Protokoll der Sitzung vom 26.11.2020

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Koalition von CDU und FDP sollte sich das bitte schön zu Herzen nehmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schäffer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Tritschler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich im Namen der AfD-Fraktion bei unserer Datenschutzbeauftragten Frau Block und ihren Mitarbeitern sehr herzlich für die Vorlage des Berichts für 2019 bedanken.

(Beifall von Dr. Martin Vincentz [AfD])

Im Namen meiner Fraktion wünsche ich Frau Block natürlich auch alles Gute für ihren Ruhestand.

Ich weiß nicht, ob es sie freut oder nicht freut – aber den Bericht für das Jahr 2020 wird sie nicht mehr verfassen müssen, und der wird sicherlich noch etwas interessanter; denn das laufende Jahr zeigt wie kein anderes die Schizophrenie in der Datenschutzpolitik.

Vor einiger Zeit trat die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, und – wir haben es gerade gehört – damit sind einige Änderungen über unsere Bürger hereingebrochen. Was hat sich geändert? Sind unsere Daten jetzt besser geschützt? – Das darf man mit einigem Recht bezweifeln. Dafür werden wir jetzt mit solchen Dingen erfreut, dass wir bei jeder Internetseite, die wir aufrufen, ein Pop-up-Kästchen anklicken müssen, ob wir mit Cookies einverstanden sind.

Kein geringerer als der Europäische Gerichtshof hat sogar entschieden, dass es nicht ausreicht, dass der Website-Besucher ein bereits ausgewähltes Kästchen abwählen muss. Nein, er muss vielmehr selbst aktiv ein Häkchen setzen, um den Anforderungen der DSGVO zu genügen – so verrät uns das der Datenschutzbericht. Bürger, Unternehmer, Vereine und Verbände werden so mit absurden Datenschutzmaßnahmen gegängelt, die in Wahrheit keine Daten schützen, während sich der Staat gleichzeitig als Datenstaubsauger betätigt.

Das alles hat in der Coronakrise noch einmal richtig Fahrt aufgenommen. Die Gastronomie haben Sie ja vor einigen Wochen wieder zugesperrt. Aber solange sie offen war, musste sie fleißig die Daten ihrer Gäste sammeln. Das diente oder sollte der Verfolgung von Infektionsketten dienen, hat den betroffenen Betrieben aber letztlich nicht geholfen. Sie wurden trotzdem zugemacht. Kaum waren aber die Datenspuren da, wurden sie staatlicherseits bereits zweckentfremdet. Ermittlungsbehörden griffen darauf zu, auch zur Verfolgung von Bagatellstraftaten.

(Bodo Löttgen [CDU]: Wo denn? Haben Sie mal einen Fall parat?)

Aber damit nicht genug, der Gesundheitsminister forderte gleich eine zentrale Registrierung aller Gäste privater Feiern bei einer staatlichen Ordnungsbehörde – ein Vorhaben, das uns vermutlich nur deshalb erspart geblieben ist, weil diese Feiern gleich ganz verboten sind.

Nicht weniger bedenklich unter Datenschutzgesichtspunkten ist die Corona-Warn-App, die Sie jetzt den Bürgern wie sauer Bier aufs Auge zu drücken versuchen, die aber – da funktioniert das geistige Immunsystem der Deutschen glücklicherweise – ein Ladenhüter bleibt.

In Zukunft möchten die Coronakraken dann am besten gar keine halben Sachen mehr machen.

(Bodo Löttgen [CDU]: Sie merken schon, wel- chen Schwachsinn Sie da verzapfen, oder?)

Forderungen nach einer Überwachung der Privatsphäre sind inzwischen an der Tagesordnung. – Ich weiß, dass Sie das nicht gern hören, Herr Löttgen, aber es ist halt so, Demokratie und so, ne?

Forderungen nach einer Überwachung der Privatsphäre sind inzwischen an der Tagesordnung. Es kann nicht mehr lange dauern, bis auch hier in Deutschland wie in Großbritannien Immunitätsausweise ausgehändigt werden, die die Bürger zur Teilnahme am normalen Leben befugen oder eben nicht. Das dient freilich alles nur dem guten Zweck, der Gemeinschaft, der Gesundheit, und wer sich wehrt oder nicht mitmacht, ist dann unsolidarisch.

