Stefan Berger

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Vielen Dank, Herr Präsident! In der Tat, wir werden älter, manche auch klüger. Ich will damit beginnen, mich auf diesen Antrag zu beziehen.
Mit Erasmus hat die Europäische Gemeinschaft ihr erstes Bildungsprogramm hervorgebracht. Seit über 30 Jahren prägen Erasmus und in der Folge Erasmus+ unser Hochschulwesen. Die Internationalisierung unserer nordrhein-westfälischen Hochschulen ist ein entscheidendes Kriterium für Wissenschaftle
rinnen und Wissenschaftler, für Studierende, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich für eine bestimmte Hochschule zu entscheiden.
Die zahlreichen Austausche haben vielfältige Multiplikatorwirkungen. Erasmus denkt in Dimensionen einer vernetzten Welt und vertieft die Kooperation zwischen Europa und anderen Kontinenten.
Die NRW-Koalition bekennt sich zu Europa, zu seiner gemeinsamen Identität, und daher freuen wir uns sehr, dass die Landesregierung den Bildungsaustausch über das Jahr 2020 hinaus aktiv vorantreiben will. Zudem wollen wir auch prüfen, Erasmus+ verstärkt auf Auszubildende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszurichten. Und schließlich kann es nach dem Brexit noch ein Mittel sein, um den Bildungsaustausch mit dem Vereinigten Königreich sicherzustellen.
Ich bin überzeugt, dass dieses Anliegen grundsätzlich von allen Fraktionen geteilt wird. Aber, meine Damen und Herren, dann gestatten Sie mir – der Herr Präsident hat schon darauf hingewiesen – an dieser Stelle vielleicht noch einige persönliche Anmerkungen.
Werter Herr Präsident, Sie haben es richtig beschrieben: Das ist aller Voraussicht nach – wenn es nächste Woche zur konstituierenden Sitzung
kommt – meine letzte Rede in diesem Hohen Haus. Als ich den Landtag vor vielen Jahren betreten durfte, da hieß der Ministerpräsident dieses Landes Wolfgang Clement. Die SPD war für alle anderen Parteien nahezu unschlagbar. Die Oppositionsführer hießen Jürgen Rüttgers und Jürgen Möllemann. Jürgen Möllemann wurde sogar kurzzeitig mein Sitznachbar. Parteien wie die Piraten oder die AfD existierten schlichtweg noch nicht. In Fraktionssitzungen und in Ausschusssitzungen wurde selbstverständlich geraucht.
Ich durfte erleben, wie schwierig es ist, eine Landesregierung zu erkämpfen, und ich musste erleben, wie schnell man sie auch wieder verlieren kann. Vieles ist im Wandel, die Parteienlandschaft hat sich stark verändert, die Art der Kommunikation durch die Digitalisierung – das ist nicht immer nur positiv.
Aber meine ersten Eindrücke in der neuen Welt, die ich jetzt sehen durfte, sind: Viele andere europäische Nationen schauen nach Deutschland, schauen nach Nordrhein-Westfalen und sehen bei uns die enormen Potenziale in der wirtschaftlichen Entwicklung, in der Bildung und in der persönlichen Entfaltung.
Die Hauptursache für die gute Verfassung unseres Landes, für unseren guten Zustand ist die parlamentarische Demokratie, und bei aller Kritik an der parlamentarischen Demokratie steht die Bundesrepublik nach wie vor in allen Sozialdaten mit an der Spitze
der Welt. Bei uns wird nicht auf der Straße gestritten, sondern der Ort des Wortes ist das Parlament.
Und natürlich gibt es – und gab es und wird es immer geben – in diesem Haus auch Streit. Dazu habe ich auch meinen Teil beigetragen.
In erinnere mich gerne an die Debatten mit Karl Schultheis, genoss und genieße immer noch die Debatten mit Dietmar Bell, mit Herrn Dr. Paul von den Piraten – wer immer ihn noch kennt oder kannte –, der mir sogar in einer seiner Plenarreden ein Gedicht gewidmet hat.
Ich durfte erleben, wie dieses Parlament sich dem gesellschaftlichen Wandel gestellt hat und wie dieses Parlament nach wie vor Entscheidungen trifft, die unseren nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern Zuversicht für die Zukunft geben.
Alle politischen Kräfte, die die parlamentarische Demokratie bekämpfen, die die parlamentarische Demokratie verächtlich machen, um daraus politisches Kapital ziehen zu wollen, sollten sich genauestens überlegen, was sie damit aufs Spiel setzen.
Ich jedenfalls möchte mich hier an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen, bei vielen langjährigen Weggefährten, bei Ihnen allen bedanken für diese spannende, auch lehrreiche Zeit, die ich als Grundlage für meine weitere Tätigkeit mitnehmen werde.
Alles Gute, Glück auf, vielen Dank!
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Landtagswahl im Jahr 2017 hat es eine politische Veränderung in unserem Bundesland gegeben. Seitdem steht – wir haben es gerade gehört – endlich wieder eine Person an der Spitze des Wissenschaftsministeriums, die an einer Verbesserung des Wissenschaftsbetriebs und des Wissenschaftssystems arbeitet
und nicht an einer Degeneration.
Das bisher geltende Hochschulzukunftsgesetz hat positive Entwicklungen verhindert. Es hat die Steuerung von Hochschulen erschwert. Es löste großes Unverständnis aus, warum überhaupt ein erfolgreiches Hochschulfreiheitsgesetz abgelöst werden sollte. Dieses Hochschulzukunftsgesetz konnte überhaupt nur gegen den großen Widerstand aller im Wissenschaftssystem Tätigen eingeführt werden.
Nach Aussage der Hochschulen war das Hochschulfreiheitsgesetz, das vorher in Kraft war, die Grundlage für die erfolgreiche Handhabung des doppelten Abiturjahrgangs, die beeindruckende Verdopplung der Drittmittelquote und die hervorragenden Leistungen und Erfolge bei der Exzellenzinitiative.
Heute, meine Damen und Herren, bringen wir die lang erwartete Änderung des Hochschulgesetzes auf den Weg, um den nordrhein-westfälischen Hochschulen wieder mehr Freiheit einzuräumen. Deshalb schaffen wir das verbindliche Instrument, den Landeshochschulentwicklungsplan, ab. Keine Hochschule kann sich bestens entfalten, wenn ihr diktiert oder politisch auferlegt wird, wie sie sich strategisch auszurichten hat. Wissenschaft ist ein offener Prozess. Ministerielle Planung würde diesen Prozess nur behindern.
Auch das Instrument der Rahmenvorgaben werden wir streichen. So kann die Autonomie an den Hochschulen endlich wieder an Bedeutung gewinnen. Damit legt die Politik auch die Drohkulisse ad acta und signalisiert den Hochschulen jetzt endgültig: Wir vertrauen euch.
Wir schaffen die politische Steuerung des Landes weitgehend ab. Künftig soll nur der Hochschulrat und nicht das Ministerium dem hochschuleigenen Entwicklungsplan zustimmen können. Wir setzen auf das Instrument der Hochschulverträge. So wird mehr Partnerschaft erzeugt, und es erfolgt eine stärkere Ausrichtung auf die einzelne Hochschule. Damit begegnen wir den Hochschulen auf Augenhöhe.
