Protokoll der Sitzung vom 25.11.2020

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP spricht der Parlamentarische Geschäftsführer Höne.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe fast ein schlechtes Gewissen. Denn das Pult wurde sehr ordentlich sauber gemacht, und ich habe eigentlich gar nicht vor, hier so lange stehen zu bleiben. Schließlich debattieren wir hier ein doch eher technisches Gesetz und sind nicht in der Generaldebatte zum Thema „Coronapolitik“. Es geht nämlich um das Anpassen von Fristen und Sonderregelungen rund

um die Pandemie und rund um das Leben mit der Pandemie.

Meine Vorredner haben schon all die Gesetze aufgezählt, um die es in diesem Gesetzentwurf geht. Ich habe das in meiner Rede zu Protokoll in der ersten Lesung ebenso getan und darf darauf verweisen. Ich darf außerdem auf die Ausschussberatungen und auf die fachlichen Hinweise und – das muss ich auch sagen – Korrekturen zum uns hier vorliegenden Änderungsantrag verweisen. Dabei bleibt es.

Die Friständerungen, -verlängerungen und -anpassungen sind sinnvoll, notwendig und sachgerecht. Darum werbe ich um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und Matthias Kerkhoff [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der Grünen spricht nun die Abgeordnete Frau Aymaz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Grundsätzlich finden die meisten vorgeschlagenen Änderungen unsere Zustimmung. Bei einzelnen Artikeln haben wir Fragen zum Datum der Befristung, zum Beispiel bei Art. 6; das hat meine Kollegin schon bei den Erörterungen im Hauptausschuss angemerkt.

Außerdem hätten wir uns natürlich gewünscht, dass die Koalitionsfraktionen vor Einbringung dieses Gesetzentwurfs auf uns zugegangen wären. Schließlich haben wir auch das Gesetz im Frühjahr gemeinsam auf den Weg gebracht, und durch unsere Änderungen ist es zu deutlichen Verbesserungen gekommen bzw. ist das Gesetz verfassungsfest formuliert worden. Daher ist es für mich unverständlich, dass die Koalitionsfraktionen diesmal auf die Einbindung der demokratischen Opposition im Vorfeld gänzlich verzichtet haben.

(Matthias Kerkhoff [CDU]: Warum so empfind- lich? – Henning Höne [FDP]: Die Jahreszahl können wir schon alleine ändern!)

Aber nun noch zu einem anderen Punkt: Wir haben auch ein gravierendes inhaltliches Problem mit diesem Gesetzentwurf. Das betrifft den Art. 7, die Anpassung im Bestattungsgesetz. Mit der Novellierung des NRW-Bestattungsgesetzes im Jahr 2014 haben wir Grüne den Anspruch des Landes gestärkt, globale Verantwortung für den Schutz von Kindern zu übernehmen. Erst durch das Gesetz wurden die Kommunen in die Lage versetzt, in ihren Friedhofssatzungen festlegen zu können, dass nur Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die nachweislich nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen. Damit hat das Land NRW als Bundesland eine Vorreiterrolle beim Kampf gegen Kinderarbeit eingenommen.

Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, um in aller Klarheit zu sagen, dass ich es sehr begrüße, dass Sie, Herr Minister Laumann, gemeinsam mit Herrn Minister Holthoff-Pförtner einen weiteren Schritt nach vorne gegangen sind und 2018 eine Zertifizierungspflicht von Grabsteinen aus China, Indien, den Philippinen und dem Vietnam per Erlass festgelegt haben. Das heißt: Grabsteine in NRW dürfen nur noch aufgestellt werden, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Form von Kinderarbeit hergestellt worden sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, umso mehr bin ich tatsächlich bestürzt darüber, dass Sie nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf diese Regelungen zum Schutz von Kinder- und Menschenrechten aufweichen möchten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir können doch nicht bei uns die Kinderrechte in den Fokus der Pandemiemaßnahmen rücken, wie wir es auch heute den ganzen Tag zu Recht getan haben, aber gleichzeitig die Ausbeutung von Kindern in anderen Ländern billigend in Kauf nehmen. Das ist eine Doppelmoral, die wir so nicht akzeptieren möchten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN und André Stinka [SPD])

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Zertifizierungsstellen bei pandemiebedingten Reisebeschränkungen von ihrer Kontrollpflicht vor Ort gänzlich entbunden werden sollen. Alternative, vergleichbare Kontrollmaßnahmen, Herr Hagemeier, werden erst gar nicht in Betracht gezogen. Stattdessen begnügt man sich mit einer quasi blinden Vergabe von Zertifikaten. Das wollen wir so nicht akzeptieren.

