten anderer Fächer gehen. Bei dem Punkt Lehramtszugangsverordnung ist es nun in eine Prüfung geändert worden. Das scheint uns auch sinnvoll. Hier darf natürlich nicht zulasten anderer Fächer agiert werden.
Wir wissen, dass in vielen MINT-Fächern laut Prognosen ein massiver Lehrermangel absehbar ist. Sicherlich besteht auch eine reziproke Affinität zwischen Informatik und anderen MINT-Fächern. Insofern scheint es auch uns nicht abwegig, eine solche Öffnung zu prüfen. Auch die nun nachträglich ergänzten Forderungen sind aus unserer Sicht mitzutragen.
Zusammengefasst: Der Antrag ist sicher nicht der Stein der Weisen, aber es geht in die richtige Richtung. Daher werden wir zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Landeregierung, liebe Damen und Herren des Ministeriums, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die bereichernde und schöne gemeinsame Arbeit in diesem Hohen Hause und wünsche Ihnen allen von Herzen alles Gute für Ihre weitere Zukunft.
Die Arbeit mit Ihnen hat mir sehr viel Freude gemacht. Mein ganz besonderer Dank gilt auch meiner Fraktion, die meine Arbeit stets mit Fachkompetenz und im Dialog, manchmal auch in der dialektischen Auseinandersetzung tatkräftig unterstützt hat. Ihnen allen ganz herzlichen Dank. Ich verabschiede mich. Auf Wiedersehen!
Gerne.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage betrifft noch einmal den Inhalt der angefertigten Gutachten. Nach der Kritik der FDP-Landtagsfraktion an Umfang und Methodik der die WestLB verteidigenden Analysen des Wirtschaftsprüfers Ernst & Young hat später eine Zweitbegutachtung durch Clifford Chance stattgefunden.
Welche insbesondere neuen und zusätzlichen Erkenntnisse hat die Untersuchung von Clifford Chance gebracht? Zu welchen Feststellungen kommt diese also im Einzelnen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage geht in die gleiche Richtung. Ich möchte nur noch ergänzend fragen: Die methodischen Schwächen der Stichprobenuntersuchung des Wirtschaftsprüfers Ernst & Young sind frühzeitig bekannt gewesen. Warum hat es dennoch so lange gedauert, bis mit Clifford Chance ein Zweitgutachten zur Analyse der West-LB-Vorgänge beauftragt worden ist?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Beer! Ihre emotional engagierte Rede, Ihr Kameraschwenk auf das Jahr 2010
und auch die Aufzählung von statistischen Zahlen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der Bildungspolitik unter Rot-Grün einiges im Argen liegt.
Die FDP hat jahrelang bürokratische Entlastung durch Schulverwaltungsassistenten gefordert. GrünRot hat dies blockiert.
Wir haben jahrelang Kleine Anfragen zu unbesetzten Schulleitungs- und Stellvertreterpositionen gestellt. Erst unmittelbar vor der Wahl reagiert Rot-Grün, erhöht die Besoldung für Schulleitungen an Grund- und Hauptschulen. Ignoriert haben Sie aber die bessere Besoldung von Stellvertreterposten, die wir zum Beispiel in unserem Antrag auch dringend eingefordert haben. Noch gezielter kann man das Klima an Schulen wohl nicht beschädigen und Menschen demotivieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahren fordert die FDP mehr personale Freiheiten, um den Mängeln bei der Lehrerversorgung entgegenzuwirken. Auch massive Werbekampagnen haben wir gefordert. Jahrelang verkündeten Grüne und SPD aber, es laufe doch alles wunderbar.
Jetzt, kurz vor der Landtagswahl, verkündet die Ministerin plötzlich ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der Unterrichtsversorgung, für das man – ich zitiere – „sprichwörtlich jeden Stein umgedreht“ habe. Offenbar ist Ihnen plötzlich aufgefallen, dass die Situation an vielen Schulen nicht von der Opposition schwarzgemalt wird, sondern wir einfach die Realität beschreiben. Viel zu lange haben Sie Vorschläge der Opposition, von Verbänden und aus Schulen ignoriert. In dieser Situation haben Sie als Damoklesschwert für die Schulen auch noch die Streichung von fast 7.000 Lehrerstellen verankert – natürlich für die Zeit nach der Landtagswahl.
Für eine verlässliche, qualitätsvolle Schulpolitik steht der Name Sylvia Löhrmann mit Sicherheit nicht.
Die FDP hat immer betont, dass die Ungleichbehandlung der angestellten Lehrkräfte schrittweise abgebaut werden muss. Auch hier hatte Rot-Grün in beiden Koalitionsverträgen den Lehrkräften das Blaue vom Himmel versprochen. Passiert ist aber de facto wenig bis gar nichts.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei den unverzichtbaren Grundlagen für Qualität an Schulen versagen Sie vollkommen. Aber warum ist das so? Ich nenne hier nur ein Beispiel, das schlagartig verdeutlicht, wo Sie die Prioritäten setzen.
Unterrichtsausfall, fehlende Lehrkräfte, die verheerende Umsetzung der Inklusion, die Flüchtlingsbeschulung, unbesetzte Schulleitungen – überall brennt es. Und was macht diese Ministerin? Die Ministerin will die Lehrer in der Fortbildung mit einem neuen Erlass „Deutsch als Zielsprache“ traktieren, dem – Zitat – ein erweitertes und inklusives Verständnis der Vermittlung der deutschen Sprache zugrunde liegt. Da sollen Lehrkräfte die – ich zitiere – interkulturelle und transkulturelle Kommunikation berücksichtigen. Sehr geehrte Frau Ministerin, wundern Sie sich wirklich, wenn dann Verbände fragen, wo in diesem Land eigentlich die Prioritäten gesetzt werden?
Wir werden uns gleich bei dem CDU-Antrag enthalten, weil natürlich nicht alle bestehenden Probleme auf einen Schlag gelöst werden können.
Abschließend möchte ich aber noch auf den Punkt „Besoldung“ eingehen, der im Antrag genannt wird. Die FDP hat immer betont, dass wir dringend mehr Anreizsysteme für Lehrkräfte wollen. Alle Beteiligten sollten aber genau aufpassen, wenn die Grünen plötzlich einen Geldregen versprechen.
Bereits 2007 hat die heutige Ministerin gefordert, dass man im Gegenzug zu Erhöhungen für andere Lehrämter doch Gymnasial- und Gesamtschullehrer, Berufskolleglehrkräfte und Sonderpädagogen bei der Einstiegsbesoldung schlechter stellen solle. Offenbar planen Sie auch jetzt Verschlechterungen für viele Lehrkräfte. Ein solches Ausspielen der Lehrkräfte gegeneinander ist mit der FDP nicht zu machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Erlauben Sie mir eine Nachfrage. Ich möchte das Ganze noch ein bisschen konkretisiert haben. Die bisherige Medienberichterstattung zum Essener Reichsbürgerfall erweckt den Eindruck,
Schulleitungen vor Ort würden vom Land mit den gravierenden Problemen, die das Fehlverhalten von Lehrkräften verursacht, alleine gelassen.
