Protokoll der Sitzung vom 08.10.2020

Daher möchte ich es heute kurz halten. Aus Gründen, die die vielen Experten in der schriftlichen Anhörung deutlich gemacht haben, werden wir diesen Gesetzentwurf heute ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von Regina Kopp-Herr [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Kollege Paul das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Grünen stammt aus dem Dezember des letzten Jahres. Wir haben uns wiederholt damit beschäftigt und auch Sachverständige dazu angehört.

Zuletzt haben wir diesen Gesetzentwurf am vergangenen Freitag im Ausschuss beraten und eine ganz sachliche Diskussion dazu geführt. Das Ergebnis ist, dass der Ausschuss dem Plenum empfiehlt, dem Gesetzentwurf der Grünen nicht zuzustimmen.

Warum? – Längst befindet sich die von uns beabsichtigte Modernisierung des Denkmalschutzrechts in Nordrhein-Westfalen auf dem Weg. Wir wollen das reiche baukulturelle Erbe, das denkmalgeschützte Erbe noch besser schützen.

Wir erkennen nämlich, dass es privaten, kirchlichen und kommunalen Eigentümern oft sehr schwerfällt, denkmalgeschützte Häuser zu erhalten oder Käufer zu finden, die aus diesen geschützten Immobilien wieder etwas machen und ihnen Leben einhauchen. Das alles ist trotz steuerlicher Vorteile und von uns wieder eingeführter Zuschüsse so. Gleichzeitig stoßen Eigentümer auch an Grenzen, wenn es darum geht, Barrierefreiheit zu schaffen oder in energetische Maßnahmen zu investieren.

Wichtig erscheint uns bei der Modernisierung des Denkmalschutzrechts auch, die unteren Denkmalbehörden als Gesprächspartner und Berater der Eigentümer vor Ort zu stärken.

Der Gesetzentwurf der Grünen greift, was die energetische Modernisierung und auch den Einsatz erneuerbarer Energien angeht, Aspekte auf, die ich bereits genannt habe.

Im zweiten Themenbereich des Grünen-Entwurfs geht es dann aber sehr stark um Bodendenkmäler im Abbaugebiet des Braunkohletagebaus. Da wird es

dann problematisch. Geht es den Grünen tatsächlich um die potenziellen Ausgrabungen? Oder geht es nicht vielleicht doch eher um einen weiteren Schlag gegen die Kohlegewinnung? Das bleibt zumindest unklar und müsste hier klargestellt werden.

Die Tatsache, dass Sie anregen, unter Verweis auf § 29 eine Klarstellung dergestalt einzufügen, dass künftig Energieunternehmen die tatsächlich anfallenden Kosten für die Vorabuntersuchung des Bodens als Verursacher tragen sollen – bei gleichzeitig massiver Ausweitung der Untersuchungen –, lässt zumindest Zweifel an der Motivation der Grünen-Kollegen aufkommen.

Durch den Wegfall der Sonderregelung könnte der Kohleabbau massiv behindert werden. Zum Beispiel könnte der weitere Braunkohleabbau durch eine ordnungsbehördliche Verordnung auf Grundlage eines entsprechenden Gutachtens ausgesetzt werden. So wäre ein sofortiger Kohleausstieg durch die Hintertür vorstellbar. Diese Zweifel bleiben also.

Wie geht es nun weiter? Wir gehen derzeit davon aus, dass nach erneuter Verbändeanhörung Ende dieses Jahres oder zu Beginn des nächsten Jahres, also in der nächsten Zeit, dem Landtag ein guter Gesetzentwurf vorgelegt werden wird. Wir freuen uns auf die Beratungen auf Basis dieses gut vorbereiteten, ausgereiften Vorschlags.

Unser Ziel ist: Nordrhein-Westfalen soll ein modernes, praxisgerechtes Denkmalschutzrecht bekommen. Wir wollen damit Heimat und Baukultur besser schützen – auch, indem wir auf die berechtigten Belange der Eigentümer mehr Rücksicht nehmen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Paul. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Kollege Remmel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die drei Vorredner haben es mir im Grunde leicht gemacht. Sie haben inhaltlich und zur Sache quasi überhaupt nicht gesprochen. Sie sind der inhaltlichen Diskussion ausgewichen, wie Sie es im Übrigen auch in den Ausschussberatungen getan haben.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Sie verweisen auf das große Ganze, was in der Zukunft kommen wird – sozusagen das gelobte Land, versprochen von der Regierung. Aber es ist schon seit mehreren Jahren versprochen. Wir sprechen schon seit drei Jahren darüber, dass man da etwas tun müsste.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Ja, Herr Becker, man müsste über sehr vieles reden. Aber dann reden wir doch auch darüber, dass wir an diesen Punkten etwas verändern müssen!