Darüber hinaus gehen mit der Novellierung des Hochschulzukunftsgesetzes – schon allein dessen Name ist ja ein reiner Euphemismus – weitere vielfältige Änderungen einher.
Wir stellen den Hochschulen anheim, über Zivilklauseln nachzudenken. Schließlich besteht auch die Gefahr, dass Zivilklauseln dazu herangezogen werden, politisch missliebige Projekte zu diskreditieren.
Meine Damen und Herren, weitreichende Hochschulautonomie, starke Hochschulpräsidien und flache Führungshierarchien: Das ist christdemokratischer Ausdruck unserer Überzeugung von Eigenverantwortlichkeit der Wissenschaft.
Es ist spürbar, dass dieses Gesetz positive Auswirkungen hat.
So sagte beispielsweise Ulrich Müller vom CHE:
„Bei der vorigen rot-grünen Regierung waren die Verschärfungen des Hochschulgesetzes getrieben von der Angst vor Missbrauch der Freiheit und von Misstrauen. Ministerin Pfeiffer-Poensgen dagegen signalisiert den Hochschulen: Ihr habt unser Vertrauen verdient. Macht was draus.“
Das war ein Zitat aus der „Westfalenpost“.
Meine Damen und Herren, es gibt darüber hinaus noch folgende Punkte:
Wir geben den Hochschulen die Möglichkeit, die Bauherrenschaft auszuweiten. Diese Möglichkeit wird von den Universitäten begrüßt.
Die Fachhochschulen sollen die gesetzliche Bezeichnung „Hochschule für angewandte Wissenschaften“ erhalten. Sie können sich Eigennamen geben und haben damit eine weitere Möglichkeit zur Entwicklung ihrer eigenen Marke.
Das starre Verbot von Anwesenheitspflichten im klassischen Seminar wollen wir ebenfalls abschaffen. Ganz im Sinne der Hochschulfreiheit trauen wir den Hochschulen zu, selbst die Frage der Anwesenheit in Lehrveranstaltungen entscheiden und regeln zu können.
Klar ist auch – das ist ja ausgeführt worden –, dass Anwesenheitspflichten nicht die Regel sein werden. Wir wollen aber den Lehrenden die Möglichkeit einräumen, dieses Mittel dort anwenden zu können, wo es dem angestrebten Lehrerfolg dienen könnte. Wir zeigen den Lehrenden damit auch: Wir stehen hinter euch.
Mit den Studienverlaufsvereinbarungen und den Angeboten zur Studienberatung wollen wir den Studierenden gerade am Anfang bestmöglich auf den Weg verhelfen, um einen erfolgreichen Studienabschluss hinzubekommen, und ihnen Hilfsangebote an die Hand geben.
Meine Damen und Herren, die Änderung des Hochschulgesetzes hat eine lange Historie. Nun machen wir uns endlich wieder gemeinsam mit den Hochschulen auf den Weg zu mehr Hochschulfreiheit in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In aller Kürze noch einige Restanmerkungen. Die jüngsten Entwicklungen haben in der Tat gezeigt, dass die Entscheidung Großbritanniens, die Europäische Union verlassen zu wollen, alles andere als einfach umzusetzen ist. Die allermeisten Experten wissen, dass sie nicht wissen, wie sich dieser Prozess zur Stunde weiterentwickeln sollte und wie er endet.
Herr Hübner, ich finde Ihr Anliegen, über die Folgen des Brexits für Nordrhein-Westfalen zu sprechen, grundsätzlich berechtigt. Ich möchte Ihnen aber ganz deutlich sagen, dass es an dieser Stelle etwas verfrüht ist, angesichts der ausstehenden Entscheidungen in Großbritannien hier Schlussfolgerungen über ein bestimmtes Handeln in Nordrhein-Westfalen ziehen zu wollen.
Diese Aktuelle Stunde ist eine reine Showveranstaltung, eine Bühne zur Selbstinszenierung der Opposition. Sie versuchen das – Sie haben es eben auch gemacht – an der Person von Friedrich Merz. Sie wollen mit dem Bekanntheitsgrad dieser Person Schlagzeilen machen, weil Ihnen schlicht und ergreifend eine Person mit eigenem Format und eigener Bekanntheit in Ihren Reihen fehlt.
Im Übrigen haben andere Bundesländer das Modell des Brexit-Beauftragten auch eingeführt. Ich finde, eine Kopie ist die höchste Form der Anerkennung. Daher hat die Landesregierung auch in dieser Frage richtige Wege beschritten.
Ganz grundsätzlich ist diese Aktuelle Stunde auch die falsche Kategorie. Das geplante Ausscheiden von Großbritannien ist für uns alle ein bedauerliches Ereignis, insbesondere für unser Bundesland. Im Sommer 1946 wurde Nordrhein-Westfalen von den Briten gegründet. Britische Soldatinnen und Soldaten waren an vielen Orten über Jahrzehnte fest in die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen integriert.
Ich bin selbst am Niederrhein in Schwalmtal aufgewachsen. In unserer Nachbargemeinde Niederkrüchten-Elmpt haben die Briten einen Militärflughafen betrieben, die Javelin Barracks. Wenn Sie zum
Outlet Center nach Roermond fahren, dann sehen Sie das.
Mit vielen britischen Jugendlichen bin ich gemeinsam zur Schule gegangen; sie waren ein fester Bestandteil meines Umfelds. Deswegen möchte ich an dieser Stelle einiges noch einmal klarstellen, weil auch die AfD einen Antrag vorgelegt hat.
Die AfD positioniert sich klar für einen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Sie sieht den Brexit als ein positives Zeichen des Bürgerwillens.
Ich sehe das dezidiert anders. Für mich ist der Brexit das Ergebnis einer von Populismus verführten Volksabstimmung.
Um ein Gefühl für die Folgen zu bekommen: Der Brexit ist vergleichbar mit dem Austritt der 17 kleinsten Staaten aus der Europäischen Union. Das ist die ökonomische Wirkung.
Großbritannien ist eine Atommacht.
Auch militärisch ist dieser Ausstieg für uns ein herber Schlag.
Und die kulturelle Brücke zu den Vereinigten Staaten wird noch löchriger, als sie es zurzeit ohnehin schon ist.
Es ist deutlich geworden, auch in der letzten Ausschusssitzung, dass unser Bundesland NordrheinWestfalen sich auf die Brexit-Szenarien vorbereitet.
Die Landesregierung wird Unternehmen unterstützen; darüber haben wir geredet. Es gibt auch telefonische Ansprechpartner, die sich auf den Brexit vorbereitet haben. Im Falle eines Austritts sind wir mit dem Brexit-Übergangsgesetz abgesichert. Ohne ein Abkommen kann man auch mit Großbritannien andere Regelungen – das wäre dann ein Drittstaat – hinbekommen.
Letzter Punkt, weil hier ja auch von der SPD immer wieder Beispiele angeführt wurden, was alles nicht geregelt worden ist. Ich habe mich eben noch einmal erkundigt: Wir haben auch eine Brexit-Enquetekommission in diesem Haus. Dort sind wohl auch schon Berichte der Landesregierung, wie mit Hebammen, wie mit bestimmten Problemen umgegangen werden soll, vorgelegt worden.
Deswegen, meine Damen und Herren, werden wir mit dem Austritt in diesem Bundesland umgehen. Dafür liegt ein Gesetzentwurf vor. Wir können nicht alles regeln, weil auch vieles dem Bundesrecht unterliegt, aber unsere Tür bleibt immer offen, auch
nach einem möglichen Austritt. Das ist der Kerngedanke der Europäischen Union, die sich auf Zusammenhalt und nicht auf Spaltung gründet.
Wir alle sind im Europawahlkampf aufgefordert, eine Zukunftsperspektive dafür zu entwickeln, wie Europa gemeinsam als globaler Akteur auftreten kann und sollte. Wir sollten alle mehr für Europa werben und es nicht – wie hier von rechts – bekämpfen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist bei den Studierenden äußerst beliebt. Zum Wintersemester 2018/2019 haben über 100.000 junge Menschen bei uns ein Studium aufgenommen. Damit bleibt Bildung eines der zentralen Themenfelder der NRWKoalition, und das schlägt sich auch in diesem Haushalt nieder.
Das Gesamtvolumen des Einzelplans 06 beträgt 9,2 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung von 5,6 %. Der Gesamthaushalt verzeichnet einen Zuwachs von 3,2 %. Der Wissenschaftshaushalt steigt mit üppigen 5,6 % überproportional an. Es ist eine große Leistung, einen Schwerpunkt in diesem Zukunftsbereich zu setzen.
Die Mehrausgaben für die Hochschulen betragen rund 326 Millionen Euro und bilden den mit Abstand größten Anteil. Wir berücksichtigen mit 50 Millionen Euro die Herausforderungen der Digitalisierung.
In der Vergangenheit, Herr Bell, war in der Tat nicht alles schlecht. Sieben nordrhein-westfälische Universitäten waren in der finalen Runde der Förderlinie Exzellenzcluster erfolgreich, und ab Januar 2019 werden nun 14 Exzellenzcluster gefördert.
Kein Bundesland erreicht mehr erfolgreiche Cluster. Diesen Trend wollen wir weiter verstärken und verstätigen. Deswegen erhält die Forschungsförderung einen Aufwuchs von 34,9 Millionen Euro.
Wir begrüßen es darüber hinaus sehr – wir haben es vor einigen Tagen gehört –, dass sich die MaxPlanck-Gesellschaft vor einigen Tagen entschieden hat, ein neues Institut zur Erforschung der Grundlagen der Cybersicherheit und den Schutz der Privatsphäre im Netz in Bochum zu errichten. Auch das ist ein Meilenstein für Nordrhein-Westfalen, der allerdings – das will ich gerne konstatieren – schon in der Vergangenheit unter Ihrer Regierung mit auf den Weg gebracht worden ist. Von daher ist das eine große Gesamtleistung dieses Landes und eine Stärkung für den Wissenschaftsstandort NordrheinWestfalen hier und heute.
Kommen wir zu den Änderungsanträgen; da sind wir uns ja auch einig: Die FH Bielefeld erhält ein Plus von 800.000 Euro. Mit diesen Mitteln werden die im Aufbau befindlichen Studiengänge Mechatronik, Data Science und Wirtschaftsingenieurwesen in Gütersloh unterstützt. Die Fachhochschule Köln erhält zusätzlich 350.000 Euro.
Das ist ein wichtiges Signal in die Region Rhein-Erft. Es soll ein Campus Rhein-Erft für 2.000 Studierende zur Förderung und Bündelung von integrierten und interdisziplinären Fachkompetenzen im Bereich der Infrastruktursysteme und der Raumentwicklung an der Schnittstelle zur Digitalisierung begutachtet werden. Dieses Gutachten soll die Grundlage für eine weitere Entwicklung im Wissenschaftsbereich in dieser Region sein, bei der der Wandel von der Braunkohle hin zu Zukunftstechnologien essentiell sein wird.
Für die Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe ist eine Verpflichtungsermächtigung von 5,9 Millionen Euro
vorgesehen – auch das haben Sie erwähnt. Am Standort Höxter werden die Bereiche Precision Farming und Freiraummanagement weiterhin gestützt und gesichert.
Auch im Bereich der Medizin sind wir in diesem Land gut unterwegs. Bei der Einrichtung der medizinischen Fakultät in Bielefeld geht es mit den Planungen gut voran. Neben dem gemeinsamen Vorangehen der Universitäten Bonn und Siegen beim neuen Studiengang Humanmedizin möchte ich auch den Ausbau in Witten-Herdecke hervorheben. Bereits ab dem Sommersemester 2019 werden die Studienplätze im Fach Humanmedizin von 42 auf 84 erhöht.
Im Bereich der Weiterbildung stellt auch die Dynamisierung der Förderung der Weiterbildungseinrichtungen einen Meilenstein dar. In den vergangenen Jahren wurden die Zuschüsse für die Landesorganisation der Weiterbildung ohnehin verdoppelt. Das wird auch beibehalten. In Ergänzung zu dieser Verbesserung haben wir einen Änderungsantrag auf den Weg gebracht, um mit weiteren 400.000 Euro den Stellenwert der Weiterbildung zu erhöhen.
Meine Redezeit ist zu Ende. Für die Reihe der guten Nachrichten, die ich hier noch habe, reichen die vor mir liegenden Blätter fast nicht mehr aus. Wir haben den historisch höchsten Haushalt.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Schluss: Wir werden im nächsten Jahr das viele Geld, das wir in diesen Bereich geben, mit den richtigen freiheitlichen Rahmenbedingungen versehen und das Hochschulzukunftsgesetz evaluieren und neu auf den Weg bringen.
Mit diesem Gesetzgebungsverfahren, das im nächsten Jahr starten wird, werden wir das Geld noch weiter zur Entfaltung bringen und so den höchsten Nutzen für Wissenschaft und Forschung in NordrheinWestfalen erzielen. Nordrhein-Westfalen wird damit endgültig auf Zukunftskurs drehen. In diesem Sinne – vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie zunächst um Entschuldigung für das Vorgehen gerade und bedanke mich für Ihr Verständnis. – Wir diskutieren heute über einen Antrag zur europäischen Öffentlichkeitsarbeit. Die Fraktion der Grünen hat es richtig erkannt und formuliert: Nordrhein-Westfalen liegt im Herzen der Europäischen Union. Allein diese Erkenntnis rechtfertigt schon die Befassung mit diesem Thema.
In der Tat ist das Thema „Europa“ in den letzten Wochen verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt und wird mit der Europawahl im nächsten Jahr das herausragende politische Ereignis sein.
Die Forderungen in Ihrem Antrag gehen alle in eine Richtung; sie sind vielfach und oft im Europaausschuss besprochen worden. Ich sichere Ihnen für meine Fraktion eine ergebnisoffene Diskussion zu.
Vorab möchte ich Ihnen aber sagen, dass im Haushalt des Europaministeriums die Ansätze sowohl für Bildungs- als auch für Öffentlichkeitsarbeit und auch für die anstehende Europawahl berücksichtigt werden. Das Land prüft derzeit eine Beteiligung am Erasmus+-Programm.
Die Gründung der Europaschulen war letztlich ein Ergebnis der Regierung von Jürgen Rüttgers. Die Finanzierung der Europaschulen ist gesichert; das ist klar.
Damit sind einige Punkte Ihres Antrages bereits im Vorfeld erledigt.
Lassen Sie mich diesen Antrag zum Anlass nehmen, um einige grundsätzliche Anmerkungen zu machen. Auf der einen Seite schreiben Sie, dass das Eurobarometer die höchste Zustimmung zur Europäischen Union seit 35 Jahren zeigt. Auf der anderen Seite führen Sie auf, dass die Europäische Union zur Projektionsfläche diffuser Ängste mutiere und eine ablehnende Haltung gegenüber Politik und den Repräsentanten dieser Politik erfolge.
Man darf sich keinen Illusionen hingeben: Europapolitische Bildungsarbeit ist – da stimme ich den Grünen ausdrücklich zu – erforderlich. Sie bleibt aber wirkungslos, wenn politische Gruppierungen in unserem Land – von rechts wie von links – hemmungslos gegen Europa agieren.
Wir haben eine politische Rechte in unserem Land. Diese politische Rechte zeichnet die Zukunft negativ, schürt Angst vor dem technologischen Wandel, behauptet, Wahrer einer diffusen Identität zu sein, und versucht damit, künstlich eine Distanz zwischen Bevölkerung und Regierung zu erzeugen.
Aus diesem Versuch, die Gesellschaft zu spalten, soll politisches Kapital gezogen werden. Damit wird nicht nur die Gesellschaft gespalten, sondern durch eine Verunglimpfung des politischen Systems wird eine Europafeindlichkeit erzeugt.
Nicht nur die Bildungsarbeit, die es allein nicht schaffen wird, sondern alle politisch-demokratischen Kräfte sind aufgerufen, Kritik an der EU nicht auszublenden, bestehende Defizite anzupacken und zu beseitigen.
Ähnliche Argumentationsmuster sehen wir bei der politischen Linken. Hier wird beispielsweise mit dem Begriff der Austerität operiert und suggeriert, dass anonyme Kräfte in der Europäischen Union mit bösen Absichten arme Menschen zum Sparen zwingen. Es soll der Eindruck erzeugt werden, dass die Europäische Union Erfüllungsgehilfe eines unmenschlichen internationalen Finanzsystems sei. Im Ergebnis führt auch diese Argumentation zu einer Spaltung der Gesellschaft und zu einer Entfernung vom Konstrukt Europa.
Die Europäische Union wird derzeit von rechts bekämpft und von links verunglimpft. Deshalb ist es richtig und wichtig, wie im Antrag der Fraktion der Grünen angesprochen, europäische Bildungsarbeit zu stärken. Mindestens genauso wichtig, wenn nicht sogar noch wichtiger ist es aber, ein Zusammenstehen aller demokratischen Kräfte zu erzielen, um auf
die Mehrheit unserer Gesellschaft positiv einzuwirken.
Die Zukunft der europäischen Gesellschaft kann nicht im Isolationismus, Nationalismus oder im hemmungslosen Schuldenmachen liegen; die Argumentation für eine erfolgreiche Europäische Union muss mehr denn je unser aller Ziel sein. In diesem Sinne freue ich mich auf eine weitere Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank.
Meine Redezeit ist beendet. Wir haben ja im Ausschuss alle Zeit, über diesen Antrag zu reden. Ich denke, das ist okay. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über das selbstbestimmte Studium in Nordrhein-Westfalen. Vorweg möchte ich mich ganz grundsätzlich bei der Fraktion der Grünen für diese Anfrage bedanken. Eine Große Anfrage erfordert viel Zeit und Herzblut, und die Beantwortung dieser Anfrage bereichert uns Fachpolitiker mit Wissen. Herzlichen Dank, Herr Bolte-Richter, dass Sie der Landesregierung die Gelegenheit gegeben haben, unser aller Wissensbasis zu verbreitern.
Das politische Ziel Ihrer Anfrage – Sie haben es selbst noch einmal formuliert – ist, den Nachweis zu führen, dass das bestehende rot-grüne Hochschulzukunftsgesetz eine stärkere Demokratisierung der Hochschulen ermöglicht, und darüber hinaus die geplante Novellierung durch Schwarz-Gelb zu diskreditieren. Eine genauere Analyse der Antworten zeigt jedoch – auch das sei schon mal vorweg gesagt –,
dass Sie Ihr geplantes politisches Ziel mit dieser Großen Anfrage nicht erreicht haben. Im Folgenden werden wir darüber diskutieren, warum das der Fall ist.
Beginnen wir mit der Frage der Mitbestimmung in Senaten und Fachbereichen. Die Grünen behaupten in der Anfrage, das Hochschulzukunftsgesetz stärke die Demokratie, vor allem durch die Einführung der Gruppenparität in Senaten. Die Gruppenparität in der reinsten Form ist lediglich in drei Universitäten und fünf Fachhochschulen umgesetzt worden. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir 30 Hochschulen plus sieben Kunst- und Musikhochschulen haben. Hier kann man schon den Eindruck gewinnen, dass die beabsichtigten Ziele des Hochschulzukunftsgesetzes von der Mehrheit der Hochschulen abgelehnt werden und auch von den Studierenden an dieser Stelle nicht eingefordert wurden.
Alle anderen Hochschulen haben ein alternatives Mitbestimmungsmodell nach § 11 Abs. 2 Hochschulzukunftsgesetz gewählt. Viele Lösungen sind als gruppenparitätsäquivalente Lösungen zu erachten und ein gleichwertiger Ansatz im Modell der partizipativen Hochschule. Deswegen sehen wir uns auch bei der Novellierung des Hochschulzukunftsgesetzes klar bestätigt, indem wir sagen, dass beim Senat Gruppenparität nicht mehr das gesetzliche Regelmodell sein soll, sondern eine von mehreren Optionen.
Sie sehen also schon zu Beginn der Analyse, dass Ihr Beharren auf einer veralteten ideologischen Praxis, im Grunde aus den 70er-Jahren, nicht zukunftsgerichtet ist und dass wir, Schwarz-Gelb, mit einer geplanten Flexibilisierung jetzt schon nachweisbar auf die Zustimmung der Hochschulen treffen.
Ähnlich sieht es beim Thema „Anwesenheitspflichten“ aus. Die Grünen behaupten, das Hochschulzukunftsgesetz verbessere die Studienbedingungen und stärke das selbstbestimmte Studium, und dann ziehen Sie als Hauptgrund die Abschaffung der Anwesenheitspflicht heran.
