Peter Preuß
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Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank für die Beantragung der Aktuellen Stunde. Sie gibt der Landesregierung die Möglichkeit, sicherlich gleich zu den einzelnen Fragen, die Sie, Frau Kapteinat, gestellt haben, Stellung zu nehmen, aber auch der NRW-Koalition die Gelegenheit, noch einmal darzulegen, was sie für die Krankenhäuser in NRW getan hat und was sie noch tun wird, um sie auf die Anforderungen in der Pandemie vorzubereiten.
Ich muss dazusagen, dass die Informationen dazu bekannt sind. Es gibt dazu mehrere Verwaltungsvorlagen, die auch Drucksachennummern haben. Darin sind diese einzelnen Maßnahmen beschrieben.
Ich kann nur appellieren, nicht zu versuchen, politisches Kapital aus der aktuellen Situation in unseren Krankenhäusern zu schlagen. Wer Ängste schürt, verspielt das Vertrauen der Bevölkerung in unser Gesundheitswesen. Deshalb müssen wir sachlich mit dem Thema umgehen.
Unsere Krankenhäuser sind nicht nur gut aufgestellt, sondern werden von der NRW-Koalition und der Landesregierung im Zuge der Pandemie auch massiv finanziell unterstützt und nicht alleingelassen. Sie stehen bei allem, was wir an Maßnahmen beschließen und was wir diskutieren, stets im Mittelpunkt der Betrachtung.
Ich darf nur darauf hinweisen, dass wir 100 Millionen Euro aus Landesmitteln im Rahmen der Soforthilfe für Beatmungsgeräte zur Verfügung gestellt haben – mit der Genehmigung zusätzlicher Intensivplätze aus Mitteln des Gesundheitsfonds. Auch der Bund hat Beatmungsgeräte und Monitorgeräte beschafft. So hat sich die Zahl der Intensivbetten von 6.525 im März 2020 bis August 2020 auf 8.035 erhöht.
Erwähnt worden ist gerade auch das Konzept zur Entlastung der Klinikkapazitäten vom 4. Dezember 2020. Mir ist nicht ganz klar, was hier konkret kritisiert wird. Es ist eigentlich nahe liegend, dass man zunächst einmal auf kommunaler Ebene versucht, eine ortsnahe Versorgung zu organisieren.
Die Landesregierung hat sofort nach Ausbruch der Pandemie schon seit März dieses Jahres reagiert und zunächst einmal auflisten lassen, wie viele Intensivbetten in NRW überhaupt zur Verfügung stehen. Eine solche Registrierung oder Auflistung gab es vorher nicht. Dabei geht es nicht nur um das Bettgestell, sondern auch um die Behandlungs- und Betreuungskapazitäten. Zum Bett gehören auch der Arzt und die ausgebildete Intensivkrankenschwester, wie Frau Kapteinat hier zu Recht ausgeführt hat. Fällt diese aus, kann eine intensivmedizinische Behandlung nicht stattfinden.
Also muss alles getan werden, um das Personal gesund zu halten. Deshalb haben Bund und Land schnell dafür Sorge getragen, dass zum Beispiel Schutzmaterialien zur Verfügung stehen. Auch ist Vorsorge getroffen worden, alle möglichen zur Verfügung stehenden Intensivbetten zum Beispiel in Reha-Kliniken zu nutzen.
Es gibt noch eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen die Landesregierung, aber auch der Bund die Krankenhäuser unterstützen: durch die Beschaffung von Intensiv- und Beatmungskapazitäten – ich habe sie schon erwähnt; sie ist mit Geld hinterlegt –, durch die Tagespauschale in Höhe von 560 Euro für jedes frei gehaltene Bett – an dieser Stelle sei die Bemerkung gestattet: ob eine Operation verschoben werden kann oder soll, entscheidet doch der Arzt und nicht die Politik –, durch Anpassung der Ausgleichsbeträge von bis zu 760 Euro, durch Erhöhung der fallbezogenen Zuschläge von 50 Euro auf 100 Euro für Materialbeschaffung, durch zeitweise Aufhebung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, durch Befreiung der Krankenhäuser von Abschlägen nach dem SGB V usw. usf.
Dazu kommen noch sehr viele Haushaltsansätze, die wir hier beschlossen haben. Ich denke nur an das Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Meine Damen und Herren, die Situation ist ernst, da die Zahl der verfügbaren Intensivkapazitäten abnimmt.
Die Coronapandemie stellt die Krankenhäuser zurzeit wegen der besonderen Behandlungsanforderungen vor große Herausforderungen – Ärzte und Pflegekräfte, insbesondere solche, die auf den Intensivstationen ihren Dienst tun. Wir danken Ihnen dafür.
Auch wenn wir im Vergleich zu anderen Ländern noch relativ gut dastehen, gibt die aktuelle Ent
wicklung Anlass zur Sorge. Deshalb muss alles getan werden, um zu verhindern, dass es zu einer Überforderung der Krankenhäuser kommt. Das war immer das Ziel aller bisher beschlossenen Maßnahmen.
Meine Damen und Herren, man kann es drehen und wenden, wie man will. Am Ende kommt es ganz entscheidend darauf an, den harten Lockdown auch umzusetzen. Die Zahlen müssen runter! Es kann nicht sein, dass die Krankenhäuser es ausbaden müssen, wenn das nicht funktioniert. Es geht also nicht darum, die Situation in den Krankenhäusern zu beklagen, sondern massiv für die Sinnhaftigkeit des Lockdowns zu werben und sich auch klar dahinterzustellen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Professor Janssens alleingelassen fühlt. Er kritisiert – so habe ich das jedenfalls wahrgenommen –, dass der harte Lockdown nicht schon früher gekommen ist.
Die Frage ist: Ist das tatsächlich so? Die dynamische Entwicklung lässt eben keine sichere Prognose zu. Niemand kann ernsthaft behaupten, der leichte Lockdown hätte nichts bewirkt. Die exponentielle Entwicklung wurde ausgebremst. Die Maßnahmen waren drastisch: Besuchseinschränkungen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, Veranstaltungen unmöglich, Kultureinrichtungen geschlossen, Gaststätten trotz guter Hygienekonzepte geschlossen, Versammlungsverbote usw.
Unter den jeweils gegebenen Umständen waren die Maßnahmen, die seit März getroffen worden sind – ob man sie „Lockdown light“ oder wie auch immer nennen mag –, angemessen, verhältnismäßig und interessengerecht und haben die Infektionszahlen tatsächlich reduziert, und das alles verbunden mit heftigen politischen Debatten.
Nicht zuletzt geht es auch um die Frage der Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung. Abgesehen von den notorischen Coronaleugnern – wer hat denn nicht für sich in Anspruch genommen, vorsichtig und verantwortungsvoll zu sein, gleichwohl aber Kontakt zu halten zur Familie, zu Nachbarn, Freunden, Arbeitskollegen? Mich kann es ja nicht treffen – das war so eine Einstellung.
Die Krankenhäuser müssen am Ende die dadurch entstandenen Infektionsketten und Erkrankungen ausbaden. Daher meine Bitte an alle: Bleiben Sie zu Hause, halten Sie Abstand, vermeiden Sie Kontakte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Anders als der vorliegende Antrag suggeriert, versichert die CDU-Fraktion – und weil es die reine Wahrheit ist, erlaube ich mir, das auch für die FDP, für Bündnis 90/Die Grünen und für die SPD festzustellen und zu versichern –: Auch in diesem Jahr findet das Weihnachtsfest statt.
