Sie denken leider in vielen Themen nach hinten bzw. in alten Mustern. Wir, die NRW-Koalition, schauen nach vorne. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD bringt heute erneut das Thema „Schulsozialarbeit“ in die unterschiedlichen Gremien des Landtags ein, indem sie die Erstellung eines Zukunftskonzepts für die Schulsozialarbeit beantragt.
Ich habe bereits in meiner Rede in der letzten Plenarwoche geschildert, wie wichtig die Schulsozialarbeit ist und dass wir diese intensivieren und ausbauen wollen. Genau wie mein lieber Kollege Frank Rock verzichte auch ich darauf, meine letzte Rede einfach erneut vorzutragen – diese Idee ist auch mir gekommen. Unsere Auffassung von der unverzichtbaren Bedeutung der Schulsozialarbeit ist unverändert geblieben. Deswegen verzichte ich darauf.
Ich werde Ihnen stattdessen die Chronologie der parlamentarischen Befassung mit dem Thema „Schulsozialarbeit“ in der laufenden Wahlperiode aufzeigen. Weil das so häufig der Fall war, muss ich leider etwas schneller sprechen, damit meine 5 Minuten dafür ausreichen.
11. September: Die SPD reicht für den nächsten Schulausschuss einen Antrag zur Schulsozialarbeit ein – Drucksache 17/810 –, in dem sie die Sicherung der Schulsozialarbeit durch jährlich rund 48 Millionen € fordert.
29. September: Schulministerin Gebauer versendet die Vorlage 17/151 – Bericht an den Ausschuss für Schule und Bildung zum Tagesordnungspunkt „Zukünftige Finanzierung der Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“. In diesem Bericht – Sie haben ihn hoffentlich gelesen – werden die Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Schulsozialarbeit erläutert, und es wird aufgelistet, wie das Land die Schulsozialarbeit bereits mit unterschiedlichen Programmen fördert.
4. Oktober: Sie beantragen im Ausschuss für Schule und Bildung, dass die Landesregierung weitere Informationen zur konzeptionellen Regelung der Schulsozialarbeit vorlegt.
12. Oktober: Wir diskutieren den vorgenannten SPDAntrag Drucksache 17/810 hier im Plenum und überweisen diesen federführend an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und zusätzlich an den Ausschuss für Schule und Bildung, um die Debatte dort fortzuführen.
25. Oktober: Die schwarz-gelbe Landesregierung gibt bekannt, jährlich bis 2021 rund 48 Millionen € für die Fortführung der Schulsozialarbeit in den Haushalt einzustellen.
3. November: Ministerin Gebauer legt die Vorlage 17/219 – Ergänzender Bericht an den Ausschuss für Schule und Bildung „Konzeptionelle Regelungen zur Schulsozialarbeit“ – vor. Ich verzichte darauf, Ihnen die Punkte dieser ausführlichen Vorlage vorzutragen.
8. November: Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantragen Sie trotz der inhaltlichen Erledigung eine Expertenanhörung zu Ihrem Antrag 17/810.
17. November – das ist heute –: Wir diskutieren hier im Plenum Ihren neuen Antrag 17/1121, mit dem Sie ein Zukunftskonzept für die Schulsozialarbeit fordern. Dieser Antrag soll überwiesen werden federführend an den Ausschuss für Schule und Bildung und zusätzlich an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. So, wie ich Sie kenne, werden Sie auch dazu wieder eine Expertenanhörung beantragen.
Zukunftsausblick: Die beiden Anhörungen werden erst im neuen Jahr stattfinden, mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nach Verabschiedung des Haushalts.
Jetzt komme ich zu dem, was Sie heute fordern. Wie dürfen wir das eigentlich verstehen, dass Sie kein halbes Jahr nach Ende Ihrer Regierungsbeteiligung ein Zukunftskonzept für die Schulsozialarbeit fordern? Was haben Sie in den letzten sieben Jahren gemacht?
25. Oktober: Die schwarz-gelbe Landesregierung gibt bekannt, jährlich rund 48 Millionen € für die Fortführung der Schulsozialarbeit bis 2021 in den Haushalt einzustellen.
Ich betone es noch einmal wie auch in der letzten Plenarwoche: Es gibt klare Aussagen zu diesem wichtigen Thema in unserem Koalitionsvertrag.
Was in Gottes Namen bringt Sie eigentlich dazu, Ihre eigenen Verfehlungen aus den letzten sieben Jahren immer und immer wieder proaktiv aufs Tapet zu bringen?
(Beifall von der FDP und der CDU – Jochen Ott [SPD]: Sie werden an Ihrer Rede ersticken in zwei Jahren!)
Was besonders bitter für Sie ist, liebe Kollegen von der SPD: In den letzten vier Jahren hätten Sie das
Sehr geehrte Damen und Herren, die NRW-Koalition wird Schritt für Schritt handeln und die Schulsozialarbeit finanziell und konzeptionell stärken. – Vielen Dank.
(Beifall von der FDP und der CDU – Jochen Ott [SPD]: Ich bin ganz begeistert! Sie haben das Konzept immer noch nicht verstanden! Köstlich!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es mal von der anderen Seite her versuchen. Ich meine, dass es uns sehr gut tun würde, aus dem Wahlkampfmodus langsam herauszukommen
Aber jetzt spreche ich mal die neue Kollegin an. Bildungspolitik – ich glaube, da sind wir uns einig – hat noch nie mit einem Urknall begonnen und hört auch nicht irgendwann mit Sackzubinden auf, sondern wir müssen an den Dingen beständig arbeiten. Deswegen ist es gut, dass wir zur Schulsozialarbeit eine Anhörung haben werden. Ich möchte, dass wir an Fragen gemeinsam arbeiten.
Die sind auch nicht in einer Legislatur abgeschlossen. Ich will die großen Fragen mal benennen, die wir miteinander bedenken müssen.
Das ist in der Tat die gemischte Finanzierung. Ich hoffe, dass auch die Tatsache, dass sich die Sondierungsgruppe in Berlin jetzt noch einmal Zeit nimmt, dann zu dem Ergebnis führt, dass wir vom Bund mehr Unterstützung bekommen werden. Sowohl die FDP als auch die Grünen stehen dafür, dass wir in der Bildungsfinanzierung Unterstützung vom Bund brauchen.
Das bedeutet auch, dass wir in dieser Frage der Schulsozialarbeit und des multiprofessionellen Personals Unterstützung brauchen. Das gilt für die Inklusion, wo auch Schulsozialarbeit eine wichtige Rolle spielt. Wir müssen miteinander und mit unseren Partnern im Land, den kommunalen Spitzenverbänden, über die finanziellen Zuständigkeiten, die inneren und äußeren Schulangelegenheiten reden.
Für Stellen im Landeshaushalt liegt die Zuständigkeit bei der Ministerin und beim Sozialminister. Auch mit der Jugendhilfe, die auf der kommunalen Ebene verortet ist, die auch über das Bundessozialgesetzbuch determiniert ist, müssen wir das zusammenbringen. Das ist doch genau das, was die Kollegin Voigt-Küppers eben auch angesprochen hat. Das läuft über unterschiedliche Programme.
Ich habe das in der Debatte auch schon einmal gesagt. Ich wiederhole es aber gerne: Ich bin vollkommen bei Minister Laumann, der über diesen Wahnsinn an Bildungs- und Teilhabebürokratie gesprochen hat.