(Arndt Klocke [GRÜNE]: Reden Sie doch ein- mal zum Thema! – Markus Wagner [AfD]: Das müssen Sie gerade sagen!)
Aber nicht nur deshalb umweht diesen Antrag ein Hauch von Pharisäertum. Meine Damen und Herren von der SPD, Sie sprechen davon, dass der Staat nun endlich dieses schreiende Unrecht beende. Dann muss die Frage nach Ihrer eigenen Vergangenheit schon gestattet sein. Vielleicht sollten Sie sich da einmal an die Aufarbeitung machen. So war es beispielsweise Ihr Bundeskanzler Schmidt, der noch in den 70er-Jahren eine Abschaffung des § 175 verhinderte. 1989 stimmte die SPD …
Da brauchen Sie nicht zu widersprechen. Fragen Sie Ihren Fraktionschef, der war wahrscheinlich dabei.
1989 stimmte die SPD aus der Opposition heraus im Bundestag gegen die Abschaffung. Noch 1997 kommentierte der SPD-Verteidigungsminister Scharping die Strafversetzung eines homosexuellen Offiziers mit folgenden Worten:
„Homosexualität begründet erhebliche Zweifel an der Eignung und schließt eine Verwendung in solchen Funktionen aus, die an Führung, Erziehung und Ausbildung von Soldaten gebunden ist.“
Und noch im Jahr 2009 versagte die SPD im Bundestag genau dem Gesetz die Zustimmung, auf das sie sich hier bezieht.
Mit Verlaub – aber Ihre Bilanz als Vorkämpferin für die Rechte homosexueller Deutscher ist alles andere als lupenrein. Vielleicht wäre da etwas Demut angebracht.
Stattdessen stellen Sie vom hohen Ross herab Symbolanträge. Nichtsdestotrotz werden wir diesem späten Akt der Gerechtigkeit zustimmen.
Wenn das erledigt ist, können Sie sich ja jetzt um das Leben der Homosexuellen kümmern, die nicht schon tot sind, und die gerne noch ein bisschen weiterleben möchten. Diese Menschen setzen Sie mit Ihrer völlig fehlgeleiteten Migrations- und Integrationspolitik nämlich Gefahren aus, die eine Verurteilung nach § 175 StGB geradezu harmlos erscheinen lassen.
Ihre Symbolpolitik hilft dem schwulen Paar nämlich nicht, das abends von einer Horde Flüchtlinge zu Brei geschlagen wird, weil es sich nicht der Idealvorstellung ihres Mullahs anpassen möchte. Und Ihre Symbolpolitik hilft auch nicht dem homosexuellen Schüler, der von seinen zugereisten Mitschülern gemobbt wird.
Sie holen Millionen von Menschen ins Land, die Schwule am liebsten vom Baukran hängen sehen oder vom Dach werfen wollen. Wenn solche Heuchler die besten Freunde der Homosexuellen im Land sind, meine Damen und Herren, dann haben Sie keine Freunde.
Ersparen Sie uns bitte zukünftig solche selbstgerechten Auftritte und kümmern Sie sich um die Gegenwart, anstatt Ihre eigene Vergangenheit schönzufärben.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Verehrter Herren! Etwa 64.000 Männer wurden in der Bundesrepublik nach den §§ 175 und 175a Strafgesetzbuch verurteilt. Auch in der DDR waren homosexuelle Handlungen lange Zeit mit Strafe bedroht. Heute haben wir erkannt: Die sexuelle Orientierung eines Menschen ist Teil seiner unveräußerlichen Menschenwürde. Seine Bestrafung ist eine Menschenrechtsverletzung.
Auch wenn die seinerzeit einschlägigen Strafvorschriften seit 1994 glücklicherweise Geschichte sind, dauerte das Leid vieler Betroffener weiter an. Betroffene berichteten eindrucksvoll, wie sehr der ungerechte Strafmakel auf ihrer Seele lag und wie sehr die jahrelangen Heimlichkeiten und die Diskriminierungen an ihnen gezehrt haben.
Im Jahre 2000 hatte sich der Bundestag zwar für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Bürger, die durch die drohende Strafverfolgung in ihrer Menschenwürde und in ihren Entfaltungsmöglichkeiten empfindlich verletzt wurden, entschuldigt.
Es bedurfte am Ende aber doch eines Gutachtens im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und bis zum Mai vergangenen Jahres, um die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz zu erreichen. Die Rehabilitierung durch das Gesetz soll es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit einer entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden.
Der Bundesgesetzgeber hat damit am 22. Juli dieses Jahres in einer einstimmigen Entscheidung in seltener Klarheit die zu Unrecht verurteilten homosexuellen Menschen rehabilitiert. Er hat damit zugleich zum Ausdruck gebracht, dass auch denjenigen, die nicht verurteilt wurden, die aber aus Furcht vor staatlicher Strafverfolgung ein Leben in Lüge und Verleugnung geführt haben, Unrecht geschehen ist. Auch diese Männer sind rehabilitiert. Auch ihr Leid wird ausdrücklich anerkannt. – Herr Wolf, bis dahin sind wir uns alle einig.
