Deshalb darf man durchaus, auch wenn Ihnen das nicht passt, als Partei oder als Fraktion die Entscheidung des EuGH zur Stärkung der Verbraucherrechte lautstark beklatschen und begrüßen und trotzdem dann eine vermittelnde Haltung bei der Frage der Mindestspeicherdauer einnehmen. Ihr untauglicher Versuch einer Vermischung ist erkannt. Deshalb werden wir es da kurz machen und Ihren Antrag ablehnen. – Besten Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung als wichtiges Ermittlungswerkzeug bei schwersten Straftaten wie zum Beispiel Terrorismus und Kinderpornografie vorgelegt hat.
Dieser trägt sowohl einer effektiven Verbrechensbekämpfung als auch den höchstrichterlichen Vorgaben zum Grundrechtsschutz der Bürger in vorbildlicher Weise Rechnung. Ich darf dazu kurz aus der lesenswerten Analyse einer Mitarbeiterin des Bundeskriminalamtes zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zitieren, der in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift „Kriminalistik“ abgedruckt ist. Frau Degenkolb – so heißt die Dame – erklärt darin Folgendes – ich zitiere aus Seite 602 ihres Beitrages:
Es fällt auf, dass die präzisen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung so weit wie möglich nahezu wörtlich in den aktuellen Gesetzentwurf übernom
men wurden. Vorhandene Gestaltungs- und Einschätzungsspielräume wurden restriktiv ausgeschöpft. Auch wenn die starke Begrenzung des Straftatenkatalogs und der Speicherdauer den polizeilichen Bedarf nicht immer ausreichend abdecken wird, stößt die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in eine wesentliche Lücke in der Reihe der Ermittlungsinstrumente und schließt diese zumindest ein Stück weit. – Zitat Ende.
Meine Damen und Herren, so viel zur Bewertung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung aus Sicht der fachlichen Praxis. Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist anders als behauptet keine verfassungswidrige Totalüberwachung der Bürger durch staatliche Sicherheitsbehörden. Das ist schlichtweg Unsinn.
Die CDU-Fraktion wird die vorliegenden beiden Anträge daher ablehnen. Gespannt bin ich allerdings, wie sich SPD und Grüne dazu verhalten werden, die sich in dieser Frage wieder einmal als gespaltene Truppe präsentieren.
Wir erinnern uns: Als sich die SPD auf Bundesebene noch in der Opposition befand, verging kaum ein Monat, in dem Innenminister Ralf Jäger das Thema nicht für Pöbeleien in Richtung der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger instrumentalisierte.
Die Weigerung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einzuführen, sei – so Ralf Jäger in der „Bild“Zeitung vom 26.03.2012, Zitat – „mit gesundem Menschenverstand nicht mehr zu erklären“. Ihr Verhalten grenze – Zitat Ralf Jäger auf „focus.de“ vom 18.05.2013 – „nahe an Strafvereitelung“. – Hört, hört!
Nachdem Herr Jägers Parteigenosse Heiko Maas Ende 2013 Bundesjustizminister wurde, fanden diese unsäglichen Beschimpfungen ein jähes Ende. Weil auch Herr Maas die Vorratsdatenspeicherung ablehnte, warfen für die Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen ihre bisherige Position kurzerhand über Bord. Auf ihrem Landesparteitag in Köln fasste die NRW-SPD Ende September 2014 sogar einen Beschluss, in dem sie die Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich ablehnte. Für die rot-grüne Landesregierung durfte sich mit Justizminister Kutschaty fortan nur noch ein erklärter Gegner der Vorratsdatenspeicherung zu dem Thema äußern.
Dieser erklärte am 30. Januar 2015 hier im Landtag, dass eine anlasslose und voraussetzungslose Speicherung von Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger falsch sei. Innenminister Jäger wollte sich die Peinlichkeit ersparen und verließ be
Nachdem sich SPD und CDU/CSU auf Bundesebene gut vier Wochen später schließlich doch auf einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geeinigt hatten, legte die SPD in Düsseldorf die nächste Kehrtwende hin, meine Damen und Herren. Nun durfte wieder Innenminister Jäger zu dem Thema sprechen und begrüßte den ausgehandelten Gesetzentwurf per Pressemitteilung vom 15. April 2014 als – Zitat – „ausgewogenen Vorschlag für einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtlichen Vorgaben.“
Meine Damen und Herren, diese beispiellose Irrfahrt der Sozialdemokraten bei einem Kernthema der inneren Sicherheit zeigt: Bei der NRW-SPD ist wirklich auf gar nichts mehr Verlass, am allerwenigsten auf die eigenen Parteitagsbeschlüsse. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Golland. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 6. Oktober 2015 ist eine Datenübermittlung aufgrund der Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission nicht zulässig. Das heißt, die USA gelten, so der Europäische Gerichtshof, nicht als so genannter sicherer Hafen, und in Bezug auf übermittelte Daten gelten keine gleichwertigen Datenschutzstandards wie in der Europäischen Union. Das ist dargestellt worden.
Das heißt, Datenschutzbehörden können jetzt, wenn sie Kenntnis über ausschließlich auf SafeHarbor-gestützte Datenübermittlung in die USA erhalten, diese untersagen. Zudem werden die Datenschutzbehörden derzeit keine neuen Genehmigungen für Datenübermittlung in die USA auf Grundlage von verbindlichen Unternehmensregelungen oder Datenexportverträgen erteilen.
Was sind die Folgen? – Die Folgen sind für die Wirtschaft nicht ganz ohne. Unternehmen sind jetzt aufgerufen, ihre Verfahren zum Datentransfer unverzüglich datenschutzgerecht zu gestalten. Vor allen Dingen – das sind die Rückmeldungen, die uns erreichen – kleine und mittlere Unternehmen, die im Zweifel über keine großen Rechtsabteilungen verfügen, haben somit deutliche Schwierigkeiten, die sich in Form von Problemanzeigen äußern.
Dieser Zustand – das muss man noch einmal ganz klar sagen – ist eingetreten, weil die Bundesregierung trotz jahrelanger Warnungen an Safe Harbor
festgehalten hat. Nun hat die mittelständische Wirtschaft die Folgen zu tragen. So weit zu Safe Harbor. In der Kritik sind wir uns weitestgehend einig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, die Verbindung, die Sie in Ihrem Antrag allerdings mit Ihrer kritischen Haltung zwischen Safe Harbor und der Vorratsdatenspeicherung herstellen, ist – vorsichtig formuliert – gewagt. Sie skizzieren die Gefahr, dass die Daten – wie der Name schon sagt, geht es bei den Vorratsdaten erst einmal um Speicherung – irgendwie, warum und wie auch immer, massenhaft übertragen werden und Datentransfers in die USA stattfinden. Sie skizzieren Gefahren und verknüpfen die eine Sache mit der anderen.
Das ist mir – Herr Kollege Stotko hat bereits darauf hingewiesen – doch etwas zu weit hergeholt, um dieses Thema wieder einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Darin können wir Ihnen nicht folgen. In der Kritik, denke ich, sind wir uns jedoch einig.
Zur Vorratsdatenspeicherung: Das ist aus meiner Sicht ein separates Thema, dem aber auch wir Grünen bekanntermaßen kritisch gegenüberstehen, Herr Lürbke. Das haben wir hier schon hundertmal diskutiert. Die Gründe sind klar, aber ich möchte sie hier noch einmal kurz zusammenfassen.
Wir glauben, dass durch die anlasslose Überwachung – so hat es auch der EuGH in seinem Urteil formuliert –, die ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorruft, nicht nur das Grundrecht auf Datenschutz bzw. informationelle Selbstbestimmung betroffen ist, sondern sogar die Meinungsfreiheit von der Vorratsdatenspeicherung bedroht ist. Daran ändern aus unserer Sicht auch die kürzeren Speicherungsfristen nichts oder die Tatsache, dass E-Mails davon ausgenommen sind. Schließlich gilt das nicht für ähnliche Nachrichten.
Problematisch bleibt für uns auch der Komplex der Datensicherheit. Auch der unzureichende Schutz von Berufsgeheimnisträgern ist für uns ein Problem, und es bestehen berechtigte Zweifel, dass eine angemessene Datensicherheit bei Massenspeichern privater Telekommunikationsdienstleister kaum zu gewährleisten ist.
Die Kritik ist nach wie vor berechtigt. Deswegen hat unsere Bundestagsfraktion dem auch nicht zugestimmt.
Aber was passiert denn jetzt mit den Koalitionsfraktionen, Herr Lürbke, wenn man sich nicht einig ist? Schließlich vertritt die SPD bekanntermaßen eine andere Meinung. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Das haben Sie im Übrigen in Ihrer Regierung mit Ingo Wolf auch erlebt. Als das verfassungswidrige Vorläufergesetz damals im Bundesrat auf der Tagesordnung stand, haben Sie sich auch enthalten. So einfach ist das. Sie haben sich damals hier in der schwarz-gelben Landesregierung auch nicht durchsetzen können, weil es eine Enthaltung gab. Das sind übliche Verfahren. Das Bundesverfas
Lieber Herr Lürbke, das ist auch der Grund dafür, warum es hierzu keine Stellungnahme des Bundesrates gab. Denn die Abstimmung über das Votum „keine Einwendungen“ im ersten Durchgang im Bundesrat, die auf der Tagesordnung stand, hat durch die Enthaltung der rot-grünen Länder – wir haben dort in den Kabinetten Koalitionskarten gezogen – dazu geführt, dass keine Stellungnahme stattgefunden hat. Sonst hätte es eine Stellungnahme gegeben, die „keine Einwendungen“ lautet. Wir hatten in den rot-grünen Regierungen formal nur die Möglichkeit, Koalitionskarten dagegen zu ziehen; denn – das wissen Sie auch – das Gesetz ist ein Nicht-Zustimmungsgesetz. Das heißt, in der zweiten Runde konnte nur noch ein Vermittlungsausschuss angerufen werden, und dieser hätte auch nichts mehr ausrichten können.
So weit zur Lage. Das sind normale demokratische Gepflogenheiten. Wir sind uns zwar nicht einig, aber wir können uns auch nicht in allem einig sein, Herr Innenminister.
Nein. Ich glaube, es ist schon ganz gut, dass wir uns nicht in allem einig sind. Dafür gibt es Verfahren. Wir werden uns in dieser Hinsicht entsprechend positionieren.
Der Innenminister wird sich gleich anders positionieren, aber das hält eine gute Koalition aus. Wir werden auch weiterhin vertrauensvoll zusammenarbeiten. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Düker. – Als nächstem Redner erteile ich dem fraktionslosen Kollegen Schwerd das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und an den Bildschirmen! Es gibt genau zwei Arten von Datenbanken: solche, die bereits gehackt worden sind und von denen anschließend gespeicherte Daten in den Umlauf geraten sind, und solche, wo das noch nicht bekannt ist.
Es gibt aber keinen Grund, zu glauben, dass irgendwelche Daten tatsächlich sicher sind. Warum glaubt man also jetzt, dass ausgerechnet die Vorratsdaten sicher aufbewahrt werden können? Da
rauf basiert letztlich das gesamte Gesetz, indem man spitzfindig unterscheidet zwischen der anlasslosen und massenhaften Speicherung und Erfassung von Daten bei den Providern auf der einen Seite und der gezielten Abfrage durch die Ermittlungsbehörden nach richterlichem Vorbehalt auf der anderen Seite. Das soll dann die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs einhalten. Abgesehen davon, dass vollkommen unklar ist, ob die Gerichte das auch so sehen werden:
Wer bringt denn den Bundesgesetzgeber auf das schmale Brett, die Bewohner unseres Landes dem Risiko einer solchen monströsen Datenspeicherung auszusetzen? Jeden Tag liest man von gehackten Daten im freien Umlauf samt Krankenakten, Passwörtern, Kreditkartendaten etc.
Wir hatten hier im Landtag eine Anhörung, in der der befragte Experte erzählt hat, dass er binnen Stunden in jede kommunale Datenbank einbrechen konnte und dort meist sogar Spuren früherer Einbrüche vorgefunden habe. Wie kommt man also jetzt auf die Idee, dass ausgerechnet die Vorratsdaten auf einmal sicher seien? Dass die ein gefundenes Fressen für Geheimdienste sind, die sich bekanntermaßen einen Dreck um Richtervorbehalte kümmern, das muss man wohl nicht extra betonen. Der beste Datenschutz ist nach wie vor, Daten gar nicht erst zu speichern.
Wie man Berufsgeheimnisträger schützt, ist auch immer noch unklar. Schließlich sind an Kommunikation immer zwei Parteien beteiligt. Wie realisiert man den Schutz eines Anwalts, eines Journalisten oder eines Pfarrers, der plötzlich am anderen Ende einer Kommunikation auftaucht? Das ist völlig ungeklärt.