Das Land NRW steht in der globalen Verantwortung, Kinder und ihre Rechte zu schützen, und das übrigens mit aller Sorgfalt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen weisen darauf hin, dass uns die Coronapandemie im Kampf gegen Kinderarbeit um Jahre zurückwerfen wird. Daher müssen wir erst recht an unseren Vorgaben für den Schutz von Kinderrechten festhalten. Mit unserem Änderungsantrag fordern wir daher die Streichung der Nr. 2 in Art. 7.

Ich muss gestehen, dass ich bis zuletzt gehofft habe, dass vor allen Dingen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Christlich Demokratischen Union, sich in dieser Frage doch noch bewegen würden. Sie haben jetzt immer noch die Möglichkeit, mit uns zu gehen. Bekennen Sie sich zur Wahrung der universellen Kinderrechte. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag daher zu. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegen. – Für die Fraktion der AfD spricht Herr Beckamp.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute geht es um ein paar Regelungen, die wegen der Coronalage geändert bzw. verlängert werden sollen, und gleichzeitig geht es nicht um sie. Denn es sind im wahrsten Sinne überwiegend Lappalien, die nicht der Rede wert sind – ein paar Veränderungen zu Umlaufbeschlüssen beispielsweise in Gremien sowie einige finanzielle Förderungen, die trotz Leistungsausfall im Angesicht von Corona weiter vom Staat bezahlt werden sollen, und einige weitere Punkte.

Diese Regelungen nehme ich hier aber zum Anlass für ein paar grundsätzliche Gedanken – Gedanken, die wir uns alle machen sollten, die wir hier zahlreiche Dinge entscheiden und damit in das Leben vieler Menschen in unserem Land eingreifen. Es sind Entscheidungen, die helfen, fördern, Existenzen sichern und derzeit wohl genauso – vielleicht noch mehr – schaden, behindern und Existenzen vernichten.

Sie hier meinen, Sie wüssten, was Sie tun und was das Beste ist. Genau das glaube ich nicht. Sie wissen es nicht – und ich auch nicht. Denn was wir derzeit mit Blick auf Corona und seine Ursachen und Auswirkungen entscheiden, ist unsicher. Unsicher sind die Grundlagen, aufgrund derer wir entscheiden müssen. Das liegt vor allem daran, dass wir im Umgang mit den Risiken rund um Corona sehr stark an Naturwissenschaften, vorrangig an Virologen, gebunden sind. Ebendiese Virologen erwecken mitunter den Eindruck einer Priesterkaste, die alle Zeichen der bösen Quasigottheit Corona zu deuten und die richtigen Gegenmaßnahmen zu offenbaren weiß.

Mittlerweile aber hat eine breite nichtakademische Öffentlichkeit realisiert, dass Virologen genauso wie andere empirisch Forschende notwendigerweise mit dem andauernden Formulieren und Falsifizieren von Hypothesen arbeiten. Angesichts einer unsicheren und widersprüchlichen Datenlage führen sie zudem kontroverse Diskussionen.

Die Naturwissenschaften produzieren demnach leider vielfach auch nur spekulative Annahmen. Und je weiter die Forschung vordringt, desto größer werden die Bereiche, die von Ungewissheit geprägt sind. Etwas salopper gesagt: Die Wissenschaft von heute ist der Irrtum von morgen.

So hat etwa das behauptete exponentielle Wachstum nicht stattgefunden, wie anhand der täglich veröffentlichten Zahlen jeder selbst feststellen kann.

Und dann schwadroniert Herr Lauterbach wieder von der zwangsläufigen Überlastung in der Intensivmedizin, die – Zitat – „auch zu mehreren hundert Todesfällen pro Tag führt, wenn wir die Kontakte nicht um

75 Prozent reduzieren“. Allerdings findet diese Überlastung samt den Hunderten von Toten pro Tag allein in seinem Kopf statt.

Was der Politik als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht, ist also alles sehr unsicher. Gleichzeitig müssen mit Blick auf die unsicheren Risiken und den Umgang damit viele verschiedene Interessen abgewogen werden. Genau solche Abwägungen hängen umso mehr von subjektiven Wertungen ab, je ungewisser die faktischen Entscheidungsgrundlagen sind.

Dennoch sind Sie und die Mehrheit im Bundestag mit Blick auf die Coronamaßnahmen der Ansicht, es gebe keinen anderen Weg. So sagte es jedenfalls Kanzlerin Merkel am 3. November 2020. Die vermeintlich einzig mögliche Vernunftpolitik setzt demnach auf eine vermeintliche Wahrheit statt auf Meinungen, und über Wahrheiten lässt sich bekanntlich nicht abstimmen.