Wie unterstützt das Land – Sie sprachen ja schon von einer Entfernung von Lehrkräften; es gibt da aber sicherlich auch andere Möglichkeiten – die Schulleitungen bei Personalkonflikten, die ursächlich durch verfassungswidrige Bekenntnisse herbeigeführt werden, im Einzelnen konkret?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wehrte Frau Ministerin, die besagte Lehrkraft im Essener Reichsbürgerfall wird vom Schulministerium – beispielsweise im Internet und in der Broschüre des landesweiten Qualifizierungsprogramms „Komet“ – offiziell als wichtiger Ansprechpartner für die Qualitätssicherung bei der Förderung der Kompetenzentwicklung und des Kompetenzerwerbs in der beruflichen Bildung präsentiert.
Wie kann es geschehen, dass man durch Verlinkung des Schulministeriums zu zweifelhaften Ansprechpartnern im Schuldienst gelangt, die offenbar die staatliche Existenz in Zweifel ziehen und damit sicher nichts zur Qualitätssicherung des Unterrichtsgeschehens beitragen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, vielen Dank für die Beantwortung der Frage.
Jetzt habe ich noch eine letzte Frage, mit der ich noch eine weitere konkrete Antwort erhalten möchte. Je nach Schwere des Vorkommnisses dürften dem Land unterschiedliche Befugnisse zustehen, gegen das Gedankengut politisch verirrter Pädagogen vorzugehen. Welche konkreten Maßnahmen stehen dem Land grundsätzlich zur Verfügung und sind
auch tatsächlich in Ihrer Amtszeit praktiziert worden, wenn berechtigte und gravierende Zweifel an der Verfassungstreue von Staatsdienern im Schuldienst bestehen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei vielen nicht mehr schulpflichtigen jungen Flüchtlingen droht die Integration durch Bildung langfristig zu scheitern. Eine verbindlichere Regelung des Schulbesuchs wird nicht nur von der FDP, sondern auch von Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden gefordert.
Ebenso einhellig wird die Meinung geteilt, dass insbesondere die grüne Schulministerin blockiert.
Sehr geehrte Damen und Herren, statt nun aber ein klar strukturiertes, längerfristig planbares und personell unterlegtes Konzept zu präsentieren, kommt jetzt „Fit für mehr!“. Um sich politisch zu entlasten, hat Ministerin Löhrmann Ende letzten Jahres verkündet, dem Berufskolleg dieses unverbindliche Programm überzustülpen. Öffentlichkeit und Schulausschuss wurde suggeriert, dieses Programm werde umfassend begrüßt. Das Gegenteil ist der Fall.
Der Landkreis beklagt, dass kein ordnungsgemäßes Beteiligungsverfahren stattgefunden habe und die Rechtsgrundlagen fehlten. In ganzen Regionen erklären Schulleitungen, dass sie das Programm keinesfalls wollen, weil es den Bildungsauftrag der beruflichen Schulen aushöhlt. Ich zitiere aus einem gemeinsamen Artikel der beiden Vorsitzenden der betroffenen Lehrerverbände. Dort heißt es: „Fit für mehr!“ – nicht leistbar, inakzeptabel. Und es wird die Konzeptionslosigkeit von Rot-Grün kritisiert. Unterstützung klingt völlig anders.
Das Problem ist, dass hier Berufskollegs vollkommen systemwidrig Alphabetisierungsmaßnahmen und Integrationskurse übergestülpt werden. Laut Kritik der Schulen ist diese Maßnahme im Vergleich zu den Internationalen Förderklassen nicht berufsbezogen. Diese Aufgabe muss daher prioritär von anderen Trägern erfüllt werden – also durch Weiterbildungsträger, BA-finanzierte Angebote. So gab es zum Beispiel zur Hochzeit großer Spätaussiedlerzahlen gute Beispiele mit freien Trägern. Hieran sollte man anknüpfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, während Berufskollegs eine mangelhafte Maßnahme aufgezwungen wird, ist an den Schulen nicht einmal die berufsbezogene Lehrerversorgung gesichert. Sehr spät wurde ansatzweise mehr der von der FDP lange geforderten personalen Freiheit ermöglicht. Gleichzeitig hat Rot-Grün aber an Berufskollegs die Kienbaum-Lücke von 1.400 Stellen nicht geschlossen, die strukturellen Unterrichtsausfall bedeutet, und zudem noch willkürlich 500 Stellen gestrichen.
Die personelle Situation der Berufskollegs ist bereits schwierig. Durch weitere haushaltspolitische Festlegungen droht den Berufskollegs ein Desaster. Bevor das Gegenteil behauptet wird: Die FDP begrüßt zusätzliche und durchaus unbefristete Einstellungen. Für Berufskollegs besteht aber das Problem, dass sie viele allgemeinbildende Lehrkräfte einstellen
müssen – wenn Stellen überhaupt besetzt werden können. Und hier schnappt die rot-grüne Falle zu, die den Bildungsauftrag der Berufskollegs auszuhöhlen droht.
Rot-Grün hat in den nächsten Jahren Tausende Lehrerstellen als künftig wegfallend verankert. Damit würden Schulen nur wenige oder keine Einstellungsmöglichkeiten für ausscheidende technische oder kaufmännische Lehrkräfte erhalten. Weil sie die Fachkräfte nicht ersetzen können, werden Knowhow und Bildungsauftrag der Berufskollegs schrittweise entkernt. Schon jetzt erleben die Schulen ein solches Vorgehen bei „Fit für mehr!“. Die Schulen wissen nicht, wie viel potenzielle Schüler kommen werden. Weil die Stellen aber absehbar nicht reichen, muss Unterricht im berufsbezogenen Bereich gekürzt werden.
Es kann nicht sein, dass jetzt Bezirksregierungen Berufskollegs auswählen und diese Schulen die fehlkonzipierte Maßnahme durchführen müssen. Bezirksregierungen erklären schon jetzt kritischen Schulleitungen, dass sie bei fehlenden Lehrkräften für diese Maßnahme doch Fachschulen streichen sollen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, es kann nicht sein, dass jetzt berufsbezogene Bereiche weggekürzt werden müssen. Alle jungen Menschen haben ein Recht auf Bildung und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Diesem Ziel sollte Rot-Grün folgen, statt durch eine mangelhafte Maßnahme und durch eine falsche Ausgestaltung die Berufskollegs langfristig zu beschädigen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut.
Während Herr Prof. Sternberg den Zeitraum für den Kulturförderplan infrage stellt, sage ich: Es ist doch anerkennenswert, dass die Landesregierung ihn in dieser Legislaturperiode noch auf den Weg gebracht hat. Vor dem Hintergrund der großen Verzögerungen, die sie sich bei der Erstellung des Kulturfördergesetzes erlaubt hatte, ist das durchaus beachtlich. Nun sprechen wir also doch über den Kulturförderplan als zentrale Präzisierung des Gesetzes.
Ebenfalls positiv ist anzumerken, dass der Kulturförderplan mit der Stärkung von Transparenz und Verlässlichkeit der Kulturförderung in struktureller Sicht eines seiner Ziele im Großen und Ganzen erreicht. Die Konkretisierung der Handlungsfelder, Schwerpunkte und Perspektiven der Kulturförderung des Landes für fünf Jahre ist ein unterstützenswertes Anliegen. Das werden wir in unserem Abstimmungsverhalten auch entsprechend dokumentieren.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Idee ist nur so gut wie ihre Umsetzung. Denn weil der Kulturförderplan nicht mit konkreten Fördermitteln
unterlegt ist, entfaltet er zunächst überhaupt keine direkten Auswirkungen in der Kunst- und Kulturszene.
