Protokoll der Sitzung vom 04.12.2015

Darüber hinaus hat das Ministerium nach der Einigung im Bund innerhalb von drei Wochen ein Ausführungsgesetz formuliert, das uns heute vorliegt. Das ist ein atemraubender Zeitraum. Wir haben

schon mal in drei Wochen Banken gerettet, Milliarden zur Rettung zur Verfügung gestellt, aber dass es auch im Sozialbereich innerhalb von drei Wochen geht, das ist eine unvorstellbar gute Leistung. – Auch dafür herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Wal- ter Kern [CDU])

Das Ganze wäre aber nicht ohne Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, möglich geworden. Alle Fraktionen – CDU, FDP, auch die Piraten – haben im Verfahren Förderhinweise gegeben. Wir haben es gemeinsam diskutiert und ein beschleunigtes Verfahren gewählt. Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, diese drei Wochen so schnell zu überbrücken. Auch dafür herzlichen Dank. Es war eine sehr gute Zusammenarbeit und zeigt: Dann, wenn wir uns einig sind, können wir auch schnell handeln. – Herzlichen Dank dafür.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir werden gleich sicherlich merken, dass jede Fraktion noch einmal auf einige Punkte abzielt, die für sie jeweils besonders wichtig waren. Aber auch das macht den Geist dieses Gesetzes aus. Wir haben es im Einklang mit der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen, aber auch mit der Opposition zusammen entwickelt.

Es ist ein wunderbares, ein versöhnliches Zeichen zum Schluss dieser drei Plenartage, dass wir das gemeinsam beschließen. Es ist ein gutes Zeichen für die Kinder und Jugendlichen, die zu uns kommen. Sie sind hier sicher aufgehoben. Wir tun alles, damit es ihnen auch in Zukunft gut gehen wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, und ich wünsche Ihnen einen schönen Nikolaus.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Jörg. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Scharrenbach.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 9. November in diesem Jahr hatten wir rund 9.000 unbegleitete Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen, eine große Zahl, und der Zustrom hält weiter an. In der Tat, durch die Beschlussfassung der CDUgeführten Bundesregierung zusammen mit den Kollegen der CSU und der SPD Mitte Oktober hat man sich dann entschlossen, festzuschreiben, dass alle Jugendämter in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufnahmeverpflichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben. In diesem Sinn haben wir als Landtag Nordrhein-Westfalen dieses Gesetz entsprechend auszuführen und umzusetzen.

Wir haben als CDU sehr früh nach der Sommerpause zu diesem gesamten Themenkomplex einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt, weil diese

Diskussion, die wir geführt haben, für uns immer unter einem Motto stand, nämlich die Fehler, die im Erwachsenenbereich stattfinden, auch in NordrheinWestfalen im Bereich der Kinder und Jugendlichen, nicht zu wiederholen. Das war das, was wir immer eingefordert haben.

(Beifall von der CDU)

Wir haben sehr früh deutlich gemacht, dass wir der Auffassung sind, dass nicht jedes der 186 Jugendämter in Nordrhein-Westfalen nun umfassend Kompetenz aufbauen muss im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Denn Inobhutnahmen muss jedes Jugendamt können. Das ist eine der Kernkompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Ämtern.

Aber der Umgang und die Jugendhilfeplanung mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist noch einmal eine besondere Herausforderung. Deshalb haben wir früh aufgerufen: Bitte ermöglichen Sie in diesem Landesausführungsgesetz eine interkommunale Kooperation im Zusammenhang mit dem Clearing-Verfahren, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, Kompetenzen zu bündeln, Erfahrungen zu sammeln, aber eben auch auf die Erfahrungen der Jugendämter zurückzugreifen, die bisher in Nordrhein-Westfalen in einer großartigen Art und Weise mit einer großen Bereitschaft sich dem Thema gewidmet haben.

Sie haben das von vornherein in den Gesetzentwurf der Landesregierung aufgenommen. Wir haben als CDU weiter dafür geworben, die Möglichkeit der interkommunalen Kooperation auch auf pädagogische Maßnahmen auszuweiten. Sie werden in Ihren Kommunen, wenn Sie Jugendamtsbezirk sind, wissen, wie groß derzeit die Anstrengungen sind, die vonseiten der Verwaltungen unternommen werden und auch von ganz vielen Ehrenamtlichen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Begleitung unbegleiteter Minderjähriger das ganze Verfahren auf die Reihe zu bekommen. Diese Verwaltungen, diese Jugendhilfeämter brauchen derzeit die

höchstmögliche Flexibilität, um mit diesem Thema umzugehen, allerdings immer unter der Fachlichkeit des Jugendhilfeamtes. Das sehen wir als CDU als gewährleistet an. In diesem Sinne ist das Gesetz auch noch einmal geändert worden.

Wir haben ferner erreicht, dass die Verwaltungskostenerstattung in Höhe von 3.100 €, die erstmals gezahlt werden wird, für einen Mittelwert von zu begleitenden unbegleiteten Minderjährigen nicht erst 2017, wie Sie das ursprünglich vorhatten, zur Auszahlung kommt, sondern bereits ab dem 1. September 2016 an die Kommunen ausgezahlt wird.