Wir sollten aber diesen wichtigen Schritt, den ich gerade geschildert habe, nicht dadurch entwerten, dass wir nun als Landesparlament den Eindruck erwe
cken, es bedürfe noch weiterer Schritte für die Betroffenen, um eine Anerkennung des Unrechts zu erreichen oder gar den belastenden Strafmakel zu beseitigen. Die wesentliche Errungenschaft des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen besteht doch gerade darin, dass es einer weiteren Umsetzung in seinem wichtigsten Teil gerade nicht bedarf.
Nur in den Fällen, in denen die Betroffenen zusätzlich zu ihrer Rehabilitation eine Entschädigung in Geld beanspruchen möchten, ist das anders. Die Entschädigung gewährt aber nicht das Land, sondern das Bundesamt für Justiz. Wir sind also für das Entschädigungsverfahren nicht zuständig.
(Sven Wolf [SPD]: Wir dürfen dabei aber trotz- dem helfen! Das wäre ein schönes Signal, Herr Minister!)
Mehr noch: Ob sich Betroffene überhaupt an das Bundesamt wenden möchten, liegt einzig und allein bei ihnen. Dem Landtag stünde es nach meiner Überzeugung nicht gut an, sich jetzt schon wieder auf paternalistische Weise in die höchstpersönlichen Entscheidungen der Bürger dieses Landes einzumischen.
Die Landesregierung hat selbstverständlich dafür Sorge getragen, dass die Staatsanwaltschaften, die bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen für einen Entschädigungsantrag helfen sollen, davon rechtzeitig Kenntnis erlangen. Längst gibt es Informationsmaterial und Musterbescheinigungen. Die Verfahren laufen an.
Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung und Wertschätzung aller Menschen ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung ist für uns eine selbstverständliche und ständige Verpflichtung.
Deshalb können wir jetzt getrost die zuständigen Bundesbehörden ihre Arbeit machen lassen. Eine Beschlussfassung des in dieser Sache unzuständigen Landtags bedarf es dazu nicht.
Es tut mir leid! Herr Kollege Klocke beschwert sich gerade, weil ich offensichtlich zu spät – und die Schriftführer leider auch – gesehen habe, dass er sich zu einer Zwischenfrage gemeldet hat. Damit es
nicht zu Unstimmigkeiten kommt, frage ich Herrn Kollegen Biesenbach, ob er bereit wäre, jetzt noch eine Frage zuzulassen.
Herr Kollege Klocke, wenn Sie sich freundlicherweise einschalten, gebe ich Ihnen das Mikrofon frei. Es gibt auch keinen Protest bei den anderen.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister, danke für Ihre Ausführungen. Inhaltlich kann ich bei vielem zustimmen. Die betroffenen Verurteilten sind teilweise in einem sehr hohen Lebensalter. Sie haben eben dargestellt, dass das Land keine weiteren Aufgaben übernehmen sollte und man es den individuellen Betroffenen überlassen sollte, ob entsprechende Anträge gestellt werden.
Meinen Sie nicht, dass es dem Land und auch dem Bund gut anstehen würde, wenn man über die jetzt getroffenen Regelungen breit öffentlich informieren würde, sodass die damals Verurteilten noch eine Chance haben, entsprechende Entschädigungsanträge zu stellen, sodass sie überhaupt die Informationen erreichen, dass diese Möglichkeit jetzt besteht, weil es sich eben um Menschen handelt, die in einem sehr hohen Lebensalter sind und sicherlich von der heutigen Debatte oder von einer kleinen Pressemeldung unter „ferner liefen“ nichts mitbekommen haben?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Klocke, ich habe immer etwas dagegen, wenn wir in Situationen den Menschen, die tief emotional verletzt oder berührt wurden, im Grunde aufzwingen wollen, dass sie sich mit etwas beschäftigen sollten. Wir haben in der Diskussion im letzten Jahr im Bundestag und bei der Verabschiedung des Gesetzes in großer Breite mit einer öffentlichen Begleitung diese Themen doch so behandelt, wie ich sie gerade vorgestellt habe.
Ich bin sicher, dass jeder, der betroffen ist und betroffen war, davon Kenntnis erlangen konnte und Kenntnis erlangt hat. Jetzt sollten wir es doch ihm ganz persönlich überlassen, ob er daran noch einmal erinnert werden möchte oder nicht. Alle Hilfe, die erforderlich ist, wird natürlich gewährt, aber wir sollten es dem Einzelnen überlassen, ob er meint: Mir reicht das jetzt. – Wir sollten keine erneute Diskussion führen nach dem Motto: Wir zwingen dir jetzt auf, noch mehr zu tun.
Ich finde, gerade aus den Bereichen, die in die tiefsten Empfindungen der Betroffenen hineinreichen,
sollten wir uns aus staatlicher Sicht möglichst weit heraushalten. Das ist die Situation des Einzelnen. Jeder, der möchte, wird seinen Antrag stellen können.