Für ihre Mitglieder ist unser Baukammerngesetz also ein ganz wichtiges Regelwerk. Es regelt die beruflichen Rahmenbedingungen, unter denen unsere Architekten, Stadtplaner und beratenden Ingenieure tätig sind. Es ist daher legitim – ich sage: wünschenswert –, wenn diese Berufsgruppen und ihre Kammern einbezogen, gehört und um Mitwirkung gebeten werden, wenn es darum geht, ein neues Baukammerngesetz für uns in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.
Dieser Dialog war ein fruchtbarer, wie man sieht. Ich bedanke mich für das gute Ergebnis bei unserer Bauministerin Ina Scharrenbach und bei dem von ihr geführten Haus.
Nun erfordern der europäische Binnenmarkt und die EU-Richtlinie zur europaweiten Anerkennung von beruflichen Qualifikationen also eine Reaktion von uns, vom Landesgesetzgeber. Architekten aus Spanien, Stadtplaner aus Italien oder Ingenieure aus Ungarn dürfen hier jetzt auch ihre Dienste anbieten. Wir Freien Demokraten meinen: Es muss aber auch ein fairer Wettbewerb für unsere einheimischen Berufsträger bleiben.
Jetzt regeln wir es so, dass unsere heimischen Kammern gewissermaßen den Daumen darauf haben, auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns im Land. So prüft die Architektenkammer nach dem Gesetzentwurf, ob der spanische Architekt tatsächlich einen vergleichbaren Abschluss hat. Auch muss er über mindestens ein Jahr Berufserfahrung verfügen. Dafür braucht sich dieser spanische Architekt dann aber nicht in Deutschland extra niederzulassen oder Mitgliedsbeiträge an die Kammer abzuführen.
Ansonsten – Ina Scharrenbach ist bei der Einbringung darauf eingegangen – modernisieren wir das Berufsrecht behutsam weiter. Im Katalog der Berufsaufgaben wird die Baukunst erwähnt – das ist ein ganz wichtiges baukulturelles Anliegen –, und es wird das barrierefreie Bauen ergänzt. Wir tragen damit einer gesellschaftlichen Entwicklung und einem schon absehbaren Bedarf voll Rechnung.
Absolventen der Universitäten können künftig die Berufsbezeichnung Junior-Architekt oder Junior-Stadtplaner führen. Die Absolventen werden damit schon früh an unsere Architektenkammer gebunden, bis sie sich nach ausreichender Berufserfahrung dann selber in die Listen eintragen lassen können. Die jungen Leute haben mit diesem Junior-Titel eine große Chance. Sie können mit diesem Junior-Titel schon früh öffentlich und in Fachkreisen auf sich aufmerksam machen.
Wir stärken auch die Selbstverwaltung in den Kammern. Vorstandsmitglieder der Baukammern können sich von ihrem normalen Beruf freistellen lassen. Das stärkt die Selbstverwaltung in den Kammern und weitet das Feld möglicher Kandidaten aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Baukammerngesetz ist ein wichtiger Baustein in unserer bau- und wohnungspolitischen Strategie der NRW-Koalition von FDP und CDU. In ihm kommt auch unsere Wertschätzung für die Freien Berufe zu einem starken Ausdruck.
Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sein. Wir bedanken uns für den richtig gut gelungenen Gesetzentwurf und freuen uns auf die weiteren parlamentarischen Beratungen.
Vielen Dank, Herr Kollege Paul. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Klocke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind ein bisschen hinter der Zeit. Deswegen werde ich es kurz oder zumindest kürzer machen. Die Ministerin hat im Rahmen der Einbringung ja das Wesentliche vorgetragen – darauf haben auch die Vorredner verwiesen –: dass aufgrund europarechtlicher Änderungen das bestehende Gesetz an die europäischen Richtlinien angepasst werden muss und auch die notwendige praxisorientierte Weiterentwicklung des Kammerrechts für die Architektenkammer und für die Ingenieurkammer-Bau in Nordrhein-Westfalen erreicht werden soll.
Mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen haben wir Rücksprache gehalten. Sie ist mit diesem Entwurf zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Das zu hören, ist natürlich gut. Wir sind ja mit der Architektenkammer in regelmäßigem Austausch, auch wenn wir auf die persönlichen Kontakte in den letzten Monaten verzichten mussten. Sonst sind wir gerne in der Geschäftsstelle im MedienHafen und konnten uns auch beim bekannten und berühmten Sommerfest der Architektenkammer mit den vielen anwesenden Architektinnen und Architekten inhaltlich austauschen.
Für uns ist klar: Architekten und Bauingenieure sind wichtige Akteure für den Wohnungs- und Städtebau in Nordrhein-Westfalen. Sie sind auch wichtige Akteure für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich und auf dem Bau.
Wir begrüßen es grundsätzlich und finden es auch positiv, dass Bereiche wie Baukunst und barrierefreies Bauen – das hat der Kollege Paul ja auch erwähnt – in den Aufgabenkatalog für die Architektenkammer aufgenommen werden sollen.
Wie schon gesagt, wird der Gesetzentwurf jetzt in die Fachausschüsse gehen. Wir werden dann eine Anhörung haben und werden darin auch von den Fachverbänden erfahren, ob bei den einzelnen Punkten noch Änderungen vorgenommen werden sollten. Wir Grüne stehen jedenfalls dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf grundsätzlich positiv gegenüber und stimmen auch der Überweisung zu. Hätten wir heute darüber abgestimmt, hätten wir Grüne auch zugestimmt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN – Ina Scharren- bach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Können wir morgen machen!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem jetzt alle Redner auf die eher beschreibenden Einbringungsausführungen der Ministerin verwiesen haben, tue ich das, ehrlich gesagt, genauso; denn viel mehr gibt es derzeit auch nicht, und wirkliche Erkenntnisse werden wir wahrscheinlich erst in der Anhörung erhalten. Dann warten wir doch ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Beckamp. – Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, war der letzte Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich schaue vorsichtshalber in die Runde. – Es bleibt auch dabei.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/13799 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen in der Federführung. Die Mitberatungen gehen an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides war nicht der Fall. Dann haben wir Gesetzentwurf Drucksache 17/13799 so überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Bialas das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rassismus, Sexismus und Diskriminierung haben in unserer Gesellschaft nichts, aber auch rein gar nichts verloren. Wer ein gleichberechtigtes, auf Teilhabe ausgerichtetes Miteinander in wertschätzendem Umgang aller Mitglieder, wie unterschiedlich sie auch sein mögen,
Wer für Vielfalt und Facettenreichtum steht, muss darauf achten, dass dies nicht konterkariert wird, schon gar nicht in öffentlich geförderten Einrichtungen, auch nicht in solchen der Kultur.
Die Werte, die vor und auf der Bühne gelebt werden, müssen auch hinter der Bühne gelten. Geforderte Werte sind nicht abstrakt; sie müssen konkret die Menschen erreichen. Wir alle wollen ja nicht nur stets fordern; wir möchten deren Verwirklichung.
Mit der Ausformung unserer Werte, also der konkreten Umsetzung ins Reale, muss man gut leben können, muss man sich wohlfühlen können, muss man gesichert und im besten Falle geborgen sein. Werte sind nicht nur Worte. Sie schaffen Lebensbedingungen.
Aber wer sagt uns, was diskriminierend ist? Wer bestimmt, was erlaubt, genehm, gemäß ist und was nicht? Wo fließen hier die Grenzen zwischen Recht, Moral, meinetwegen auch Rahmenbedingungen und Freiheiten einer künstlerischen Produktion, aber auch dem Leiden der Betroffenen?
Häufig sehen wir nach Vorfällen und einer Form des öffentlichen Drucks, dass sich von rassistischen, sexistischen, diskriminierenden Vorfällen distanziert wird, man natürlich alles aufklärt und die Haltung an sich eindeutig und klar ist. Und natürlich wird sehr viel unternommen, damit sich derartige Vorfälle nicht wiederholen; übrigens hat man auch schon viel unternommen.
Betroffene erreicht das oftmals nicht. Unsicherheiten sind so nicht ausgeräumt, Ängste nicht beseitigt. Gerade die Betroffenen schildern, dass sie nicht den Eindruck hätten, dass sich viel gekümmert worden sei. Meist müssen die Opfer hier mehr tun und um ihre Rechte kämpfen.
Oftmals gehen die Opfer, ziehen sich zurück, kündigen, verlassen gar den Beruf. Sie kommen häufig auch innerhalb des Systems nicht zu Wort.
Und die vermeintlichen Täter? Missverstanden worden seien sie, nicht so schlimm gewesen sei es. Strafrechtlich relevant war es nicht. Entschuldigt habe man sich. Es sei ein Witz gewesen, vielleicht nicht klar die eigene Haltung darstellend, da man natürlich selbst alles andere sei als ein Sexist, Rassist etc.
Wir hören Grundsatzbekundungen, Rechtfertigungen, Relativierungen. Nur, eines ist auch klar: Niemand muss sich mit dem N-Wort nennen lassen. Niemand muss sich „Sklave“ rufen lassen. Niemand muss sich auf den Hintern tätscheln oder in den Nacken küssen lassen. Wir wollen keine Typen mit Kapuzen auf dem Kopf und auch keine Bademantelträger.
Für uns ist klar: Wir müssen auf der Seite der Betroffenen stehen, und wir müssen sie zu Wort kommen lassen. Aber unser Ansatz ist hier kein moralisierender Zeigefinger und auch keiner, der meint, das Problem sehr schnell lösen zu können, sondern unser Ansatz ist zunächst der eines Zuhörers und Betrachters. Wir müssen wahrnehmen.
Wie lassen sich Verstöße benennen, deren Häufigkeit und Qualität feststellen, einordnen und anschließend analysieren? Und was ermöglicht überhaupt diese Verstöße? Woran liegt es? Ist es das Verhalten Einzelner? Liegt es an Strukturen, an Hierarchien, an Abhängigkeiten, gar an einem falsch verstandenen Kunstverständnis, an fehlender Gegenreaktion? An was?
Und: Wie lässt sich vor allem das wertschätzende Miteinander im eben genannten Sinne anstreben und erreichen? Für uns durch Hingucken, durch Wahrnehmen, durch Aufschreiben, durch Feststellen zunächst einmal dessen, was ist, nicht dessen, was vermutet oder gefühlt oder gemeint wird, sondern dessen, was an entsprechenden Stellen beobachtet werden kann, was also ist.
So beginnt Wissenschaftlichkeit für uns mit einer Bestandsaufnahme und einer anschließenden Analyse. Daraus resultiert unsere Forderung nach der Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie.
Was uns, die wir Kultur lieben, die wir Kunst und Kultur fördern, die wir um Gelder und Ansehen und Renommee für Kunst und Kultur und deren Einrichtungen kämpfen, schwerfällt, ist eine Auseinandersetzung mit den Dingen, die uns selbst betreffen und die nicht schön und gut, aber möglicherweise eben leider wahr sind. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diversität beinhaltet ein großartiges kulturelles und künstlerisches Potenzial, das auch in Nordrhein-Westfalen noch stärker genutzt werden kann. Deshalb springt man zu kurz, wenn man Diversität, wie im vorliegenden Antrag, zunächst einmal nur als Antwort auf Rassismus und Diskriminierung auffasst.
Ja, in unserem Land darf es keine Form von Rassismus und Diskriminierung geben – egal wo und egal, gegen wen sich der Hass auch richtet. Unsere Maßstäbe sind gegenseitiger Respekt, Toleranz, Gemeinschaft, Vielfalt und Gleichberechtigung.
Aber für die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung gibt es bewährte Instrumente, die wir seit Jahren nutzen und auch landesseitig fördern. Dies bedeutet vor allem eine regelmäßige Schulung von Führungskräften und Mitarbeitenden, Ombuds- und Vertrauensleute, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, unabhängige Whistleblower-Systeme und Verhaltenskodizes, die gerade in Extremsituationen enge Grenzen für das gegenseitige Miteinander aufzeigen.
Wir erwarten zu Recht auch oder vielleicht gerade von Kulturinstitutionen, dass sie die Werte Respekte, Toleranz, Gemeinschaft, Vielfalt und Gleichberechtigung nicht nur einhalten, sondern auch vorleben.