Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

zu Beginn des Markteinstiegs, sondern der muss sich im Wettbewerb behaupten.

Die EEG-Novelle der Großen Koalition in 2016 hatte genau dies zum Ziel. Die erneuerbaren Energieformen sollten an den Markt herangeführt werden, und das Instrument hierfür war und ist der Einstieg in einen Ausschreibungsmechanismus.

Herr Sundermann, ich habe gerade vernommen, dass Sie sagten, grundsätzlich seien Sie nicht gegen die Ausschreibung.

(Frank Sundermann [SPD]: Ja!)

Das ist gut. Wenn ich mir allerdings Ihren Antrag ansehe und feststelle, dass Sie, wie schon im Bundesrat im November 2015, fordern, dass Windenergieprojekte bis 6 MW oder sechs Anlagen von den Ausschreibungen ausgenommen werden sollten – die sogenannte De-minimis-Regelung, die das EURecht zweifellos vorsieht –, dann muss ich sagen: Sie nehmen eine Vielzahl dieser Anlagen wieder aus dem Wettbewerb heraus, den wir gerade eingeführt haben.

Insofern ist das eine Rolle rückwärts. Das würde der positiven Entwicklung, die erneuerbaren Energien in dem Bereich gemacht haben, geradezu entgegenstehen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die Ausschreibungen haben nach den ersten Erfahrungen ein Ziel erreicht: Die Förderkosten sind zum Teil sehr stark gesunken. Wir stellen fest, dass die Gebotswerte bereits jetzt deutlich unter den administrativ festgelegten Werten des früheren EEG liegen. Durchschnittliche Zuschlagswerte bei WindOnshore lagen im Mai 2017 bei 5,71 Cent pro Kilowattstunde, danach im August bereits bei 4,28 Cent. Die ausgeschriebenen Volumina wurden jeweils deutlich überzeichnet. Geradezu eine Sensation brachte die erste Ausschreibung für Windkraft auf See: Hier gewann ein Gebot für sage und schreibe null Cent Förderung.

Noch eine weitere Lehre lässt sich aus den ersten Ausschreibungen ziehen: das deutliche Übergewicht von vermeintlichen Bürgerenergieanlagen. Was ist passiert? Eine Regelung, die gut gemeint war und die kleine Bürgerenergiegesellschaften vor ungleichem Wettbewerb mit großen professionellen Anbietern schützen sollte, ist von einem strategisch bietenden Unternehmen ausgenutzt worden. Ging das BMWi ursprünglich von 10 % Zuschlägen für Bürgerenergiegesellschaften aus, so sind es tatsächlich über 90 %, und hier überwiegend ein Konsortium, das gezielt Gesellschaften formte und Menschen einband, die eben nicht Bürger im jeweiligen Gemeindegebiet waren.

Das Modell wurde deswegen attraktiv, weil Bürgerenergiegenossenschaften zwei große Vorteile in den

Ausschreibungsverfahren haben: Erstens können sie ohne Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz an den Ausschreibungen teilnehmen, zweitens haben sie zwei Jahre länger Zeit, um die Anlage zu errichten.

Die Folge hiervon ist, dass die Windenergiebranche ab dem Jahr 2019 einen flächendeckenden Auftragseinbruch im Inlandsgeschäft befürchten muss; denn die im Jahr 2017 gewonnenen Gebote werden nun erst zwei Jahre später realisiert. Betrieben und Mitarbeitern droht eine gefährliche Unterauslastung. Das war nie der Wille des Gesetzgebers, und genau da gilt es anzusetzen.

Die von mir beschriebene Situation wurde vom Gesetzgeber allerdings schon erkannt. Für die ersten beiden Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 werden die Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften weitestgehend ausgesetzt. Im Detail bedeutet das: Man braucht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, und die Verlängerung des Realisierungszeitraums um zwei Jahre gilt auch nicht für diese Runden.

Weiterhin können Sie selbstverständlich davon ausgehen, dass im Rahmen einer neuen EEG-Reform, die demnächst in Berlin angegangen werden muss, die Regelungen für Ausschreibungen im Bereich der Windkraft überarbeitet und natürlich auch Fehlanreize korrigiert werden.

Damit erweisen wir uns als verlässlicher Partner der Branche. Wir stehen zu unserer Zusage, die Windenergie mit Maß und Mitte auszubauen und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit, Kosten und Akzeptanz gleichermaßen in den Blick zu nehmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Untrieser. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Brockes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man den SPD-Antrag liest, so stellt man sehr schnell fest, dass er sich weitestgehend – zu fast 80 % oder auch mehr – um Probleme kümmert, die wir nicht hier im Land lösen können, sondern die in der Bundesgesetzgebung geregelt werden müssen. Es bedarf also einer Regelung durch den Bund.

(Frank Sundermann [SPD]: Aber damit muss man sich trotzdem befassen!)

Da, Herr Kollege Sundermann, sollte man sich dann auch die Frage stellen, wer denn diese Regelung zu verantworten hat.

(Frank Sundermann [SPD]: Habe ich Ihnen doch gesagt!)

Es war die Große Koalition mit Ihrem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der diese Regelung eingeführt hat.

(Zuruf von Dietmar Bell [SPD])

Im Übrigen: Dem Antrag, den Sie zitieren, haben SPD und Grüne zugestimmt; CDU und FDP haben ihn abgelehnt.

(Zuruf von Frank Sundermann [SPD])

Deshalb binden Sie uns bitte nicht zu sehr in etwas mit ein, was nicht stimmt.