Faktisch dürften sich darüber hinaus auch keine nennenswerten Veränderungen in der Kulturförderung ergeben, da der Plan lediglich die bisherige Praxis kodifiziert. Das bedeutet: Der Kulturförderplan schreibt letztlich nur die bisherige Kulturförderung der rot-grünen Landesregierung fort. Da Rot-Grün jedoch bisher keinerlei Priorität auf Kultur gelegt hat, ist das überhaupt kein gutes Zeichen.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass mit dem Kulturfördergesetz und damit auch mit dem Kulturförderplan das Ziel verbunden wurde, den Handlungsspielraum für die kommunale Kulturförderung zu vergrößern. Das ist mitnichten der Fall, wie nicht zuletzt in den zahlreichen Stellungnahmen in der Anhörung zum Kulturförderplan bestätigt wurde.
Demnach gibt Nordrhein-Westfalen rund 19 € pro Einwohner für Kultur aus; Niedersachsen schafft 31 €; Bayern und Baden-Württemberg investieren 40 € pro Einwohner in Kultur. Wie in so vielen anderen Bereichen steht Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit anderen Ländern also schlecht da. An dieser miserablen Bilanz ändert der Kulturförderplan leider überhaupt nichts;
denn dafür bräuchte die rot-grüne Landesregierung eine ganz andere Prioritätensetzung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, während die Landesregierung über die technischen Strukturen der Kulturförderung diskutieren ließ, hat sie die Denkmalförderung des Landes nahezu eingestellt. Sie hat sprachlos den Düsseldorfer Oberbürgermeister tagelang das Schauspielhaus beschädigen lassen, obwohl das Land zur Hälfte Eigentümer dieser Einrichtung ist. Außerdem nutzt sie die Mittel aus dem Verkauf von Kunstwerken aus den Beständen des landeseigenen Casino-Betreibers WestSpiel, um eine neue staatliche Spielhölle zu finanzieren, anstatt mehr in die kulturelle Vielfalt des Landes zu investieren.
Das alles zeigt: Der Kulturförderplan hat viele richtige Aspekte. Der Landesregierung geht es dabei jedoch vorrangig um die Simulation kulturpolitischen Engagements. An den Stellen, an denen dieses wirklich erforderlich wäre, versagt Rot-Grün. Deshalb kann die FDP-Fraktion dem vorgelegten Kulturförderplan Nordrhein-Westfalens insgesamt nicht zustimmen. Unser Fazit lautet: zu viel Planung, zu wenig Förderung.
Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch ich wünsche Ihnen frohe Festtage.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungskoalition hatte versprochen, dass Kunst und Kultur einen zentralen Platz in der Regierungsarbeit einnehmen sollen. Wenn man sich die neueste Erhöhung des Kulturetats anschaut – die Presse verkündet lautstark: Kulturetat in NRW steigt auf über 200 Millionen € –, könnte man fast annehmen, dass dem so sei. Die Landesregierung scheint kurz vor der Wahl die Spendierhosen zu tragen. Doch blickt man nüchtern hinter die Kulissen des Finanzschauspiels, so offenbart sich die Wirklichkeit.
Bereits gestern entlarvte meine Kollegin Angela Freimuth die von der Landesregierung im Einzelplan 06 schöngeredeten Zahlen. Nun wollen wir schauen, wie es im Kulturbereich aussieht.
Bereits in der Ausschussdebatte wurde vorgerechnet, wie mickrig Anteil und Entwicklung des Kulturhaushalts im Vergleich zum Einzelplan insgesamt oder zu anderen Einzelplänen ausfallen; Herr Prof. Sternberg hat das hier noch einmal ausgeführt.
Es ist und bleibt klar: Kulturpolitik hat für SPD und Grüne keine Priorität. Es spricht ja Bände, dass die Kulturfördermittel ohne die aus den Reihen des Landtags hervorgebrachten Änderungen noch immer unterhalb des Niveaus von 2012 verharren würden.
Dabei sind auch diese Erhöhungen bei genauerem Hinsehen kein Ausweis für ein überraschend entdecktes Herz für Kultur der Koalition.
Denn erstens ist erstaunlich – ich sagte es bereits –, dass SPD und Grüne nach vier Jahren der finanziellen Austrocknung im letzten Haushalt vor der Wahl auf einmal vorgeben, die Spendierhosen anzuhaben. Zweitens wurden diese Erhöhungen der Koalition geradezu aufgezwungen. Ohne die Durchleitung von Mitteln zur Verbesserung der Integration sowie die notwendigen höheren Zuschüsse für die Sanierung
des Schauspielhauses würde der Kulturhaushalt noch düsterer aussehen. SPD und Grüne besiegeln mit dem vorgelegten Haushalt fünf verlorene Jahre für die Kultur in Nordrhein-Westfalen.
Zwei negative Höhepunkte stechen dabei heraus. Zunächst einmal hatte die Koalition die Denkmalförderung praktisch vollständig eingestellt. Nicht zuletzt aus den Denkmalförderberichten ging hervor, dass sich die von uns befürchteten Auswirkungen bestätigt haben.
Darlehensprogramme sind für eine Kompensation der drastisch gekürzten Denkmalförderung des Landes in Form von Zuschüssen nun einmal nicht sinnvoll. Denn gerade bei nicht wohnwirtschaftlich genutzten Baudenkmälern handelt es sich typischerweise nicht um gut vermarktbare Objekte. Es geht bei der Denkmalförderung, die für das Land nicht zuletzt nach Art. 18 der Landesverfassung verpflichtend ist, ja gerade auch um den kulturellen oder religiösen Wert von Denkmälern, nicht um die Vermarktbarkeit. Die Kürzung der Denkmalförderung war deshalb ein großer Fehler, der das kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens nachhaltig beschädigt.
Dazu tritt die kulturpolitische Bankrotterklärung, die die Landesregierung rund um die verkauften WarholWerke abgegeben hat.
Der bereits an der Öffentlichkeit und Kulturszene vorbei eingefädelte Verkauf der beiden Kunstwerke durch den landeseigenen Casinobetreiber WestSpiel war ein Unding. Dass ein Teil des Erlöses für die Sanierung maroder staatlicher Spielbanken und den Neubau eines Casinos genutzt werden soll, setzt dem Ganzen jedoch noch die Krone auf.
Dabei wären die Erlöse geradezu für ein Sonderprogramm zur Unterstützung der Digitalisierung unserer Museen, Bibliotheken, Theater, Musikschulen und anderer Kultureinrichtungen prädestiniert. Etwa die Förderung von Wikipedians in Residence in Bibliotheken, die Unterstützung bei der Digitalisierung von Museumsbeständen und die Finanzierung der Digitaltechnik etwa von Theatern hätten auf diese Weise deutlich verstärkt werden können. Davon wäre auch ein kräftiger Impuls für die Digitalisierung des Landes insgesamt ausgegangen.
SPD und Grüne halten aber leider weiterhin daran fest, die Mittel in großem Umfang in defizitären staatlichen Spielbuden zu verzocken.
Vor diesem Hintergrund bleibt der Kulturhaushalt dieser Landesregierung eine Enttäuschung, der wir
selbstverständlich nicht unsere Zustimmung geben können. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Danke, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Herr Minister, Sie werfen uns vor, wir hätten keine Substanz. Die FDP betreibt aber eine realistische Energiepolitik – da stimmen Sie mir zu.