Vor diesem Hintergrund wirken alle Darstellungen im aktuellen Datenschutzbericht auf mich ein bisschen

wie eine Geschichte aus einer fernen und auch ein bisschen heilen Welt, ein vorzeitiges datenschutzrechtliches Weihnachtsmärchen.

(Bodo Löttgen [CDU]: Oh Gott!)

Wir hoffen inständig, dass wir in diese Welt schnell, ja umgehend wieder zurückkehren können und würden uns im nächsten Datenschutzbericht klare Worte zu den Exzessen des laufenden Jahres wünschen. In diesem Sinne wünschen wir dem oder der neuen Datenschutzbeauftragten schon einmal viel Erfolg im Amt.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Reul das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Datenschutz ist für diese Landesregierung ein wichtiges Element, aber nicht alles, allerdings wichtig und zentral. Die Datenschutzbeauftragte ist für uns eine wichtige Institution in der politischen Arbeit, übrigens nicht nur bei der Gesetzgebung, sondern auch bei bestimmten Verfahrensfragen wie zum Beispiel bei der Prüfung der Frage der Überlassung von Akten im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema Lügde. Deswegen möchte ich mich bei der Datenschutzbeauftragten, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich bedanken.

Übrigens, dieser Datenschutzbericht ist interessant, weil er in einem sehr hohen Maße Übereinstimmung zwischen LDI und Landesregierung zeigt. Das hat ja auch der Vertreter im Innenausschuss hervorgehoben. Es gibt keine grundlegenden Differenzen in der Beurteilung datenschutzrechtlicher Fragestellungen.

Aber es gibt natürlich in einzelnen Themen durchaus unterschiedliche Schwerpunkte und kritische Anmerkungen. Das ist auch logisch. Denn die Landesregierung hat den Datenschutz als einen Aspekt neben anderen zu berücksichtigen. Für die LDI steht der Datenschutz im Zentrum.

Ich bin sicher, dass wir auch in Zukunft bei den ganz konkreten Punkten ernsthaft und vernünftig miteinander reden und zu vertretbaren Ergebnissen kommen werden.

Ich finde, ein Beispiel, das gut gelaufen ist, waren die Facebook-Fanpages. Da war gerade diese Art der Öffentlichkeitsarbeit in der Pandemie-Krisensituation wichtig. Ich bin der LDI dankbar dafür, dass wir mit dieser Frage bei aller nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Kritik besonnen und mit Nachdenklichkeit umgehen und dass wir gemeinsam nach

einer europäischen Vorgehensweise suchen und Alleingänge hier in Nordrhein-Westfalen vermeiden. Dass die LDI in der entsprechenden Taskforce bei der Staatskanzlei mitarbeitet, zeigt auch deren Interesse an einer sachgerechten Lösung.

Die strategische Fahndung bewertet die LDI kritisch. Das ist eben schon gesagt worden. Es geht aber bei ihr nur um die Frage, inwieweit es angemessen ist, eine Vielzahl von Daten zu erheben, um einen präventiven Erfolg zu erzielen. Sie setzt damit die Diskussion fort, die sie im Gesetzgebungsverfahren schon vorgetragen hat, und macht das fest an einer Einzelmaßnahme der strategischen Fahndung in Dortmund. Sie führt das als Beweisstück an, dass die Kritik berechtigt sei. Ich finde es nun – das will ich sagen – ein bisschen dünn, einen einzigen Fall als Ausgangspunkt zu nehmen. Da muss man schon ein bisschen breiter schauen.

Die Diskussion hat aber auch gezeigt – das muss man fairerweise sagen –, dass auch der Vertreter der Datenschutzbeauftragten gesagt hat, dass es für eine abschließende Bewertung dieser Frage noch zu früh ist. Das wiederum stimmt mich positiv, dass man in der Sache klug miteinander reden wird.

Sie hat übrigens bei aller Skepsis gegenüber der strategischen Fahndung nicht den Vorwurf erhoben, die im Einzelfall erhobenen Daten seien rechtswidrig verarbeitet worden.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: Nein, nur ohne Rechtsgrundlage!)

Kein Wort davon. Sie hat gesagt, das ist im Einklang mit § 12a des Polizeigesetzes erfolgt. Die Landesregierung hat es sich bei der Ausgestaltung der strategischen Fahndung wirklich nicht leicht gemacht. Darauf haben Kollegen schon hingewiesen. Ich bin froh, dass die Polizei über dieses Instrument verfügt, um schwere Straftaten zu verhindern. Ich bin sicher – wir haben dafür ja auch eine breite Mehrheit im Parlament gehabt –, dass das eine richtige Entscheidung war. Die ist wirklich lange überlegt worden.

