Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

Dadurch werden Unternehmen auf ihrem Weg zu nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Das Zentrum ist ein mit EU-Mitteln gefördertes Projekt zwischen dem Wuppertaler Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production, der Industrie- und Handelskammer in Nordrhein-Westfalen und dem Lehrstuhl für Controlling und Accounting an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

CSR.digital arbeitet mit einem Partnernetzwerk aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Durch diese Kooperation werden nicht nur klassische Unternehmen erreicht, sondern auch soziale Unternehmen. Das neue landesweite Zentrum widmet sich zentralen und hochaktuellen Fragestellungen. Bei den Themen setzt das Team auf die Vernetzung mit innovativen Unternehmen und Expertinnen und Experten.

Zur Verstärkung haben wir zudem ein anerkanntes Netzwerk aus Unternehmen, Verbänden, Kammern, Wissenschaft, Kommunen, NRW.BANK, Gründerinnen und Gründerinitiativen geschaffen.

Darüber hinaus gibt es eine breite Palette von Unterstützungsangeboten für soziales Unternehmertum in Nordrhein-Westfalen, das wir in den letzten Jahren deutlich verstärkt haben.

Wir haben unser Beratungsangebot für soziale Gründerinnen geschärft und bieten für deren besondere Bedürfnisse eine bedarfsgerechte Unterstützung über unsere 75 STARTERCENTER NRW an. Hier haben wir mit dem Social Impact Hub Ruhr mit allen dort Verantwortlichen entsprechendes BeratungsKnow-how aufgebaut, um umfassende Informationen und Netzwerkkontakte an soziale Gründerinnen und Gründer zu geben. Dass das durchaus schon erfolgreich zu sein scheint, belegt allein unser letzter Wettbewerb Roadshow „NEUE GRÜNDERZEIT NRW“. Siegerin ist eine Sozialunternehmerin aus Münster, die das Unternehmen fair teilbar dort aufgebaut hat.

Die fünf DWNRW-Hubs stehen ebenso sozialen und ökologischen Entrepreneuren offen gegenüber. Bedingung für die Aufnahme in ein Akzeleratorprogramm ist, dass ein digitales Geschäftsmodell verfolgt wird. Viele soziale und ökologische Themen lassen sich mit digitalen Instrumenten eben besser lösen.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass in NordrheinWestfalen keine gute, soziale und nachhaltige Gründung an der Finanzierung scheitert. Hierzu hält die NRW.BANK ein umfassendes Angebot von Finanzierungsmöglichkeiten bereit.

Aus meiner Sicht ist unser Gründerstipendium ganz wichtig – das haben schon Herr Braun und Herr Matheisen deutlich gemacht –, das deutschlandweit einzigartig ist. Wir haben schon unter unseren Gründerstipendiatinnen und Gründerstipendiaten Veranstaltungen für soziale und ökologische Gründer durchgeführt.

Ich kann nur sagen: Es handelt sich um herausragende Persönlichkeiten mit ganz tollen Geschäftsmodellen. Alle waren davon begeistert, dass sie in Nordrhein-Westfalen mit dem Gründerstipendium so hervorragend unterstützt werden.

Wir haben aber auch unsere Öffentlichkeitsarbeit und unserer Angebote in den sozialen Medien unterstützt, um noch gezielter vermitteln zu können. Es gibt auch eine entsprechende Unterstützung für soziale Innovationen, durch die die Akteure in der Sozialwirtschaft ganz gezielt unterstützt werden.

Dabei arbeitet die NRW.BANK beispielsweise mit dem Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland – kurz: SEND – zusammen und bietet mit einer Vielzahl von Veranstaltungen gezielte Unterstützung an.

Lassen Sie mich noch ganz kurz etwas zu den nachrichtenlosen Konten sagen, die in Ihrem Antrag auch genannt werden. Es ist schön, dass Sie damit eine Initiative der FDP-Bundestagsfraktion aufgreifen, die sich schon im März im Deutschen Bundestag mit dem Thema beschäftigt hat.

Wir haben uns schon im September im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates auf Initiative des Landes Niedersachsen damit beschäftigt. In den Deutschen Bundestag ist ein Gesetzentwurf eingebracht worden. Wir müssen natürlich sehen, wie die Erbermittlung nachrichtenloser Konten erleichtert wird. Der federführende Finanzausschuss wird sich mit dem Antrag noch befassen.

Sie sehen also, dass bereits sehr viel gelingt. Die Themen werden umfassend bearbeitet, weil sie uns wichtig sind. Wir freuen uns, dass das von den Grünen wahrgenommen wird und durch ihren Antrag eine Unterstützung erfährt. – Herzlichen Dank für die freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart. – Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 1 Minute und 9 Sekunden überzogen hat, sodass die Redezeitüberziehungen anderer damit teilweise gerechtfertigt sind.

Gibt es noch Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 17/11178 an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation zu überweisen; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich die Zustimmung feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/11178 einstimmig überwiesen worden ist.

Ich rufe auf:

5 Rechtsstaatlichkeit in Europa schützen – EU

Grundwerte stehen nicht zum Verkauf!

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/11659

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11736

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/11809

Der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/11739 wurde zurückgenommen.

Damit eröffne ich die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Dr. Bergmann das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Fundamente der Europäischen Union sind ihre gemeinsamen Grundwerte. Die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte sind allen Mitgliedsstaaten gemein und explizit im EU-Vertrag verankert.

Wir sind uns sicher alle einig, dass die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit eine Grundvoraussetzung dafür ist, die Gleichbehandlung vor dem Gesetz sicherzustellen und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen.

Rechtsstaatlichkeit als Kernelement der europäischen Werteordnung besitzt auch einen sehr hohen Stellenwert in der Europapolitik unseres Landes Nordrhein-Westfalen. So bezieht NRW schon lange deutlich Position.

Die Landesregierung – angefangen etwa mit ihrem Vorsitz in der Europaministerkonferenz im Jahr 2019, glaube ich – legt bei Gesprächen mit EU-Partnern stets einen Schwerpunkt auf die rechtsstaatliche Situation in der EU.

Darüber hinaus hat sich auf Initiative der NRWKoalition auch der Landtag für die Sanktionierung von Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip ausgesprochen.

Unser Antrag bringt schon im Titel unsere Einstellung dazu deutlich auf den Punkt: „Rechtsstaatlichkeit in Europa schützen – EU-Grundwerte stehen nicht zum Verkauf!“

Mit Blick auf den grünen Antrag darf ich bei aller Ähnlichkeit in den Aussagen darauf hinweisen, dass die von Ihnen geforderte Bundesratsinitiative schon stattgefunden hat, denn letzten Freitag hat NRW

einen Plenarantrag zum Rechtsstaatsmechanismus eingebracht, der mit breiter Mehrheit angenommen worden ist. Mission accomplished, hätte ich fast gesagt.

Im Auftrag der Kommission erschien vor Kurzem der erste EU-weite Bericht über die Situation der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Demnach sieht die Kommission zwar grundsätzlich ein hohes Niveau bei der Rechtsstaatlichkeit in Europa erreicht, aber auch in einzelnen Ländern rechtsstaatliche Mängel, deren Deutlichkeit sich allerdings unterscheidet.

Die Möglichkeit, bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Elemente Mittel zurückzuhalten oder Kürzungen vorzunehmen, wurde nun verhandelt. Deshalb gibt es nun einen Vorschlag an das Europäische Parlament.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments erzielten dazu im Trilog eine vorläufige Einigung. Die Abgeordneten erreichten unter anderem, dass die Rechtsstaatlichkeitskonditionalität nicht nur dann Anwendung findet, wenn EU-Gelder direkt missbraucht werden, sondern sie gilt auch für systemische Aspekte.

Es gelang auch, einen starken Präventionsaspekt für den Mechanismus beizubehalten: Er kann nicht nur dann ausgelöst werden, wenn ein Verstoß nachweislich direkte Auswirkungen auf den Haushalt hat, sondern auch, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass er sich auf den Haushalt auswirkt.

Damit kann der Mechanismus mögliche Situationen in dieser Hinsicht verhindern, in denen EU-Mittel Maßnahmen finanzieren könnten, die im Widerspruch zu den Werten der EU stehen.

Der neue Konditionalitätsmechanismus ist aber weiterhin schwieriger auszulösen, als ursprünglich eigentlich von Kommission und Parlament vorgesehen war. Nach der Vereinbarung würde ein Beschluss über die Kürzung der Mittel die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsstaaten erfordern.

Dass einzelne Staaten – denken Sie nur an Bulgarien, Ungarn oder Polen – gegen diese Lösung Position bezogen haben, um es vorsichtig zu formulieren, ist bedauerlich und vielsagend zugleich.

Es darf aus meiner Sicht nicht sein, dass auch nur der Eindruck entstehen könnte, dass Wahlgeschenke à la Kaczyński – denken Sie an die 13. Monatsrente und das erhöhte Kindergeld – quasi indirekt von derselben EU finanziert würden, an deren Grundwerten man sich eigentlich nicht immer orientieren möchte.

Ebenso befremdlich finde ich die Aussagen der aktuellen polnischen Regierung in Anbetracht der Tat

sache, dass dort nach der Justizreform der Justizminister gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Gerichte parteipolitisch besetzt werden und Sanktionsmöglichkeiten gegen Richter deutlich ausgedehnt wurden.

Die vorläufige politische Einigung über die Einführung des Mechanismus bietet also die Basis für eine engere Verknüpfung der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und den Erhalt von EU-Mitteln durch einen Mitgliedsstaat.

Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Auch und insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen zur Wahrung dieses Mechanismus wollen wir uns weiter dafür einsetzen, dass die Verhandlungen zum MFR und zum NGEU zügig und erfolgreich zu Ende geführt werden. Der Hintergrund dafür ist, dass für entsprechende Verordnungen im Rat eine qualifizierte Mehrheit ausreicht, sodass ihre Gegner überstimmt werden könnten.

Allerdings haben Polen und Ungarn ja schon damit gedroht, im Falle einer Verknüpfung der Rechtsstaatlichkeit mit dem Haushalt beim MFR für die Jahre 2020 bis 2027 und beim NGEU zu blockieren. Für NRW bleibt aber die Sicherstellung einer angemessenen europäischen Finanzausstattung von großer Bedeutung. Eine Blockade der genannten Projekte ist daher für uns inakzeptabel,

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

da Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftlicher Erfolg nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

In diesem Sinne …