Protokoll der Sitzung vom 27.09.2020

einer Verlangsamung von Entscheidungsprozessen führt.

Wie gesagt, wir sehen das Grundproblem, dass wir uns um die Fachaufsicht kümmern müssen. Das sehe ich definitiv. Ich habe auch keine einfache Lösung dafür in der derzeitigen Behördenstruktur. Wir müssen halt an die Behördenstruktur heran. Lassen Sie uns das doch gemeinsam angehen.

Wir enthalten uns bei dem Gesetzentwurf. Das soll dann für heute Abend auch reichen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Schäffer. – Jetzt hat Herr Wagner für die AfD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Reform der Polizeireform soll wieder reformiert werden. Es war die damalige schwarz-gelbe Landesregierung unter Beteiligung von Armin Laschet, die die dreigliedrige Struktur der Polizei wenig klug in eine zweistufige Organisationsform überführt hatte. Nun will die jetzige schwarzgelbe Landesregierung unter Armin Laschet das wieder rückgängig machen.

Immerhin ist es richtig, den Fehler von 2007 beheben zu wollen. Deshalb bewerten wir den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes ziemlich ähnlich wie die Deutsche Polizeigewerkschaft.

Es ist grundsätzlich begrüßenswert, das Polizeiorganisationsgesetz zu novellieren und damit die zweistufige Aufsichtsstruktur in eine nunmehr wieder dreigliedrige Struktur abzuändern. Das wäre es im Übrigen auch im Schulsystem, aber da nehmen Sie die linken Ideen leider nicht zurück.

(Beifall von Helmut Seifen [AfD])

Angesichts der Herausforderungen, mit denen sich unsere Polizei gegenwärtig und in Zukunft konfrontiert sieht, ist eine durch den Gesetzentwurf zu erzielende Entlastung der ministeriellen Führungsebene der Lage angemessen, wie auch Professor Dr. Markus Thiel von der Deutschen Hochschule der Polizei richtig feststellt. Allerdings merkt er sogleich ebenso richtig an, dass man in Zukunft auch über eine Reform der Ebene der Kreispolizeibehörden nachdenken müsse.

Überdies wird weit über die Fragen nach der Aufsichtsstruktur und der klaren Regelung der sachlichen Zuständigkeiten der Landesoberbehörden hinaus auf der Grundlage des Abschlussberichts des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Lügde“ über die behördlichen Strukturen noch zu sprechen sein. Ich hatte bereits frühzeitig und mehrfach die

umfangreiche parlamentarische Untersuchung mit ebenjenem Ziel gefordert, wie Sie wissen.

Ganz eindeutig muss dann aber auch endlich über den doch völlig unbestreitbar notwendigen Personalaufwuchs bei der Polizei NRW gesprochen werden. Professor Thiel schreibt dazu:

„Die normativen Regelungen müssen allerdings … durch eine entsprechende Personalausstattung der Landesoberbehörden flankiert werden, um die gewünschten Effekte nicht durch Überlastungen an anderer Stelle oder personelle Verteilungskämpfe wieder zunichte zu machen.“

Ganz genau! Auch das ist ja nichts Neues, jedenfalls dann nicht, wenn Sie meine Reden dazu nachlesen.

Dass der Aufwuchs des Personalkörpers ganz maßgeblich als Conditio sine qua non zum Gelingen der neu zu schaffenden Aufsichtsstruktur beiträgt, bekräftigen auch die Polizeigewerkschaften.

Die AfD setzt sich seit 2017 in allen Haushaltsberatungen für die Erhöhungen der Einstellungsermächtigungen von Kommissaranwärtern ein. Nach Prognosen der Landesregierung kann der Personalkörper der Polizei bis 2022 lediglich mit 40.000 Polizisten den Mangel verwalten. Im Zeitraum 2022 bis 2024 kann mit 41.000 Kräften gerechnet werden.

Dem von der Landesregierung selbst beschriebenen Arbeitsbelastungsanstieg durch dynamische Kriminalitätsphänomene, viele davon importiert, wird so folglich erst sehr, sehr mittelfristig durch einen schrittweisen Personalaufwuchs begegnet werden können. Der benötigte Aufwuchs muss nach den Zahlen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter langfristig jedoch einen Umfang von 20.000 Beschäftigten auf einen Personalkörper von insgesamt 60.000 Kräften haben.

Aufgrund struktureller Defizite bedarf alleine die Kriminalpolizei mittelfristig einer Verstärkung um 2.000, langfristig um 4.000 Kräfte. Da stehe ich im Widerspruch zu Ihnen, Kollege Sieveke. Genau das habe ich hier wieder und wieder vorgetragen, und ebenso wieder und wieder wurde es von Ihnen abgelehnt.

Wenn Sie nicht auf die AfD hören wollen, bitte, dann hören Sie doch wenigstens den Polizeigewerkschaften und Ihren eigenen Experten zu. Die sagen nämlich genau dasselbe wie ich.

Wir werden daher die Verstärkung der Polizei auch in den diesjährigen Haushaltsberatungen vehement einfordern, und zwar so, dass wir die benötigen 60.000 Polizisten für NRW als Zielmarke nehmen. Womöglich sind Sie nach der Verabschiedung dieses Gesetzes und des daraus zusätzlich erwachsenden Personalbedarfes endlich aufgeschlossener dafür, das Richtige zu tun. – Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Wagner. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Reul.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses kann ein weiteres wichtiges Vorhaben der Landesregierung, die Novellierung der Aufsichtsstruktur in der Polizei NordrheinWestfalens, zum Abschluss kommen. Wir schaffen mit diesem gesetzlichen Rahmen eine Aufsichtsstruktur, die den aktuellen und den künftigen Herausforderungen wirkungsvoll begegnen kann.

Zur Ausgangssituation – darauf wurde schon hingewiesen –: 2006/2007 wurde unter der Maxime „Mehr fahnden statt verwalten“ eine Neuausrichtung der Polizei vorgenommen. Geändert wurde der bis dahin geltende dreistufige Aufbau mit dem Ministerium, das die Dienst- und Fachaufsicht über die Bezirksregierungen hatte. Die Bezirksregierungen wiederum übten die Dienst- und Fachaufsicht über die Kreispolizeibehörden aus. Das ist schon vorgetragen worden. Seitdem gibt es den zweistufigen Aufbau: Ministerium, Dienst- und Fachaufsicht über 47 Polizeibehörden, sogar über die drei Oberbehörden. Letztere unterstützen das Ministerium bei der Aufsicht über die Kreispolizeibehörden.

Teile der Reform waren wichtige und gute Beiträge in Richtung einer zukunftssicheren Polizei, zum Beispiel die Reorganisation der Wasserschutz- und Autobahnpolizei, die vorausgegangene Binnenmodernisierung. Darauf habe ich in der ersten Lesung schon hingewiesen.

Anders ist es mit der Aufsichtsarchitektur. Die kann nach unseren Erfahrungen den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht werden. Die wachsende Komplexität und Dynamik polizeilichen Handelns zeigen sich in besonderer Weise an den Vorkommnissen in der jüngeren Vergangenheit, zum Beispiel im Zusammenhang – Frau Schäffer hat darauf hingewiesen – mit dem Kindesmissbrauch in Lügde. Deswegen haben wir hier nachgesteuert. Nicht wenige sagen jetzt, die anderen Länder sollten bei dem Thema unserem Beispiel folgen.

Doch zu diesen Lehren gehört auch, dass die bisherige Aufsichtsstruktur Probleme macht. Es gab und gibt Handlungsbedarf. Wir wollten und wollen in die Lage kommen, Missstände und Fehlentwicklungen noch rechtzeitiger zu erkennen, zu agieren statt nur zu reagieren. Hierzu wird die Aufsicht neu aufgestellt.

Die drei Landesoberbehörden führen künftig die Fachaufsicht über die Polizeibehörden. LKA, LZPD, LAFP üben die Fachaufsicht landesweit, aber getrennt nach ihren jeweiligen sachlichen Zuständigkeiten aus. Das Ministerium nimmt die oberste Fachaufsicht wahr.

Dass wir mit diesem Weg richtig liegen, hat meines Erachtens die Sachverständigenanhörung im Innenausschuss bestätigt. Dafür gab es breite Unterstützung. Neben der gesetzlichen Konzeption gehen wir auch bei der Handhabung der Fachaufsicht neue Wege. Das gehört dazu. Wir wollen nicht nur einfach wieder zurück, sondern es neu, anders und besser gestalten.

Wir wollen künftig sowohl Verbesserungspotenziale als auch Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen. Wir lernen im Moment jeden Tag, dass wir da nicht nah genug dran sind. Deshalb soll die Fachaufsicht auch stärker proaktiv ausgerichtet werden. Dazu gehört zum Beispiel das Instrument der Organisationsuntersuchung. Das haben wir bei der KPB Lippe erstmalig angewandt und gute Erfahrungen gemacht. Diese Organisationsuntersuchungen habe ich damals auch im Fachausschuss vorgestellt und die Untersuchungsergebnisse zugänglich gemacht.

Wir wollen solche Instrumente stärker nutzen. In Zukunft sollen grundsätzlich in jeder Kreispolizeibehörde sogenannte Audits durchgeführt werden, auch durch interdisziplinäre Teams. Wir wollen damit Folgendes sicherstellen:

Erstens: Überall im Land soll nach einheitlichen Standards gearbeitet werden.

Zweitens: Bereiche, in denen Optimierungsbedarfe bestehen, sollen identifiziert werden.

Drittens: Prozesse sollen verbessert werden, und zwar bevor ein Fehler aufgetreten ist.

Mit diesem Gesetzesvorhaben ändern wir Grundsätzliches. Wir modernisieren auch und fügen hinzu, damit wir die aktuellen und künftigen Herausforderungen der inneren Sicherheit möglichst gut bewältigen können.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie der Beschlussempfehlung folgen und dem Gesetzentwurf zustimmen würden. Das ist ein Schritt, ein weiterer Mosaikstein zur Verbesserung der Lage. Damit sind noch nicht alle Probleme gelöst, aber ich denke, wir kommen einen Schritt vorwärts. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön, Herr Minister Reul. – Weitere Wortmeldungen sind hier nicht angemeldet.

Insofern kommen wir zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 17/11143, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/9787 anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst, nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – CDU, FDP und AfD stimmen dem Gesetzentwurf zu. Wer stimmt

gegen den Gesetzentwurf? – Niemand. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/9787 in zweiter Lesung einstimmig angenommen und verabschiedet worden.

Ich rufe auf:

17 Haushaltsrechnung des Landes Nordrhein

Westfalen für das Rechnungsjahr 2017

Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 17/4633

In Verbindung mit:

Jahresbericht 2019 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2018

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Drucksache 17/7300

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 17/11198

Hier ist keine Aussprache vorgesehen.