Denn worum geht es Ihnen eigentlich? – Sie wollen die Schlachtbetriebe in eine Kostenfalle treiben, damit die Fleischproduktion eingeschränkt wird und letzten Endes zum Erliegen kommt, zumindest für die Normalverdiener, die sich Ihre grünen Spinnereien nicht leisten können. Dann geht Ihr Traum vom Veggieday sechsmal in der Woche für den normalen Arbeiter in Erfüllung. Denn das reicht ja.
Das Fleisch am Wochenende, am Sonntag ist ja für den Normalverdiener genügend – das war früher schon so –, solange sich Ihre grüne Bourgeoisie weiterhin jeden Tag das Biofleisch leisten kann, dann vielleicht versehen mit dem Label „besonders schonend und glücklich geschlachtet mit Heliumbetäubung“. Das mag so sein.
Aber zum Glück ist an der Kasse im Supermarkt jeden Tag Wahltag. Da entscheidet der Kunde und gibt überhaupt mit der Kaufentscheidung schon seine Wahl ab. Wenn er vor die Wahl zwischen kostengünstigen hochwertigen deutschen Markenproduk
ten und grünem Öko-Heliumfleisch gestellt wird, dann ist ganz klar, was er machen wird. Es ist ganz klar, was er machen wird. Er entscheidet sich für das Erstere.
In Ihrem Antrag geht es eigentlich darum, durch die Hintertür die konventionellen Markenprodukte verbieten. Ich nenne noch die Coronazwangspause für die Schlachthöfe, die ASP-Schweinemarktblase und die Rahmenbedingungen für die Schweinehalter ab 2021. Dieser Antrag zeigt, worum es Ihnen geht. Es geht Ihnen nicht um eine konstruktive Lösung, sondern es geht darum, die Schweineproduktion in Deutschland zurückzudrängen. Denn da steht: Es können – Zitat –
„… mittels einer extrem kostengünstigen, aber tierschutzmäßig sehr zweifelhaften Betäubungsmethode die Großschlachthöfe sehr preiswert schlachten und so kleinere, mittelständische Schlachtbetriebe verdrängen.
Jetzt wird es ganz interessant. Es geht natürlich um die Großschlachthöfe. Es waren gerade die grünen realitätsfernen Eurokraten, die in Brüssel die einheitlichen und hohen EU-Hygienevorschriften beim Schlachtprozess eingeführt haben. Genau die haben dazu geführt, dass die kleineren und mittelständischen Schlachtbetriebe, die es früher gab, diese Auflagen mit Fixkosten und dem dadurch geringeren Reingewinn konkurrenzmäßig nicht mehr durchstehen können.
Sie haben sie mit kaputt gemacht. Das ist das ökonomische Gesetz: Je schärfer die Auflagen, desto stärker ist die Marktkonzentration auf Großbetriebe.
Jetzt maßen Sie sich noch an, sich als Retter der Kleinbetriebe aufzuspielen, und geben den Großbetrieben die Schuld an Ihren Auflagen. Das ist schon wirklich interessant. Aber ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen im Ausschuss.
Wollen Sie noch mal wiederholen, was Sie gesagt haben? Es war sicher lustig, wenn alle so lachen. Oder war das auch eine Rüge wert, Herr Rüße? – Sie trauen sich nicht. Okay.
Herr Dr. Blex, ich glaube, Sie haben es zu Beginn Ihres Wortbeitrags gegenüber den Grünen-Kolleginnen und -Kollegen darauf angelegt, zumindest eine Ermahnung dafür zu kassieren. Dem möchte ich natürlich nachkommen.
Ich darf damit für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach in Vertretung von Ministerin Heinen-Esser das Wort erteilen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Aus tierschutzfachlichen Gründen ist die Forderung nachzuvollziehen, auf die CO2Betäubung bei Schlachtschweinen zu verzichten, sie zu beenden. Denn CO2 ist – das ist hier ausgeführt worden – ein schleimhautreizendes Gas.
Auch wenn es sich bei der europarechtlich zulässigen Betäubung um ein sicheres Betäubungsverfahren handelt, das gewährleistet, dass die Tiere zwischen dem Ende der Betäubung und ihrem Tod keine Anzeichen von Wahrnehmung und Empfindung mehr aufweisen, ist die Einleitung der Betäubungsphase für die Tiere mit Atemnot und einem Erstickungsgefühl verbunden.