(Beifall von der CDU)

Leider ist es uns nicht gelungen, das noch weiter nach vorne zu ziehen. Aber das ist sicherlich ein wichtiger Schritt.

Was ist noch nicht erledigt? Was müssen wir noch miteinander diskutieren? Eine Frage ist, auch im Rahmen des Sachverständigengesprächs, offengeblieben, und zwar: Was ist denn, wenn die Jugendhilfeleistung unterbrochen wird, weil sich ein unbegleiteter Minderjähriger, aus welchen Gründen auch immer, nicht im Jugendamtsbezirk aufhält? Ist das eine Unterbrechung, bei der dann die Kommunen am Ende auf den Kosten sitzenbleiben, oder gibt es die Bereitschaft der Landesregierung zu sagen, das zählen wir nicht mit, wir erstatten trotzdem? Diese Frage, Frau Ministerin, müssen wir miteinander noch klären.

Wir haben Sie ebenfalls gebeten, zur Unterstützung der kommunalen Jugendämter Musterverträge und Musterhandreichungen auf den Weg zu bringen, damit nicht jetzt jedes Jugendamt neben den fachlichen Fragen, die sich mit unbegleiteten Minderjährigen stellen, jetzt auch noch anfangen muss, Verträge zu entwickeln. Auch da ist es unserer Auskunft nach noch nicht auf den Weg gebracht. Insofern bleibt hier viel zu tun.

Abschließend: Wir sind sicher, auch aus den Rückmeldungen der kommunalen Jugendämter, dass mit einer hohen Anstrengung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Ehrenamtlichen vor Ort auch bei diesem Thema versucht wird, das Bestmögliche für die Kinder und Jugendlichen im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu erreichen und auf den Weg zu bringen. Ich denke, das, was der Landtag Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung dieser kommunalen Jugendämter leisten kann, tut er heute in einem ersten Beschluss. Sollten weitere Beschlüsse notwendig sein, so werden wir uns als CDU an dieser Stelle sicherlich nicht verweigern, wenn wir das System weiterhin praktisch und routiniert auf die Beine stellen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Herzlichen

Dank, Frau Kollegin Scharrenbach. – Für die Fraktion Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! UMF, UMFs – was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Kürzel? Es ist zum Beispiel das Mädchen aus Somalia, das zu uns gekommen ist, es ist zum Beispiel der Junge aus Afghanistan, es sind die Teenies aus Syrien, und es sind die vielen Einzelschicksale, die in den Wirren von Krieg und Verfolgung, teilweise ohne ihre Eltern, um die halbe Welt gereist sind, um bei uns Schutz und Zuflucht zu erhalten. Sie sind zum Teil verwaist, sie haben ihre Eltern aus den Augen verloren, teilweise fliehen sie vor ihren Eltern.

Die Gründe, warum Minderjährige fliehen, sind mindestens so vielfältig, wie sie eben auch bei Erwach

senen sind. Deshalb hat diese Zielgruppe unsere besondere Aufmerksamkeit und unseren besonderen Schutz verdient.

Auch ich bin froh, dass es gelungen ist, bei diesem sensiblen Thema einen fraktionsübergreifenden Konsens zu erreichen, auch mit dem Bund. Dass der Bund das Bundesgesetz vorgezogen hat, war sicherlich hilfreich und ist nicht zuletzt auf das Drängen von Nordrhein-Westfalen zustande gekommen. Also, auch da kann ich mich anschließen. Frau Kampmann, Sie haben da wirklich ein ganz tolles Team, das zum Teil hier anweisend ist. Herr Walhorn, Herr Lamontain, sie sind sicherlich bundesweit bekannt dafür, dass sie sich für diese Zielgruppe besonders engagieren und die Fachlichkeit der Jugendhilfe in den Vordergrund gestellt haben. Vielen Dank dafür!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Frau Scharrenbach, in der Tat, Inobhutnahme muss jedes Jugendamt können, muss jeder öffentliche Träger der Jugendhilfe können. Aber den Umgang mit traumatisierten Jugendlichen muss auch jedes Jugendamt können. Auch deshalb sind wir froh, dass jeder örtliche Träger der Jugendhilfe mit dem Gesetz erfasst wird. Das führt eindeutig zu mehr Gerechtigkeit.

Bisher sind die Jugendlichen in wenigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen angekommen. Eine Kommune kann für ihre geografische Lage nichts. Deshalb müssen alle die Verantwortung übernehmen, damit Jugendliche die Hilfe bekommen, die sie verdient haben. Ich bin froh, dass es ein Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz ist, weil da ganz eindeutig festgelegt ist: Jeder junge Mensch. Da steht nicht, jeder deutsche Mensch oder jeder, dessen Aufenthaltsstatus geklärt ist oder der einen Asylantrag gestellt hat.