Nun ist, könnten Sie meinen, der Denkmalschutz nicht der Nabel der Welt und der Gesetzgebung dieses Landtages. Einverstanden! Aber Sie verkennen meines Erachtens an den beiden Punkten, an denen wir um Veränderung bitten, die Notwendigkeit, tatsächlich etwas zu tun.

Bei der Abwägung zwischen Denkmalschutz und Fragen der Klimaanpassung, des Klimaschutzes und der energetischen Sanierung sprechen wir derzeit über 85.000 Denkmäler. Auch diese müssen zukünftig unterhalten, betrieben und wirtschaftlich geführt werden können. Aber das noch viel größere Problem steht uns noch bevor: All die Denkmäler der 50erJahre sind noch nicht katalogisiert und gekennzeichnet.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Ei!)

Ja. Das steht noch an. Das betrifft mehrere Tausend Denkmäler in diesem Land, die alle energetisch saniert werden sollen. Oder sollen sie so belassen werden, wie sie in den 50er-Jahren gebaut wurden?

Das ist das Problem, dem Sie sich nicht stellen. Wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen wollen, müssen wir auch dafür eine Lösung präsentieren.

Wir präsentieren eine solche Lösung, indem wir Anleihen an einem hessischen Gesetz nehmen, welches diesbezüglich eine Regelung vorsieht. Ich meine, dem könnte der Landtag Nordrhein-Westfalen gut und gerne zustimmen. – Das zum Ersten.

Das Zweite ist die Frage der Bodendenkmäler im Rheinischen Revier. Hier geht es uns darum, dass – wie auch in anderen Fällen – der Eigentümer für den Denkmalschutz aufzukommen hat.

Hier hat es in der Vergangenheit eine Regelung gegeben, die den Eigentümer entlastet, mit einem Betrag an eine Stiftung. Wir haben es einmal zusammengerechnet. Es sind mehrere Millionen, im zwei- bis dreistelligen Bereich, die hier von öffentlicher Hand als Subvention für dieses Unternehmen gegeben werden.

Das muss ein Ende haben. Es ist nicht mehr zeitgemäß. Wir können vielleicht darüber reden, dass es vor 20 oder 25 Jahren richtig war, aus energiepolitischer Sicht einen solchen Vertrag zu schließen.

Sehr verehrte Frau Ministerin, Sie werden gleich damit kommen, dass das damals von einer Landesregierung, der die Grünen noch angehört haben, beschlossen worden ist. Ich würde diesen Vertrag nur heute nicht mehr fortführen. Darum geht es. Es gibt nur ein Gesetz in der Bundesrepublik, das für Energiegewinnung Vorrang vor dem Denkmalschutz vorsieht, und das gibt es in Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist es in der Tat auch vor dem Hintergrund der

sich verändernden energiepolitischen Debatte nicht mehr zeitgemäß, hier Extrarabatte auszugeben.

Daher ist die herzliche Bitte noch einmal von dieser Stelle, unseren beiden kleinen Änderungen zuzustimmen. Ich weiß; Sie werden es heute nicht tun. Aber irgendwann werden Sie es tun müssen. Das macht mich dann zwar in der Sache froh. Aber leider ist es dann vielleicht schon an einigen Stellen zu spät, weil wertvolle Bodendenkmäler, die darauf verweisen, dass vielleicht die Geschichte im Rheinischen Revier aufgrund der römischen Besiedlung neu geschrieben werden müsste, verschwunden sind, einfach weggebaggert worden sind. Dem sollten wir einen Riegel vorschieben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion der AfD hat nun Herr Abgeordneter Beckamp das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grünen beklagen sich, dass bisher niemand inhaltlich zu dem Gesetzentwurf, den Sie hier vorstellen, Stellung genommen hat. Ich möchte versuchen, Ihnen den Gefallen zu tun.