In Nordrhein-Westfalen verwenden die meisten schweineschlachtenden Betriebe derzeit allerdings die Methode der Elektrobetäubung. Auch das ist hier schon angeklungen. Dabei findet in den großen Betrieben mit einer jährlichen Schlachtkapazität von insgesamt 1,586 Millionen Schweinen zumeist eine vollautomatische Zuführung der Schweine in den Betäubungsbereich Anwendung.
In den mittelständischen Betrieben und Kleinstbetrieben werden die Tiere noch manuell mit einer Elektrozange betäubt. Auch darauf sind Sie bereits eingegangen. Im Gegensatz zur CO2-Betäubung, bei der Tiere in kleinen Gruppen der Betäubungsanlage zugeführt werden, müssen Schweine für die Elektrobetäubung zunächst vereinzelt werden, sodass der Betäubungszutrieb hier oft mit Stress für die Tiere verbunden ist. Der korrekte Ansatz der Elektrobetäubungszange ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Betäubung der Schlachttiere. Insbesondere bei der manuellen Betäubung kann es durch nicht korrekten Ansatz der Zange zu entsprechenden Fehlbetäubungen kommen.
Auch wenn in Nordrhein-Westfalen lediglich sechs große Schlachtbetriebe die Schweine mit Hilfe von CO2 betäuben, handelt es sich hierbei um große Betriebe mit einer jährlichen Schlachtkapazität von 405.000 bis 7,28 Millionen Schweinen. Insgesamt werden daher jährlich ca. 16 Millionen Schweine in Nordrhein-Westfalen mit Kohlendioxid betäubt.
1099/2009 erlaubt es Deutschland nicht – das sage ich ausdrücklich – für den Bereich der Betäubung von Schlachttieren strengere Vorschriften zu erlassen.
Vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 01.01.2013 geltende strengere nationale Regelungen durften jedoch beibehalten werden. So fordert die nationale Tierschutz-Schlachtverordnung aus dem Jahr 2012 für die CO2-Betäubung von Schlachtscheinen bereits deutlich strengere Regelungen, als sie die Verordnung selbst vorsieht.
Entsprechende Detailvorgaben zur vorgesehen Verweildauer der Schweine in einer definierten Gaskonzentration und eine konkrete Zeitvorgabe bis zum Erreichen der zur Betäubung vorgesehenen Gaskonzentration stellen in Deutschland sicher, dass die Tiere so schnell wie möglich in die vorgeschriebene CO2-Konzentration kommen und damit in die Bewusstlosigkeit gelangen.
Solange eine Betäubungsmethode sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene rechtlich zulässig ist, liegt eine Rechtswidrigkeit bei Unternehmen, die genau diese CO2-Betäubung einsetzen, nicht vor. Sie ist rechtlich zugelassen.
Bis heute gibt es trotz entsprechender Förderung über das BMEL keine praxistauglichen wissenschaftlichen Erkenntnisse, wie und wodurch die CO2Betäubung als rechtlich zulässige Methode auf europäischer Ebene abgelöst werden könnte. Forschungsvorhaben mit anderen Gasen – sie sind alle von Ihnen benannt worden –, zum Beispiel Argon, Helium oder – ich erwähne es der Vollständigkeit halber – Stickstoffschaum, waren entweder aus Tierschutzgründen nicht geeignet, oder der Nachweis für eine praxistaugliche Anwendung und Nutzungsmöglichkeit der Gase zur Routinebetäubung von Schlachtschweinen gelang bisher nicht.
beim Schwein als geboten erscheinen lassen, wird sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auch gegenüber dem Bund für eine entsprechende Mitteilung an die Europäische Kommission zur gutachterlichen Überprüfung der alternativen Betäubungsmethode einsetzen.
Nordrhein-Westfalen wird sich zudem auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass auch die EUTierschutz-Schlachtverordnung im Rahmen der Umsetzung der „Farm to Fork“-Strategie der Europäischen Union auf den Prüfstand gestellt wird und hinsichtlich ihrer Vorgaben zur Betäubung von Schlachttieren an den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst wird. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/11615 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das aktuelle Coronavirus ist insbesondere für Risikogruppen gefährlich. Für die Nichtrisikogruppen ist das aktuelle Coronavirus hingegen weitgehend ungefährlich. Deshalb hat der Schutz der Risikopersonen oberste Priorität. Deshalb fordern wir einen umgehenden Schutz aller Risikopersonen. Aber dieser Schutz muss wirksam und verhältnismäßig sein.
Die aktuellen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind nicht nur in vielen Fällen unwirksam, sondern auch unverhältnismäßig. Die Regierung hat in den letzten sechs Monaten einfach Pause gemacht und steht nun wie die Maus vor der Schlange. Nach der Schockstarre kam aber die Panik in der Regierung, und es wurden Maßnahmen beschlossen, die völlig an dem notwendigen Schutzbedarf der Bevölkerung vorbeigehen.
Alle Menschen in Deutschland werden pauschal mit Maßnahmen belegt, und so sieht man in der allgemeinen Panik selbst Radfahrende mit FFP2-Maske. Diese stehen dann nicht mehr für die Risikopersonen, für das Pflegepersonal zur Verfügung. Dafür ist dann aber der Radfahrende geschützt, zumindest so lange, bis die Maske durchfeuchtet ist.
Zudem wurden die Maßnahmen ohne Beteiligung der Parlamente getroffen. Das ist ein antidemokratisches Desaster, das vor vielen Gerichten beklagt wird.
Völlige Unverhältnismäßigkeit gibt es auch bei der Schließung der Hotels, Pensionen und Herbergen; denn gerade in diesen Bereichen gab es ausreichende Schutzmaßnahmen, die von der DEHOGA gemeinsam mit den Gesundheitsämtern entwickelt wurden. Gerade in Hotels kommt es nur zu wenigen Kontakten, und in der Regel sind diese auf die Bereiche der Lobby und der Restaurants beschränkt. Die Menschen gehen auf ihr Zimmer und begeben sich damit praktisch in eine Selbstisolation. Mehr Schutz geht doch nun wirklich nicht mehr.
Deshalb kam das RKI auch zu der Einschätzung, dass es kein nennenswertes Ansteckungsrisiko in den Hotels gibt. Doch diese Tatsachen werden von der Regierung ignoriert.
Die Regierung geht noch einen Schritt weiter und macht aus Unschuldigen letztendlich Täter. Die Hoteliers und ihre Mitarbeiter werden von der Regierung von Herrn Laschet zu Coronatätern abgestempelt, es sei denn, sie beweisen das Gegenteil: Die Hotels mögen doch bitte beweisen, dass es keine Ansteckungen gab. Falls nicht, würden sie sich mitschuldig machen, wenn sie weiter öffnen würden. Dies kommt einer Beweislastumkehr gleich.
Die Mitarbeiter der Hotels, der Pensionen und der Herbergen haben doch schon vieles getan, um gerade diese Ansteckungen zu verhindern. All diese Mitarbeiter erhalten nun einen Fußtritt – einen Fußtritt von der Regierung von Herrn Laschet und Herrn Pinkwart. Das sind Mitarbeiter, die um ihre Jobs fürchten müssen. Dazu gehören auch die Mitarbeiter in der Lobby, die Mitarbeiter im Restaurantbereich, im Reinigungsbereich. Es sind Mitarbeiter, die um ihren Lohn fürchten, Mitarbeiter, die nicht mehr wissen, ob sie zu Weihnachten überhaupt ein Geschenk für die Familie kaufen können, Mitarbeiter, die nicht wissen, ob sie im Dezember, Januar, Februar oder März wieder arbeiten dürfen.
Auch die Kurzarbeit birgt viele Risiken für diese Menschen; denn die Zahlungen stehen ja unter dem Progressionsvorbehalt, sodass es zu hohen Steuernachzahlungen kommen kann. Das ist ein Risiko, das vielen Menschen gar nicht bewusst ist.
Aber es sind nicht nur die Mitarbeiter, die große Probleme bekommen. Viele kleine Hotels und Pensionen sind Familienbetriebe. Hier drohen die Coronamaßnahmen ganze Familien zu zerstören. Die DEHOGA spricht diese Ängste klar aus. Ich zitiere aus einer aktuellen Pressemitteilung der DEHOGA: