Der Wegfall der nordrhein-westfälischen Testzentren bedeutet nicht, dass sich Betroffene nicht mehr testen lassen können. Die üblichen Wege über niedergelassene Ärzte oder regionale Testzentren gibt es immer noch. Darüber hinaus gibt es weiterhin das private Testzentrum von Centogene am Flughafen Düsseldorf und das städtische Testzentrum am Flughafen Köln/Bonn.
Testungen direkt nach der Ankunft sind, wie ich schon ausgeführt hatte, keinesfalls der Königsweg, wie Sie hier suggerieren wollen. Von daher kann ich diesem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Klocke das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind mit unseren grünen Überlegungen und Argumentationen zu diesem Antrag nah bei den Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP.
Die praktische Situation im Land ist eben schon angesprochen worden. Am Flughafen Düsseldorf haben wir einen Rückgang der Flüge um 80 %; in Köln sogar um 90 %. So dramatisch das wirtschaftlich ist, ist es die faktische Situation. An einigen Regionalflughäfen fliegen an manchen Tagen maximal ein bis zwei Flugzeuge. Die Abwägung von Praktikabilität und der Tatsache, dass man sich um vulnerable Gruppen kümmern muss, ergibt aus unserer Sicht nicht, dass man dort seitens des Landes Testzentren aufrechtzuerhalten hätte. Wenn man unbegrenzte
finanzielle und personelle Kapazitäten hätte, um in diesem Bereich entsprechende Angebote vorzuhalten, würde nichts dagegen sprechen.
Aktuell läuft durch die Medien, dass die Lufthansa in Frankfurt für alle Fluggäste, die das in Anspruch nehmen können oder wollen, Schnelltestzentren bereithält. Das macht aus unserer Sicht mehr Sinn. In Düsseldorf gibt es auch weiterhin ein Testzentrum, allerdings für Selbstzahler; und in Köln/Bonn gibt es ein Testzentrum, das entsprechend geöffnet hat. Die Angebote und Möglichkeiten sind also vorhanden.
Je nachdem, wie sich die Coronamaßnahmen in den nächsten Wochen und Monaten fortentwickeln und ob es gegebenenfalls Lockerungen gibt und wir einen entsprechenden Zuwachs beim Reiseverkehr haben, muss man das möglicherweise anders bewerten. Aber in der jetzigen Situation halte ich es nicht für notwendig, dass das Land an den nordrheinwestfälischen Flughäfen eigene Testzentren in der Art und Weise aufrechterhält und weiterführt, wie das bisher der Fall war.
Ich meine, dass man sich mit den vorhandenen Möglichkeiten auf wirklich notwendige Gruppen konzentrieren sollte; beispielsweise in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, in denen es zu einer entsprechenden Menge von Infektionen kommt.
Ich meine, es war der Kollege der CDU, der den Flugplan des Flughafens Köln/Bonn vorgelesen hat. In Münster/Osnabrück oder Paderborn sieht der Flugbetrieb aktuell noch dünner aus. Für diese wenigen Fluggäste kann man keine entsprechenden Testzentren bereithalten. Ich meine, dass man von ihnen natürlich erwarten kann, dass sie sich testen lassen, die Testmöglichkeiten nutzen und dafür auch finanzielle Leistungen erbringen. Es ist gut, dass es am Flughafen Düsseldorf weiterhin eine solche Möglichkeit gibt.
Aber im Antrag wird gefordert, dass das Land Nordrhein-Westfalen die dortigen Testzentren weiterführt. Diese Auffassung teilen wir Grüne nicht, und deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Testzentren in Düsseldorf und Bonn wurden eingerichtet, weil die Branche damals nicht in der Lage war, eine digitale Erfassung der Aussteigekarten sicherzustellen. Somit gab es keine praktische Möglichkeit, für diejenigen, die aus Risikogebieten kamen, Quarantäneauflagen umzusetzen.
Im Übrigen haben wir selbstverständlich auch an kleineren Flughäfen Rückkehrer aus Risikogebieten getestet, zwar nicht in Zentren, aber mittels mobiler Teams.
Und um in dieser Situation ein bisschen Sicherheit zu schaffen, haben wir uns entschieden, diese Testungen an Flughäfen zu machen. Jetzt ist die technische Entwicklung aber weitergegangen. Menschen, die aus Risikogebieten zurückkehren, werden digital erfasst, und die Daten sind für die Gesundheitsämter einsehbar. Deswegen hat der Bund die Testverordnung verändert. In der steht heute glasklar, dass Menschen, die aus Risikogebieten einreisen, zehn Tage in Quarantäne zu gehen haben. Punkt. Aus die Maus!
Diese Testungen an Flughäfen von Ankommenden sind eine Momentaufnahme – das ist hier schon von anderen Rednern gesagt worden. Um das erträglicher zu gestalten, gibt es die Möglichkeit, sich nach dem fünften Tag sozusagen frei zu testen; diese Frist hat mit dem Infektionsgeschehen in unseren Körpern zu tun. Das ist jetzt in ganz Deutschland umgesetzt worden.
Deswegen kann ich mit staatlichem Geld keine Testzentren mehr an Flughäfen betreiben. Man würde sich da beim Aussteigen testen lassen, müsste aber trotzdem für zehn Tage in Quarantäne gehen und sich am fünften Tag noch mal testen lassen. Das ist jetzt schlicht und ergreifend der Stand der Abmachungen.
Jetzt. – Jeder, der in ein Risikogebiet fährt, um Urlaub zu machen, muss wissen, dass er diese Tage mehr an Urlaub einplanen muss. Ich sage Ihnen ganz klar: Wenn wir in diesem Land weite Bereiche des kulturellen, sportlichen und gastronomischen Geschehens unterbinden, weil wir keine Kontakte haben und die Infektionszahlen zurückdrängen wollen, können wir keine Anreize dafür setzen, dass Menschen Urlaub in Risikogebieten machen.
Das will ich ganz klar sagen, natürlich ist das so. Das ist die Meinung der Bundesregierung, und das ist auch die Meinung der 16 Ministerpräsidenten.
Der grenznahe Verkehr findet statt. Die Pendler aus dem Münsterland, die in Holland arbeiten, oder die Holländer, die bei uns arbeiten, können selbstverständlich jeden Tag hin und her reisen. Das geht gar
nicht anders. Für diejenigen, die montags bis freitags im Ausland auf Montage sind, gilt selbstverständlich keine Quarantäneregelung. Außerdem habe ich mich persönlich dafür eingesetzt, dass Menschen, die beispielsweise drei Tage in Holland arbeiten, dann drei Wochen in ihrer Firma arbeiten und dann wieder drei Tage in Holland auf Montage sind, sich sofort testen lassen können und mit der Quarantäne nichts zu tun haben.
Deswegen, lieber Herr Kollege Yüksel, meine ich schon, dass wir eine klare Strategie haben; vielleicht haben Sie die nicht gekannt. Vor allen Dingen haben wir eine sehr praktikable Lösung für diejenigen, die zum Beispiel aus beruflichen Gründen in unsere Nachbarländer reisen müssen. Daher finde ich, dass das, was wir hier machen, eine durchdachte Geschichte ist.
Noch mal: Die Gesundheitsämter sind jetzt alle in der Lage, über das Internet auf die digitalen Aussteigekarten – die übrigens von der Deutschen Post eingelesen werden – zuzugreifen, womit sie auch die Möglichkeit haben, die Quarantäne zu kontrollieren. Jeder sollte wissen, dass es teuer wird, wenn man dabei erwischt wird, nicht in Quarantäne zu gehen oder zu bleiben. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.
Wir kommen zur Abstimmung. Da die antragstellende Fraktion direkte Abstimmung beantragt hat, darf ich nunmehr fragen, wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 17/11672 zustimmen will? – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, der sich der Stimme enthalten will? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/11672 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt wurde.
