Protokoll der Sitzung vom 16.11.2017

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Es drängt sich daher der Eindruck auf, dass mit diesem Antrag eine Mitautorenschaft für eine erkennbar erfolgversprechende Innovation reklamiert werden soll.

Dazu hätte es allerdings eines fundierteren Papiers als des vorliegenden Papiers bedurft. Der Versuch, dem Ganzen eine eigene Note zu geben, indem Sie fordern, die Laufzeit der neuen Zielvereinbarung auf sechs Jahre auszuweiten, ist ein bisschen durchschaubar.

Richtig ist, dass der Landessportbund Planungssicherheit braucht. Deshalb werden wir in der neuen Zielvereinbarung unsere politische Absicht erklären, dass die Vereinbarung über ihre Laufzeit hinaus fortgeschrieben wird.

Den möglichen Unsicherheiten, nämlich befristeten Verträgen, die sich mit dem Auslaufen einer solchen Vereinbarung immer ergeben werden – das liegt nun einmal in der Natur der Sache –, kann man nur dadurch entgegenwirken, dass man gegenüber dem Partner seine Absicht erklärt, die Vereinbarung fortzuschreiben.

Das geht nur mit gegenseitigem Vertrauen, denn ohne ein solches Vertrauensverhältnis können Landesregierung und Landessportbund ohnehin nicht erfolgreich zusammenarbeiten. Wenn wir im Falle einer deutschen Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2032 mit Rhein und Ruhr ins Rennen gehen sollten, werden wir uns ohnehin weit

vor 2023 mit dem Landessportbund zusammensetzen, da im Jahr 2023 aller Voraussicht nach bereits die deutsche Bewerberstadt gekürt wird.

Um bei der nationalen Vorauswahl erfolgreich bestehen zu können, werden wir ein überzeugendes Gesamtkonzept vorlegen müssen, in das der Landessportbund in zentraler Stelle einzubinden ist. Ihr Vorschlag zu einer sechsjährigen Laufzeit ist demnach nicht nur aus formaler Perspektive schwierig, sondern im Hinblick auf die voraussichtlichen zeitlichen Abläufe einer fundierten Bewerbung NordrheinWestfalens um Olympische und Paralympische Spiele kontraproduktiv. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 7.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Antrag der SPD-Fraktion Drucksache 17/1123. Die antragstellende Fraktion hat die direkte Abstimmung beantragt.

Wer also dem Inhalt des Antrages zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer stimmt dagegen? – Die CDU- und die FDP-Fraktion. Wer enthält sich? – Niemand. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Antrag Drucksache 17/1123 der SPD-Fraktion abgelehnt.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung, und zwar über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1212. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind die grüne Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch der Entschließungsantrag Drucksache

17/1212 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe auf:

8 Öffentliche Forschung muss dem Frieden die

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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1105

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der Kollege Bolte-Richter jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Forschung findet nicht im luftleeren Raum statt. Sie ist gesellschaftlich relevant. Sie wirkt in die Gesellschaft hinein, und das ist sehr gut so. Denn spätestens seit den 1960er-Jahren sind die Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein zentraler Ort der Debatten, die für unsere Gesellschaft und in unserer Gesellschaft geführt werden. Und weil das so ist, muss sich Forschung immer fragen lassen, welche Folgen sie hat – für unsere Gesellschaft, aber auch für die Weltgesellschaft.

Wir leben in einer Zeit, die von tiefgreifenden Konflikten geprägt ist – nicht nur Staaten, die sich mit Waffenarsenalen gegenüberstehen und wo wir die Sorge haben müssen, dass ein Tweet von Donald Trump diese Arsenale in Marsch versetzen könnte, sondern auch innerstaatliche Konflikte, zum Teil mit größter Grausamkeit geführt, prägen die globale Landkarte.

In einer solchen Zeit tragen wir Verantwortung. Wir sollen – und das ist nicht zuletzt unsere Verpflichtungsformel als Abgeordnete in diesem Landtag – dem Frieden dienen. Das bedeutet auch, dass wir – und zwar durchaus in einem gebotenen Maß – den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen politische Ziele und gesellschaftliche Erwartungen mit auf den Weg geben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der im Hochschulzukunftsgesetz verankerten Zivilklausel sind wir genau diesen Weg gegangen. CDU und FDP konnten sich in ihrer Oppositionszeit nie so richtig entscheiden, ob diese Klausel nun eher rot-grünes Hippie-Gedöns oder die bürokratische Zombie-Apokalypse ist. Sie haben immer beides gleichzeitig behauptet, aber beides ist falsch. Die Zivilklausel ist kein Gedöns, und sie ist erst recht keine – Zitat – „bürokratische und zentralistische Vorgabe“, wie es die Ministerin gesagt hat.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie ist ein konkreter politischer und gesellschaftlicher Auftrag an die Hochschulen, sorgt für Frieden und für friedliche Konfliktbewältigung, sorgt für globale Demokratie und wirkt an globaler Nachhaltigkeit mit. Das ist unsere Erwartung an Forschung, die an öffentlichen Einrichtungen stattfindet,

(Zuruf von der AfD)

die von Steuergeldern finanziert wird, denn daraus erwächst Verantwortung, meine Damen und Herren. Die Zombies werden nun von CDU und FDP wieder aus den Gräbern geholt:

(Ralf Witzel [FDP]: Oooh!)

