Protokoll der Sitzung vom 28.02.2013

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ja!)

Die Belange der Hebammen wurden und werden durchaus in der Pandemie berücksichtigt. So wurden sie in der Impfpriorisierung in die zweite Gruppe eingeordnet und konnten in der Regel frühzeitig einen Impfschutz erhalten. In den Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen wurde bereits ein erhöhter Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung wie Masken in Form befristeter Pauschalen aufgenommen. Außerdem wurden Beratungs- und Kursangebote in Form von Videomeetings zugelassen. Also sagen Sie jetzt bitte nicht, wir hätten uns nicht gekümmert und nicht reagiert.

Der Antrag geht auch nicht auf die Entwicklung der letzten Jahre im Hebammenwesen ein, wie zum Beispiel auf die Akademisierung der Ausbildung oder die wunderbaren Versorgungsmodelle wie den hebammengeführten Kreißsaal oder das Hebammenkontor.

Der Antrag dient nicht wirklich der Verbesserung der Situation von unseren Hebammen. Ich verspreche Ihnen eines: Die NRW-Koalition wird weiter für gute Arbeitsbedingungen für unsere Hebammen und auch für die Entbindungspfleger kämpfen – die haben wir nämlich auch –, damit Frauen auch künftig die Wahlfreiheit haben: Entbinde ich zu Hause, entbinde ich im Geburtshaus oder im Krankenhaus und bin da bei der Hebamme oder beim Entbindungspfleger in guten Händen? – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD macht es wie so häufig: Sie nimmt sich eine Berufsgruppe heraus, behauptet, sie würde besonders unter der Pandemie leiden,

(Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD])

und versucht dann, das zu diskreditieren, was andere im Landtag oder als Landesregierung als Schutzmaßnahmen angeordnet haben.

Das stimmt schlicht für die Hebammen nicht. Einige wichtige Aspekte sind hier auch genannt worden. Frau Kollegin Schneider hat darauf hingewiesen, dass es nicht nur Videoformate gibt. Da war sie sogar zu bescheiden: Die sind nicht nur möglich, sondern sie werden natürlich auch eins zu eins bezahlt. Das hat sie natürlich gemeint.

Was auch wichtig ist: Die Hebammen – vielleicht setzen Sie sich mit denen mal auseinander – fordern genau diese Hygienekonzepte. Da bin ich ganz bei Frau Kollegin Weng. Sie möchten ihre Geburtsvorbereitungskurse in kleineren Gruppen durchführen und abrechnen. Sie möchten wechseln: Eine Gruppe ist digital, eine ist anwesend. – Es gibt auch eine Einszu-eins-Betreuung, wo es nötig ist. Das gab es allerdings schon längst vor Corona.

Sie haben auf einen ganz wichtigen Aspekt nicht hingewiesen. Das hat Frau Kollegin Schneider angedeutet. Da geht es nämlich um die Akademisierung. Dort wäre nämlich schon einiges zu tun. Wir brauchen eine Lösung für die althergebrachte Ausbildung. Da mag es noch Hinweise geben.

(Zuruf)

Ja, wir brauchen die schon. Wir brauchen die auch als Lehrerinnen und Lehrer. Sonst fallen die aus. Das muss in der Ausbildungsordnung entsprechend anerkannt werden. Zumindest ist mir das so gesagt worden.

Schlichtweg noch zu den Fakten: Seit dem 22. Februar sind die Hebammen impfberechtigt. Sie sind auch gleichgestellt. Das ist eben schon mal dargestellt worden: Prio-Gruppe 2.

Sie führen selbst Infektionsschutzmaßnahmen nach eigenen Standards durch. Sie haben sich mit den Kontaktbeschränkungen ausdrücklich arrangiert und halten sie auch für richtig, weil sie hygienisch notwendig sind.

Und – das ist mir ganz besonders wichtig – wir müssen darüber reden, wie es generell bei den Hebammen weitergeht. Vielleicht einen Hinweis: Wir haben Hebammenpflicht. Es kann bei der Geburt schon mal

ein Arzt fehlen, aber eben nicht die Hebamme. Insofern ist es ein ganz wichtiger Beruf.

Doch weil sich die AfD nicht um die Leute gekümmert hat, sondern versucht hat, die Polemik auf den Tisch zu legen, möchten wir gerade jetzt die Zeit nutzen, um deutlich zu machen: Wir haben zu wenige Hebammen in Deutschland, auch zu wenige in Nordrhein-Westfalen, wobei ich, Herr Minister, ausdrücklich konstatieren muss, dass wir in Nordrhein-Westfalen sogar eine etwas bessere Situation haben als im Vergleich zu anderen Bundesländern. Das will ich nicht infrage stellen. Wir müssen darüber nachdenken, ob ein fünf- bis sechsjähriges berufsbegleitendes Studium angemessen ist. Aus meiner Sicht nicht. Es ist eigentlich zu lang und kostet zu viel Aufwand, weil die Hebammen dann zu wenig verdienen können.

Das wären alles Aspekte, die uns nach vorn bringen können. Insgesamt ist die Situation natürlich schwierig. Ganz wichtig fand ich den Hinweis von Frau Kollegin Weng. Allen Ernstes – das macht fast schon wütend – die Betreuungssituation von Eltern in Zusammenhang mit den Hebammen zu bringen, also zu suggerieren, die Hebammen müssten jetzt die Aushilfsexpertinnen für mangelnde Kitaangebote sein, ist schlichtweg eine Unverschämtheit. Ich will noch darauf hinweisen: Hebammen waren zu jeder Zeit systemrelevant und wurden als solche auch hier in Nordrhein-Westfalen anerkannt und konnten ihre Kinder in den Kitas betreuen lassen.

Insofern wird es Sie nicht wundern, dass wir diesen Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU])

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass ich nicht besonders betonen muss, dass jeder Landesregierung, aber auch dieser Landesregierung eine verlässliche geburtshilfliche Versorgung wichtig ist. Dem Ministerium und auch der gesamten Landesregierung ist dieses natürlich auch in Coronazeiten eine wichtige Aufgabe.

Deswegen ist es – erstens – eine Selbstverständlichkeit, dass wir den Hebammen sofort zu Beginn ein Impfangebot gemacht haben. Zweitens. Die Hebammen sind in der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich erwähnt. Dort ist klargestellt, dass sie alles das, was mit ihrem Beruf zusammenhängt, als Dienstleisterinnen im Gesundheitswesen in Coronazeiten weiterhin ausführen kön

nen. Wir sind im Übrigen das einzige Bundesland, das es in der Coronaschutzverordnung in Deutschland so geregelt hat.

Ich glaube, es ist völlig klar, dass wir zum Beispiel bei den geburtshilflichen Kursen keine Befreiung der Hygiene- und Abstandsregelungen machen können. Das liegt daran, dass es zurzeit nicht möglich ist, schwangere Frauen zu impfen. Wenn wir die schwangeren Frauen nicht impfen können, dann müssen wir natürlich von den Hygieneregelungen her alles tun, dass keine Infizierung passiert. Das ist sowohl für die werdenden Mütter, aber auch für die ungeborenen Kinder wichtig.

Des Weiteren ist es nicht wahr, dass die Hebammen auf den Kosten, die jetzt mit COVID zusammenhängen, sitzengeblieben sind. Es sind mit den Krankenkassen Vereinbarungen getroffen worden, dass selbstverständlich die zusätzlichen Ausgaben, ob sie nun mit Hygienemitteln, mit Desinfektionsmitteln, mit Schutzbekleidung oder auch mit der Tatsache zusammenhängen, dass die Kurse kleiner sind, in vollem Umfang erstattet werden. Von daher ist auch diese Frage für die Hebammen während dieser Coronazeit in vollem Umfang gelöst worden.

Sie sehen daran, dass die Hebammen auch in dieser Zeit einen hohen Stellenwert haben und wir sie im Gesundheitswesen keinesfalls vergessen haben.

Es ist nun einmal so, dass der Bund entschieden hat, dass die Hebammenausbildung akademisiert wird. Die Rahmen werden vom Bund festgesetzt, leider Gottes nicht vom Landtag in Nordrhein-Westfalen, auch nicht von der Landesregierung. Wir müssen jetzt sehen, wie wir diesen Umschwung von den traditionsreichen Hebammenschulen zur Akademisierung hinbekommen. Sie wissen alle, dass wir dort einen sehr langen Übergangszeitraum haben, wo die Systeme nebeneinander laufen können, wir aber auch die Fachhochschulen mit den Hebammenschulen für die praktischen Teile verknüpfen, sodass es in sehr guten Händen ist.

Zum Schluss: Sie sehen vielleicht die besondere Wertschätzung der Hebammen, die mein Ministerium entwickelt hat, auch darin, dass wir ein nicht ganz unerhebliches Förderprogramm ausgelobt haben, das nur Krankenhäuser bekommen können, die sich für einen hebammengeleiteten Kreißsaal entscheiden. Dadurch werden die hebammengeleiteteten Kreißsäle mehr.

Ich finde, es ist die beste Anerkennung, die man diesem Beruf geben kann, dass man ihnen auch die Leitungen von Kreißsälen anvertraut und die Leitungen nicht von vornherein, wie es in diesem Gesundheitssystem vielleicht eine gewisse Tradition hat, in ärztlichen Händen sind. Das macht deutlich, dass gerade die Leistungen der Hebammen für die Vermeidung von Kaiserschnitten, wo sie nicht notwendig sind, in den Kreißsälen sehr wichtig sind.

Man kann auch in drei oder in fünf Jahren immer noch das Haftpflichtversicherungsproblem ansprechen. Aber ich möchte sagen, dass das Haftpflichtversicherungsproblem der Hebammen bereits in der vorletzten Wahlperiode des Deutschen Bundestags gelöst worden ist, indem wir uns nämlich sehr bemüht haben, dass die Versicherungen über einen Zusammenschluss aller Versicherungen auch weiterhin dieses Risiko absichern. Deswegen wird es durch ein immer wieder Vortragen dieses Problems nicht besser, sondern mindestens seit fünf, sechs, sieben Jahren ist dieses Problem in diesem Land in Wahrheit längst gelöst. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und das bleibt auch so. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 17.

Wir kommen zu Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also jetzt über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/13760 ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 17/13760 abgelehnt.

Ich rufe auf:

18 Gesetz zur Änderung des Landespersonalver

tretungsgesetzes und des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/13427

Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 17/13688

zweite Lesung

Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sind zu Protokoll gegeben.

Deshalb kommen wir damit unmittelbar zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 17/13688, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Deshalb stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Sind dem

zufolge bei der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/13427 mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen und verabschiedet worden.

Ich rufe auf:

19 Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikations

feststellungsgesetzes NRW und zur Änderung weiterer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/13663

erste Lesung

Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Daher ist eine weitere Aussprache – wie verabredet – heute nicht vorgesehen.