Keine Macht der Welt konnte und kann die Geburt Jesu verhindern. Keine Macht der Welt kann den Jahreswechsel verbieten. Die Menschen werden ihr Weihnachtsfest feiern, und die Menschen werden den Jahreswechsel begehen. Weil Weihnachten das Fest der Liebe ist und weil der Jahreswechsel eine glückliche Zukunft verspricht, werden die Menschen sich vernünftig verhalten, werden sich solidarisch zeigen und ihre und die Gesundheit der Familie schützen. Die Regeln, um die es geht, beschreiben doch nur das, was man vernünftigerweise sowieso tun sollte.
Der Antrag ist weltfremd, wir lehnen ihn ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon kurios. Da legt der zuständige Bundesarbeitsminister Heil, SPD, einen Gesetzentwurf vor, und der Landesarbeitsminister Laumann, CDU, soll erklären, warum der Bundestag den Gesetzentwurf nicht eins zu eins abnickt.
Ich kann es mir relativ einfach machen und sagen: Ein Gesetzentwurf verlässt das Parlament nie so, wie er hineingegangen ist. – Das ist übrigens ein SPDZitat. Ich kann aber auch annehmen, dass die SPD, wenn sie die CDU/CSU-Fraktion in Berlin beschimpft, den Gesetzentwurf zu blockieren, und die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen dafür in die Verantwortung nimmt, doch nur von ihrer eigenen fehlenden Durchsetzungsfähigkeit in der Berliner Koalition ablenken will.
Aber so weit will ich gar nicht gehen, das will ich gar nicht weiter vertiefen.
Was aber nicht geht, ist, dass ausgerechnet Minister Laumann unterstellt wird, er knicke ein oder rudere in dieser zentralen Frage – Thema „Fleischindustrie“ – zurück. Der Minister hat nicht nur bei „Westpol“, sondern auch im Ausschuss erklärt, wie der Diskussionsstand in Berlin zu dem Gesetzentwurf ist.
Dabei geht es nicht um das Grundsätzliche, nämlich um die Bekämpfung des Missbrauchs in der Fleischindustrie, sondern um gewisse Details. Herr Minister Laumann ist in seiner Haltung völlig klar und unverbiegbar. Er ist derjenige, der das Thema „Missbrauch
in der Fleischindustrie“ auf die Tagesordnung gebracht hat und dafür gesorgt hat,
dass es nun gesetzliche Regelungen geben soll, um das zu verhindern.
Ich kenne niemanden, der sich in dieser Frage nicht nur positioniert hat, sondern auch mit allen ihm zur Verfügung stehenden landesrechtlichen Möglichkeiten handelt. Die Stärkung des Arbeitsschutzes, strenge Kontrollen, die strikte Bekämpfung von Missbrauch und Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften – er praktiziert dies in einer noch nie da gewesenen Weise. Da stehen wir als NRW-Koalition an seiner Seite. Aber er wird sicher gleich selbst noch etwas dazu sagen.
Lieber Herr Kollege Neumann, es besteht ohne Frage Handlungsbedarf. Die Zustände in vielen Großbetrieben sind erbärmlich und menschenunwürdig. Immer wieder werden Verstöße entdeckt. Die Selbstverpflichtung der Branche hat das Problem nicht lösen können. Dies will und darf die Politik nicht hinnehmen.
Deshalb hat Bundesarbeitsminister Heil zunächst angekündigt, Werkvertragskonstruktionen mit Subunternehmen in der Fleischindustrie ab 2021 zu verbieten. – Okay.
Dabei war ihm aber selbst bewusst, dass das so generell ohne Weiteres nicht sachgerecht ist und die Details natürlich auch in einem Gesetz geregelt werden müssen. Der Sinn und Zweck dieser Initiative ist es nämlich, den Missbrauch von rechtlich an sich zulässigen Konstruktionen zu verbieten. Da findet er die CDU in Nordrhein-Westfalen und auch die Bundestagsfraktion in Berlin an seiner Seite.
Deshalb ist genau zu unterscheiden, was zulässig und in Ordnung ist und was Missbrauch ist. Um eben nicht die Falschen zu treffen, hat Bundesminister Heil im Gesetzentwurf Ausnahmen vorgesehen, die im Bundestag natürlich jetzt auch diskutiert werden. In den vielen kleineren Unternehmen des Fleischerhandwerks haben sich zum Beispiel die Leiharbeit und auch die Zeitarbeit bewährt, weil sich damit Arbeitsspitzen abbauen und personelle Engpässe ausgleichen lassen.
Die Arbeitsbedingungen im Fleischerhandwerk sind in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren tarifvertraglich geregelt. Auch die Zeitarbeit ist tarifvertraglich geregelt. Für die Beschäftigten bestehen stabile und abgesicherte Strukturen. Deshalb hat Minister Heil einen Schwellenwert von 49 Beschäftigten in den Gesetzentwurf geschrieben,
um eben das Fleischerhandwerk zu schützen und von der Industrie abzugrenzen, was im Übrigen EURichtlinien entspricht. Jetzt wird man sehen, wie man damit umgeht.
Davon müssen natürlich die großen Unternehmen der Fleischindustrie unterschieden werden. Bei deren Überprüfung durch den Arbeitsschutz wurden gravierende Mängel festgestellt. Tarifverträge sind nicht vorhanden. Deshalb besteht hier auch Handlungsbedarf.
Dem trägt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Arbeitsschutzkontrollgesetz Rechnung. Es sollen in der Fleischindustrie Werkverträge und Leiharbeit zum 1. Januar bzw. 1. April 2021 verboten werden, für die Gemeinschaftsunterkünfte strengere Auflagen gelten und die Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden intensiviert werden.
Es geht also nicht darum, Werkverträge, die es mindestens seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt und die Arbeitsteilung ermöglichen, abzuschaffen. Wir würden unsere Wirtschaft ruinieren. Werkverträge sind heute in der Arbeitswelt unerlässlich.
Die Missstände in der Fleischindustrie sind allerdings unbestritten. Es gibt aber auch Betriebe, die sich korrekt verhalten, die Zeit- und Leiharbeit in ihren Betrieben sinnvoll einsetzen. Die hierzu zu treffenden Regelungen hat der Bundestag nun in einem Gesetzgebungsverfahren zu klären, ohne das Ziel, den Missbrauch auszuschalten, aus den Augen zu verlieren.
Es geht also darum, wie der Missbrauch von sinnvollen Arbeitsmarktinstrumenten verhindert und der Arbeitsschutz insgesamt verbessert werden kann. Es geht darum, Werkvertragskonstruktionen unmöglich zu machen, die dazu dienen, bestehende Arbeitslohn- und Gesundheitsschutzvorschriften auszuhebeln, indem über Subunternehmerstrukturen die Verantwortung des Hauptunternehmers bis zur Unkenntlichkeit und Verantwortungslosigkeit ausgelagert wird, ohne die bewährten und für die Wirtschaft wichtigen Arbeitsinstrumente zu gefährden.
Es gibt – das ist angesprochen worden – zwei oder drei schwierige Themen, die in Berlin diskutiert werden. Das eine ist die eben angesprochene Ausnahmeregelung. Hier wird man sicherlich auch darüber reden müssen, wie ein Umgehungsverbot erreicht oder wie die Regelung sinnvoll gestaltet werden kann.