Studiengebühren, Anwesenheitslisten, Demokratieabbau, all diese Untoten, die Sie mit dem Hochschulgesetz wieder zum Leben erwecken wollen. Das sind

die Debatten von vor zehn Jahren, aber das sind nicht die Debatten, mit denen Sie die Zukunft unseres Wissenschaftsstandorts gestalten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wenn man sich die Debatte anschaut, dann passt die Zivilklausel da ganz genau hinein.

(Zurufe von der CDU)

Sie ist kein bürokratisches Instrument, sie ist eine Richtschnur, die selbstverständlich die Autonomie der Hochschulen nicht nur achtet, sondern auch stärkt.

(Zuruf von der CDU)

Die Zivilklausel ist ein weiterer Beleg dafür, dass Sie von CDU und FDP rein ideologiegetriebene Politik betreiben, für die Sie keine Rückendeckung an den Hochschulen haben.

(Widerspruch von der CDU und der FDP)

Ein Beispiel – und das liegt nicht allzu lange zurück, das haben wir auch im Ausschuss diskutiert – ist die RWTH Aachen. Sofort als bekannt wurde, dass die Machbarkeitsstudie für ein Werk für Spezialfahrzeuge – wie es ursprünglich hieß – in der Türkei in Wahrheit die Planung einer Panzerfabrik war, ist die Hochschule aus dem Projekt ausgestiegen. Ich habe größte Hochachtung vor dieser Entscheidung, und ich habe auch Hochachtung vor der Begründung, die lautet – Zitat „Westdeutsche Zeitung“ von heute –: „Die RWTH bekennt sich klar zu ihrer friedlichen Ausrichtung.“ – Chapeau!

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie haben in diesem Haus eine parlamentarische Mehrheit. Sie haben auch eine gesellschaftliche Mehrheit und auch unsere Unterstützung, wenn es um die Wahrung der Hochschulautonomie und der freien Wissenschaft geht. Das ist gerade in einer Zeit von Fake News, Wissenschaftsfeindlichkeit, Klimaleugnung und ähnlichen Phänomenen für uns Ehrensache.

Aber Sie haben keine gesellschaftliche Mehrheit, wenn Sie Forschungsfreiheit daran bemessen, dass öffentliches Geld für die Erforschung von Waffen für autoritäre Regime ausgegeben wird. Mein Appell lautet deshalb: Verlassen Sie diesen Irrweg, sorgen Sie dafür, dass Forschung dem Frieden dient. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kollege Bolte-Richter, es gab den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Wollen Sie die noch …

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE: Nein.

Dann danke für Ihren Redebeitrag. – Der nächste Redner ist für die CDU-Fraktion Herr Kollege Dr. Berger.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie nicht anders zu erwarten und bereits im Wissenschaftsausschuss angekündigt, greift die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dem vorliegenden Antrag das Thema „Zivilklausel“ auf. Im Hochschulzukunftsgesetz wurde mit § 3 Absatz 6 eine Formulierung gefunden, die den Universitäten nahelegt, ihre Grundordnungen hinsichtlich einer Zivilklausel zu verändern.

Das haben wir schon damals kritisch gesehen, da den Hochschulen durch dieses Gesetz ein impliziter Zwang auferlegt wurde, Zivilklauseln einzuführen; denn ansonsten drohten Rahmenvorgaben oder die Möglichkeit, jeder Hochschule individuell einen eigenen Hochschulentwicklungsplan vorzuschreiben. Dieses Vorgehen an sich konnte und kann man nur als Hochschulbevormundung bezeichnen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die Zivilklausel an sich ist ein hochproblematischer Vorgang. Zunächst soll der Eindruck erweckt werden, dass man ein vermeintlich positives Ziel, nämlich den Frieden, fördern will. Das Implementieren einer Zivilklausel verändert aber den Ablauf einer Hochschule komplett: Eine Hochschule muss sich bei der Finanzmittelverteilung, der Ressourcensetzung, den Berufungen, den Drittmitteln oder bei strategischen Forschungsallianzen immer wieder an einer Zivilklausel orientieren.

Grundsätzlich gilt: Friedlichkeit und Frieden sind ein hochrangiges verfassungsrechtliches Element. Unser Grundgesetz erlaubt aber auch ausdrücklich den Einsatz militärischer Mittel zur Landesverteidigung. Von daher ist die bisherige Regelung im Hochschulzukunftsgesetz nicht nur unklar, sie ist verwirrend und überflüssig.