Protokoll der Sitzung vom 12.10.2017

(Unruhe)

Wir machen das noch einmal.

(Zuruf von der AfD: Wieder nicht aufgepasst! Das ist schlimmer als in der Schule!)

Also, wer ist für den Antrag?

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beginnen mit der Abstimmung noch einmal von vorne. Wer für den Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer stimmt …

(Zurufe: Nein!)

Ich habe …

(Zuruf von der SPD: Frau Kollegin, das sind die Grünen, Sie haben FDP gesagt!)

FDP?

(Unruhe)

Ernsthaft? Wenn mir das alle sagen... Das war dann eine sehr, sehr undeutliche Aussprache.

(Heiterkeit)

Ich habe mich ja schon einmal vertan, aber in einem anderen Zusammenhang.

Also, die Grünen und die SPD-Fraktion.

(Allgemeiner Beifall – Zuruf: Wunderbar! – Zu- ruf von den GRÜNEN: Geht doch!)

Ja, manchmal dauert manches länger. – Wer stimmt dagegen? – Die CDU-Fraktion, die FDPFraktion, die Fraktion der AfD. Fraktionslose Kollegen sind zurzeit nicht im Raum. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann wurde mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis und nach den Irritationen, die ich offensichtlich erzeugt habe, der Antrag Drucksache 17/796 abgelehnt.

Ich rufe auf:

10 Später Akt der Gerechtigkeit – Rehabilitierung

und Entschädigung homosexueller Justizopfer

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/817

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/884

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Wolf das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute noch einmal über die Verfolgung von Homosexuellen in den frühen Jahren der Bundesrepublik, die Aufhebung der einschlägigen Urteile und die Rehabilitierung der Betroffenen.

Jetzt ist dafür der richtige Zeitpunkt: jetzt, wo es noch genügend Zeitzeugen gibt, die uns berichten können, wie diese Zeiten waren; jetzt, wo es noch genügend Betroffene gibt, denen wir die Hand zur Entschuldigung reichen können. In der damaligen Debatte 2014 waren das meine Schlussworte.

Seither sind fünf Jahre vergangen. Das ist eine lange Zeit, wenn es um die Wiedergutmachung von erlittenem Leid geht und um die Entschuldigung dafür, was im Namen des Volkes als Recht gesprochen wurde, obwohl es offensichtlich die Würde des Menschen missachtet hat.

Endlich ist nun das umgesetzt, was wir im Jahr 2012 auch hier im Landtag gemeinschaftlich beschlossen und diskutiert haben, nämlich die Aufforderung an die Bundesebene, sich mit anderen zusammenzutun und die Rehabilitierung der Betroffenen sowie die Aufhebung der Urteile der vielen Verurteilten umzusetzen.

Im September 2012 hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag eingebracht, den wir einstimmig beschlossen haben. Wir haben die damalige Landesregierung gebeten, im Bundesrat verschiedene Initiativen anderer Bundesländer aufzugreifen und die Forderung nach Aufhebung der Strafurteile aus der Zeit nach 1945 voranzubringen.

Das entsprechende Gesetz ist auf der Bundesebene nun verkündet und in Kraft getreten. Damit wurden 50.000 Verurteilungen aus der Zeit zwischen 1949 bis 1969 endlich aufgehoben.

Sie wissen, dass der § 175 Strafgesetzbuch erst im Jahre 1994 aufgehoben wurde.

Damit wurde ein Schlussstrich gezogen unter die jahrzehntelange Verfolgung von homosexuellen Menschen in unserem Land. Das war nicht nur eine strafrechtliche Verfolgung; das wissen Sie. Es gab die Diskriminierung in vielen Bereichen: die Diskriminierung im Arbeitsfeld, in der Beamtenlaufbahn, die Brandmarkung in der Nachbarschaft. All das sollte nun endlich Vergangenheit sein.

Das Gesetz und seine Umsetzung sind ein später, aber, wie ich glaube, sehr wichtiger Schritt für eine Wiedergutmachung. Die Aufhebung der damaligen Urteile und auch die Entschädigungszahlungen, die die Betroffenen nun etwa für in Haft verbrachte Jahre beantragen können, können das erlittene Leid nicht ungeschehen machen. Da sind wir uns – so hoffe ich – einig.

Sie wissen auch ganz genau, warum diese ganze Debatte so lange gedauert hat. Es gab eine intensive Debatte über die Frage: Kann die Bundesrepublik überhaupt Urteile, die in der Geltungszeit des Grundgesetzes gefällt wurden, im Nachhinein wieder aufheben?

Diese, wie ich finde, rechtlich sehr spannende Debatte hat zu dem Ergebnis geführt, dass man diese Urteile nicht nur aufheben kann, sondern – wie Professor Burgi, der dieses Gutachten erstellt hat, gesagt hat – sie auch aufheben muss, um die fortwährende Verletzung des Art. 1 unseres Grundgesetzes aufzuheben. Und er hat ein weiteres Wort verwendet, das ich sehr passend finde. Er sagte:

„Das ist eine offene Wunde unseres Rechtsstaats, die unbedingt geheilt werden muss.“

Deswegen haben wir diesen Antrag noch einmal ins Plenum eingebracht und bitten um Ihre Zustimmung. Jetzt geht es im Detail um die Hilfestellung, die die Justiz in Nordrhein-Westfalen den Betroffenen stellen kann. Ich will ein paar Stichworte nennen: fehlende Akten. Wie kann die Glaubhaftmachung einer möglichen Verfolgung gelingen? Sie wissen, es gibt ein entsprechendes Entschädigungsverfahren beim Bundesamt für Justiz. Ich glaube, wir können gemeinsam unseren Beitrag dazu leisten, diese offene Wunde unseres Rechtsstaats zu heilen.

Die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP haben hier einen ergänzenden Entschließungsantrag eingebracht. Dafür darf ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der FDP haben es geschafft, ein bisschen Bewegung bei den Kollegen der CDU zu erzeugen. Das ist in einer solchen Debatte sicherlich hilfreich.

Ich weiß, Herr Kollege Kamieth, Sie haben seinerzeit noch davon gesprochen, dass Urteile auch immer einen Spiegel der jeweiligen Gesellschaft darstellen. Das ist in diesem Antrag nicht mehr zu lesen, und das ist ein Schritt nach vorn und ein gutes Signal. Wir tragen dieses gute Signal mit und werden als SPD gerne Ihrem Entschließungsantrag zustimmen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Kamieth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren! Nach Art. 3 unseres Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Das Recht auf individuelle Geschlechtsidentität ist ein Menschenrecht.

Dennoch wurden zwischen 1945 und 1994 Schätzungen zufolge in 60.000 Fällen Menschen nach §§ 175, 175a StGB bzw. § 151 StGB der DDR allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verurteilt. Diesen Menschen wurden durch die Verurteilung Berufswege verbaut, Chancen und Lebensqualität genommen, und sie erfuhren eklatantes Unrecht.

Zum 22. Juli 2017 trat das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 11. Juni 1994 im Staatsgebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland verurteilten Menschen, die durch Verfolgung und Verurteilung im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt worden sind, nun endlich strafrechtlich rehabilitiert und von diesem Strafmakel befreit.

Mit dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion soll die Landesregierung nun aufgefordert werden, – ich zitiere – „alles zur Umsetzung des Gesetzes Erforderliche zu tun und dem Rechtsausschuss regelmäßig einmal jährlich zur Umsetzung Bericht zu erstatten.“

Die inhaltliche Substanz des Forderungsteils zeigt: Es handelt sich hierbei um einen reinen Showantrag seitens der SPD.

(Sven Wolf [SPD]: Ich war eben wohl zu freundlich in meinen Wortbeiträgen!)

Im Ergebnis werden hier nämlich reine Selbstverständlichkeiten gefordert, was dem wichtigen und sehr ernsthaften Thema – nämlich der umfassenden Rehabilitation und Entschädigung der Opfer unter anderem des § 175 StGB – schlichtweg nicht angemessen ist.

Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass das Bundesgesetz richtig und wichtig ist und wir es ausdrücklich begrüßen. Schließlich handelt es sich dabei um einen Akt der Gerechtigkeit, auf den die Opfer des Unrechtsparagrafen 175 StGB lange haben warten müssen.

(Sven Wolf [SPD]: Genau!)

Wie stellt sich die Situation der vielfältigen gesellschaftlichen Gruppen in Nordrhein-Westfalen heute dar? Obwohl das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach heutigem Verständnis in besonderem Maße verfassungswidrig ist, ist ein diskriminierungsfreies Leben für die ca. 1,25 Millionen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle – kurz LSBTI – in Nordrhein-Westfalen immer noch keine Selbstverständlichkeit. Denn nach wie vor wird der gesellschaftliche Alltag von einer heterosexuellen Normvorstellung geprägt.

Das führt dazu, dass LSBTI in unserer Gesellschaft bis dato noch nicht gleichgestellt leben und die gegenseitige Wertschätzung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen derzeit immer noch nicht ausreichend vorhanden ist.