Das andere ist die Unterscheidung zwischen Zerlegung, Verarbeitung und Veredelung; der Kollege Neumann hat es bereits angesprochen. Aber er hat im Grunde genommen keine sachliche Auseinandersetzung in Bezug auf das geführt, …
… was Veredelung bedeutet und welche Auswirkungen der Gesetzentwurf haben würde.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Wir sind gespannt, wie die Diskussion in Berlin weitergehen wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Haushaltsentwurf 2021 setzen wir konsequent fort, was wir im Jahr 2017 begonnen haben, nämlich die beste gesundheitliche Versorgung für die Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen zu erreichen und auszubauen.
Wie wichtig ein stabiles und gut aufgestelltes Gesundheitssystem ist, führt uns die Coronapandemie in diesem Jahr besonders vor Augen. Krankenhäuser mit leistungsfähigen Strukturen bilden hierbei die notwendige Voraussetzung. Nun passen Sie bitte auf, Herr Kollege Yüksel: Im kommenden Jahr wollen wir daher insgesamt 767 Millionen Euro in unsere Krankenhausversorgung investieren. Für die Pauschalförderung stellen wir insgesamt 564 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 6 Millionen Euro mehr als für das laufende Haushaltsjahr.
Die Einzelförderung umfasst wieder 100 Millionen Euro, um Investitionsmaßnahmen der Krankenhäuser zu Förderschwerpunkten gezielt fördern zu können. Für die Kofinanzierung des Krankenhausstrukturfonds des Bundes sind 95 Millionen Euro vorgesehen. Ergänzt werden diese durch Mittel des Bundes mit rund 105 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen haben noch nie so viel Geld bekommen wie jetzt.
Wir setzen auf eine effiziente Krankenhausplanung und auf Strukturveränderungen, mit denen wir die medizinische Versorgung der Menschen in NordrheinWestfalen sicherstellen und verbessern wollen – auch im Akutfall. Das bedeutet eine höchstmögliche medizinische Qualität mit Schwerpunktbildung und Spezialisierung.
Ja, bitte.
Ja, das ist bekannt geworden, sehr konkret bekannt geworden, und zwar in der vorherigen Legislaturperiode, in der Rot-Grün regiert hat. In dieser Zeit, in der gesamten Zeit davor, ist nichts in Sachen Krankenhausfinanzierung passiert. Erst wir, die NRW-Koalition, haben 2017 das Thema aufgegriffen und mehr Mittel zur Verfügung gestellt.
Ich könnte das jetzt anhand der Haushaltspläne ab 2017 im Einzelnen darstellen.
Das möchte ich mir aber jetzt ersparen. Sie wissen das natürlich sehr genau.
Meine Damen und Herren, jeder Patient, jede Patientin soll dabei die bestmögliche Gesundheitsversorgung erhalten. Der neu ausgerichtete Krankenhausplan wird leistungsfähige Krankenhausstrukturen schaffen. Davon sind wir überzeugt. Der Fokus liegt dann nicht auf der Bettenzahl, sondern auf der Versorgung, auf Versorgungsstrukturen und vor allen Dingen auf Qualität. Es geht nicht um Betten, sondern es geht um die bestmögliche medizinische Versorgung.
Auch die Gesundheitsämter stehen in diesem Jahr angesichts der Coronapandemie vor großen Herausforderungen. Im nächsten Jahr sollen daher 25 Millionen Euro zur Einstellung von Hilfskräften zur Kon
taktnachverfolgung an die Kommunen fließen. Auch wenn Impfungen gegen das Coronavirus wohl bald beginnen sollen, wird es noch geraume Zeit bis zu einer Normalisierung der Lage dauern.
Eine weitere wichtige Säule der Gesundheitsversorgung ist das Hausärzteprogramm, das 2021 wiederum mit 2,5 Millionen Euro belegt sein wird, um die hausärztliche Versorgung vor allen Dingen in kleineren Kommunen und in ländlichen Bereichen sicherstellen zu können.
Die Landarztquote ist ein Erfolgsmodell und ein wichtiges Instrument zur flächendeckenden medizinischen Versorgung. 7,8 % der Medizinstudienplätze sind 2019 und 2020 an Bewerberinnen und Bewerber vergeben worden, die später im ländlichen Raum praktizieren werden. Es spricht für sich, dass das Interesse an den Studienplätzen mit 450 Bewerbungen für das Sommersemester 2021 weiterhin sehr hoch ist.
Auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist sehr wichtig. Für die Digitalisierung stellen wir 6,8 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen allein 3,6 Millionen Euro in das virtuelle Krankenhaus, das die fachärztliche Expertise der im Land verteilten medizinischen Spitzenzentren für die gesamte Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen verfügbar macht.
Der Schutz der Kinder ist uns eine Herzensangelegenheit. Die Jüngsten und Schwächsten in unserer Gesellschaft müssen geschützt werden. Seit April 2019 wird das „Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen“ mit jährlich 2 Millionen Euro gefördert. Zugleich unterstützen wir vor Ort auch die wertvolle Arbeit der 25 Kinderschutzambulanzen im kommenden Jahr mit 1,5 Millionen Euro.
Ich möchte nur ganz nur noch auf die generalistische Pflegeassistenz-Ausbildung hinweisen. Es geht darum, Pflegekräfte zu gewinnen. Mehr als 14 Millionen Euro sollen in die dauerhafte Erhöhung der Schulkostenförderung und in die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten auf 2.000 Plätze fließen.
In diesem Jahr wurde endlich die gesetzliche Grundlage für eine Pflegekammer geschaffen. Hierfür stehen 5 Millionen Euro für die Anschubfinanzierung zur Verfügung. Im Jahre 2021 werden 2 Millionen Euro in die Anschubfinanzierung fließen.
Der vorliegende Haushaltsentwurf für 2021 zeigt, dass zukunftsfähige Krankenhausstrukturen, die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Bekämpfung des Hausärztemangels sowie des Pflegekräftemangels weiterhin im Zentrum unserer Gesundheitspolitik stehen. Nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln lässt sich eine optimale gesundheitliche Versorgung unserer Bevölkerung umsetzen. Dafür tun wir – auch im Rahmen des Haushaltsplanes – alles. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Serie an Anträgen, die uns in dieser Plenarwoche vorliegt – zum Teil haben wir sie bereits abgehandelt, einige stehen noch an –, zeigt in der Zusammenfassung – das ist bereits im ersten Antrag klar und ausdrücklich zu lesen –, dass die Coronaschutzverordnung insgesamt aufgehoben werden soll, da es eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit unserer Kinder, Jugendlichen sowie der älteren Menschen durch Corona gar nicht gebe.
Die Fakten, die Infektionszahlen, die Todesfälle, die Behandlungskapazitäten und deren weltweite Betrachtung werden dabei schlichtweg ignoriert. Damit ist eine Debatte nicht mehr möglich, weil die Grundlagen verlassen sind.
Die Debatte der letzten Tage zeigt – und so haben sich alle demokratischen Fraktionen eingelassen –, dass wir in der Hälfte der Fälle, in denen man durchaus die Frage nach der Eignung der Maßnahmen stellen und diskutieren kann, gar nicht wissen, wo tatsächlich Infektionsrisiken und Infektionsherde bestehen. Daher sind schon aus Gründen der Vorsicht Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung notwendig.
Die Forderungen der Antragstellerin, die man durchaus auch in einem Antrag hätte zusammenfassen können, halte ich für unverantwortlich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren alles Wiederholungen. Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich auf die Reden zurückgreifen, die ich schon gehalten habe.
Einzelsportarten sind natürlich weiterhin möglich, auch nach der Coronaschutzverordnung. Kontaktsportarten – Mannschaftssport – fallen aus gutem Grund unter die Coronaschutzverordnung,
weil damit nämlich Kontakte und folglich auch das Infektionsrisiko verbunden sind. Genau das soll im Interesse der Menschen verhindert werden. Daher lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat einen Grund, warum die CDU-Landtagsfraktion ihren gesundheitspolitischen Sprecher zu den diversen Themen rund um Corona nach vorn zum Rednerpult schickt.
Meine Damen und Herren, es geht um Gesundheit. Es geht um die Gesundheit unserer Kinder, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer. Eines der erklärten Ziele der NRW-Koalition ist es, trotz der verheerenden Pandemie den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten.
Weil uns das so wichtig ist, wurden zum Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrer Maßnahmen beschlossen, die dazu beitragen sollen, Infektionen zu vermeiden. Das ist im Laufe der Plenarwoche mehrfach vorgetragen worden. Diese Maßnahmen sind aus unserer Sicht unumgänglich, um den Unterricht in den Schulen weiterhin verantwortungsvoll aufrechterhalten zu können.
Natürlich kann man darüber nachdenken, ob diese Maßnahmen nun geeignet sind oder nicht geeignet sind. Es ist auch in verschiedenen anderen Reden in dieser Plenarwoche sehr deutlich geworden, dass dahinter immer ein Abwägungsprozess steht, der dazu geführt hat, dass die Maskenpflicht an den Schulen eingeführt worden ist.
Den Antrag der AfD-Fraktion lehnen wir ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt kein Wort zur Gefährlichkeit des Coronavirus gehört. Da wir gestern und heute schon mehrfach über das Thema debattiert haben, erspare ich mir Ausführungen dazu.
Für uns sind die beschlossenen Maßnahmen aber weder widersprüchlich noch unlogisch, sondern in höchstem Maße zum Wohle der Menschen geboten. Wir halten die Einschränkungen – die vorübergehenden Einschränkungen – einiger Grundrechte für zumutbar und verhältnismäßig, weil der Schutz von Leben und Gesundheit schlichtweg Vorrang hat.
Alle beschlossenen Maßnahmen dienen ausschließlich dem Zweck, die Infektionszahlen nach unten zu drücken und das Gesundheitssystem nicht zu gefährden. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Probleme werden durch zahlreiche staatliche Hilfsprogramme abgefedert.
Im Übrigen ist das Zusammentreffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin keine Unterminierung des Föderalismus, sondern zu begrüßen, weil daraus eine einheitliche Umsetzung von Schutzmaßnahmen resultiert. Aus diesem Grunde lehnt die CDU-Landtagsfraktion den vorliegenden Antrag ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine wachsende Nachfrage nach qualifizierten Pflegekräften in den vergangenen Jahren ist der Grund dafür, dass auch die Anzahl der Arbeitskräfte, die in Form einer Leiharbeit oder Zeitarbeit im Pflegebereich beschäftigt sind, gestiegen ist.
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich mit diesem Thema befasst. Ich muss sagen, das war eine sehr interessante Geschichte. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, die allerdings klar das Ergebnis gebracht hat, dass die Eindämmung oder – so würde ich sagen – das Verbot der Leiharbeit in der Pflege schlichtweg verantwortungslos wäre.
Für viele Pflegekräfte ist die Leiharbeit ein interessantes Arbeitsmodell. Attraktive Arbeitsbedingungen mit überdurchschnittlichen Löhnen, bezahlten Überstunden oder Mitbestimmungsrechten bei den Dienstplänen sind Gründe dafür, dass sich Pflegekräfte gegen eine Festanstellung in einem Krankenhaus oder in der Altenpflege entscheiden. Der Anteil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer an allen Beschäftigten in den Pflegebereichen ist mit 2 % allerdings sehr gering, also keine signifikante Größe, die nun dazu führen müsste, dass der Gesetzgeber handeln müsste.
Die Leiharbeit in der Pflege ist sicherlich nicht wünschenswert, aber eben ein unverzichtbares Instrument, um die Pflege in den Krankenhäusern und in den Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. Das haben die Sachverständigen in der Ausschussanhörung auch klar bestätigt. Wir können es nicht verantworten, Leiharbeit in der Pflege einzudämmen, was nichts anderes heißt, als sie zu verbieten.
Sinn und Zweck der Leiharbeit in der Pflege ist es, Arbeitsspitzen abzubauen und kurzfristige Personalengpässe kompensieren zu können. Leiharbeit soll aber kein Arbeitsmodell sein. Wenn man das aber nicht will, dann muss man die Bedingungen ändern. Dann müssen sich die Arbeitsbedingungen für die Festangestellten in den Einrichtungen verbessern. Denn unzuverlässige Dienstpläne, viele Überstunden oder ein hoher Zeitdruck sind die Ursachen für die Unzufriedenheit vieler Pflegekräfte, die sich für eine Leiharbeit entscheiden. Dafür aber nun zu sorgen, ist Aufgabe der Einrichtungsträger. Daran führt kein Weg vorbei.
Es ist auch in ihrem Interesse, also im Interesse der Einrichtungsträger, und natürlich auch im Interesse der Patientinnen und Patienten und pflegebedürftigen Personen, wenn die Stammbelegschaft der Pflegenden zufrieden ist. Hinzu kommt, dass die Kosten der Leiharbeit nur in Höhe des Tariflohns refinan
zierbar sind. Es ist also im Interesse des Trägers, die Arbeitsleistungen so zu vergüten, dass Leiharbeit als Arbeitsmodell uninteressant ist und wirklich nur zum Abbau von Arbeitsspitzen dient.
Keinesfalls wäre es aber richtig, die Leiharbeit in der Pflege einzudämmen oder gar abzuschaffen, denn eine Gefährdung der pflegerischen Versorgung in unserem Land kann niemand wollen – und die NRWKoalition schon gar nicht. Aus diesem Grund lehnt die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem Redebeitrag wollen wir wieder auf die harten Fakten zurückkommen, die sich aus dem Antrag ergeben: Die AfD möchte die Coronaschutzverordnung, soweit Kinder betroffen sind, in sämtlichen Punkten außer Kraft setzen.
Das halten wir für verantwortungslos.
Natürlich stellt die aktuelle Situation für die Familien, die Kinder und die Jugendlichen eine große Belastung dar. Natürlich finden Kinder und Jugendliche es nicht gut, wenn sie nicht zu ihren Sportvereinen oder zum Training gehen können und sich weniger bewegen dürfen.
Die Einschränkungen sind aber in der jetzigen Lage zumutbar und verhältnismäßig; denn sie dienen dem Schutz von Leben und Gesundheit eben auch dieser Kinder und Jugendlichen.
Es geht darum, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und damit Menschenleben zu retten. Der Gesundheitsschutz der Menschen hat höchste Priorität. Deshalb unterstützen wir auch die strikten Vorsichtsmaßnahmen.
Den vorliegenden Antrag lehnen wir daher ab.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Thema dieses Antrags ist unter TOP 12, Stichwort „Testzentren“, schon ausführlich debattiert worden. Minister
Laumann hat auch schon ausführlich Stellung dazu genommen, wie die Situation ist.
