Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Monaten leisten ehrenamtlich engagierte Menschen ebenso wie hauptamtliche Beschäftigte aus Kirchen, Hilfsorganisationen, privaten Unternehmen und den Verwaltungen auf allen staatlichen Ebenen wirklich Außerordentliches, um der großen Zahl von Flüchtlingen, die nach Nordrhein-Westfalen kommen, die Ankunft in Deutschland zu gestalten. Darauf können wir stolz sein, und es gilt, diese Willkommenskultur auch für die kommenden Jahre zu bewahren.
Damit das gelingt, bedarf es einer vorausschauenden Integrationspolitik auch des Landes NordrheinWestfalen. Um Flüchtlinge in Kindergärten, Schulen oder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, braucht es die Unterstützung des Landes, die mir an dieser Stelle noch viel zu wenig sichtbar wird. Ja, Sie haben in der Ergänzung zum Haushalt notwendige Veränderungen im Integrationshaushalt vorgenommen. Aber wo bleibt das Gesamtkonzept?
Wir als CDU haben im September einen umfangreichen Antrag vorgelegt, der in einer Expertenanhörung bereits im November diskutiert wurde. Darin haben wir ausführlich zum Beispiel über Spracherwerb, frühkindliche und schulische Bildung, Integration in Studium und Beruf, aber auch durch politische Bildung und Wertevermittlung oder durch das Ehrenamt diskutiert.
Ein konkretes Beispiel nenne ich Ihnen jetzt, warum wir den Haushalt ablehnen. Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage im Parlament zur Schaffung
von Kindergartenplätzen für Flüchtlinge geantwortet, dass bei 800.000 Asylbewerbern – und das ist eine konservative Schätzung, wie wir heute wissen – in diesem Jahr rund 70.000 Kindergartenplätze und 9.000 Erzieherinnen benötigt würden. Ich denke, diese Zahl ist auch der Landesregierung bekannt. Wie kommt es dann, dass sich in der Ergänzungsvorlage zum Haushalt unter dem Stichwort „Verbesserung der Kinderbetreuung“ lediglich die Bundesmittel von 74 Millionen € finden lassen, und zwar ohne konkrete Zweckbindung nach dem Motto „Schauen wir mal, was wir im Laufe des Jahres damit machen“?
Es helfen auch nicht die Mittel in Höhe von 21,5 Millionen € im Haushalt des Fachministeriums, die nun naturgemäß mit mehr betreuten Kindern und damit mehr Kindpauschalen bzw. mit Mehrbedarfen bei der Elternbeitragsfreiheit begründet werden. Sie machen hier den zweiten Schritt vor dem ersten. Denn bevor eine Kindpauschale oder Elternbeitragsfreiheit überhaupt abgerufen werden können, brauchen die Kinder einen freien Kitaplatz.
Die CDU-Fraktion hatte in ihrem Änderungsantrag einen eigenen klar definierten Titel von 50 Millionen € gefordert, mit dem Investitionen und nicht Betriebskosten in U3- oder Ü3-Plätzen hätten finanziert werden sollen. Diesen haben die Regierungsfraktionen abgelehnt.
Wenn man wie ich aus einem Kreis kommt, in dem die Situation schon heute so ist, dass zig Plätze für unter Dreijährige und zum Teil auch für über Dreijährige fehlen,
also noch bevor die Flüchtlinge überhaupt nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind, dann können Sie sich vorstellen, wie ich es finde, wenn nicht einmal jetzt damit angefangen wird, auch Geld in Investitionen zu stecken.
(Inge Howe [SPD]: Frau Milz, Sie sind im fal- schen Haushalt! – Nadja Lüders [SPD]: Das ist der falsche Einzelplan!)
Wir brauchen neue Bauten, wir brauchen neue Gruppen, wir brauchen neue Räume. Wenn Sie schon sagen, dass es jetzt im Sinne der Flüchtlinge losgeht, dann vergessen Sie bitte diesen Bereich nicht!
Dass das heute überhaupt noch funktioniert, ist nur unseren Einrichtungen und dem engagierten Personal zu verdanken. Wir können unter solchen Be
dingungen dem Haushalt wirklich nicht zustimmen. Vorausschauende Integrationspolitik sieht für uns anders aus. Bitte fangen Sie damit an!
Werte Kollegin Milz, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass Sie dem Haushalt nicht zustimmen können, und haben das beispielhaft am Kinderbildungsgesetz festgemacht. Ist Ihnen bekannt, dass wir hier über den Einzelplan 11 und, wenn überhaupt, über Integration reden und dass wir die Finanzierung und den Ausbau von Kindertageseinrichtungen in diesem Einzelplan nicht behandeln?
Das ist mir sehr wohl bekannt. Deswegen habe ich auch gesagt, dass ich im Ergänzungshaushalt nachgeschaut habe, welcher Zweckbindung die Mittel für die frühkindliche Bildung dort unterliegen; denn auch darüber reden wir. Dort steht eben nichts über Investitionen.
Außerdem haben Sie unseren Antrag heute Morgen im Fachausschuss letztmalig abgelehnt. Das ist Fakt. Insofern bin ich nachher auf die anderen Einzelberatungen gespannt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen, die von den Maßnahmen im Einzelplan 11, insbesondere „Soziales“, betroffen sind, können sich über viele gute Schritte zur Verbesserung ihrer Situation freuen. Besonders für Menschen mit Behinderung gibt es positive Nachrichten. Ich möchte ein paar Punkte hervorheben.
Das künftige Inklusionsstärkungsgesetz sieht eine Übernahme der Kosten für Gebärdendolmetscher unter anderem bei Elterngesprächen in Kindertageseinrichtungen, im Rahmen der Kindertagespflege und in Schulen vor. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Teilhabe.
Gebärdendolmetscher zur Verfügung stehen. Im Ausschuss haben wir lange darüber diskutiert, wir waren uns über die Wichtigkeit dieses Schrittes einig. Darum wünsche ich mir, dass auch die Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, die hier gestern ausführlich zu diesem Thema gesprochen haben, diesen Ansatz auch anerkennen und dem zustimmen.
Für die Inklusion in Sport erhält der Verein „Special Olympics NRW“ 100.000 €. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Inklusion insbesondere für Menschen mit Mehrfachbehinderung.
200.000 € bereitgestellt haben, wird die Förderung der Betreuungsvereine noch einmal um eine Million € auf insgesamt 2,7 Millionen € aufgestockt. Damit kann die Finanzierung ausgeweitet und auf eine kombinierte Basis- und Prämienförderungsstruktur umgestellt werden. Wir stellen hiermit sicher, dass wichtige gesetzliche Aufgaben auch in Zukunft verlässlich und zum Wohle der Allgemeinheit durchgeführt werden können.
Es ist eine schmerzvolle Tatsache, dass in den Jahren 1949 bis 1975 viele Kinder und Jugendliche auch in Westdeutschland in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe Leid erfahren mussten. Sie können darauf vertrauen, dass sich die Landesregierung für sie einsetzt. Ich begrüße die Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz für das Jahr 2016, in der vorgesehen ist, dass in den kommenden Jahren insgesamt 5 Millionen € aus Landesmitteln für einen Unterstützungsfonds zur Verfügung gestellt werden. Damit kann Unrecht nicht zurückgenommen, aber vielleicht ein bisschen gelindert werden.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir mit diesem Haushalt erneut 47 Millionen € für die immens wichtige Schulsozialarbeit einplanen. Sie alle wissen, wie existenziell notwendig dieses Angebot für die Entwicklung und die Teilhabechancen unserer Kinder ist.
Wie Sie angesichts dieser Beispiele klar erkennen können, nehmen wir in Nordrhein-Westfalen soziale Verantwortung sehr ernst. Unsere Aufmerksamkeit gilt allen Teilen der Gesellschaft. Wir möchten auch diejenigen hören, die nicht laut schreien können. Wir möchten, dass unsere Gesellschaft eine einbeziehende und keine ausgrenzende ist. Dafür stellen wir diese Infrastruktur zur Verfügung. Wir hoffen hier auch auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema „Integration und Flüchtlinge“, über das wir hier sprechen, ist eines der ganz großen Themen, mit dem wir jetzt konfrontiert sind. Das war 2015 der Fall, und es wird 2016 natürlich so bleiben.
Das betrifft vor allem die große Herausforderung der Unterbringung, des Vermeidens von Obdachlosigkeit, aber auch die Frage, wie wir die großen Flüchtlingsströme insgesamt bei uns untergebracht bekommen, ohne die Kommunen zu stark zu belasten. Leider ist das bisher nicht so gelungen, wie wir uns das vorgestellt haben.
In 2016 kommt zu dieser Aufgabe auch noch die der Integration hinzu. Aus unserer Sicht gibt es fünf Bereiche, die wir in dieser Hinsicht entsprechend angehen müssen.
Zum Zweiten geht es um das Thema „Screening“. Welche Fähigkeiten und Qualifikationen bringen die unterschiedlichen Flüchtlinge mit? Wo muss nachgesteuert werden? Wo besteht Handlungsbedarf?
Drittens brauchen wir ein Bündnis für Integration in Arbeit. Man muss an dieser Stelle sagen, dass die Unternehmen vorhin ein bisschen despektierlich behandelt wurden. Ich finde es fantastisch, welche Initiativen es vonseiten der Wirtschaft und des Handwerks für die Arbeit mit Flüchtlingen gibt. Das muss aufgegriffen werden. Wir müssen zusehen, dass wir daraus mit den Unternehmen, aber auch mit den Gewerkschaften und den Bildungseinrichtungen ein Bündnis für Integration in Arbeit schmieden.
Der vierte Punkt, den ich nennen möchte, ist die hauptamtliche Koordination der ehrenamtlichen Arbeit. Seien wir doch ehrlich: Das, was an Willkommenskultur vorhanden ist, wird von Ehrenamtlern oder Hauptamtlern in ihrer Freizeit geleistet. Die Bundesregierung sagt: „Wir schaffen das“, aber in Wirklichkeit leisten das die Leute vor Ort in den Kommunen, und die erwarten, dass dies entsprechend flankierend unterstützt wird. Deswegen erwarten wir hier auch konzeptionell, dass es eine hauptamtliche Koordination eines ehrenamtlichen Engagements gibt.
Meine Damen und Herren, der fünfte Punkt, den ich nennen möchte, ist das Thema „Wertevermittlung“. In einem Punkt sind wir uns hier im Hause alle einig: Auch für Menschen, die möglicherweise aus eher patriarchal geprägten Kulturen kommen, ist es wichtig, dass wir ihnen die Werte des Grundgesetzes vermitteln und dass wir uns Zeit dafür nehmen. Hierbei müssen wir auch erfolgreich sein. Ein sol
ches Konzept können wir bei der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen jedoch bis heute nicht erkennen. Jegliches Konzept fehlt.
Aber für alle fünf Punkte, die ich genannt habe, fehlen im Haushalt insgesamt die Mittel. Sie fehlen an dieser Stelle, aber auch an anderer Stelle im Gesamthaushalt fehlt eine umfassende und ausreichende Finanzierung,