(Beifall von Walter Kern [CDU])

Sondern jeder Mensch, der in diesem Land lebt, hat alle Rechte, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert sind.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der Verweis auf die Handreichungen ist im Änderungsantrag gelungen. Die Handreichungen, die in Nordrhein-Westfalen entwickelt wurden und Grundlage für das Gesetz geworden sind, haben da Maßstäbe gesetzt, insbesondere was die Altersfeststellung von jungen Menschen angeht. Die Jugendlichen aus anderen Ländern haben über wirklich gruselige Zustände – sowohl ganz im Norden als auch ganz im Süden – berichtet, wie Altersfeststellung von Jugendlichen stattgefunden hat. Mit diesem Gesetz ist dem ein Ende gesetzt, und wir haben klare Bedingungen für einen Clearingverfahren. Und auch darüber sind wir sehr froh.

(Beifall von den GRÜNEN)

Weil in dem Bereich auch einiges neu ist, haben wir auch noch eine sehr frühzeitige Berichtspflicht in dem Gesetz verankert. Es ist vielleicht kein Geheimnis, dass gerade die Fachverbände, die bei der internen Anhörung dabei waren, nämlich die kommunalen Spitzenverbände und die Flüchtlingsinitiativen nun nicht gerade die sind, die uns besonders loben oder besonders unkritisch sind. Ganz im Gegenteil! Das sind die, die immer ganz genau hinsehen und sich sehr kritisch äußern. Bei diesem Gesetz haben wir sie selten gemeinsam so zufrieden erlebt wie an der Stelle. Das ist ein gutes Signal für die Jugendlichen, die zu uns kommen.

Mit dem Gesetz wird Fachlichkeit der Jugendhilfe gesichert, Gerechtigkeit zwischen den Kommunen gewährleistet. Sie haben eine Zukunft. Wir freuen uns auf die jungen Menschen, damit sie gerne in Nordrhein-Westfalen ankommen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Hafke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zählen sicherlich zu den schutzbedürftigsten Kindern und Jugendlichen unserer Gesellschaft – ohne Eltern und Sorgeberechtigte, ohne die Sprache zu beherrschen in einem noch fremden Land, oftmals nach großen Fluchtstrapazen. Traumata sind keine Seltenheit, zudem lastet auf diesen Jugendlichen ein starker Erwartungsdruck der Familien in der Heimat.

Die Inobhutnahme dieser Jugendlichen muss deshalb äußerst behutsam erfolgen und Änderungen an den bisherigen Gesetzeslagen müssen daher genau durchdacht werden. Mit den allgemeinen Flüchtlingszahlen stieg auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stark an.

Bisher war es so, dass es die Jugendämter der Kommunen waren, die die Jugendlichen in Obhut genommen haben, in denen sie erstmals angetroffen wurden. Dies beanspruchte besonders die Jugendämter weniger Städte wie beispielsweise Dortmund, Köln und Aachen. Das ist nicht nur in Nordrhein-Westfalen so, das erleben wir in der gesamten Bundesrepublik. Auf Bundesebene wurde unter anderem deshalb auch das SGB VIII geändert und eine Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf die Länder beschlossen.

Heute beraten wir nun die Ausführung dieser bundesgesetzlichen Regelung. Intuitiv würde man ja sagen: Es hat Gründe, warum unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in genau diesen Kommunen aufschlagen. Dort wird man sich auch am besten um sie kümmern können. Allerdings ist dem Kindeswohl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht

mehr gedient, wenn einzelne Jugendämter allein durch die Anzahl überfordert werden.

Unter Berücksichtigung des Kindeswohls macht es daher Sinn, die Jugendlichen auf alle Kommunen innerhalb Nordrhein-Westfalens zu verteilen. Die FDP-Fraktion sieht die in diesem Gesetz vorgelegten Quoten, die bestimmen, wie viele Jugendliche die Kommunen aufnehmen sollen, als fair an. Vor allem bleiben Ausnahmen vom Verteilungsverfahren, wenn diese dem Kindeswohl förderlich sind, weiterhin möglich. Ein Verteilverfahren darf nicht über dem Kindeswohl stehen. Die gefundene Regelung erscheint uns daher in der Tat als angemessen.

In den Beratungen war es ein wesentliches Anliegen der FDP-Landtagsfraktion klarzustellen, dass eine Zusammenführung mit Familienangehörigen im europäischen Ausland oder in anderen Bundesstaaten stets Priorität genießen muss. Dies war im ersten Referentenentwurf noch widersprüchlich formuliert, da bei der landesinternen Verteilung Verwandte noch eine Rolle spielen sollten.

Ich danke der Landesregierung, dass sie unsere Hinweise so konstruktiv aufgenommen hat und dass diese Passage nun im finalen Gesetzentwurf geändert wurde. Es ist jetzt ausgeschlossen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ins Verteilverfahren kommen, von denen aber bekannt ist, dass sie irgendwo in Deutschland oder in Europa lebende Verwandte haben. Auch hier erscheint uns das Verfahren nun einwandfrei.

Auch der gemeinsame Änderungsantrag aller Fraktionen hat den Gesetzentwurf an einigen Stellen nochmals optimiert und präzisiert. Wir Freien Demokraten werden deshalb diesem Gesetz gleich die Zustimmung geben.