Stimmen Sie mir zu, dass die Speicherforschung im Moment noch in den Kinderschuhen steckt und wir noch einige Zeit brauchen werden, bis ein entsprechender Energiespeicher geschaffen ist, der sich rechnet, und wir so lange einen Speichermix nutzen müssen, der auch die konventionellen Speicher gebraucht?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich im Mai 2012 mein Amt hier im Hohen Hause antrat, tat ich es unter dem Motto: „Bildung in Freiheit, Wissenschaft in Raum und Zeit, Kultur ist der Rahmen, Zukunft das Ziel“. Und um die Freiheit in Bildung und Wissenschaft geht es heute in unserem Antrag.
Forschungsfreiheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein zentraler Pfeiler freier, demokratisch verfasster Gesellschaften. Wissenschaft und Forschung können und sollen Fortschritt und Diskussionen befördern. Umso fragwürdiger ist es dann, wenn in dem gesellschaftspolitisch wichtigen, staatlich verantworteten Schulbereich die Exekutive Forschung gezielt erschwert oder gar verhindert. Intransparenz schürt Misstrauen. Exekutive Intransparenz ist besonders fragwürdig, wenn es sich um aus Steuergeldern erhobene Daten handelt.
Es hat in den vergangenen Jahren immer wieder Meldungen zu gezielten Blockaden durch die Kultusbürokratie gegeben. Das reicht von der Kultusministerkonferenz als Ganzes bis direkt nach NordrheinWestfalen hinein.
Wissenschaftlern wird der Zugang zum Beispiel zu Rohdaten verweigert. Wissenschaftliche Vergleiche zwischen Bundesländern oder Untersuchungen einzelner politischer Prestigeprojekte werden gezielt blockiert. Teilweise wird laut Wissenschaftlern sogar mit Geld- oder Gefängnisstrafen gedroht, wenn sie unerwünschte Vergleiche anstellen.
Bisweilen wird der natürlich generell wichtige Datenschutz offenkundig nur vorgeschoben. Eine Landesregierung hat Blockaden von Daten tatsächlich damit erklärt, dass sie aus ihrer Sicht keinen Erkenntnisgewinn liefern würden. Was ist das für ein Verständnis von Forschung, wenn die Exekutive schon vorab erklärt, ob ein Erkenntnisgewinn entstehen könnte!
Wie ist dieses Vorgehen eigentlich mit dem im Grundgesetz verankerten Auftrag zur Förderung und Pflege der Wissenschaft und der Forschungsfreiheit zu vereinbaren? Der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums ist im Gutachten „Mehr Transparenz in der Bildungspolitik“ sogar zu dem folgenden Schluss gekommen – und ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Allerdings behindern die Kultusbehörden seit vielen Jahren die systematische Erforschung von bundeslandspezifischen Bildungsinitiativen und die Bereitstellung von Vergleichsgrößen, indem sie den Zugang zu relevanten Informationen verweigern: Vorhandene Information wird nicht bekannt gemacht und die Erhebung neuer Daten
wird eingeschränkt. Die Information, aus der wertvolle Erkenntnisse zu ziehen wären, wird von der Politik systematisch zurückgehalten.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben für diesen Antrag in Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit mit renommierten Bildungsforschern gesprochen.
Werte Frau Ministerin, Sie können nicht behaupten, an diesem Vorgehen völlig unbeteiligt zu sein. Auch direkt im nordrhein-westfälischen Schulbereich selber beklagen Forscher Blockaden. Demnach gibt es Bezirksregierungen, die bei kleinsten Forschungsanfragen intervenieren. Bildungsforscher berichten von Schulen, die sich beteiligen wollen, aber Angst haben, wie die Dienstherrin reagieren könnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich ist klar, dass manche Landesregierung große Angst vor transparenten Bundesländervergleichen hat,
da ihrer Politik in bestehenden Untersuchungen regelmäßig letzte Plätze bescheinigt werden. Dennoch erwarten wir auch von dieser rot-grünen Landesregierung, dass sie sich auf KMK-Ebene dafür stark macht, Bildungsforschung transparente Zugänge zu ermöglichen.
Ein gutes Beispiel, wo Sie außerdem aktiv werden könnten, ist das Werben für die Wiedereinführung der PISA-E-Studien. Auch wenn der Einfluss der Kultusbürokratie auf den IQB-Aufbau nicht unproblematisch ist, sind diese Ländervergleiche natürlich richtig und notwendig. Aber eine ergänzende Wiedereinführung von PISA-E würde auch eine internationale Einordnung der Bundesländer ermöglichen.
Ich komme zum Schluss. Für manches Bundesland mag es unangenehm sein, plötzlich mit sogenannten Entwicklungsländern verglichen zu werden. Aber hier gilt generell auch: Wer sich verbessern will, wer Transparenz nicht nur wohlfeil im Munde führt, muss die Größe besitzen, Forschung zuzulassen und entsprechende Freiheit zu ermöglichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig – Frau Kollegin Birkhahn hat es zu Beginn ihrer Rede bereits gesagt –, für alle Schülerinnen und Schüler frühzeitig eine qualitativ hochwertige Berufs- und Studienorientierung verbindlich zu machen. Das gilt selbstverständlich für alle Jugendlichen, unabhängig davon, ob er oder sie einer sonderpädagogischen Förderung bedarf oder nicht.
Wenngleich wir das Grundprinzip von KAoA teilen, so hakt es dennoch vielfach bei dessen Umsetzung, an manchen Stellen ganz besonders bei der Konzeption. Natürlich ist es bei einem für alle verbindlichen Programm sinnvoll, vergleichbare Standardelemente als Grundgerüst zu verankern. Eine solche Ausgestaltung sollte aber nicht bereits erfolgreich arbeitenden Schulen starr übergestülpt werden. Gerade bei einem so wichtigen Programm müsste die bestmögliche Einbindung von Erfahrungen im Zentrum stehen – und nicht das schematische Abhandeln einer Liste.
Es ist problematisch, wenn eine Umsetzung so unflexibel erfolgt, dass von Schulen jahrelang erprobte Maßnahmen oder Finanzierungen einfach wegbrechen.
Exemplarisch muss man noch einmal ein sehr bezeichnendes Zitat wiederholen. Der Westdeutsche Handwerkskammertag als dem Gesamtvorhaben positiv gegenüberstehender Verband hat in einer Stellungnahme gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Vor dem Beschluss zur Einführung von ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘, an dem wir selbst maßgeblich beteiligt waren, hatte die Landesregierung uns mehrfach bestätigt, dass etablierte Berufsorientierungselemente natürlich von den Schulen fortgeführt werden können.... Im Rückblick ist das Problem, dass die Landesregierung alle Finanzierungsquellen für solche Maßnahmen Stück für Stück ,ausgetrocknet‘ hat und die Umsetzung für die Schulen mangels Finanzierung nicht mehr stattfinden können.“
Wir haben im Rahmen unserer FDP-Schultour im letzten Jahr die preisgekrönte Gesamtschule Nettetal besucht, also eine Schulform, die Sie als inklusives Vorbild preisen. Diese Schule beklagte, dass sie in der Vergangenheit eine 100%ige Anschlussquote hatte, ihr jetzt aber die bisherige Finanzierung wegbreche. Das kann doch eigentlich niemandes Ziel sein, oder?
Gerade langjährig inklusiv arbeitende Schulen und übrigens auch Förderschulen haben einen großen Erfahrungsschatz gesammelt. Diesen gilt es bestmöglich zu nutzen.
In einem Bericht an den Sozialausschuss zu KAoA heißt es dann aber vorrangig, dass Schulen und Eltern bei der Überführung des STAR-Angebots für behinderte Jugendliche aus bisherigen Standardelementen und KAoA-Elementen wählen können.
Auch hier sollte man darüber sprechen, wie neben Standardelementen der bestehende Erfahrungsschatz besser eingebunden werden kann. Die individuell ausgerichtete Unterstützung des STARAngebots darf bei Überführung in KAoA nicht verloren gehen.
Wir freuen uns auf die intensive Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben in der Zeit eines rasanten gesellschaftlichen Wandels und, damit verbunden, der Formierung eines neuen Bewusstseins um die Bedeutung des lebenslangen Lernens. In diesem Wandlungsprozess muss der Blick auf die Weiterbildungseinrichtungen gerichtet werden, denn ihnen kommt – insbesondere in Hinblick auf die bestmögliche Bewältigung der Flüchtlingssituation in unserem Land, aber auch in Bezug auf die Unterstützungsleistungen für Familien – heute und zukünftig eine zentrale Rolle zu.
Sie muss einen gesellschaftlich wie individuell exorbitant wichtigen Beitrag beim Kampf gegen funktionalen Analphabetismus und für die nachholende Grundbildung leisten, wobei sich an dieser Stelle allerdings auch die Schulpolitik hinterfragen müsste. Gerade die Chancen der Digitalisierung sind aus FDP-Sicht ein ganz zentrales Zukunftsfeld für den Weiterbildungsbereich. Allein durch E-Learning können ganz neue Zugänge erschlossen werden. Umso erfreulicher ist auch, dass dieses Thema vom Gesprächskreis der Landesorganisationen der Weiterbildungsträger in den Fokus gerückt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, nur diese fünf genannten Felder zeigen, dass die Richtung des CDUAntrags stimmt.
Die Weiterbildung muss gestärkt werden, weil ihr für das Aufschließen individueller Chancen und damit für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt eine enorm wichtige Rolle zukommt.
Die Herausforderungen sind gewaltig. So befinden sich die Weiterbildungseinrichtungen bei der Flüchtlingsintegration in einer dramatischen Situation. Einerseits müssen sie mehr Kurse durchführen, andererseits wandern Fachkräfte in die Regelschulen ab. Dabei hat der Gesprächskreis der Landesorganisationen allein für 100.000 zusätzliche Erwachsene bei durchschnittlich zehn Teilnehmern rund 10.000 zusätzliche Kursangebote und damit bei durchschnittlich 50 Unterrichtsstunden einen Bedarf von 500.000 zusätzlichen Unterrichtseinheiten errechnet.
Zu beachten ist bei diesem Antrag jedoch – das wurde bereits erwähnt –, dass sich manche Rahmendaten durch den nun vorgelegten zweiten Nachtragshaushalt ändern. Es ist anerkennenswert, dass die Landesregierung für Weiterbildung und Familienbildung zusätzlich 6,25 Millionen € bereitstellt. Insofern sind manche Ausführungen im Antrag vielleicht nicht mehr ganz aktuell. Aber auch wenn man dies anerkennt, ist die Kritik der CDU sehr wohl berechtigt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nenne nur ein Beispiel, das Sie vermutlich nicht überraschen wird. Die CDU hat auch die schulabschlussbezogenen Lehrgänge aufgenommen. Hier hat sich Rot-Grün beim FDP-Antrag stur gestellt und zeitnahes Handeln verschlafen, was sich zukünftig vielleicht bitter rächen wird. Hier können wir auch jetzt leider kein Handeln erkennen. Über diese Frage und über weitere wichtige Fragen sollten wir daher im Fachausschuss intensiv diskutieren. Deshalb stimmen wir der Überweisung selbstverständlich zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister, zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche und auch teilweise sehr detaillierte Beantwortung meiner Frage. Gestatten Sie trotzdem, dass ich noch einmal nachfrage.
Sie haben in Ihren Ausführungen mehrfach betont, dass die Staatsanwaltschaft Ihnen geraten habe, über die Ermittlungen und über den Diebstahl zu schweigen. Das erklärt sich für die Zeit des Beginns der Ermittlungen: da ist das noch verständlich. Das Schweigen der Landesregierung zog sich jedoch über ein Jahr hinweg. Hinzu kommt, dass die Bilder in einer Zeit verschwanden, zu der im Parlament heftig über den Umgang mit der WestLB-Sammlung debattiert wurde.
Wie erklärt die Landesregierung ihre lange, andauernde Verschwiegenheit?
Herr Minister, Sie haben wieder mehrfach betont, dass die Kunstmarktpreise zuletzt explodiert seien – richtigerweise. Das bedeutet auch, dass die Versicherungswerte bei Weitem nicht mehr die realen Werte abdecken. Selbst wenn für den Kunstraub oder Kunstdiebstahl bei Portigon eine Versicherung eintritt, dürfte die materielle Entschädigung nicht adäquat sein.
Wie bewerten Sie, Herr Minister, in Anbetracht des explodierenden Marktwertes von Picasso und Münter die Aussage der Bank, dass kein finanzieller Schaden entstanden sei?
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort zu meiner letzten Nachfrage.
Herr Minister, wie von Ihnen in dieser Fragestunde bereits dargestellt, ist es gelegentlich zu Demontagen von Kunstwerken gekommen, insbesondere im Bereich größerer Skulpturen, beispielsweise beim „Lichtregen“ von Heinz Mack in Aachen oder der Edelstahlplastik von Max Bill. Ist dieser Kunstrückbau verbunden mit der Beschädigung des Kunstgegenstandes in allen Fällen mit Einverständnis des jeweils betroffenen Künstlers oder seiner Angehörigen geschehen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Herr Kollege Rehbaum, großes Kompliment! Die Einlage auf Niederdeutsch in Ihrer Rede war sehr schön. Diesbezüglich bin ich leider in der Defensive.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der hier von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag bietet eine gute Gelegenheit, zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Bildungseinrichtungen und Initiativen, die sich für den Erhalt, die Pflege und die Weiterentwicklung der niederdeutschen Sprache engagieren, ganz herzlich zu danken. Denn ohne dieses Engagement wäre nicht nur Nordrhein-Westfalen, sondern auch ganz Deutschland und Europa über kurz oder lang um ein Kulturgut ärmer.
Entwicklungen der Sprache sind ja nicht nur ein wichtiger Bestandteil unserer Kommunikation miteinander. Sie sind ein Teil unserer Geschichte, unserer Traditionen und unserer Herkunft. Deshalb ist es auch wichtig, dass sich die Politik in den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Aspekte der Sprachkultur einbringt. Damit wird Sprache – so wie es auch in anderen Bereichen, wie etwa der Brauchtumspflege oder der Förderung von Kunst und Kultur, selbstverständlich ist – nicht nur als akademische Disziplin verstanden.
Konkret schlagen die Antragsteller also vor, in Nordrhein-Westfalen einen Beirat für die niederdeutsche Sprache einzurichten. Der Beirat würde eine Institutionalisierung der Beziehungen zwischen der niederdeutschen Sprachkultur und der Politik schaffen. In der Tat existieren solche Beiräte bereits in anderen Bundesländern, etwa in Schleswig-Holstein oder in Bremen.
Ob allerdings die Einrichtung eines Beirates und damit die angestrebte Institutionalisierung tatsächlich einen Beitrag zum Schutz und zur Förderung des Kulturgutes „Niederdeutsch“ leisten würde, ist zumindest unklar.
Ich habe die Vermutung, dass es eher nicht so ist, denn wie auch in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Engagements, des freiwilligen Einsatzes der Bürger für ihnen wichtige Anliegen oder des kulturellen und kreativen Schaffens ist nicht der Staat der Antreiber. In erster Linie sind es nicht irgendwelche Beiräte, Administrationen oder staatliche Programme, die die Grundlagen für bürgerschaftliches und kulturelles Engagement legen, sondern es sind der Einsatz, die Tatkraft, das Interesse und die Kreativität der Menschen vor Ort.
In diesem Sinne gehört auch die niederdeutsche Sprachkultur in den Alltag und in die Fläche und nicht in den politischen Elfenbeinturm. Mein Eindruck ist deshalb, dass Überlegungen, wie diese Kulturpflege zum Beispiel in bestehenden Vereinen oder in der Schule gestärkt werden kann, einem Beirat vorzuziehen sind.
Der hier vorliegende Antrag eignet sich sicher nicht dazu, ihn in Bausch und Bogen zu verwerfen, denn es ist durchaus richtig und löblich, der niederdeutschen Sprachkultur an dieser Stelle so prominent eine Plattform zu bereiten. Es geht um ein wichtiges Thema, das steht außer Frage. Allerdings wird nicht überzeugend dargelegt, dass ein Beirat einen substanziellen Beitrag bei diesem Thema leistet. Hinzu kommt, dass im Antrag auch nicht näher erläutert wird, was der Beirat eigentlich genau leisten, wie er beschaffen sein und wie er mitwirken soll.
Aus meiner Sicht wäre somit eine Ausschussbefassung einer Direktabstimmung vorzuziehen gewesen, um eine tiefergehende Diskussion zu ermöglichen. Da diese nun nicht stattfinden kann, bleibt uns leider nichts anderes übrig, als den Antrag an dieser Stelle abzulehnen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, meine Frage betrifft die Redlichkeit in der Öffentlichkeit. Da muss ich Sie fragen: Finden Sie es der Öffentlichkeit gegenüber nicht unredlich, wenn Sie in Pressemitteilungen plötzlich die Zahl der geschlossenen Förderschulen mit der Gesamtzahl der Schulen ins Verhältnis setzen, um eine möglichst niedrige Prozentzahl zu präsentieren?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Frau Ministerin, wie ist es möglich, dass Schulen und Bezirksregierungen laut unterschiedlicher Zeitungsartikel einen Überblick über die Zahlen der Quereinsteiger aus allgemeinen Schulen an Förderschulen besitzen, die Landesregierung aber bei Kleinen Anfragen Zahlen verweigert?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gestern bereits im Zusammenhang mit der Debatte zum Landesbibliothekengesetz einiges zum Stellenwert der Kultur in der rot-grünen Landesregierung gesagt. Ich komme nicht umhin, dies im Rahmen dieses Antrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu wiederholen; denn wie beim Kulturfördergesetz wird auch hier reine Symbolpolitik betrieben.
SPD und Grüne sind kulturpolitisch wahrlich nicht gut aufgestellt. Das zeigt der hier vorgelegte Antrag einmal mehr. Die rot-grüne Regierungskoalition hat im Haushalt 2013 eine massive Kürzung der Kulturfördermittel sowie eine faktische Einstellung der Denkmalförderung vorgenommen, und das ist bis heute nicht ansatzweise kompensiert worden.
Des Weiteren hat sie dazu beigetragen, dass wertvolle Kunstwerke im Eigentum des Landes meistbietend verscherbelt werden, um mit dem Erlös das marode staatliche Glücksspielgeschäft zu stützen und den Neubau eines Kasinos zu finanzieren.
Nun legen Sie einen rein symbolischen Antrag vor, in dem Sie in der Überschrift irgendwelche abstrakten Andeutungen von „freiem Eintritt in Museen“ machen. In diesem Antrag befindet sich aber kein einziger inhaltlich substanzieller Gestaltungsvorschlag.
Da ist von Machbarkeitsstudien die Rede, von Prüfungen, von Szenarien. Sie fordern die von Ihrer rotgrünen Mehrheit getragene Landesregierung auf, gegebenenfalls Modelle zu erarbeiten.
SPD und Grüne stellen die Mehrheit in diesem Haus. Sie stellen die Mehrheit des Haushaltsgesetzgebers. Sie stellen die Landesregierung.
Gestalten Sie entsprechend, aber versuchen Sie nicht, mit Symbolakten die Bürgerinnen und Bürger hinters Licht zu führen. Jene merken das nämlich.
Einen solchen Antrag für die Galerie kann die FDP nicht unterstützen. Selbst wenn Sie hier einen zählbaren Impuls zur Attraktivitätssteigerung für die nordrhein-westfälischen Museen vorgelegt hätten, scheinen Sie mir auf dem völlig falschen Dampfer zu sein.
In Städten wie Leverkusen wird darüber diskutiert, ob ein bedeutendes zeitgenössisches Museum dem Sparzwang zum Opfer fallen soll. Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen pfeifen nicht nur kulturpolitisch aus dem letzten Loch. SPD und Grüne fabulieren hier über freien Eintritt in Museen, ohne auch nur einen konkreten Vorschlag dafür zu machen.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Sprechen Sie doch einmal mit den Kommunen, wo dort kulturpolitisch der Schuh drückt. Zudem frage ich mich, ob die Bewerbung und Beförderung einer Kostenlos-Kultur durch die rot-grüne Regierungskoalition tatsächlich der Weisheit letzter Schluss ist.
Ich frage mich auch, warum SPD und Grüne offensichtlich weniger Interesse am Theater, an Orchestern oder an anderen Kultureinrichtungen haben als am Museum. Das passt doch alles nicht zusammen.
Ich mache Ihnen daher einen Vorschlag: Sie als parlamentarische Mehrheit haben es in der Hand, der Kulturpolitik endlich wieder eine größere Priorität auch im Haushalt zukommen zu lassen. Damit würden Sie den Kommunen und den Kultureinrichtungen deutlich mehr helfen als mit Symbolanträgen.
Abschließend möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Aktionstage mit freiem Eintritt in Museen sind eine sehr schöne Sache. So etwas existiert bereits; beispielsweise in Düsseldorf wird das sehr rege praktiziert. Viele Private und Unternehmen engagieren sich in diesem Bereich. Vielleicht sollten Sie einmal mit denen sprechen und geeignete Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass solche Angebote noch ausgebaut werden können.
In Ihrem Antrag findet sich dazu jedoch nichts. Deshalb lehnen wir ihn auch ab.
Erlauben Sie mir nur noch ein paar Worte zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. Er beinhaltet ein äußerst bürokratisches Verfahren. Die Entscheidung einer Eintrittsbefreiung für bestimmte Personengruppen sollten wir doch besser den Museen überlassen.
Herr Prof. Sternberg, Sie haben aus Ihrer Lebenserfahrung heraus von einigen Erfolgen im Museumsbereich berichtet. Ja, möglicherweise ergeben sich solche Spontanerfolge; aber das hat keine Nachhaltigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor beinahe anderthalb Jahren haben wir an dieser Stelle über das Kulturfördergesetz debattiert. Die FDP-Fraktion war seinerzeit skeptisch und sieht sich in dieser Skepsis bestätigt. Denn das Kulturfördergesetz hat bei allem guten Willen und möglicherweise noblen Absichten nicht zur Stärkung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen beigetragen.
Vielmehr ist es eine eher administrativ-bürokratische Hülle geblieben, von der kein wirklicher Impuls für Kunst und Kultur in unserem Land ausgegangen ist. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass die von der rot-grünen Regierungskoalition vorgenommene
massive Kürzung der Kulturfördermittel im Haushalt 2013 sowie die faktische Einstellung der Denkmalförderung bis heute nicht ansatzweise kompensiert worden sind.
Das Kulturfördergesetz ist somit ein Stück weit zu einer leeren Hülle verkommen; denn es hilft der Kulturlandschaft und den Kulturschaffenden in NordrheinWestfalen nicht, theoretische Fördermodalitäten zu kennen, wenn kein Geld für ebendiese Förderung vorhanden ist.
Eine ähnliche Befürchtung habe ich bei einem Landesbibliothekengesetz. Dass wir dabei noch einmal gesondert über ein Bibliotheksgesetz sprechen würden, wurde bereits aus den Redebeiträgen zum Kulturfördergesetz deutlich.
Die FDP-Fraktion steht diesem gesetzgeberischen Impuls durchaus wohlwollend gegenüber; denn er würde einen Prozess weiterbringen, den die CDU/FDP-geführte Regierung bereits vor fast zehn Jahren angestoßen hatte. Dieser Prozess hatte nicht nur eine massive Aufstockung der von Rot-Grün seinerzeit doch eher kläglich bemessenen Bibliotheksförderung beinhaltet, sondern eben auch einen umfangreichen Bestands- und Entwicklungsbericht, den wir veranlasst hatten.
Auf dieser Grundlage wäre ein Bibliotheksgesetz, das den zahlreichen wichtigen Kultureinrichtungen Planungssicherheit gibt, die folgerichtige Maßnahme. Die rot-grün-geführte Landesregierung hat auf diese Maßnahme dann allerdings zugunsten des Kulturfördergesetzes verzichtet. Herr Bialas, Sie haben es gesagt: Es wurde ein allgemeines Kulturfördergesetz geschaffen; man hat auf ein Spartengesetz verzichtet.
Daraus hat sich jedoch das Problem ergeben, dass der Großteil der Kultur über einen Kamm geschoren wurde. Eine Bibliothek ist nun einmal kein Theater, und ein Museum ist kein Kino. Die spezifischen Ansprüche und Besonderheiten verschiedener Kultursparten können in einem solchen Gesetz gar nicht berücksichtigt werden; da will ich SPD und Grünen noch nicht einmal groß einen Vorwurf machen.
Dennoch ist es bemerkenswert, dass einige wichtige Fragen zur Struktur und zur Entwicklung von Bibliotheken im Kulturfördergesetz ausgeklammert sind. Der CDU-Antrag nennt – wie schon umfassend ausgeführt – zu Recht Themen wie etwa private Einrichtungen und die allgegenwärtige Digitalisierung.
Ob das hier nun vorgelegte Bibliotheksgesetz allerdings tatsächlich sichere Weichen für die Zukunft stellt, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen; ich hatte eingangs darauf hingewiesen. Auf den Punkt brachte es der Leiter der Zentralbibliothek des Forschungszentrums Jülich in seiner Rede beim Bibliothekskongress Leipzig im Jahr 2013:
„Wenn kein Geld da ist, kann man sich kein Bibliotheksgesetz leisten. Wenn Geld da ist, braucht man kein Bibliotheksgesetz.“
Dass bei SPD und Grünen kein Geld für Kultur vorhanden ist, haben die Regierungsfraktionen leider hinlänglich bewiesen. Die FDP-Fraktion gibt jedoch die Hoffnung nicht auf, dass die Koalition doch noch ihr Herz für die Kultur entdeckt. Dann könnte sich aus dieser hier vorgelegten Initiative ein für uns und für die Kultur in Nordrhein-Westfalen fruchtbarer und gewinnbringender Prozess entwickeln. Daher bin ich schon auf die weiteren Beratungen mit Ihnen, aber auch mit den einschlägigen Experten und Vertretern des nordrhein-westfälischen Bibliothekwesens gespannt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, infolge des geschäftlichen Niedergangs bei WestSpiel kritisiert der Landesrechnungshof, dass in den Casinostandorten dauerhaft viel zu viele Finanzbeamte vor Ort sind. Der Landesrechnungshof fordert von der Finanzverwaltung eine Stellenreduktion um 50 Planstellen, die die Landesregierung bislang nicht umgesetzt hat.
Aus welchen Gründen folgt die Landesregierung nicht dem plausiblen Einsparvorschlag des Landesrechnungshofs, mehrere Dutzend Planstellen von Finanzbeamten in den Casinos abzubauen?
Herr Minister, das Marktpotenzial für Glücksspielumsätze im Präsenzbetrieb und deren Kundschaft ist begrenzt und leidet zunehmend unter neuen Onlineangeboten. Warum soll ausgerechnet der zusätzliche Kölner Standort unter Beibehaltung aller bisherigen Einrichtungen angesichts der Marktlage zum großen Kassenschlager für das betriebliche Gesamtergebnis von WestSpiel werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Eine neue im Mai 2014 in Kraft getretene EURichtlinie, aber auch – meine liebe Landesregierung, ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, das zu sagen – …
Danke schön. – … die skandalöse Art und Weise, in der die nordrhein-westfälische Landesregierung in den vergangenen Jahren
mit Kunst in öffentlicher Hand umgegangen ist, sind Anlass für eine grundlegende Neuordnung des Kulturgutschutzes in Deutschland.
Auch der Bericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2013, der die Erfahrungen in den Ländern wiedergegeben und dem Kulturgutschutz ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hat, zeigt dringenden Handlungsbedarf auf.
Der im Sommer 2015 durch die Bundesregierung lancierte verfrühte und unausgegorene Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts wurde von der gesamten Kulturszene zu Recht scharf kritisiert. Zwar sind die Ziele, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens als Grundlage für die Initiative genannt werden, durchaus anerkennenswert; sie werden mit den geplanten Maßnahmen und Vorschriften jedoch nicht erreicht werden.
Durch die pauschale Verdächtigung und Einschränkung von Tausenden rechtschaffenden Künstlern, Sammlern oder Händlern wird kein nachhaltiger Beitrag zum Kulturgutschutz geleistet. Dafür drohen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Eingriffe in Eigentumsrechte, die bürokratischen Verfahren und realitätsfernen Vorgaben, dem Museumsstandort
Deutschland, dem Kunsthandel, dem kulturellen Austausch mit anderen Ländern sowie vielen Sammlern massiv zu schaden.
Dass die genannten Betroffenen ihre Bedenken sehr lautstark und geballt formuliert haben, überrascht offenbar auch die zuständige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Dafür spricht, dass sie relativ rasch eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes versprochen hat. Ein schwerer kulturpolitischer Schaden, eine massive Verunsicherung der Kunstszene sowie ein enormer Vertrauensverlust waren mit diesem Schnellschuss allerdings bereits eingetreten.
Ohnehin gelingt es auch dem dann im vergangenen November von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf nicht, die Verunsicherung zu beseitigen und weiteren Schaden vom Kunst- und Kulturstandort abzuwenden, denn der Gesetzentwurf beinhaltet nach wie vor enorme Schwächen. So stellt er Sammler oder Händler von Kunst weiterhin genauso unter Generalverdacht wie private Sammler von wissenschaftlichen und historischen Gegenständen.