Sie schreiben in Ihrem Antrag, diese Vorgabe sei damals vom Bundesgesetzgeber nicht übernommen worden. Das würde ich an dieser Stelle anders formulieren: Sie sind mit Ihrem Anliegen krachend bei Ihren eigenen Genossinnen und Genossen in Berlin gescheitert.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das zeigt wieder einmal deutlich, dass die inzwischen abgewählte Regierung Kraft keinerlei Einflussmöglichkeiten in Berlin hatte. Jetzt wollen Sie, dass CDU und FDP Ihren gescheiterten Antrag nun in die Tat umsetzen. Das ist schon bemerkenswert.

Ich gebe Ihnen noch einen Tipp, Herr Kollege Sundermann. Kollege Untrieser hat schon ausgeführt, wie die Bundesregierung scheinbar bereits am Werke ist. Ich sage Ihnen noch eines dazu, falls Sie zuhören: Die derzeit im Amt befindliche Bundeswirtschaftsministerin gehört auch Ihrer Partei an. Wenn Ihnen das Anliegen so wichtig ist, dann würde ich Ihnen raten, zu versuchen, mit ihr in Kontakt zu kommen, und weniger zu suggerieren, als wäre es die NRW-Koalition, die für diese Fehler und dieses Scheitern verantwortlich ist.

Meine Damen und Herren, angesichts der dargestellten Problematik – einer Änderung einer Ausnahmeregelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz – wird sehr deutlich, dass wir so nicht weiterkommen.

(Beifall von der FDP)

Wir brauchen dringend einen Neustart der Energiewende, bei dem es mehr Wettbewerb gibt und weniger Ausnahmen bestehen. Nur Wettbewerb kann hier die Antwort sein.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

Und jetzt? Ich möchte noch einen weiteren Punkt aufgreifen, der in Ihrem Antrag steht. Sie suggerieren – die Grünen in ihrem Antrag übrigens genauso –, man müsse die Windindustrieanlagen

nur Bürgerwindprojekte nennen, und schon sei vor Ort Akzeptanz gegeben.

Meine Damen und Herren, das ist natürlich mitnichten so. Das ist nicht ausreichend, und deshalb ist es wichtig, dass wir, die NRW-Koalition, dafür sorgen, dass es vernünftige Abstände für die Bürgerinnen und Bürger gibt und dass der Schutz von Mensch, Natur und Landschaft bei der Umsetzung der Energiewende berücksichtigt wird.

Es ist ehrlich gesagt auch eine Farce, wenn Sie in Ihrem Antrag davon reden, dass die Akzeptanz der Bevölkerung für das Gelingen der Energiewende zentral ist. Ja, das ist sie – aber genau dafür sorgen Sie nicht. Für wirkliche Akzeptanz sorgen wir. Aber wenn wir unsere Forderungen äußern und dafür sorgen, dass es mehr Akzeptanz in der Bevölkerung gibt, reden Sie von Verhinderungspolitik. So ernst meinen Sie es mit der Akzeptanz. So werden Sie nicht zum Gelingen der Energiewende beitragen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Kollegin Brems.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Lage ist ernst. Die Lage ist ernst für die Windenergie; das hat der Kollege Sundermann von der SPD gerade drastisch dargestellt. Die Lage ist aber auch ernst für den Klimaschutz. Daher wäre ein Signal aus NRW und aus Berlin nach Bonn zur Klimakonferenz ganz wichtig – ein Signal für mehr statt weniger Klimaschutz und ein Signal für mehr statt weniger Windenergie.

Wir brauchen für mehr Klimaschutz vor allem eines: Wir müssen raus aus der Kohle. Ich sage das immer wieder und ich sage es gerne so lange, bis es bei Ihnen angekommen ist.

Das, was wir in letzter Zeit und in den letzten Tagen gerade von CDU und FDP gehört haben, zeugt doch ganz klar davon, dass Ihnen irgendwelche alternativen Fakten vorliegen. Aber ein Faktencheck nach dem anderen zeigt aktuell ganz eindeutig: Wir haben massive Überkapazitäten. Wir haben kein Problem damit, in den nächsten Jahren die 20 dreckigsten Kohlekraftwerke abzuschalten und gleichzeitig aus der Atomenergie auszusteigen.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Das zeigt ganz aktuell auch ein Papier des BMWi und der Bundesnetzagentur.

(Zurufe von Ralf Witzel [FDP] und Daniel Sie- veke [CDU])

Das kommt genau zu diesen Ergebnissen. Deshalb ist es wichtig, das auch wirklich zu machen. Hören Sie doch einfach mal auf diejenigen, die Ahnung davon haben!

(Ralf Witzel [FDP]: Der grüne Morgenthau- Plan!)

51 Unternehmen – von ALDI über Siemens – sind dafür, dass wir endlich einen verlässlichen und sozialverträglichen Ausstiegspfad bei der Kohleverstromung bekommen. Eine Weigerung, über den Kohleausstieg zu verhandeln, ist nicht nur klimapolitisch, sondern auch wirtschaftspolitisch absolut fatal.

(Beifall von den GRÜNEN)

Natürlich reicht der Kohleausstieg allein nicht aus. Wir müssen die erneuerbaren Energien ausbauen, und dabei ist die Windenergie eine ganz wichtige Säule. Leider ist das, was in den letzten Jahren passiert ist – nämlich das willkürliche Setzen von jährlichen Ausbauzielen durch die Große Koalition in Berlin – eine wirklich unnötige Begrenzung. Man muss sich nur einmal vorstellen, das gäbe es in anderen Branchen, dass Sie vorgeben würden, sie dürfen wachsen, aber bitte nicht so schnell! – Wo würden Sie das denn so vorgeben? Das finde ich wirklich sehr kurios.