Pflegekräfte sind es wert – Eindämmung der Leiharbeit im Gesundheits- und Pflegebereich in Nordrhein-Westfalen!
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Preuß von der Fraktion der CDU zunächst das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine wachsende Nachfrage nach qualifizierten Pflegekräften in den vergangenen Jahren ist der Grund dafür, dass auch die Anzahl der Arbeitskräfte, die in Form einer Leiharbeit oder Zeitarbeit im Pflegebereich beschäftigt sind, gestiegen ist.
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich mit diesem Thema befasst. Ich muss sagen, das war eine sehr interessante Geschichte. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, die allerdings klar das Ergebnis gebracht hat, dass die Eindämmung oder – so würde ich sagen – das Verbot der Leiharbeit in der Pflege schlichtweg verantwortungslos wäre.
Für viele Pflegekräfte ist die Leiharbeit ein interessantes Arbeitsmodell. Attraktive Arbeitsbedingungen mit überdurchschnittlichen Löhnen, bezahlten Überstunden oder Mitbestimmungsrechten bei den Dienstplänen sind Gründe dafür, dass sich Pflegekräfte gegen eine Festanstellung in einem Krankenhaus oder in der Altenpflege entscheiden. Der Anteil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer an allen Beschäftigten in den Pflegebereichen ist mit 2 % allerdings sehr gering, also keine signifikante Größe, die nun dazu führen müsste, dass der Gesetzgeber handeln müsste.
Die Leiharbeit in der Pflege ist sicherlich nicht wünschenswert, aber eben ein unverzichtbares Instrument, um die Pflege in den Krankenhäusern und in den Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. Das haben die Sachverständigen in der Ausschussanhörung auch klar bestätigt. Wir können es nicht verantworten, Leiharbeit in der Pflege einzudämmen, was nichts anderes heißt, als sie zu verbieten.
Sinn und Zweck der Leiharbeit in der Pflege ist es, Arbeitsspitzen abzubauen und kurzfristige Personalengpässe kompensieren zu können. Leiharbeit soll aber kein Arbeitsmodell sein. Wenn man das aber nicht will, dann muss man die Bedingungen ändern. Dann müssen sich die Arbeitsbedingungen für die Festangestellten in den Einrichtungen verbessern. Denn unzuverlässige Dienstpläne, viele Überstunden oder ein hoher Zeitdruck sind die Ursachen für die Unzufriedenheit vieler Pflegekräfte, die sich für eine Leiharbeit entscheiden. Dafür aber nun zu sorgen, ist Aufgabe der Einrichtungsträger. Daran führt kein Weg vorbei.
Es ist auch in ihrem Interesse, also im Interesse der Einrichtungsträger, und natürlich auch im Interesse der Patientinnen und Patienten und pflegebedürftigen Personen, wenn die Stammbelegschaft der Pflegenden zufrieden ist. Hinzu kommt, dass die Kosten der Leiharbeit nur in Höhe des Tariflohns refinan
zierbar sind. Es ist also im Interesse des Trägers, die Arbeitsleistungen so zu vergüten, dass Leiharbeit als Arbeitsmodell uninteressant ist und wirklich nur zum Abbau von Arbeitsspitzen dient.
Keinesfalls wäre es aber richtig, die Leiharbeit in der Pflege einzudämmen oder gar abzuschaffen, denn eine Gefährdung der pflegerischen Versorgung in unserem Land kann niemand wollen – und die NRWKoalition schon gar nicht. Aus diesem Grund lehnt die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Kollege Preuß. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Abgeordnete Weng das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Leiharbeit im Gesundheitswesen und in der Pflege unterscheidet sich grundlegend von der Leiharbeit in anderen Bereichen, denen sie hilft, saisonale Auftragsschwankungen oder Auftragsspitzen zu bewältigen.