Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die verbliebenen Zuschauer im Saal und die zu Hause am Stream grüße ich natürlich auch. Ich würde mich hier gerne darauf konzentrieren, über den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion zu sprechen, und nicht auf die bisherigen rekurrieren.
Das Ziel dieses CDU-Antrages, einmal nachzufragen, was im Rahmen der NRW-Partnerschaft mit Ghana eigentlich passiert, unterstützen wir Piraten. Im Ausschuss fragen wir seit Jahren: Wie genau werden die Mittel in der Partnerschaft verwendet? Welche Akteure profitieren? Wie sind privatwirtschaftliche Akteure, zum Beispiel große Pharma- und Lebensmittelkonzerne, involviert? Wie sieht es mit einer quantitativen Ergebnisanalyse aus? Mit anderen Worten, wir müssen darüber reden, ob die Eine-Welt-Politik des Landes Nordrhein-Westfalen überhaupt eine sinnhafte und effektive Entwicklungszusammenarbeit gewährleisten kann.
Die Partnerschaft mit Mpumalanga und Ghana wurden entweder aufgekündigt oder befinden sich in einer endlosen Verhandlungsschleife, auch wenn jetzt wieder einmal angedeutet wird, dass man dort zu einem Ergebnis gekommen sei. Ich bin gespannt.
Die Eine-Welt-Politik NRWs kann so viele Erfolge vorweisen wie Ghana bei den Olympischen Winterspielen. An dieser Stelle möchten wir Piraten den Blick wieder auf den globalen Kontext des Antrags werfen. Die Ursachen für schlecht ausgestattete Gesundheitssysteme liegen tiefer. Hier müssen wir auch über politische Fehlsteuerungen sprechen, die für das menschliche Leid mit verantwortlich sind.
Nicht nur in Westafrika, sondern weltweit befindet sich das Gesundheitssystem in einem desolaten Zustand. Die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen dienen oftmals weniger dem Allgemeinwohl als vielmehr den monetären Interessen der PharmaLobby. Darauf haben wir schon in der letzten Debatte zur Ghana-Partnerschaft hingewiesen.
Jedes Jahr sterben weltweit knapp 13 Millionen Menschen an Krankheiten, die eigentlich behandelbar wären. Ein Drittel dieser Patienten stirbt, weil sie keinen Zugang zu den dringend notwendigen Medikamenten erhalten. Um die medizinischen Probleme der Dritten Welt kümmert sich die Pharmawirtschaft nicht.
Viel lukrativer ist es für Sie, den Focus auf Scheininnovationen für westliche Zivilisationskrankheiten zu legen. Für 90 % der Gesundheitsprobleme in der Welt stehen gerade einmal 10 % der Forschungsmittel zur Verfügung – absurd. Und die politischen Machthaber mischen ordentlich mit, insbesondere westliche Regierungen haben seit Langem durchgesetzt, dass lebensrettende Medikamente unter
Ich komme zum Schluss. Wir Piraten bleiben dabei: Der Patentclinch, diese tödliche Umklammerung des globalen Südens durch Arzneipatente, muss politisch aufgebrochen werden. Forschungsinnovationen und breiter Zugang zu Medikamenten für alle Menschen müssen ermöglicht werden. Das ist eines der zentralen Ziele, an denen sich das neu verhandelte Partnerschaftsabkommen mit Ghana orientieren muss. Ansonsten sollte NRWs Eine-Welt-Politik besser gar nicht an den Start gehen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Schmeltzer in Vertretung für Herrn Minister Lersch-Mense.
: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich greife den Hinweis der Kollegin Hendricks auf, dass der Antrag der CDU stark an einen ähnlichen Antrag vom Januar dieses Jahres, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, angesichts der Ebolaepidemien in Westafrika ihr Partnerland Ghana im Gesundheitsbereich zu unterstützen, erinnert. Seither wurde im zuständigen Ausschuss für Europa und Eine Welt mehrfach über Ghana, das Thema Gesundheit und den Stand der Partnerschaft diskutiert.
Die damalige Ministerin Schwall-Düren hat dem Ausschuss dabei ausführlich dargelegt, dass die Landesregierung schon seit Jahren Projekte im Gesundheitsbereich in Ghana fördert und dass das Thema Gesundheit auch in den Verhandlungen über ein neues Partnerschaftsabkommen mit Ghana eine wichtige Rolle spielt.
Aus den in den letzten Monaten übersandten Informationen geht klar hervor, dass die Landesregierung schon heute zahlreiche Projekte unterstützt, die versuchen, ganz konkret den im Antrag genannten Defiziten des ghanaischen Gesundheitssystem entgegenzuwirken. Eine ausführliche Projektliste finden Sie, Frau Klöpper, unter anderem in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom März dieses Jahres, in der Frau von Boeselager nachfragte, wie die Landesregierung die Zusammenarbeit mit Ghana fördert.
So nennen Sie in Ihrem Antrag zum Beispiel Probleme bei der Entsorgung medizinischer Abfälle – guter Hinweis. Nur, die Landesregierung ist hier längst aktiv geworden. Sie fördert die Sanierung der defekten Müllerverbrennungsanlage im Krankenhaus von Kumasi.
längst aktiv geworden. Wir unterstützen zum Beispiel schon seit 2013 eine Initiative, die in medizinisch unterversorgten Gebieten der Volta-Region Geburtshelferinnen ausbildet und damit einen aktiven Beitrag zur Senkung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit leistet. Diese und weitere Beispiele finden Sie in der Antwort der bereits erwähnten Kleinen Anfrage.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie sehen, das Thema Gesundheit hatte im Rahmen der entwicklungspolitischen Förderprogramme des Landes schon einen sehr hohen Stellenwert, lange bevor Sie von der CDU Ihre Anträge gestellt haben.
Selbstverständlich haben wir das Thema auch in den Verhandlungen mit der ghanaischen Seite über ein neues Partnerschaftsabkommen aufgegriffen. Die damalige Ministerin Schwall-Düren hat im Mai beim Besuch der Botschafterin der Republik Ghana in Nordrhein-Westfalen intensiv mit ihr auch über den Gesundheitssektor gesprochen.
Als Ergebnis dieser Diskussion wurde vereinbart, ausgewählte medizinische Einrichtungen miteinander zu vernetzen. Der Minister und Chef der Staatskanzlei Lersch-Mense wird die Gespräche mit der ghanaischen Botschafterin in Kürze fortsetzen und auch dieses Thema selbstverständlich weiter verfolgen.
Sie reden hier immer wieder über die Verhandlungen über ein neues Partnerschaftsabkommen. Die Verhandlungen über dieses Partnerschaftsabkommen mit Ghana sind auf einem guten Weg. Der Entwurf liegt seit gestern dem Auswärtigen Amt zur Prüfung vor. Diese Fortschritte in den Verhandlungen verdanken wir nicht zuletzt auch dem außerordentlichen Einsatz der ghanaischen Botschafterin, die sich in Accra für Nordrhein-Westfalen stark gemacht und Abstimmungsprozesse beschleunigt hat.
Es ist vor diesem Hintergrund sehr bedauerlich, dass ausgerechnet die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen im Mai dieses Jahres die Chance ungenutzt gelassen haben, mit der Botschafterin direkt zu sprechen, als diese den Landtag besuchte. Weder Abgeordnete der CDU noch der FDP oder der Piraten haben sich an der Diskussion mit der Botschafterin beteiligt. Sie haben so die Möglichkeit verschenkt, sich aus erster Hand über die Situation in Ghana und die Bedürfnisse vor Ort zu informieren.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der CDU, Sie fordern von der Landesregierung ein Engagement, das Sie selber ganz offensichtlich nicht zu zeigen bereit sind.
Schmeltzer, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Kern würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie ließen sich gerade darüber aus, dass kein Oppositionsabgeordneter bei diesem Treffen war, ohne zu hinterfragen, welche Gründe da vielleicht bei dem Einzelnen vorgelegen haben. Gleichzeitig sprechen Sie in Vertretung des zuständigen Ministers. Halten Sie das für angemessen?
Ich halte es für angemessen, in Vertretung des zuständigen Ministers genau die Meinung des zuständigen Ministers hier kundzutun. Wenn Sie dazu weitere Hintergründe haben wollen, dann werden Sie als Ausschussvorsitzender sicherlich den Weg zu dem zuständigen Minister finden, Herr Kollege Kern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend stelle ich fest: Mit Blick auf die vielfältigen Aktivitäten, die die Landesregierung bereits seit Jahren im Gesundheitsbereich in Ghana fördert, und angesichts der Fortschritte, die wir in den Verhandlungen über ein neues Abkommen machen, läuft dieser Antrag der CDU völlig ins Leere. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 11.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/10063 an den Ausschuss für Europa und Eine Welt – federführend – und in der Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand nicht überweisen oder sich enthalten? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Bei diesem Antrag Drucksache 16/10058 empfiehlt uns der Ältestenrat eine Überweisung an den
Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Aussprache und Abstimmung sollen dann nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen oder sich enthalten? – Das ist auch hier nicht der Fall. Dann haben wir so verfahren.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zur Störerhaftung wie auch zur Bedeutung von freien Bürgernetzwerken und freien Internetzugängen für unser Land haben wir hier in NRW eine ganz eindeutige Beschlusslage. Dafür möchte ich den Beteiligten ganz herzlich danken.
Wir sehen gemeinsam die Notwendigkeit, die Haftungsfrage von WLAN-Netzwerkbetreibern gesetzlich zu klären. Wir wissen um die Wichtigkeit der Verbreitung freier Zugänge zum Netz, beispielsweise für Tourismus, Wirtschaft oder die kulturelle Entwicklung unseres Landes.
Leider trägt der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes zur Störerhaftung auf Bundesebene diesen Anforderungen überhaupt nicht Rechnung. Er macht die Freistellung von der Störerhaftung von einigen Bedingungen abhängig. Zwar ist die Verschlüsselungspflicht nicht mehr explizit genannt, aber von angemessenen Sicherheitsmaßnahmen ist im Gesetz die Rede, ohne dass das näher geklärt ist. Das ist ein Einfallstor für neue Abmahnungswellen und Quellen neuer Rechtsunsicherheit. Die Kenntnis der Identität der Nutzer wird gefordert, was bei offenen Netzwerken schlicht nicht zu bewerkstelligen ist. Das ist der Tod der Freifunkbewegung.
Zudem ist eine Belehrungspflicht vorgesehen, die jeden Zugangspunkt betreffen wird, und die dem freien Bewegen in einem freien Netz im Wege steht. Stellen Sie sich vor, Sie müssten bei Ihrem Telefon beim Betreten einer jeden neuen Funkzelle Ihre PIN neu eingeben. Das ist schlicht nicht praktikabel. Das ist eine Dauerbelehrung, und dass diese keinen sonderlichen sittlichen Mehrwert hat, versteht sich, glaube ich, von selbst.