Es gibt auch Erfolge dieser Regelung im Bereich der sogenannten Planenschlitzer an Autobahnen und bei Maßnahmen im Rockermilieu. Es kommt darauf an, diesen § 12a mit Augenmaß und Vernunft wahrzunehmen. Dann kann man das, glaube ich, auch genauso rechtfertigen.

Das andere kritische Thema war die geplante Polizeisoftware zur datenübergreifenden Analyse und Recherche, Thema Palantir. Dazu hat übrigens die Datenschutzbeauftragte in dem Bericht gar nichts gesagt.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Kann sie ja auch nicht!)

Ich glaube, dass man auch da einen Konsens finden kann. Wir haben natürlich – das kann ja keiner wis

sen, weil Sie nicht dabei waren – vor der Vergabe bei der Prüfung die datenschutzrechtlichen Fragen sehr sorgfältig bedacht und geprüft und wir haben sie sehr sorgfältig abgewogen.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: Ja, aber ohne die Datenschutzbeauftragte!)

Ich glaube, wir müssen bei all den Fragen des Datenschutzes … – Vielleicht darf ich das an dieser Stelle mal einfügen, Frau Schäffer: Wir merken doch, dass wir bei bestimmten aktuellen Fragen noch einmal justieren müssen, wo der Datenschutz richtig, vernünftig und intensiv eingesetzt werden muss und wo man auch Spielräume schaffen muss.

Heute Morgen hatten wir die Debatte über die Neugestaltung der Corona-Warn-App. Das ist ja kein Zufall. Wir selbst haben bei der Debatte über Rechtsextremismus und über die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sehr häufig darüber nachgedacht, ohne dass wir abschließende Wertungen oder Lösungen haben, dass auch dort darüber nachgedacht werden muss, ob man nicht bestimmte Grenzen anders definieren oder handhabbar machen muss. Das würde ich schon gern sagen.

Zurück zu Palantir. Natürlich hat die Landesregierung die LDI entsprechend § 57 Datenschutzgesetz NRW frühzeitig konsultiert. Das steht fest. Die LDI muss das jetzt bewerten. Da warten wir ab. Das Ergebnis wird dann zu bewerten sein. Ich bin aber relativ optimistisch. Denn wir haben natürlich vorher sehr sorgfältig geprüft und überlegt, ob wir das realisieren können.

Wir brauchen allerdings – das ist unstrittig – in der Polizei neue Instrumente in einer Zeit, in der das polizeiliche Gegenüber immer mehr im Bereich des Internets unterwegs ist. Wenn man dann nicht die Möglichkeiten hat, unter rechtsstaatlichen Bedingungen auch mitzuhalten – Sie erinnern sich, beim Polizeigesetz haben wir das gemerkt und haben nachjustiert. Aber wir brauchen auch solche Instrumente, wir brauchen auch neue Software. Ansonsten werden wir die Auseinandersetzung nicht bestehen können.

Dabei geht es nicht nur um Einbrecher – das ist ja das plakative Beispiel, das in diesem Zusammenhang genannt worden ist –, sondern es geht eben auch um elementare Sachen, noch einmal: Kindesmissbrauch, Rechtsextremismus. Da würde ich mir schon wünschen, dass wir über die notwendigen Instrumente verfügen. Vielleicht findet man dafür sogar über die Parteigrenzen hinweg Lösungen.

Herzlichen Dank an die LDI, herzlichen Dank an diejenigen, die darüber mit beraten haben. Ich bin sicher, wir werden das in Zukunft sorgfältig beachten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Der Minister hat die Redezeit der Landesregierung um 1 Minute 17 Sekunden überzogen. Möchte jemand die zusätzliche Redezeit nutzen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 5.

Ich verweise darauf, dass der Innenausschuss in Drucksache 17/11866 empfiehlt, die beiden Vorlagen, über die debattiert wurde, zur Kenntnis zu nehmen. – Einwände gegen diese Empfehlung sehe ich nicht. Damit sind die Vorlagen 17/3450 und 17/3793 zur Kenntnis genommen worden.

Ich rufe auf: