Protokoll der Sitzung vom 12.10.2017

Das führt dazu, dass LSBTI in unserer Gesellschaft bis dato noch nicht gleichgestellt leben und die gegenseitige Wertschätzung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen derzeit immer noch nicht ausreichend vorhanden ist.

Wir haben diese bestehenden Herausforderungen erkannt und wollen sie anpacken. In diesem Sinne fordern wir null Toleranz gegenüber Diskriminierung

aufgrund der sexuellen Orientierung und setzen uns für ein Nordrhein-Westfalen ein, das offen und vielfältig ist. Denn Vielfalt ist etwas Positives; sie macht uns stärker, liebenswerter und weltoffener.

Unser Ziel ist, dass die gegenseitige Wertschätzung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gelebt wird. Aus diesem Grunde wollen wir die Landesregierung beauftragen, eine Allianz für Vielfalt und Chancengerechtigkeit zu gründen, die Menschen jeden Geschlechts, Menschen mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund, LSBTI, Menschen jedweden Alters oder jedweder Religion umfasst.

Wir wollen zweitens einen Aktionsplan gegen Gewalt an Jungen, Männern und LSBTI entwickeln lassen.

Drittens wollen wir eine Bundesratsinitiative zur Neufassung des Transsexuellengesetzes einbringen, bei der insbesondere Namens- und Personenstandsänderungen erleichtert werden.

Viertens sollen Projekte gefördert werden, die aktiv gegen Diskriminierung aller Art vorgehen, und das soll ausdrücklich auch Projekte beinhalten, die die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen nach dem alten § 175 StGB wissenschaftlich und didaktisch aufarbeiten.

Sie sehen, dass wir hier effektive und umfangreiche Maßnahmen präsentieren, die zu einer weitreichenden Verbesserung unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens in Nordrhein-Westfalen führen werden. Wir gehen damit über den SPD-Antrag hinaus und werden ihn daher ablehnen.

Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung muss ein für alle Mal der Vergangenheit angehören. Deswegen bitte ich Sie – unterstützen Sie unseren Antrag. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Freynick.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Als Sprecher für LSBTI freut es mich, dass wir heute dieses wichtige Thema ansprechen: die Rehabilitierung und Entschädigung homosexueller Justizopfer.

Denn zwischen 1945 und 1994 wurde über 60.000 Menschen ein großes Unrecht zugefügt, die kein Verbrechen begangen hatten, sondern sich lediglich mit Menschen des gleichen Geschlechts verbunden fühlten. Die damalige Gesetzgebung in der Bundesrepublik sprach jedoch unter dem § 175 des Strafgesetzbuches diesen Menschen das Menschenrecht

ab, zu entscheiden, mit wem sie sich emotional verbunden fühlen. Auch in der DDR bedeutete der § 151 des dortigen Strafgesetzbuches, dass Menschen nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verurteilt wurden.

Ich hatte schon in meiner ersten Rede hier im Plenum deutlich gemacht: Liebe verdient Respekt. Daher freue ich mich, dass Bundestag und Bundesrat die Menschen, die zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 11. Juni 1994 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden, nun rehabilitiert und dass sie entschädigt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, die Intention Ihres Antrages ist zu begrüßen. Was dies angeht, ist die FDP-Fraktion völlig auf Ihrer Seite. Inhaltlich enthält dieser Antrages jedoch einige Unfreiheiten enthält. Eine jährliche Berichterstattung durch den Rechtsausschuss – so gut der Vorschlag auch klingen mag – gestaltet sich schwierig; denn dieses Gesetz würde eine Umsetzung durch das Bundesamt für Justiz voraussetzen. Auch wenn es gut gemeint ist, ist eine Berichterstattung hier entbehrlich.

Ich erwähnte es bereits: Inhaltlich sind wir bei Ihnen, doch bei Ihrem Anliegen für die verbesserte gesellschaftliche Akzeptanz von Lesben und Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen greift der Antrag etwas zu kurz. Deshalb hat die NRWKoalition einen Entschließungsantrag eingebracht, der folgende Punkte neben der Rehabilitierung und der Entschädigung beinhalten soll.

Erstens: die Einrichtung einer Allianz für Vielfalt und Chancengerechtigkeit, die Menschen jeden Geschlechts, Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund, LSBTI, Menschen jeden Alters und Religion umfasst.

Zweitens. Wir wollen die Landesregierung beauftragen, einen Aktionsplan unter dem Titel „Gewalt gegen Jungen, Männer und LSBTI“ auszuarbeiten.

(Sven Wolf [SPD]: Und den bestehenden fort- zusetzen!)

Drittens. Wir möchten des Weiteren durch eine Initiative im Bundesrat eine Neuauffassung des Transsexuellengesetzes anstoßen, damit künftig Änderungen im Namen oder beim Personenstand einfacher ermöglicht werden können.

Viertens. Letztlich brauchen wir noch eine umfassende Aufklärung, die in die Mitte unserer Gesellschaft hineinwirkt. Dies soll vor allem durch die Förderung von Projekten geschehen, die sich intensiv mit der Geschichte der Diskriminierung durch den § 175 des Strafgesetzbuches befassen und dieses traurige Kapitel der deutschen Justizgeschichte der Nachkriegszeit aufarbeiten.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn wir in dieser Sache ein fraktionsübergreifendes Zeichen setzen würden. Von daher bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Freynick. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Paul.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschichte der Verfolgung homosexueller Männer in der Bundesrepublik ist ein sehr dunkles Kapitel der bundesrepublikanischen Geschichte. Es hat auch sehr lange gedauert, bis die Bundesrepublik sich dazu durchringen konnte, dieses Unrecht anzuerkennen und dieses Unrecht aufzuheben.

Wir haben darüber auch hier in diesem Haus sehr intensiv diskutiert, ob ein Rechtsstaat Unrecht tun kann. Ich finde, es ist eine sehr starke Geste des Rechtsstaates, dieses Unrecht am Ende anerkannt zu haben und die Urteile aufzuheben. Es ist aus meiner Perspektive gerade eine Stärke eines Rechtsstaates, zuzugeben, dass er in einem historischen Kontext falsch gehandelt hat.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Die individuelle Entschädigung der Betroffenen kann dabei natürlich nur eine Geste sein. Aber diese Geste ist wichtig, und es war höchste Zeit, dass das erlittene Leid und die Ungerechtigkeit auch staatlicherseits anerkannt und entschädigt werden. Leider – darauf ist schon hingewiesen worden – können es nicht mehr alle Betroffenen erleben, und das ist auch eine traurige Seite bundesrepublikanischer Geschichte.

Neben der individuellen Rehabilitierung und Entschädigung geht es aber auch um die gesellschaftliche Aufarbeitung; denn der § 175 steht ja nicht außerhalb eines gesellschaftlichen Kontextes. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns unter dem Motto „Zukunft braucht Erinnerung“ diesem gesellschaftlichen Kontext widmen.

In NRW widmet sich die ARCUS-Stiftung dieser wichtigen Aufgabe, beispielsweise mit einem ZeitzeugInnenprojekt zur Aufarbeitung der Verfolgung und Diskriminierung von homosexuellen Männern unter dem § 175 StGB.

Hierzu gehört aber auch die Lebenssituation lesbischer Frauen in der Bundesrepublik. Anders als in Österreich galt der § 175 StGB in Deutschland nie für Frauen. Nichtsdestotrotz haben in der Bundesrepublik auch lesbische Frauen unter einer bestimmten, sehr restriktiven gesellschaftlichen Haltung gegenüber unterschiedlichen Lebensformen gelitten, unter

einer sehr restriktiven Auffassung eines restriktiven Frauen- und Familienbildes. Auch das gilt es in den Blick zu nehmen; denn auch die Marginalisierung und Diskriminierung lesbischer Frauen muss Teil bundesrepublikanischer Erinnerungskultur werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir sind sehr froh, dass es noch 2016 gelungen ist, der ARCUS-Stiftung die Zustiftungen aus nicht verausgabten Mitteln der entsprechenden Titelgruppe im Haushalt zur Verfügung zu stellen, sodass im Jahr 2017 immerhin 135.600 € an Zustiftungen an die ARCUS-Stiftung gehen konnten. So konnte man dort diese wichtigen Projekte weiter vorantreiben und damit auch die Sichtbarkeit homosexueller, schwuler, lesbischer, Bi- und Trans-Geschichte und Erinnerungskultur in diesem Land stärken.

Es geht aber nicht nur darum, die Diskriminierung und Verfolgung in den Blick zu nehmen. Die Geschichte der Rehabilitierung von homosexuellen Männern, aber auch die Geschichte lesbischer Diskriminierung wäre ja nicht möglich gewesen, gäbe es nicht eine starke LSBTI-Emanzipationsbewegung in diesem Land. Auch diese Geschichte muss aufgearbeitet und erzählt werden. Dazu gehört eben auch, dass die Verfolgung und die Emanzipation als Teil historischer Bildung innerhalb und außerhalb schulischer Bildung Eingang in unsere Erinnerungskultur findet und Teil einer bundesrepublikanischen Geschichtserzählung wird.

Ich habe im Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass es hier ein ganzes Maßnahmenbündel gibt, mit dem Sie sich der Aufgabe verschreiben, eine Allianz für Vielfalt zu gründen, einen Aktionsplan gegen Gewalt an jungen Männern und LSBTI. Ich finde, das ist eine etwas merkwürdige Zusammensetzung, aber nichtsdestotrotz ist das ja nicht falsch. Ich möchte an der einen oder anderen Stelle erklärt bekommen, wie es zu dieser Zusammensetzung gekommen ist.

Aber grundsätzlich ist das der richtige Weg. Ich hätte nur die Frage, was denn mit den vielen Projekten, die von der Vorgängerregierung im Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie aufgegriffen worden sind, passiert. Dort wartet man dringend auf ein Signal, ob es nun weitergeht oder nicht. Werden die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auch diese Projekte fortschreiben? – Ich hoffe da auf ein positives Signal Ihrerseits; denn die Arbeit, die dort gemacht wird, ist gut und wichtig und verdient es, auch weiterhin gefördert zu werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich finde es auch sehr gut und richtig, dass Sie hier eine Bundesratsinitiative zur Neufassung des Transsexuellengesetzes in Aussicht stellen. Das ist, so

meine ich, ein ganz wichtiger Punkt; denn diese Menschen sind lange Zeit wenn auch nicht in der Art und Weise nach § 175 StGB verfolgt, aber doch sehr marginalisiert und an den Rand der Gesellschaft gedrängt worden. Daher ist es wichtig, ihre Rechte und ihre Forderungen jetzt mehr in den Blick zu nehmen. Unsere Unterstützung haben Sie an dieser Stelle.

Ich möchte Ihnen auch sagen, dass ich es sehr gut finde, dass wir hierzu einen breiten Konsens in diesem Hause haben. Die eine oder andere Wahlkampfrhetorik von Herrn Kamieth fand ich bei dieser ansonsten doch sehr breiten und sachlichen Debatte leider ein bisschen schade.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir werden aber nichtsdestotrotz beiden Anträgen zustimmen; denn sie gehen in die richtige Richtung. Lassen Sie uns bei diesen Themen weiterhin gemeinsam in eine Richtung gehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Tritschler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Es freut uns, dass die SPD sich um die Opfer strafrechtlicher Verfolgung Homosexueller sorgt. Der § 175 StGB war eine Schande. Als Konservative sind wir der Auffassung, dass das Schlafzimmer Privatsache ist.

Wir sind dieser Auffassung übrigens auch in heutiger Zeit, wo linksgrüne Ideologen versuchen, unsere Kinder schon in der Schule mit ihren verqueren Vorstellungen umzuerziehen.

(Beifall von der AfD – Lachen von Arndt Klo- cke [GRÜNE])

Sexualität unter Erwachsenen ist Privatsache, und der Staat hat sich herauszuhalten – egal, wer gerade regiert.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Reden Sie doch ein- mal zum Thema! – Markus Wagner [AfD]: Das müssen Sie gerade sagen!)