Wir sehen dieses Thema grundsätzlich anders. Wir werden das derzeitige Verbot von Anwesenheitspflichten wieder abschaffen. Zukünftig soll die Gemeinschaft von Lernenden und Lehrenden an jeder Hochschule selbst entscheiden, wo Anwesenheitspflichten mit Blick auf den Lernerfolg erforderlich sind oder nicht. Im bisherigen Status sind – unter Ausnahmen – auch Anwesenheitspflichten jetzt schon zulässig. Wenn man die Anfrage auswertet – Sie haben es selbst genannt –, ergibt sich je nach Fachbereich ein Bild zwischen 0 % und 50 %.
Wir halten also fest:
Erstens. Anwesenheitspflichten können jetzt schon ausgesprochen werden.
Zweitens. Wir werden diesen Weg weiter gehen.
Gerade für Seminare – das möchte ich noch einmal ganz klar sagen – können die Anwesenheit und die aktive Teilnahme aller Studierenden elementar für den Studienerfolg sein. Der Diskurs, also der wissenschaftliche Streit in der persönlichen Begegnung in einem Seminar, ist die zentrale Größe eines jeden Studiums. Ein Diskurs benötigt Anwesenheit, ansonsten könnten wir auch flächendeckend Fernuniversitäten einführen.
Ihre Behauptung, dass Anwesenheitspflichten bisher verboten seien, ist also genauso falsch wie Ihre Suggestion, dass mit der kommenden Novelle Anwesenheitspflichten verpflichtend sein werden. Die Antwort auf Ihre Anfrage zeigt klar: Ein Blick ins Gesetz führt zu Klärung, Erleuchtung und Entemotionalisierung.
Jetzt kommen wir zum Thema „Landeshochschulentwicklungsplan“. Die Fragen dazu wurden auf über 100 Seiten beantwortet. Ich sage Ihnen grundsätzlich: Der Unterschied zwischen Ihrer Philosophie und der unsrigen lässt sich am besten am Landeshochschulentwicklungsplan erkennen.
Für mich gilt ganz allgemein: Die Worte „Plan“ und „Wissenschaft“ passen nicht zusammen.
Sie sind kein Geschwisterpaar, sie ergänzen sich nicht. Im Gegenteil: Sie torpedieren sich. Ihnen und insbesondere Frau Schulze ging es um Lenkung von Wissenschaft durch strenge Vorgaben. Dieses Verständnis von Wissenschaft lehne ich ab, lehnen wir ab, und auch die gesamte NRW-Koalition sowie die Landesregierung lehnen es ab.
Die Antwort zeigt darüber hinaus: Rot-Grün hat den Hochschulen Misstrauen entgegengebracht. Es flossen erhebliche Ressourcen in die mit diesen ganzen Aufstellungsverfahren verbundenen Abstimmungsprozesse. Wir werden durch Zielvereinbarungen mit den Hochschulen die eigenverantwortliche Gestaltungskraft von Hochschulen begünstigen und die Hochschulen von zentraler Steuerung durch das Land befreien.
Wie ich zu Beginn ausführte, sind wir Ihnen wirklich zutiefst zu Dank verpflichtet. Der tiefe Erkenntniskern der Beantwortung Ihrer Anfrage, meine Damen und Herren von den Grünen, liegt in der Tatsache, dass unsere Hochschulen dringend einer Abkehr vom Zwang bedürfen. Es bedarf einer Korrektur der damaligen Regierungsphilosophie.
Alle von Ihnen angesprochenen Themen belegen klar, dass der Versuch, ein so großes System, wie
wir es in Nordrhein-Westfalen nun einmal haben, von oben steuern zu wollen, scheitern muss.
Das wird darüber hinaus – das haben Sie ebenfalls angesprochen – auch an der Frage der Zivilklausel deutlich. Sie haben alle Hochschulen genötigt, sich mit Zivilklauseln zu befassen. Vielleicht haben Sie gehofft, damit mit Zwang von oben das Thema „Frieden an den Hochschulen“ erzeugen zu können.
Ich sage Ihnen: Sie haben diese Klauseln – das ist, Herr Bolte, auch in Ihrer Rede eben wieder deutlich geworden – eingeführt, um Forschungsvorhaben, die Ihnen nicht genehm waren, politisch diskreditieren zu können.
Sie wollen das entscheiden. Aus Ihrem Zwischenruf wird ganz deutlich, dass Sie in der Position sein wollen, zu entscheiden, was und worüber geforscht werden soll.
Es ist nicht Ihre Aufgabe, Wissenschaftsfreiheit zu planen, auch wenn Sie diese Landschaft gerne zwingen möchten.
Jetzt sage ich Ihnen, wozu das führt. Die Antwort auf Frage 9 belegt klar: In Aachen, Bielefeld, Dortmund und Bochum gab es Forschungsvorhaben, die aufgrund von Zivilklauseln verhindert wurden. Es zeigt sich hier also exemplarisch: Steuerung von oben, grünes Wunschdenken und ein sozialdemokratischer Etatismus erzeugen Stillstand.
Deshalb werden wir die Ergebnisse dieser Anfrage in die Diskussion um die Novellierung des Hochschulzukunftsgesetzes einfließen lassen. Wir werden mehr Freiheit für unsere nordrhein-westfälische Wissenschaftslandschaft erzeugen.
Deswegen bedanke ich mich abschließend noch einmal für die Gelegenheit zur Debatte. Mir hat die Auswertung dieser Anfrage in vielen Dingen noch einmal bestätigt, dass der Weg, den wir hier gehen, der richtige ist. – In diesem Sinne vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die digitalen Anwendungen prägen immer stärker die Entwicklung der landwirtschaftlichen Technik. Das sogenannte „Precision Farming“ eröffnet größere Möglichkeiten, Wertschöpfungsketten zu optimieren, Erträge zu steigern, Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schonen. Experten sprechen in diesem Zusammenhang auch von Computer-Aided Farming.
Wir erleben hier eine typische Entwicklung der Industrie 4.0. Datenintegration und Automatisierung folgt eine höhere Ressourceneffizienz. Ähnliche Entwicklungen existieren auch in der Landschaftspflege, weshalb sich neben Precision Farming auch im Freiraummanagement zunehmend digitale Lösungen etablieren.
Bedauerlicherweise ist festzuhalten, dass die rotgrüne Vorgängerregierung in keinem anderen Feld
so eklatant versagt hat wie im Bereich der Digitalisierung.
Anstatt Industrie und Verwaltungen für die neuen Prozesse auszurüsten, anstatt mobile Endgeräte, die praktikabel sind, für die neuen Prozesse fit zu machen, hat die Regierung Kraft eine Gesellschaft des Notizblocks hinterlassen.
Nordrhein-Westfalen darf jedoch auch in diesen Entwicklungen den Anschluss nicht verpassen.
Aus diesem Grund haben die Fraktionen von CDU und FDP bereits mit dem Haushaltsgesetz 2018 3 Millionen € für Precision Farming eingestellt.
Für 2019 ist eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Million € vorgesehen. Das eröffnet uns die Möglichkeit, diese beiden Studiengänge Schritt für Schritt aufzubauen und sie uns anzusehen. Beide Studiengänge werden derzeit akkreditiert.
Nach den neuesten Anmeldezahlen liegen für den Studiengang Precision Farming 29 Bewerbungen und für den Studiengang Freiraummanagement 21 Bewerbungen vor. Das hören wir aus der Region.
Die Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe zählt zu den innovativsten und forschungsstärksten Fachhochschulen in Deutschland.
Deshalb sind diese beiden Studiengänge – da gebe ich Ihnen ja recht – in dieser ländlich geprägten forschungsstarken Region sinnvoll verortet.
Das Wissenschaftsministerium befindet sich nun mit der Hochschule OWL in konstruktiven Gesprächen. Jürgen Krahl, der Präsident der Hochschule, hat dies auch jüngst in der „Neuen Westfälischen“ bestätigt.
Die Fraktionen von CDU und FDP bekräftigen mit dem vorliegenden Entschließungsantrag den klaren politischen Willen der Landesregierung, die Finanzierung der beiden neuen Studienangebote fortzusetzen und dies auch erfolgreich abzuschließen.
Um auch das noch einmal ganz klar zu sagen: Dieses Thema hat Schwarz-Gelb angepackt und auf den Weg gebracht. Dazu brauchen wir keine Aufforderung von der Opposition, von den Grünen.
Sie haben sich für dieses Thema in der Vergangenheit nie interessiert.
Die Nordrhein-Westfalen-Koalition – Schwarz-Gelb – sorgt gemeinsam mit unseren Hochschulen für einen digitalen Aufbruch in die Zukunft. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt Anträge, die stellt man nicht nur um des Antrags willen, sondern um ein politisches Ziel klarzumachen. Natürlich ist mir klar, dass Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, unseren Antrag gleich diskutieren wollen. Sie werden
versuchen, ein Haar in der Suppe zu finden und Argumente bringen, warum Sie ihn ablehnen.
Die Situation ist jetzt so, dass wir am Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens stehen – eines Gesetzgebungsverfahrens, mit dem wir das klare Ziel verbinden, wieder mehr Hochschulfreiheit in NordrheinWestfalen einzuführen und die Hochschulfreiheit für alle Hochschulen insgesamt wiederherzustellen.
Wir wollen mit diesem Antrag im Parlament klarmachen, dass wir nicht nur bei der letzten Landtagswahl eine gesellschaftliche Mehrheit errungen haben, sondern wir wollen zugleich klarmachen, dass eine gesellschaftliche Mehrheit in diesem Bundesland unser Anliegen teilt, wieder mehr Hochschulfreiheit herzustellen.
Das Hochschulzukunftsgesetz, das in NordrheinWestfalen derzeit noch Gültigkeit hat und das, nebenbei bemerkt, den Namen „Hochschulzukunftsgesetz“ völlig zu Unrecht trägt, hat Nordrhein-Westfalen nicht verbessert – im Gegenteil. Die organisatorischen Voraussetzungen, die im Hochschulzukunftsgesetz angelegt sind, sind geeignet, dieses Bundesland zu degenerieren. Es hieß nicht zu Unrecht an vielen Stellen „Hochschulentmündigungsgesetz“.
Die damalige Ministerin Schulze, der wir jetzt ein glückliches Händchen zum Segen der Bundesrepublik auch von hier aus wünschen, hat neben der Atomkugel-Affäre auch noch eine Affäre um die Veröffentlichung von Rektorengehältern auf der Homepage eines früheren SPD-Staatssekretärs benötigt, um dieses Hochschulzukunftsgesetz gegen den Widerstand aller Beteiligten im Parlament durchsetzen zu können.
Weil wir mit den Vorgängen um die Einführung des Hochschulzukunftsgesetzes schon nicht einverstanden waren, ebenso wenig mit der organisatorischen Ausgestaltung dieses Gesetzes, wollen wir mit diesem Antrag klar machen: Wir sind willens, ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen, um wieder mehr Hochschulfreiheit einzuführen. Wir sind auch willens, das Ganze zu Ende zu bringen.
Beispielhaft haben wir in dem Antrag nur einige Punkte aufgeführt; unter anderem Rahmenvorgaben, die Zwangsmittel für die Hochschulen sind, um Verhalten zu erzwingen, sowie verbindliche Landeshochschulentwicklungspläne. Allein schon das Wort „Landeshochschulentwicklungsplan“ verträgt sich nicht mit dem Forschen und dem Streben von Tausenden von Professoren.
Wir wollen Zivilklauseln zurücknehmen, die die Forschungsvorhaben politisch diskreditieren sollen. Wir wollen im Gegensatz dazu die kreative Kraft unserer Hochschulen von unten ertüchtigen und fördern, um mit mehr Geld einen Ausgleich zu den anderen Bundesländern schaffen zu können.
In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag, der der Auftakt für unser Gesetzgebungsverfahren ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es hat im vergangenen Jahr nur wenige Wochen gedauert, bis die SPD-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf hier im Landtag aufgeschlagen ist. Sie sagen jetzt, dass Sie vorsorglich einen Gesetzentwurf einbringen und dass alle möglichen Gruppen aus der Wissenschaftscommunity gegen diese Initiative wären.
Wir haben zwei Anhörungen abgehalten und daraus durchaus unterschiedliche Bilder mitgenommen.
Ich möchte Ihnen die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mitgeben. Dort gibt es Hochschulrektoren, die sich mit der Umsetzung dieses Themas befasst haben. Der Rektor einer großen Hochschule hat gesagt: Das ist für uns praktikabel umzusetzen, wir
kommen damit klar. Der Rektor einer kleineren Fachhochschule mit nur wenigen Nicht-EU-Studierenden hat erklärt: Es ist für uns verwaltungstechnisch schwierig.
Deswegen ist grundsätzlich richtig, was die Ministerin ausgeführt hat, nämlich zunächst einmal allgemeine Studiengebühren abzulehnen. Darüber hinaus wollen wir aber die Erfahrungen aus BadenWürttemberg abwarten und evaluieren, um zu sehen, ob ein Schuh draus werden kann.
In einer zweiten Anhörung ist klar geworden, dass die meisten Sachverständigen der Wissenschaftscommunity Beiträge in Nordrhein-Westfalen nicht grundsätzlich ausschließen. An anderer Stelle im Bildungssystem – Herr Körner hat darauf hingewiesen – erheben wir ja auch Beiträge, nämlich bei den Kindergärten.
Deswegen sollten wir jetzt in eine ehrliche Debatte über die Finanzsituation der Hochschulen eintreten. Sie haben uns den letzten Platz bei der Ausstattung pro Studierenden und den letzten Platz bei der Relation zwischen Professoren und Studierenden hinterlassen. Bei all diesen Punkten fängt die neue Landesregierung unten an, und wir müssen uns jetzt Schritt für Schritt nach oben entwickeln. Das geht nur mit einer ehrlichen Debatte. Zur Ehrlichkeit gehört auch dazu, dass wir dieses Mittel für uns zunächst einmal intellektuell nicht ausschließen.