Von Herrn Vogel wird hier dargestellt, wie die wirtschaftliche Situation ist, Staatsverschuldung und dergleichen. Ich stelle mir die Frage: Was würde eigentlich passieren oder welche Folgen hätte es, wenn wir nichts täten, wenn wir die Maßnahmen, um die es hier geht, nicht ergreifen würden? Ich glaube, dass wir es dann viel schlimmer hätten, mal abgesehen davon, dass der Gesundheitsschutz und vor allen Dingen Menschenleben gefährdet wären.
Nein.
Der Antrag ist im Übrigen auch überholt. Er geht ja von der Einreiseverordnung vom 30. September aus. Inzwischen sind die Vorschriften geändert worden, im Übrigen gerade mit einer Verkürzung der Quarantänezeit. Insofern gibt es zu diesem Antrag sachlich überhaupt nichts mehr beizutragen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal recht herzlichen Dank an Herrn Minister Laumann für die ausführliche Unterrichtung über die derzeitige Situation.
Die Pandemielage ist nach wie vor sehr ernst. In den Nachbarländern hat sich die Lage dramatisch verschärft. Auch in Deutschland steigen die Corona-Infektionszahlen seit Wochen deutlich an. Von gestern auf heute wurden mehr als 18.000 Neuinfektionen innerhalb eines Tages für das Bundesgebiet gemeldet.
Immer mehr schwer an COVID-19 erkrankte Patientinnen und Patienten müssen auf den Intensivstationen der Krankenhäuser behandelt werden.
Wir müssen heute von Infektionszahlen ausgehen, besser gesagt, von Infektionen, die schon mindes
tens 10 bis 14 Tage alt sind. Das heißt, dass die Anzahl der Erkrankten auf den Intensivstationen in den kommenden zwei Wochen noch deutlich steigen wird. Die Landesregierung hat das eben ausgeführt.
Die Strategie ist eigentlich eine einfache Sache, nämlich Kontakte vermeiden, Abstand halten und die Hygieneregeln beachten. Das ist im Grunde genommen auch die Grundlage staatlichen Handelns.
Dazu bedarf es natürlich auch der Aufklärung, einem hohen Maß an Eigenverantwortung, aber auch Solidarität und Verantwortung gegenüber anderen, insbesondere erkrankten und immungeschwächten Menschen. Dazu gehört auch das staatliche Handeln, das diese Regeln verbindlich für alle festlegen soll und muss.
Meine Damen und Herren, wie am Montag bekannt wurde, scheint ein geeigneter Impfstoff nun erfreulicherweise in greifbarer Nähe zu sein. Aber wir dürfen uns nichts vormachen. Auch für den Fall, dass in absehbarer Zeit mit den Impfungen begonnen werden kann, wird es vermutlich noch etliche Monate dauern, bis ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist.
Wir werden uns darüber unterhalten müssen, wie wir für Impfungen werben, um diejenigen zu überzeugen, die sich nicht impfen lassen wollen, und ihnen klarzumachen, wie wichtig es in dieser Pandemie ist, sich impfen zu lassen.
Wir werden weiterhin über geeignete und angemessene Maßnahmen reden müssen, um auf die Pandemie reagieren zu können und die Ausbreitung des Coronavirus möglichst einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen.
Bei der Frage, wie die beschlossenen Maßnahmen zu bewerten sind, geht es nicht darum, ob alle Maßnahmen die richtigen sind, sondern darum, ob sie mit allem, was man heute weiß, geeigneter als andere erscheinen. Es geht also um den vorsichtigen, klugen und bei aller Unsicherheit möglichst sicheren Weg.
Gerade bei einer exponentiellen Infektionsdynamik, wie wir sie derzeit erleben, muss die Politik mit geeigneten und angemessenen Maßnahmen reagieren. Das geschieht auch seit vielen Monaten, sowohl hier im Landtag, der die rechtlichen Grundlagen geschaffen hat, als auch im Bundestag, der das Infektionsschutzgesetz modifiziert und im Übrigen auch die finanziellen Mittel freigegeben hat, sowie auf Ebene der Ministerien und Behörden mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket und Hilfestellungen.
An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ausdrücklich bei dem Minister, seinem Staatssekretär und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für den gewaltigen Einsatz bedanken.
Auch den Ärztinnen und Ärzten, den Pflegekräften und allen Menschen, die sich für die Patientinnen und Patienten seit vielen Monaten unter großen Anstrengungen einsetzen und mit ganzer Kraft an der Bewältigung der Pandemie arbeiten, gilt unser ausdrücklicher Dank.
Das Ziel all dieser Maßnahmen, Vorgaben und Regelungen ist es doch, das Leben der Bevölkerung zu schützen, das Infektionsgeschehen auszubremsen, das Gesundheitssystem vor einer Überforderung und Überlastung zu bewahren und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen abzumildern.
Durch das richtige Krisenmanagement der Landesregierung sollen die Verbreitung des Virus möglichst eingedämmt werden und vor allem das Vertrauen der Menschen in das Gesundheitssystem bestehen bleiben. Eine gute medizinische Versorgung aller Menschen muss dabei selbstverständlich gewährleistet sein. Dieser umfangreichen Aufgabe kommen die zuständigen Behörden, die Ministerien, die Gesundheitsämter und auch die Ordnungsämter seit vielen Monaten in verantwortungsvoller Weise nach.
Wir sind uns alle bewusst, dass mit den getroffenen Maßnahmen und dem aktuell geltenden Teil-Lockdown erhebliche Einschränkungen der Grundrechte jedes Einzelnen verbunden sind, sei es die Einschränkung der Versammlungsfreiheit, die Einschränkung der freien Berufsausübung oder auch die Einschränkung der Religionsausübung. Diese Einschränkungen sind für einen freiheitlichen Staat erhebliche Eingriffe, die sich nur durch eine außergewöhnliche Krisensituation wie die aktuelle rechtfertigen lassen.
Bislang sind wir relativ gut durch die Krise gekommen. Unser Gesundheitssystem zeigt sich robust und in der aktuellen Situation auch gut aufgestellt, und – was wichtig ist – es genießt das Vertrauen der Bevölkerung.
Zum Schluss noch zu dem Antrag der SPD zum Thema „ÖPNV“: Wir stellen ja fest, dass überall dort, wo Menschen auf engstem Raum zusammenkommen, wie etwa im öffentlichen Personennahverkehr, auch das Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken, steigt. Das ist so. Das haben Sie richtig beschrieben. Diese Erkenntnis dürfte in diesem Hause auch jedem klar sein. Jetzt machen Sie den ÖPNV als Ort mit Infektionsrisiko aus und bemerken gleichzeitig, dass dafür noch nicht genügend empirische Daten vorliegen.
Der öffentliche Personennahverkehr ist eine der zentralen Lebensadern unseres Landes. Jeden Tag
nutzen Tausende von Menschen Busse und Bahnen, um an ihren Arbeitsplatz oder in die Schule zu kommen. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, muss in den öffentlichen Verkehrsmitteln schon seit vielen Monaten ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In Düsseldorf wird diese Maßnahme zum Beispiel durch intensives Lüften und automatisches Öffnen der Türen an den Haltestationen sowie Desinfektionsmittelspender in den U-Bahn-Stationen ergänzt.
Die Coronapandemie verdeutlicht noch einmal mehr, dass die Politik immer auch auf Mitwirkung und eigenverantwortliches Handeln der Bevölkerung sowie intelligente Lösungen der Behörden und der Unternehmen angewiesen ist. Ich glaube nicht, dass das Ansteckungsrisiko im ÖPNV falsch eingeschätzt wird. Denn die Politik hat wirkungsvolle Maßnahmen beschlossen, die es nun konsequent einzuhalten gilt. Das gilt nicht nur für den öffentlichen Personennahverkehr, sondern für alle Bereiche. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter Punkt 1 der heutigen Plenarsitzung sind wir über die Situation im Zusammenhang mit der Pandemie informiert worden.
Mit einer ganzen Serie von Anträgen der AfD-Fraktion in dieser Plenarwoche wird deutlich, dass die AfD die Coronakrise und die Fakten in diesem Zusammenhang schlichtweg ignoriert und staatliches Handeln infrage stellt, indem sie Grundrechtsverletzungen behauptet.
Es scheint die Krise gar nicht zu geben. Würde man allen Anträgen zustimmen und sie umsetzen, gäbe es keine staatliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Menschen oder medizinische Vorsorgebehandlungen.
So wird behauptet – das hat Herr Seifen in seinem Redebeitrag gerade wiederholt –, Tote im Zusammenhang mit dem Virus gebe es nur angeblich. Die Gesundheitsgefahren seien nicht anders als bei vergleichbaren anderen Erkrankungen, also gar nicht so schlimm. Staatliche Eingriffe seien kaum zu rechtfertigen. Dem Staat werden sogar Machtmissbrauch und Willkür unterstellt.
Das ist nicht unsere Position. Die Risiken, die mit der Infektion verbunden sind, nämlich schwere Krankheitsverläufe und gesundheitliche Beeinträchtigungen auch nach der Genesung, weltweit enorm steigende Infektionszahlen und fehlende Behandlungskapazitäten vor allem im europäischen Ausland werden schlichtweg ignoriert.
Die AfD weist keine Handlungsalternative auf, wie die einzelnen Anträge zeigen. Deutlicher kann man seine Respektlosigkeit gegenüber einem an Corona erkrankten oder durch Corona gefährdeten Menschen nicht zum Ausdruck bringen.
Die AfD zeigt, dass sie keine Alternative für Deutschland ist. Der Staat muss aktiv handeln. Er muss den Einzelnen und auch die Gemeinschaft insgesamt vor Gesundheitsgefahren schützen. Das Zusammenleben der Menschen funktioniert nur dann, wenn wir uns alle im Umgang miteinander Regeln geben, die dann auch alle beachten müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist anzuerkennen – und das ist auch meine persönliche Wahrnehmung bei Restaurantbesuchen –, dass die Gewerbetreibenden in der Gastronomie und ihre Mitarbeiter in den vergangenen Monaten gezeigt haben, dass sie verantwortungsbewusst und gewissenhaft mit den Herausforderungen der Coronakrise umgehen können. Gastwirte haben investiert, es gibt zahlreiche innovative Konzepte.
Aber darum geht es nicht. Es ist doch eine Tatsache, dass das Risiko immer dort besteht, wo viele Menschen zusammenkommen, sei es in Gaststätten, davor, auf dem Weg dorthin oder zurück,
weil Kontakte genau die Ursache für die Übertragung des Virus sind. Und je größer die Menschengruppe ist, desto größer ist das Infektionsrisiko; das gilt grundsätzlich auch in einer Gaststätte.
Selbstverständlich kann man die Frage stellen, ob Sperrstunden oder Schließungen geeignet sind, Infektionen mit dem Coronavirus zu verhindern. Es gibt aber keine sichere Erkenntnis darüber, dass diese Maßnahmen nicht geeignet seien.
Deshalb ist es eine richtige und sogar kluge Politik, den sichersten Weg zu gehen. Das OVG Münster jedenfalls hat kürzlich die Maßnahme für verhältnismäßig erklärt.
Weil das Ansteckungsgeschehen diffus ist, geht es darum, im Rahmen des Möglichen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und im Interesse des Gesundheitsschutzes aller Menschen das Risiko für jeden Einzelnen, ob jung oder alt, krank oder gesund, mindestens zu minimieren. Wir stimmen dem Antrag der AfD daher nicht zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Vincentz, Ihre Motivation ist uns sehr wohl klar geworden. Wir werden aber den Antrag, wie Sie sich denken können, nicht beschließen.
Unter der Pandemie leidet die Wirtschaft in allen Branchen weltweit. In dem vorliegenden Antrag wird der Eindruck erweckt, als entstünde Arbeitslosigkeit, insbesondere hier in Nordrhein-Westfalen, aufgrund der Maßnahmen der Landesregierung.
Das ist offensichtlich falsch. Der Antrag blendet die milliardenschweren Hilfsprogramme für die Wirtschaft, für Selbstständige, für Gastronomen sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des Kurzarbeitergeldes vollkommen aus.
Das heißt mit anderen Worten: Es geht nicht darum, Arbeitslosigkeit zu erzeugen, sondern es geht darum, sie zu verhindern und die Folgen der Pandemie abzumildern. Von daher sehen wir keine Veranlassung, diesem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe meine Meinung geäußert, und es ist auch in den diversen Debatten, die hier heute geführt worden sind, klar geworden, warum diese Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Es wird alles unternommen, um die Folgen dieser Pandemie zu mildern. Von daher kann ich dem, was Herr Wagner hier vorgetragen hat, nicht folgen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die NRW-Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, die medizinische Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und die strukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Als Instrument dazu dient der Krankenhausplan, der die Erreichbarkeit des Krankenhauses insbesondere im Akutfall und die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Sinne bester Qualität der medizinischen Versorgung zum Inhalt hat.
Es geht also bei der Krankenhausplanung nicht um die Schließung von Krankenhäusern, sondern um die bestmögliche medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Sie haben einen Anspruch darauf, und wir sehen uns in der Verantwortung, diesen Anspruch zu erfüllen.
Der bisherige Krankenhausplan verfolgt zwar den richtigen Ansatz – er ist zugegebenermaßen der Einstieg in die qualitätsorientierte Planung gewesen –, erweist sich jedoch als weitgehend wirkungslos, weil im Mittelpunkt der derzeitigen Krankenhausplanung als Maßstab die Anzahl der Krankenhausbetten und nicht die medizinische Leistung steht.
Der Patient braucht natürlich ein Bett. Aber er braucht vor allem in schwerwiegenden und komplizierten Fällen eine gute, spezialisierte, unter Umständen hochspezialisierte, von der Erfahrung des Arztes oder des Operateurs getragene Behandlung seiner Erkrankung. Das wollen wir sicherstellen.
Die bisherige Planungsmethodik ist problematisch, weil sie eine gezielte Steuerung der stationären medizinischen Versorgung verhindert, eine transparente Abbildung der Versorgung nicht möglich ist und sich keine Aussage über die Qualität der Leistung treffen
lässt; es geht schließlich um Betten und nicht um die medizinische Qualität.
Im Jahr 2017 wurden zum Beispiel 30.000 Operationen im Bereich „Prothesen für Kniegelenke“ an 233 Standorten durchgeführt. Rund 53 % der Eingriffe wurden in Krankenhäusern vorgenommen, die weniger als 100 solcher Fälle im Jahr behandeln. Das bedeutet, dass diese Krankenhäuser im Durchschnitt auf nicht ganz zwei Eingriffe pro Woche kommen.
Ähnliche Beispiele finden sich in dem zur Krankenhausplanung eingeholten Krankenhausgutachten zu weit komplizierteren, schwerwiegenderen Eingriffen, die eine hohe Spezialisierung erfordern, wie die Pankreasoperation.
Vor diesem Hintergrund ist es zwingend, die Krankenhausplanung neu aufzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes bildet die dafür notwendige Voraussetzung.
Statt Bettenzahlen sollen medizinische Leistungsbereiche und Leistungsgruppen definiert werden, um Über- bzw. Unterversorgung auszuschließen, unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden und die Verschwendung von Investitionsmitteln und Personalressourcen zu verhindern.
Die Leistungsbereiche bilden den übergeordneten medizinischen Rahmen. Sie orientieren sich vor allem an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildungsordnung.
Die Leistungsgruppen bilden konkrete medizinische Leistungen ab. Ziel der neuen Leistungsgruppensystematik ist eine bedarfsorientierte Planung: Nicht jedes Krankenhaus muss alles anbieten, vielmehr sollen die Krankenhäuser einer Region die medizinischen Leistungen anbieten, die für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.
Im Übrigen soll mit diesem Gesetzentwurf auch ein weiteres wichtiges Problem angegangen werden, nämlich der Schutz von Patientenunterlagen, um Fälle zu verhindern, in denen Patientenakten verloren gehen oder einfach liegen gelassen werden. Das soll in Zukunft verhindert werden. Der Krankenhausträger soll verpflichtet sein, Schutzmaßnahmen zu treffen und diese beispielsweise in der Situation einer drohenden Insolvenz gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen.
Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles ist schon gesagt worden. Ich möchte auf einige Aspekte noch einmal hinweisen.
Die diffusen Forderungen, mehr zu testen, also flächendeckend zu testen, erzeugt ein Sicherheitsgefühl, das es durch die Testungen objektiv nicht gibt und nicht geben kann und damit eine noch viel größere Unsicherheit und letztlich auch Inakzeptanz der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen erzeugt. Deshalb ist diese Forderung nicht die richtige, die können wir so nicht akzeptieren.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns in einer guten Lage auch im Vergleich zu anderen Ländern. Wir haben beispielsweise keine Zunahme von Infektionen in Krankenhäusern. Die Lage ist beherrschbar und gut im Griff. Das soll auch so bleiben, und wir werden mit dem Virus leben müssen. Entscheidend sind nicht die Testungen, sondern das Einhalten von Regeln nach Maßgabe der Vernunft eines jeden Einzelnen, und soweit Regeln gelten, müssen diese auch konsequent durchgesetzt werden.
Zweitens. Es hilft nichts, in der Pandemie eine Strukturdebatte zu führen und Zuständigkeiten etwa der Gesundheitsämter infrage zu stellen. Diese Diskussion, diese Debatte muss geschehen, wenn die Pandemie vorbei ist und wir Schlüsse aus den Erfahrungen, die wir in der Pandemie gesammelt haben, ziehen können.
Jedenfalls darf ich hier feststellen, dass die Gesundheitsämter unseres Landes alles tun, was möglich ist. Bei aller enormer Belastung der einzelnen Gesundheitsämter und auch der Arztpraxen bleibt festzustellen, dass alles Erdenkliche getan wird, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, natürlich unter Berücksichtigung der situationsbedingten Gegebenheiten in den einzelnen Fällen vor Ort. Ich meine, da sollten wir auch einmal Danke sagen.
Meine Damen und Herren, zur Teststrategie: Herr Karl-Josef Laumann hat darauf hingewiesen, dass es eine Teststrategie gibt, nämlich die nationale Teststrategie.
Die Empfehlungen des RKI sind selbstverständlich einzuhalten. Es wird ja auch umfänglich getestet. Tests sind unzweifelhaft ein Mittel, Klarheit über das Infektionsgeschehen zu bekommen. Sie sind für diejenigen, die täglich mit Menschen zu tun haben, zum Beispiel in der Pflege oder in Krankenhäusern, eine Möglichkeit zu klären, ob sie infiziert sind und deshalb den Kontakt unterlassen müssen. Sie bieten aber keine Gewähr dafür – das muss man sich klar vor Augen führen –, selbst nicht angesteckt zu werden, selbst wenn sie negativ getestet wurden. Auch das ist von meinen Vorrednern mehrfach dargestellt worden.
In der Tat sind Tests laut RKI ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Pandemiebekämpfungsstrategie, jedoch – das ist das Entscheidende – ist bei der Durchführung von Tests eine zielgerichtete Vorgehensweise wichtig, eine zielgerichtete und nicht eine flächendeckende. Denn – auch das ist mehrfach schon gesagt worden – Massentests ohne Anlass können nicht nur für das Risiko falsch-positiver Ergebnisse eine kontraproduktive Wirkung haben, sie belasten eben auch die Testkapazitäten, die wir dafür brauchen, wo vordringlich getestet werden muss.
So weist auch das RKI ausdrücklich darauf hin, dass Tests ohne Anlass zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen und im Übrigen eine Momentaufnahme darstellen, was nicht dazu führen darf, dass Hygiene- und Schutzmaßnahmen vernachlässigt werden. „Momentaufnahme“ heißt im Übrigen auch, dass die Tests in Abständen wiederholt werden müssen. Es zeigen sich sogar Fälle, bei denen erkrankte Menschen wieder genesen sind, dann aber erneut an COVID erkranken.
Sinnvoll ist natürlich die Testung von fest definierten Personengruppen, wobei da auch die Empfehlungen des RKI einzubeziehen sind. Aus Sicht der CDULandtagsfraktion ist wilder Aktionismus schlichtweg fehl am Platz. Testen um des Testens willen bringt gar nichts.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist gegenüber dem Gesetzentwurf, der in der ersten Lesung vorgelegen hat, nicht verändert. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 die vorliegende Drucksache,
den Gesetzentwurf der Landesregierung, einstimmig zur Annahme empfohlen.
Es geht um die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt – zuletzt im Jahr 2019 für die Jahre 2020 und 2021. Es kommt jetzt darauf an, dass diese Regelung in Landesrecht umgesetzt wird. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über ein Gesetz, das bereits beschlossen ist, das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist eine Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die außerhalb einer Klinik intensivpflegerisch versorgt werden, also zu Hause. Zudem soll der Zugang zur Rehabilitation erleichtert werden.
Durch das Gesetz wird die außerklinische Intensivpflege als neuer Leistungsanspruch in das SGB V aufgenommen. Patientinnen und Patienten mit einem besonders hohen Pflegebedarf erhalten einen eigenen neuen Rechtsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist ausdrücklich zu begrüßen und ist auch in der Diskussion im Ausschuss nicht strittig gewesen.
Allerdings hatte ein erster Entwurf des Bundes zu Irritationen und Kritik vonseiten der Betroffenen geführt. Aufgrund einer Verbändeanhörung und der geäußerten Bedenken von Betroffenenverbänden wurden umfangreiche Nachbesserungen am Gesetzentwurf vorgenommen.
Der Bundestag hat dann schließlich das Gesetz im Juli dieses Jahres beschlossen.
Es handelt sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz, sodass wir von Landesseite auch keine Möglichkeit mehr haben, auf das Gesetz Einfluss zu nehmen.
Zum überwiegenden Teil sind in dem verabschiedeten Gesetz die von den Grünen gestellten Forderungen bereits enthalten.
Den Wunsch nach weitergehenden Veränderungen in § 37c SGB V für die außerklinische Intensivpflege, um das verfassungsgemäß verbriefte Wahlrecht des Wohn- und Aufenthaltsortes verbindlicher gegenüber den Krankenkassen im Gesetz abzubilden, kann man haben. Das ist aber objektiv gesehen nicht notwendig. Denn im Gesetz ist geregelt, dass den berechtigten Wünschen der Versicherten zu entsprechen ist. Eine Versorgung in der eigenen Wohnung ist zu bewilligen, wenn die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Dem Wunsch nach der Selbstbestimmung des Aufenthaltsortes ist also ausdrücklich zu entsprechen. Es muss allerdings auch die Qualität – das heißt: die pflegerische Versorgung – sichergestellt sein.
Gegen beide Regelungen kann man ernsthaft nichts einwenden.
Aus diesem Grunde halten wir den Antrag der Fraktion der Grünen für erledigt. Wir lehnen die vorliegenden Anträge, auch den Entschließungsantrag, der Grünen ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fakten, die uns in diesen Tagen und auch heute durch die Unterrichtung der Landesregierung noch einmal deutlich vor Augen geführt wurden, zeigen, dass die Coronaepidemie noch lange nicht vorbei ist.
Die Herkunft des Virus ist ungeklärt. Medikamente und Impfstoffe gibt es nicht. Jeder ist aufgerufen, das Mögliche zu tun, um Infektionen zu vermeiden.
Das, was wir aber wissen, ist kein Politikum, sondern eine Tatsache. Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, kann es zu Infektionen kommen – ob in einem Betrieb am Arbeitsplatz, in der Kantine, im Restaurant, auf dem Obst- und Gemüsemarkt, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch bei normalen Begegnungen unter Freunden, selbst im häuslichen Umfeld.
Das Virus verbreitet sich in einer bisher nie gekannten Schnelligkeit und führt bei vielen zu schweren Erkrankungen. Hinter jedem noch so moderaten Anstieg der Infektionszahlen stehen Menschen, die sich infiziert haben, unter Umständen schwer erkranken oder sogar sterben.
Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung schnell reagiert hat und in der ersten Pandemiephase einen flächendeckenden Lockdown verfügt hat. Sie hat damit das Gesundheitssystem gestärkt, Versorgungskapazitäten aufgebaut bzw. gefördert und damit ganz wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Infektionszahlen in einem vergleichsweise moderaten Rahmen bewegen.
Dabei ist aber auch klar, dass ein Lockdown mit erheblichen Einschränkungen der persönlichen und beruflichen Freiheit verbunden ist. Es gibt auch viele Menschen, die diese Einschränkungen in dem vorgesehenen Umfang gar nicht akzeptieren und deswegen sogar auf die Straße gehen, um ihren Unmut demonstrativ zum Ausdruck zu bringen.
Deshalb muss ein Lockdown immer auch im Lichte der Verfassung gesehen werden: Wie weit darf der Staat eigentlich gehen?
Deshalb ist es auch richtig gewesen, die Einschränkungen dort zu lockern, wo es vertretbar war und vertretbar ist. Wenn ich ein Infektionsgeschehen lokalisieren kann, zum Beispiel bei einer Karnevalsveranstaltung oder in Ischgl, müssen Veranstaltungen dieser Art verboten bleiben.
Dort, wo ich zum Beispiel in einem Restaurant oder in einem Einzelhandelsgeschäft Abstände einhalten kann und im Übrigen auch eine Maskenpflicht gilt, können drastischere Einschränkungen wie zum Beispiel Betriebsverbote unverhältnismäßig sein, wenn das Risiko eingrenzbar oder gering ist.
Im Übrigen trauen wir unserer Bevölkerung eigenverantwortliches Verhalten zu und müssen ihr es sogar zutrauen.
Da wir im Falle der Kreise Gütersloh und Warendorf ein Infektionsgeschehen feststellen, das bisher klar lokalisierbar einem Unternehmen zuzuordnen ist, ist es schließlich auch richtig, dass die Landesregierung nun einen lokal begrenzten Lockdown verfügt hat, der, daran möchte ich erinnern, auch schon in der vorigen Woche bestanden hat. Kindertagesstätten und Schulen wurden schon in der vergangenen Woche geschlossen, wie Sie wissen.
Der Lockdown schafft jetzt die Möglichkeit, in den nächsten Tagen zu klären, wie es zu diesem Ausbruchsgeschehen gekommen ist, um ein komplettes Lagebild zu erhalten und gegebenenfalls weitere und richtige Maßnahmen zu ergreifen.
Das aktuelle Ausbruchsgeschehen im Schlachtbetrieb in Gütersloh wirft Fragen auf. Die müssen geklärt werden. Wir setzen darauf, dass durch genaue Analysen auf der Basis wissenschaftlich fundierter Untersuchungen geklärt wird, warum bei den Testungen im Mai 2020 bei dem hier betroffenen Unternehmen nur vereinzelt Infektionen festgestellt worden sind, es aber schon im Juni zu einem massenhaften Ausbruch mit über 1.500 Infizierten kam.
Es ist zu klären, ob es an den Arbeitsbedingungen liegt, weil Menschen auf engstem Raum arbeiten und in Unterkünften zusammenleben, ohne Abstände einhalten zu können. Dafür, meine Damen und Herren, spricht alles. Subunternehmerstrukturen führen im Übrigen auch dazu, dass die Verantwortlichkeiten nicht geklärt werden können.
Sind es die klimatischen Verhältnisse in einem Fleischbetrieb, zum Beispiel in dem berühmten Kältebereich? Dafür spricht einiges.
Sind die geforderten Hygienekonzepte ausreichend? Sind sie im Unternehmen überhaupt umgesetzt worden? Welche betriebsorganisatorischen Kontrollmechanismen gab es in dem Unternehmen, um die Einhaltung sicherzustellen?
Abgesehen von der Klärung dieser aufgeworfenen Fragen geht es nun darum, die Infektionsketten zu erkennen, zu unterbrechen, den Übersprung des Virus von einem klar lokalisierbaren Ereignis auf andere Lebensbereiche und Regionen möglichst zu verhindern und den Betroffenen die notwendige medizinische Hilfe zu geben.
Deshalb ist es auch richtig, Querschnittstestungen durchzuführen, Quarantäne anzuordnen
und diese zu kontrollieren, die Menschen aufzuklären und ihnen zu sagen, was nun zu tun ist und welche Folgen das alles hat.
Unsere Landesregierung hat konsequent gehandelt und einen regionalen Lockdown verhängt, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Die Bekämpfung des Coronavirus verlangt unser aller Anstrengungen und eignet sich deshalb auch nicht für parteipolitischen Streit.
Wer behauptet, der Lockdown wäre nicht nötig gewesen, muss erklären, wie er es denn gemacht hätte: à la Trump oder Bolsonaro. Wem die Maßnahmen nicht weit genug gehen, muss den Menschen vor Ort erklären, welche Einschränkungen er den Bürgerinnen und Bürgern denn dann noch zumuten möchte. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich! Endlich ist es so weit. Endlich erhält die Pflege die Aufwertung, die sie verdient hat. Dies ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung, das wir heute mit dem Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen setzen.