Die Grünen entdecken ihre Liebe zur Heimat, zu unseren Städten und Dörfern, zu germanischen, keltischen und römischen Scherben im Boden. Weil das so ist, haben Sie hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der wesentliche Stellen im Denkmalschutzgesetz des Landes ändern soll. Aber geht es Ihnen wirklich darum, Funde des Altertums zu erhalten? Geht es Ihnen wirklich darum, die Geschichte zu bewahren, und darum, die Heimat zu schützen? Heimat war ja bisher nicht so Ihr Ding.

Schauen wir uns die neue Heimatliebe und das neue Geschichtsbewusstsein der Grünen doch einmal an. Die Grünen wollen zunächst, dass bei behördlichen Entscheidungen und Genehmigungen die – Zitat – „Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen“ sind. Also: Denkmalschutz und Klimaschutz endlich geschwisterlich vereint für unsere Fachwerkhäuser und viele andere schöne Gebäude.

Sie sehen: Ich bemühe mich. Schließlich haben Sie Ihren Text auch gegendert und dabei nur die weibliche Form benutzt. Das finde ich ganz toll. Glückwunsch dazu!

Dumm ist nur, wenn Sie einer Behörde vorschreiben, dass sie etwas tun muss. Denn eine Behörde tut dann auch tatsächlich das, was sie tun muss. Und das wäre hier im Ergebnis geradezu denkmalschutzfeindlich. Denn wenn man bei Baudenkmälern Klima- und Ressourcenschutz besonders berücksichtigen muss, dann heißt das ganz oft, dass man es

wirtschaftlich unmöglich macht, ein Baudenkmal zu erhalten.

Allein mit der Mussvorschrift „besonders berücksichtigen“ sind die Denkmalbehörden gezwungen, hohe Hürden aufzubauen – das Gegenteil also von dem, was Sie versprechen. Klima schützen und Ressourcen schonen ist gut. Aber mit der von Ihnen gewählten Regelung ist der Zielkonflikt im Denkmalschutz programmiert. Es wird dann leider oft zulasten der Denkmäler entschieden werden. Wir wollen das nicht.

Der andere wesentliche Komplex bei Ihnen ist das Thema „Bodendenkmäler“. Auch das hört sich zunächst gut an und passt dem ersten Anschein nach zu Ihnen als selbst ernannter Bienen- und Schmetterlingspartei, auch wenn es diesmal um Siedlungsreste im Boden geht.

Wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, verlangen Sie Maßnahmen zur Rettung von – ich zitiere – „urzeitlichen und antiken römischen, keltischen und germanischen Siedlungsbereichen“. Und wenn da tatsächlich keltische und germanische oder römische Runen auftauchen? Wäre das nicht bedenklich? Was ist dann damit, von wegen koloniales Erbe? Barbarenleben zählen auch.

Worum geht es Ihnen mit dem Gesetzentwurf wirklich? Wenn man Ihren etwas schwurbeligen Gesetzentwurf genauer liest, wird einem klar, was dahintersteckt. Die FDP hat es auch schon angesprochen, und die CDU freut sich gerade. Es geht Ihnen um den Kampf gegen den Abbau von Baustoffen wie Kies und Sand und Braunkohle. Genau das wurde auch schon gesagt – völlig zu Recht.

Um den Braunkohleabbau zu stoppen, hatten Sie schon alles oberhalb der Erde herangezogen, also Fledermäuse, Enten, irgendwas mit Tieren und Pflanzen. Diese Sammlung ist wohl nun ziemlich erschöpft. Neue invasive Arten wie schwarze oder graue Wölfe kann man schlecht heranziehen, auch wenn die CDU hier ständig für Nachschub sorgt. Also suchten Sie nach anderem und fanden es unterhalb der Erdoberfläche: Spuren frühzeitlicher Siedlungen, Tierknochen und Grabstellen.

Das soll dem Kampf insbesondere gegen die Braunkohle eine neue, attraktive, noch nicht so verbrauchte Begründung geben. Dazu formulieren Sie – Zitat –:

„Besonders gravierend ist der Verlust archäologischer Funde und Bodendenkmäler im rheinischen Braunkohlerevier.“

Mit diesem Manöver wollen Sie nur verlangsamen und verzögern und dazu die Denkmalpflege als Hebel einsetzen.

Die Gebiete für den Abbau von Braunkohle stellen nun wirklich nicht das Problem dar. Fragen Sie