In einer solchen Atmosphäre ist das Fragen als solches bereits eine Form von Ketzerei. Ich frage daher: Branchen mit geringsten Infektionsquoten wie Restaurants und Hotels wurden geschlossen, andere bleiben offen. Warum? Haare dürfen geschnitten, Nägel aber nicht gefeilt werden. Warum?

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Wie als Verhöhnung der fast ruinierten Gastronomie plant die SPD-Bundesministerin Svenja Schulze ausgerechnet jetzt eine Mehrwegpflicht. Warum?

Haben Sie schon einmal davon gehört, dass eine für den Mindestlohn arbeitende Kellnerin jetzt mit 70 % ihres kargen Verdienstes über die Runden kommen muss und ihr ganzes Trinkgeld fehlt? Wussten Sie, dass unzählige Minijobber von einem Tag auf den anderen von 450 auf 0 Euro gefallen sind?

Für alle im Bundestag und für uns hier im Landtag hingegen findet die Coronakrise nicht wirklich statt. Die Diäten, liebe FDP, und die Nebeneinkünfte laufen weiter. Wir müssen jetzt auch Masken tragen. Aber das Bankkonto stimmt doch nach wie vor.

(Henning Höne [FDP]: Herr Beckamp, Sie ha- ben den falschen Redezettel mit nach vorne genommen!)

Und Herr Spahn und sein Gatte richten sich derweil in Berlin-Dahlem ein. Wie schön für die beiden!

Vor diesem Hintergrund – und das ist der entscheidende Punkt; vielleicht hören Sie zu – sollte ein gewisses Verständnis bestehen,

(Henning Höne [FDP]: Ja, ich ertrage das schon seit fünf Minuten!)

wenn man nicht alles kritiklos hinnimmt, was Sie hier verbreiten und beschließen und was Regierungen und Parlamente, auch der Landtag NRW, an tollen Erkenntnissen vor sich hertreiben, die allerdings sehr

unsicher sind. Vielmehr liegt es in der Natur der Sache, dass man weiterhin ein paar Fragen stellt und gar ganz andere Ansichten hat. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich sagen, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Fristverlängerungen – das ist heute schon sehr oft gesagt worden – zwingend notwendig und sachgerecht sind. Daher bitte ich hier um Ihre Zustimmung.

Lassen Sie mich aber noch etwas zum Bestattungsgesetz sagen. Zunächst einmal bin ich sehr froh, dass wir jetzt endlich eine Zertifizierung für einige Staaten eingeführt haben. Sie wissen, dass das Thema jahrelang in den Landesregierungen nicht scharfgeschaltet worden ist, weil man sich schlicht und ergreifend nicht darauf verständigen konnte. Ich bin froh, dass es meinem Ministerium gelungen ist, diesen Knoten zu durchschlagen und dieses Thema endlich scharfzuschalten; denn das ist zwingend notwendig.

In der Sache liegen wir gar nicht auseinander, glaube ich. Im Bestattungswesen stehen wir derzeit vor der Schwierigkeit, dass Zertifizierungsstellen in einzelnen Staaten aufgrund der pandemiebedingten staatlichen Reisebeschränkungen daran gehindert sind, die sonst üblichen Überprüfungen durchzuführen, ob Grabmäler oder Grabeinfassungen aus Naturstein aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit herrühren. Danach können für die Hersteller in diesen Staaten keine Zertifizierungen mehr vergeben werden. Hiervon sind aber auch solche Hersteller betroffen, bei denen man berechtigterweise davon ausgehen kann, dass diese die Bestimmungen der Verhinderung von Kinderarbeit einhalten.

Bliebe die Rechtslage so, wie sie bisher ist, würde die wirtschaftliche Lage in den besonders von der Pandemie betroffenen Staaten weiter verschlechtert werden, was die Akzeptanz entsprechender Kinderschutzregelungen stark einschränken würde.

Dem geäußerten Einwand, Belange des Kinderschutzes würden durch diese Gesetzesänderung hinten angestellt, möchte ich entgegentreten.

Es ist zunächst so, dass die Gesetzesänderung von vornherein nur greift, wenn die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen aufgrund staatlicher Reisebeschränkungen unmöglich oder unzumutbar ist. Ist eine solche Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit gegeben, dürfen die Zertifizierungsstellen nur unter engen Voraussetzungen Zertifikate vergeben. Sie müssen von der Zuverlässigkeit des Herstellers bei der