Ebenfalls fehlen eine klare Definition von national bedeutendem Kulturgut sowie eindeutige und transparente Kriterien, wann und wie ein Werk als national bedeutsam eingestuft werden kann. Das ist jedoch dringend nötig; denn Künstler, Eigentümer, Sammler und Händler müssen wissen können, welche Werke und Gegenstände überhaupt von den Regelungen umfasst sind und welche nicht. In diesem Zusammenhang müssen Definitionen, Abgrenzungen und Kriterien für Gegenstände bzw. Sammlungen entwickelt werden, die vorrangig von wissenschaftlichem
oder historischem Wert sind. Dass die am Strand gesammelte Muschelschale oder Fossilien einen anderen Stellenwert haben müssen als die Münze aus Pergamon oder „Der Turm der blauen Pferde“, sollte eigentlich auf der Hand liegen.
Als FDP-Fraktion sind wir außerdem der Ansicht, dass ein echter und effizienter Kulturgutschutz, der die Interessen der Allgemeinheit und der Einzelnen fair abwägt, ein Entschädigungsregime bedingt. Eingriffe in das Eigentumsrecht auf der Grundlage eines transparenten Kulturgutschutzrechts können begründet sein.
Wir unterstützen also das Anliegen der Gemeinschaft, sogenanntes national bedeutsames Kulturgut zu definieren, zu identifizieren und zu schützen. Gleichzeitig sind wir jedoch der Ansicht, dass ein Staat, der etwas für so bedeutend hält, dass besondere Regeln dafür vorgesehen werden und sogar in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht eingegriffen werden kann, auch die entsprechende Verantwortung dafür übernehmen muss.
Das heißt, es muss die Bereitschaft vorhanden sein, sich dieses Anliegen auch etwas kosten zu lassen. Eine Kostenlos-Mentalität beim Staat darf es nicht geben.
Deshalb muss ein transparentes Entschädigungsverfahren für national bedeutsames Kulturgut geschaffen werden.
Mit großer Sorge haben wir die Anmerkungen des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen. Dass scheinbar auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den ohnehin problematischen Entwurf noch einmal erheblich verschärfen will, ist bedenklich.
Ich komme sofort zum Ende, Herr Präsident. – Es kann aus kulturpolitischer Sicht nicht unser Wunsch sein, das vorgesehene Sachverständigengremium zur Begutachtung von potenziellem national bedeutsamem Kulturgut zu entmachten und diese sensiblen und bedeutenden Fragen der Kulturbürokratie zu überlassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss jetzt zum Ende kommen.
Ich werbe deshalb für den Antrag der FDPFraktion. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Frage zulassen. – Frau Ministerin, nehmen Sie zur Kenntnis, dass die FDP ebenfalls das Kulturgutschutzgesetz begrüßt und an einer konstruktiven Kritik interessiert ist?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bialas, eine schöne, andere Form der politischen Rede – aber dennoch werden wir den Antrag der CDU-Fraktion hier unterstützen, nämlich die Forderung nach einem Konzept zur digitalen Befassung und Nutzung musealer Bestände und eine entsprechende Ertüchtigung der Museen.
In der Tat ist der kulturelle Reichtum unserer Museen unüberschaubar. Das gilt nicht nur für die zahlreichen vielfältigen und hochinteressanten Ausstellungen in nordrhein-westfälischen Museen, sondern auch für den großen Anteil von Kunstwerken im Eigentum von Museen, die der Öffentlichkeit gar nicht zugänglich sind, also auch nicht analog. Was sich nicht als Leihgabe auf Reisen befindet, ist in den Depots der Museen eingelagert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Digitalisierungsbedarf ist enorm. Selbst kleinere Museen verfügen teilweise über Sammlungen mehrerer Hundert Kunstwerke. Dafür ist der Nutzen einer stärkeren Digitalisierung auch besonders groß; denn die Digitalisierung fördert den Zugang der Öffentlichkeit zu Sammlungen und Ausstellungen der Museen. Sie fördert die Auseinandersetzung mit den Themen Kunst und Kultur, zum Beispiel auch bei jungen Menschen, die noch kein einziges Museum betreten haben. Und sie trägt zur kulturellen Bildung bei und belebt den Austausch.
Eine stärkere Prioritätensetzung beim Einsatz von vorhandenen Kulturfördermitteln zugunsten der Digitalisierung von Museen ist daher durchaus sinnvoll.
Anknüpfungspunkte und Beispiele, welche tollen Möglichkeiten mit gar nicht einmal übermäßigem technischem Einsatz bestehen, existieren bereits.
Schwenken wir nur die Kamera auf die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalens! Die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen stellt einen Teil der vorhandenen Werke digital zur Verfügung.
Die kunstinteressierte Bürgerin aus dem Kreis Lippe oder die Schulklasse aus Düren muss daher nicht extra nach Düsseldorf fahren, um einmal „Die Nacht“ von Beckmann oder eine Straßenszene von
Kirchner in Augenschein zu nehmen. Das geht nämlich auch online, pädagogisch aufbereitet und mit interessanten Informationen versehen.
Davon benötigen wir mehr. Klar sind dabei für uns zwei Dinge:
Erstens. Die technische und personelle Ertüchtigung von Museen wird nur mit entsprechendem finanziellem Mehraufwand zu erreichen sein. Der Kulturförderhaushalt für 2016 fällt aber nach wie vor deutlich geringer aus als 2012. Und so erweist sich die von SPD und Grünen vorgenommene Kürzung auch hier als ein Bremsklotz für die Digitalisierung der Museen.
Zweitens. Kein digitales Angebot ersetzt einen Besuch im Museum und das Auf-sich-Wirken-Lassen einer kuratierten Ausstellung. Die Digitalisierung muss also vorangebracht werden, ohne dabei die vielfältige Museums- und Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen zu vernachlässigen. Dazu gehört auch, dass vorhandene Kunstbestände im öffentlichen Eigentum nicht mit Rückendeckung der Landesregierung verscherbelt werden, um mit dem Erlös marode staatliche Spielcasinos zu subventionieren.
Vielleicht überlegt die Landesregierung auch vor dem Hintergrund dieses Antrages noch einmal, ob Einkünfte aus den Warhol-Verkäufen nicht besser in analoge und digitale Kultur investiert werden als in staatliches Glücksspiel.
Wir freuen uns auf die Beratungen. – Vielen Dank und Ihnen allen auch ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest!
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Ministerin, zunächst einmal herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung unserer Anfrage. Erlauben Sie mir dennoch eine weitere Nachfrage: Steht aus Sicht der Landesregierung das Kulturgutschutzgesetz in Übereinstimmung mit der einschlägigen UNESCO-Konvention von 1970?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, unter welchen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Landesregierung
naturwissenschaftliche Sammlungen als nationales Kulturgut einzustufen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, aus welchen Gründen befürwortet die Landesregierung zur Behebung der Defizite nicht die Verweisung an den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel, auf diesem Weg noch Qualitätsverbesserungen am Kulturgutschutzgesetz vornehmen zu können?
Herr Präsident! Wehrte Frau Ministerin, Sie haben auf unsere Frage bezüglich der externen Sachverständigen noch nicht geantwortet. So erlaube ich mir, Ihnen noch einmal folgende Frage zu stellen: Können Sie sich wirklich voll auf Ihre Beamten verlassen, oder haben Sie hier externe Sachverständige einmal über den Verwaltungsvorgang schauen lassen?