Herr Minister, keine Sorge, ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie für die Weltmärkte verantwortlich sind. Aber auf völliges Unverständnis stößt, dass Sie in einer solch schwierigen Situation den Landwirten das Leben noch schwerer machen und immer noch einen obendrauf setzen.
Warum zum Beispiel brauchen wir jetzt unbedingt ein neues Landesnaturschutzgesetz, das im Ergebnis noch mehr Kontrollen, noch mehr Bürokratie und noch mehr Einschränkungen bringen wird?
Sie gehen bei diesem Gesetz auch sehr in Details. Sie machen sich intensiv Gedanken darüber, dass es Ihrer Meinung nach sinnvoll ist, Naturwächter einzustellen und diese in einheitliche Uniformen zu stecken. Andere Sachverhalte hingegen hinterfragen Sie nicht oder nur unzureichend.
So wollen Sie demnächst unter dem Deckmantel des Naturschutzes die Streuobstwiesen noch stärker gesetzlich reglementieren und nehmen damit dem Eigentümer die freie Verfügbarkeit über den eigenen Grund und Boden.
Was, glauben Sie, macht aber jemand, der seine Wiesen bislang gerne und freiwillig gepflegt hat und der nun durch Sie durch dieses Vorhaben Einschränkungen in seinem Besitz erfährt? Ich kann es Ihnen sagen und nenne Ihnen gern ein konkretes Beispiel.
Es war auf einer Ortslandwirtetagung: 60 Landwirte kümmern und bemühen sich tagtäglich um ihr Eigentum. Für die Obsternte haben sie sich gerne und freiwillig Streuobstwiesen in Hofnähe angelegt. Deren erster Gedanke war, dass es sehr bedauerlich ist, dass diese Obstbäume nun gegen ihre eigene Überzeugung werden fällen müssen, um auch zukünftig ihr Grundstück zu nutzen und ihre Rechte weiterhin frei wahrnehmen zu können. Das ist wirtschaftlich vernünftig und nachvollziehbar, aber äußerst schade um die Bäume.
Sie schieben mit Ihrer Politik eine Entwicklung an, die die Landwirte so eigentlich nicht möchten. Sie erreichen damit genau das Gegenteil von dem, was Sie bezwecken wollen. Sie, Herr Minister, schaden dem Naturschutz.
Ähnlich widersinnig sind auch Ihre Bewirtschaftungseinschränkungen beim Grünland, und unlogisch ist auch Ihre Politik, die den Druck auf den landwirtschaftlichen Bodenmarkt einerseits kritisiert, aber dann andererseits durch das geplante Vorkaufsrecht für Naturschutzverbände diesen Druck noch einmal erhöht. Für alle Maßnahmen tragen alleine Sie die Verantwortung.
Noch mehr Unverständnis kommt bei folgendem Vorgang auf. In einer Kleinen Anfrage hatte ich zusammen mit dem Kollegen Rainer Deppe gefragt, wie Sie eine „Streuobstwiese“ oder eine „natürliche Felsbildung“ definieren. Beides sind Begrifflichkeiten aus Ihrem Entwurf zum Naturschutzgesetz. Ich nehme an oder hoffe zumindest, dass Sie sich intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst haben. Oder? Eine Antwort sollte somit eigentlich ganz leichtfallen.
Was aber machen Sie? Sie antworten auf unsere einfache Frage: „Was ist eine Streuobstwiese?“, es habe noch keine formalisierte Willensbekundung
der Landesregierung als Verfassungsorgan stattgefunden. Wollen Sie mir allen Ernstes sagen, dass sich das Landeskabinett mit der Definition von Streuobstwiesen oder von natürlichen Felsformationen beschäftigen muss? Es ist ein Ausdruck der Arroganz der Macht,
uns Parlamentariern die uns zustehenden Auskünfte zu verweigern. Transparenz und Offenheit, Dialog und Mitsprache sind Schlagworte, die in keiner Ihrer Reden fehlen, Herr Minister. Die Remmel-Realität sieht jedoch entschieden anders aus.
Seit 2010 ist der Etat um 34 % auf fast 1 Milliarde € gestiegen. Allein die Mittel für den Naturschutz haben sich auf 18 auf 36 Millionen € erhöht. Jetzt in den Haushaltsberatungen hat Rot-Grün noch einmal eine Mittelerhöhung von 6,5 Millionen € gefordert – natürlich ungedeckt.
Bei einem Haushalt von fast 1 Milliarde € soll es nicht möglich sein, diese Mittel an einer anderen Stelle einzusparen? Das ist ein Armutszeugnis, Herr Minister.
Selbst da, wo es nichts kostet, tritt diese Regierung auf der Stelle. Warum zum Beispiel wurde der Entschließungsantrag von SPD, CDU und Grünen zur Verbraucherbildung an Schulen vom März 2014 nicht mit mehr Nachdruck betrieben? Umgesetzt ist davon bislang lediglich ein Leitprojekt. Eine Rahmenvorgabe und eine Handreichung sollen – drei Jahre später – bis zum Jahr 2017 erarbeitet werden.
Da, wo es wirklich wichtig ist, lassen Sie Elan und Leidenschaft vermissen. Aktiv sind Sie hingegen dort, wo es Ihren parteipolitischen Interessen nützt, wo sie Ihre Klientel bedienen können und wo es in Ihre Ideologie passt. Ich aber sage Ihnen: Tun Sie etwas für unseren ländlichen Raum, und zwar mit Weitblick. Und legen Sie endlich Ihre Scheuklappen ab!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Klimaschutz, Umweltschutz, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – das sind die fünf Themenfelder, die wir im Einzelplan 10 wiederfinden und die sich auch im Namen des Ministeriums spie
Wir als Politik müssen Antwort auf die Frage geben, wie wir dieses gute und gesunde Leben bezogen auf die Produktion von Lebensmitteln, die Behandlung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und, allgemein formuliert, die Sicherstellung einer gesunden Umwelt für Mensch und Tier erreichen. Um dies dauerhaft zu gewährleisten, haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere Politik in NRW an den Prinzipien der Nachhaltigkeit zu orientieren. Das Nachhaltigkeitskonzept NRW haben wir vor einigen Wochen hier im Landtag vorgestellt. Es wird jetzt noch nach einer Onlinekonsultation weiterentwickelt. Wir haben dann nach Fertigstellung für unser Land ein Leitbild 2030 zur nachhaltigen Entwicklung vorliegen.
Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die gesellschaftlich breit angelegte Bildung für nachhaltige Entwicklung; denn ohne die Akzeptanz und das Bewusstsein für nachhaltige Prozesse ist jedes gutgemeinte Konzept zum Scheitern verurteilt. Deshalb haben wir diesen Bereich im Haushalt 2016 auch entsprechend hinterlegt.
Mit der Koalitionsvereinbarung 2012 hat die rotgrüne Regierungsmehrheit ein starkes Zeichen für eine moderne und zeitgemäße Entwicklung des ländlichen Raumes gesetzt. Angesichts der Tatsache, dass der mit Abstand größte Teil unserer Landesfläche agrarisch oder forstwirtschaftlich genutzt wird, haben wir uns in den verschiedenen Politikfeldern mit der Stärkung und der Weiterentwicklung des ländlichen Raumes auseinandergesetzt und setzen dies in praktische Politik um.
Dabei gilt es immer, Frau Schulze Föcking, den verschiedenen Nutzungsansprüchen, die es gibt, Rechnung zu tragen. Denn unser Ziel ist es, durch eine ausgewogene, aber lösungsorientierte Gesetzgebung den Lebens- und Wirtschaftsraum in Nordrhein-Westfalen so zu beeinflussen, dass es keinen Stillstand auf dem Lande gibt, sondern eine fortschrittliche Entwicklung, bei der Nützen und Schützen unserer Landschaft – beide! – zu ihrem Recht kommen.
Naturschutzes vorgenommen. Wir haben konkrete Ziele formuliert und entsprechende Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt dargelegt.
Ich möchte hier unterstreichen, dass diese Strategie niemand zu seinem ökologischen Glück zwingt. Sofern sie das Privateigentum betreffen, gilt für alle vorgeschlagenen Maßnahmen das Prinzip der Freiwilligkeit, auch wenn von interessierter Seite, weil es auf dem Lande so schön schlechte Stimmung macht, immer wieder einmal das Gegenteil behauptet wird. Wir zwingen aber niemandem gegen seinen Willen irgendwelche Maßnahmen auf und begrüßen deswegen sehr, dass die Landwirtschaftsverbände und das Ministerium eine Rahmenvereinbarung dazu abgeschlossen haben.
Denn hier wird sehr deutlich, dass sich die Landwirtschaft ihrer Verantwortung sehr bewusst ist. Sie macht so deutlich, dass sie auf kooperativem Weg ihren Teil zur Lösung beitragen wird. Da ist sie wesentlich weiter als Sie, Frau Schulze Föcking.
Aktuell ist das neue Landesnaturschutzgesetz in Vorbereitung, das – so ist es vorgesehen – einige Vorgaben aus der Biodiversitätsstrategie aufnehmen wird. Von den verschiedenen Verbänden haben wir schon viele Anregungen und kritische Hinweise zum Entwurf bekommen. Etliche dieser Hinweise werden mit Sicherheit auf die eine oder andere Art berücksichtigt werden. Deswegen ist das Abarbeiten an einem Gesetz, was sich noch gar nicht in der Diskussion befindet, völlig daneben. Ihre Kritik ist virtuell. Sie wissen ja noch gar nicht, was da am Ende drinstehen wird und welche Auswirkungen das haben wird.
Wir werden außerdem die Verschlechterungen beim Naturschutz durch die schwarz-gelbe Koalition 2007 zurückfahren und den Naturschutz wieder – entsprechend dem zwischenzeitlich novellierten Bundesnaturschutzgesetz – zeitgemäß angepasst in einen guten Stand versetzen. Wir wollen den Naturschutz in Nordrhein-Westfalen stärken.
Wichtig ist: Landwirte, Waldbauern und andere Nutzer werden auch weiterhin ihren Grund und Boden bewirtschaften können. Aber die Zeiten und die Menschen ändern sich. Und in einer veränderten Gesellschaft und unter sehr veränderten Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft müssen wir zeitgemäße und angepasste Lösungen zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen und zur Erhaltung unserer bäuerlichen Kulturlandschaft finden und anbieten.
Unsere Regelungen werden am Ende des Tages – davon bin ich überzeugt – ausgewogen und praktikabel sein. Schützen und Nützen sind eben zwei Seiten einer Medaille. Das werden wir auch berücksichtigen.
Zu einem starken Naturschutz gehört selbstverständlich auch, dass wir die Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen auskömmlich sichern, weil
sie vor Ort maßgebliche und unverzichtbare Akteure für Naturschutz, Landschaftspflege und Artenschutz sind. Diese Sicherung spiegelt sich zu Recht auch in diesem Haushaltsplan wider.
Der Schutz des Lebensmittels Nummer eins, unseres Trinkwassers, rückt als Aufgabe immer stärker in den Vordergrund. Der Druck aus Brüssel wird stärker. Aktuell droht ein zweites Verfahren wegen der übermäßigen Belastung unseres Grundwassers in manchen Regionen des Landes wie am Niederrhein und im Münsterland. In den Intensivregionen mussten viele Privatbrunnen wegen zu hoher Nitratbelastung bereits geschlossen werden. Etwa ein Fünftel der Brunnen liegen oberhalb des Nitratgrenzwertes. Deshalb müssen wir handeln.
Die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage „Wirkungen der Landwirtschaft auf die Ressourcen Wasser, Boden, Luft und biologische Vielfalt“ zeigen den Handlungsdruck sehr deutlich auf, dem wir unterliegen. Mit der Novelle des Landeswassergesetzes werden wir uns im neuen Jahr mit dieser Problematik auseinandersetzen und die Spielräume, die uns das Bundesrecht gibt, nutzen, um regional abgestimmte Maßnahmen zum Schutz unserer Gewässer festzulegen.
Ebenso werden wir die neue Düngeverordnung des Bundes thematisieren müssen. Die Novellierung auf Bundesebene muss hinsichtlich der Nitratbelastung eine rasche und deutliche Reduzierung der Einträge erreichen. Eine Überregulierung von Betrieben, die kein erhöhtes Risikopotenzial darstellen, muss vermieden werden. Denn wir wollen die Praxis der Landwirtschaft verbessern. Wir wollen die Landwirtschaft nicht verhindern.
Ich möchte ganz kurz noch den Hochwasserschutz ansprechen, der in Nordrhein-Westfalen immer schon eine wichtige Bedeutung hatte. Als Abgeordneter vom unteren Niederrhein kann ich sagen: Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Nun gibt es einen realistischen Fahrplan für den Deichbau bis 2025. Es werden ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt. In diesem Haushalt sind es 6,5 Millionen € mehr als im letzten Jahr. Das Personal zur Planungsbearbeitung haben wir im letzten Jahr schon um zehn Stellen aufgestockt. Die Finanzierung bleibt beim bewährten Schlüssel von 80:20. Diese Botschaft ist auch am Niederrhein angekommen.
Nun gilt es, dies gemeinsam mit den Deichverbänden umzusetzen, um so allen Menschen am Niederrhein und auch andernorts in Nordrhein-Westfalen den notwendigen Schutz vor Hochwasser zu geben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns dies – im Gegensatz zur schwarz-gelben Koalition, die hierbei kläglich versagt hat – auch gelingen wird.