Es gehört auch dazu, dass man den Beteiligten vor Ort zuhört und sie nicht einfach, wie es die frühere Ministerin Frau Schulze gemacht hat, mit einem Gesetz beglückt, das in der Community niemand haben will, um das keine Gruppe gebeten hat. Sie hat also ein Gesetz gegen den Widerstand der Beteiligten eingebracht.
Wir pflegen einen neuen Stil. Ministerin PfeifferPoensgen fährt von Hochschule zu Hochschule, spricht mit den Beteiligten, und das Ergebnis ist jetzt eine Umfrage des Deutschen Hochschulverbands, in der Ministerin Pfeiffer-Poensgen zum ersten Mal seit Langem für Nordrhein-Westfalen den ersten Platz belegt hat. Herzlichen Glückwunsch dazu!
Den zweiten Platz belegt übrigens Frau Bauer von Bündnis 90/Die Grünen, die die Wissenschaftspolitik vertritt, Studienbeiträge für Nicht-EU-Ausländer zu erheben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gesamtausgaben des Einzelplans 06 können sich auch im Jahr 2018 wieder sehen lassen.
Das Volumen beträgt insgesamt rund 8,6 Milliarden €.
Ich komme gleich dazu. – Der Haushalt ist damit der zweitgrößte Einzelplan aller Ressorts der Landespolitik. Er ist – und das schmerzt mich in der Tat persönlich – nicht der historisch höchste; darauf haben Sie hingewiesen. Allerdings beruht das im Wesentlichen auf dem planmäßigen Rückgang der Mittel für den Hochschulpakt in Höhe von ca. 200 Millionen €. Bereinigt um diesen Effekt des Hochschulpakts, steigen jedoch die Ausgaben im Einzelplan 06 um 297 Millionen € gegenüber dem Vorjahr. Das entspricht einer Steigerung von 3,6 %. Das ist schon eine gewaltige Kraftanstrengung, um Wissenschaft und Forschung in Nordrhein-Westfalen nach vorne zu bringen.
Für Wissenschaft und Forschung kann man grundsätzlich nie genug ausgeben. Leider haben wir nach der Regierungsübernahme feststellen müssen, dass auch die Kassen im Wissenschaftsministerium leider nicht so gefüllt waren, wie wir uns das gewünscht hätten. Deshalb müssen wir uns in den nächsten Jahren Schritt für Schritt wieder finanzpolitische Spielräume zurückerkämpfen, und die schwarze Null in diesem Haushalt ist ein erster Schritt, um zukünftig weniger in die Verschuldung und mehr in die Wissenschaft zu investieren.
Betrachtet man den Gesamtetat für die Hochschulen, so veranschlagen wir dort 5,12 Millionen € für Wissenschaft, 667 Millionen € für Forschung und 645 Millionen € für die Förderung von Studierenden.
Wir berücksichtigen die Preissteigerungen in den wesentlichen Bereichen und geben dafür 20 Millionen € zusätzlich. Wir berücksichtigen im Gegensatz zu Ihnen auch Tarifsteigerungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Dafür wenden wir in diesem Haushalt endlich die nötigen 22 Millionen € mehr auf.
Wir erweitern die Ausgaben für Kunst- und Musikhochschulen, die bisher nicht über die Grundfinanzierung der Hochschulen finanziert worden sind, und wir fördern wissenschaftliche Serviceeinrichtungen mit 80 Millionen €.
Wir setzen einen Schwerpunkt in der außeruniversitären Forschungsförderung mit 370 Millionen €, und wir fördern die Forschung an den Hochschulen mit 270 Millionen €.
Zudem unterstützen wir die Hochschulen beim Stemmen der Lasten für die Bewirtschaftungskosten – ein Thema, dem Sie sich in den letzten sieben Jahren in keiner Weise verantwortungsvoll gestellt haben.
Dieses Thema haben Sie jahrelang ignoriert, und deshalb heben wir jetzt die Globalhaushalte der Hochschulen im Vergleich zum Vorjahr um 180 Millionen € auf 3,8 Milliarden € an.
Wir alle wissen, dass in den nächsten Jahren die Studienanfängerzahlen hoch bleiben werden und für die Steigerung der Studienplätze die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden müssen. Um diesem Trend modern begegnen zu können, braucht unsere Hochschul- und Forschungslandschaft eine deutliche Weiterentwicklung der Infrastruktur der Lehre und der Forschung. Deshalb setzen wir einen Forschungsschwerpunkt im Bereich Digitalisierung und lebenslanges Lernen an der Fernuni Hagen.
Auch das Thema „Medizin, Ärztemangel und Gesundheitsversorgung“ vor allen Dingen in den ländlichen Gebieten ist uns ein Anliegen. Nicht erst seit der
gestrigen Entscheidung über den Numerus Clausus für Medizin wissen wir alle, dass wir mehr Ärzte und mehr Allgemeinmediziner benötigen. Im Bereich der Hochschulmedizin wenden wir 1,2 Milliarden € auf. Unser klares Ziel ist die Steigerung der Medizinerabsolventenzahl.
Deswegen verfolgen wir – übrigens im Gegensatz zu Ihnen – nachdrücklich den Aufbau einer Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe. Dafür setzen wir zunächst 4,5 Millionen € ein. Zudem ermöglichen wir den Modellversuch „Medizin neu denken“ in Siegen und Bonn und schaffen zusätzliche Studienplätze in Witten/Herdecke.
In der Wissenschaft ist Geld viel, aber nicht alles. Hinzu kommen noch das Umfeld, in dem sich Wissenschaftler bewegen, in dem sie forschen, und die Anforderungen, denen sie sich in diesem Umfeld stellen müssen.
Für die CDU in Nordrhein-Westfalen ist klar: Wir wollen keine politisch motivierte Forschung. Wir entpolitisieren die Forschung, und deshalb beenden wir die sogenannte Forschungsstrategie Fortschritt NRW, die ein politisches Raster über die Forschung in Nordrhein-Westfalen werfen sollte.
Das Hochschulzukunftsgesetz Nordrhein-Westfalen atmet den Geist von politischem Zwang und Bevormundung. Die Debatten und die Vorgänge zu diesem skandalösen Hochschulgesetz haben NordrheinWestfalen bundesweit in ein schlechtes Licht gerückt.
Deshalb werden wir im nächsten Jahr mit einer Debatte über mehr Freiheit und Autonomie an den nordrheinwestfälischen Hochschulen beginnen. Unsere Hochschulen haben es verdient, dass man ihnen vertraut. Die NRW-Koalition wird den Hochschulen die Freiheit zurückgeben. Zusammen mit dem Mittelaufwuchs werden mehr Freiheit und mehr Geld noch viel mehr Dynamik erzeugen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie nicht anders zu erwarten und bereits im Wissenschaftsausschuss angekündigt, greift die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dem vorliegenden Antrag das Thema „Zivilklausel“ auf. Im Hochschulzukunftsgesetz wurde mit § 3 Absatz 6 eine Formulierung gefunden, die den Universitäten nahelegt, ihre Grundordnungen hinsichtlich einer Zivilklausel zu verändern.
Das haben wir schon damals kritisch gesehen, da den Hochschulen durch dieses Gesetz ein impliziter Zwang auferlegt wurde, Zivilklauseln einzuführen; denn ansonsten drohten Rahmenvorgaben oder die Möglichkeit, jeder Hochschule individuell einen eigenen Hochschulentwicklungsplan vorzuschreiben. Dieses Vorgehen an sich konnte und kann man nur als Hochschulbevormundung bezeichnen.
Die Zivilklausel an sich ist ein hochproblematischer Vorgang. Zunächst soll der Eindruck erweckt werden, dass man ein vermeintlich positives Ziel, nämlich den Frieden, fördern will. Das Implementieren einer Zivilklausel verändert aber den Ablauf einer Hochschule komplett: Eine Hochschule muss sich bei der Finanzmittelverteilung, der Ressourcensetzung, den Berufungen, den Drittmitteln oder bei strategischen Forschungsallianzen immer wieder an einer Zivilklausel orientieren.
Grundsätzlich gilt: Friedlichkeit und Frieden sind ein hochrangiges verfassungsrechtliches Element. Unser Grundgesetz erlaubt aber auch ausdrücklich den Einsatz militärischer Mittel zur Landesverteidigung. Von daher ist die bisherige Regelung im Hochschulzukunftsgesetz nicht nur unklar, sie ist verwirrend und überflüssig.
Darüber hinaus wirkt eine Zivilklausel auch degenerierend. Sie verhindert Innovation, sie erschwert Auftragsforschung – auch für die Bundeswehr –, sie begrenzt Fachdisziplinen mit potenziellen militärischen Anwendungen wie Laserforschung, IuK-Technik und Nanotechnologie. Erfindungen wie das Internet, das aus dem Arpanet des US-Verteidigungsministeriums entstanden ist, wären damit ausgeschlossen oder würden zumindest behindert.
Nur durch eine unabhängige Forschung und Wissenschaft ist es möglich, eine wahrheitsgeleitete Wissenschaft zu betreiben.
Die Zivilklausel stellt einen schweren Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit dar. Es besteht die Gefahr, dass insbesondere von politischen Gruppierungen der Friedensbegriff benutzt wird, um den Betrieb an den Hochschulen für eigene Zwecke zu instrumentalisieren oder zu steuern. Zivilklauseln können herangezogen werden, um Forschungsvorhaben politisch zu diskreditieren.
Zusammenfassend gilt also: Die Zivilklausel in Nordrhein-Westfalen ist schon mit Zwang eingeführt worden.
Sie ist unklar, sie ist überflüssig, sie lähmt und hemmt die Forschung und sie kann politisch instrumentalisiert werden.
Im Sinne der Freiheit werden wir es den Hochschulen freistellen, selbstständig zu entscheiden, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Wir beenden die politische Bevormundung der Hochschulen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erneut bringen die Grünen einen Antrag ein, mit dem einerseits versucht wird, die vergangenen rot-grünen sieben Jahre positiv zu verklären,
und andererseits wird mit Forderungen aufgewartet, die in den letzten Jahren von Rot-Grün selbst hätten umgesetzt werden können.
Im Einzelnen: Zunächst begrüßen Sie in Ihrem Antrag die hohe Zahl von Studierenden. In der Tat, wir verzeichnen mit weit über 700.000 Studierenden Semester für Semester eine Zunahme der Studienanfängerzahlen. Für jeden hier ist es selbstverständlich, dass diese hohe Zahl an Studierenden auch angemessene Rahmenbedingungen verdient.
Das war in den letzten Jahren nicht immer der Fall. Schon der Titel Ihres Antrages „Soziale Situation der Studierenden verbessern“ impliziert, dass die Situation nicht optimal ist.
Darüber hinaus haben Sie den Universitäten Jahr für Jahr viel zu wenig Geld an die Hand gegeben.
Jetzt fordern Sie in Ihrem Antrag ein Aktionsbündnis „Studentisches Wohnen“. Unbestritten ist, dass in großstädtischen Ballungszentren eine Wohnungsnot herrscht, ein Mangel an Wohnheimplätzen besteht. Andererseits gibt es Regionen wie zum Beispiel den Niederrhein mit zwei Hochschulen, wo sich eine andere Wohnungssituation abzeichnet.
Sie haben über Jahre versäumt, dieses Thema wirksam anzugehen. Wir haben in den Tagesordnungspunkten davor ausführlich über die Situation des Bauens diskutiert. Und wir wollen die nächsten Jahre nutzen, Schritt für Schritt die Situation der Studierenden zu verbessern.
Im nächsten Absatz fordern Sie, die Studierendenwerke besser auszustatten. Sie verschweigen allerdings mehrere Sachverhalte.
Erstens. Das hätten Sie selbst tun können.
Zweitens. Sie haben in Ihrem Genderwahn die damaligen Studentenwerke gezwungen, sich selbst in sogenannte Studierendenwerke umzubenennen. Interessanterweise werden Studierendenwerke in der Öffentlichkeit immer noch Studentenwerke genannt. Diese Umbenennung hat also relativ wenig Nutzen erzielt, und sie hat nach Schätzung der Werke selbst bis zu 1,2 Millionen € gekostet. Zumindest dieses Geld hätten die Studentenwerke jetzt mehr.
Drittens haben Sie die Verwaltungsräte der Studentenwerke mit Quotierungen überzogen, sodass die Handlungsfähigkeit dieser Gremien oftmals nicht gegeben war.
Hätten Sie diese ideologiegesteuerte Politik nicht betrieben, dann wären die Studentenwerke freier, könnten ihre Entscheidungen selbst treffen, flexibler handeln und hätten auch noch mehr Geld.
Außerdem sprechen Sie das BAföG an. Das BAföG ist in der Hauptsache nicht mehr Gegenstand der Landespolitik. Sie sollten diese in Ihrem Antrag erhobene Forderung also auch mal Ihren Parteifreunden in Berlin mitteilen. Nebenbei bemerkt – auch das ist
leider ein Fakt – haben Sie die Ersparnis mehrerer Hundert Millionen Euro im Landeshaushalt, die die Übernahme des BAföGs durch den Bund ja erbracht hat, nicht vollständig dem Wissenschaftsbereich zur Verfügung gestellt, sondern teilweise auch dem Kinder-, Jugend- und Familiensektor.
Am Ende bleibt, dass wir Ihren Antrag ablehnen. Viele dieser Forderungen hätten Sie in Ihrer Regierungszeit selbst angehen müssen.
Dann wären die von Ihnen beschriebenen Probleme in dieser Form und Dimension gar nicht erst entstanden.
Wir wollen mit mehr Freiheit Schritt für Schritt eine bessere Wissenslandschaft installieren.
Herr Bolte, weil Sie es zum Schluss angesprochen haben: Eine Universität lebt auch vom Diskurs. Sie brauchen auch Menschen, die real in Fleisch und Blut an einer Universität anwesend sind, um in einem Seminar einen Diskurs durchzuführen und ihn zu trainieren. Dafür benötigen Sie Anwesenheit. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bolte, nur in aller Kürze zu Ihrem Antrag, den ich mit Interesse gelesen habe.