Wir lehnen den Antrag also ab, weil er die gesamte Problematik überhaupt nicht erfasst, sondern auf billige Effekte zielt. Da machen wir nicht mit. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Diekhoff. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Dr. Blex das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Studien zur Wirkung von Glyphosat gibt es mittlerweile zu Genüge. Sie alle kommen mit wissenschaftlichen Einzelstudien und Übersichtsarbeiten zu dem Schluss, dass Glyphosat bei der zugelassenen Anwendung keine Gesundheitsrisiken berge.
Die entscheidende Frage beim Glyphosat ist doch, wo es aufgebracht wird. Und dort, wo es aufgebracht wird, muss der Anwender gewährleisten, dass keine Fremden mit dem Wirkstoff in Kontakt kommen.
In einem Forschungsbericht wurde seitens eines Forschungsinstituts der Verdacht geäußert, Glyphosat könnte eventuell krebserregend sein.
Die Krux an der Verbotsdebatte ist jedoch, dass Glyphosat nun schon seit 1974 vermarktet wird und sich der Anfangsverdacht auch erhärten muss.
Nachdem das Patent erloschen ist, wird Glyphosat heute in 20 Ländern von über 90 Chemieunternehmen hergestellt. Laut einer Expertenbefragung aus dem Jahr 2011 werden 30 % der deutschen Ackerfläche jährlich mit Glyphosat behandelt.
Dabei ist auch hier ein deutlicher Trend zu weniger Ausbringung evident. Im Jahr 2012 wurden fast 6.000 t Glyphosat auf deutschen Äckern ausgebracht. Zwei Jahre später waren es schon 700 t weniger. Die deutsche Landwirtschaft ist somit schon auf dem Weg zu einem geringeren Einsatz.
Bei einem Verbot von Glyphosat ist mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zu rechnen. Außerdem ist mit sehr hohen Ertragsverlusten zu rechnen, die sich nach Expertenmeinung auf mehr 14,5 Millionen t an Lebensmitteln in der EU summieren können.
Um diese Ertragsverluste auszugleichen, müsste die Anbaufläche um bis zu 2,4 Millionen ha ausgedehnt werden.
Dagegen ist eine mechanische Unkrautbekämpfung extrem aufwendig und sehr teuer, was sich wiederum in den Verbraucherpreisen widerspiegeln wird. Das mag mancher grünen Weltverbesserin egal sein.
Auf der einen Seite sagen die GrünInnen, dass der wissenschaftliche Streit über die gesundheitlichen und ökologischen Gefahren noch nicht abgeschlossen ist; aber auf der anderen Seite haben sie schon die Landwirte schon als Schuldige für das Insektensterben ausgemacht.
Mit dem Antragstitel „Das Gift vom Acker holen“ wird den Landwirten wieder einmal unterstellt, sie wollten absichtlich die Verbraucher vergiften. Das ist erneut eine haltlose und dreiste Unterstellung.
In einer Abwärtsspirale der Absurdität kommen Sie von einem Pflanzenschutzmittel zu einer Generalabrechnung für alle Pestizide. So fordern Sie einen umfassenden Rechenschaftsbericht über die Aktivitäten zu allen Pestizideinsätzen zusammen mit einer detaillierten Pestizidminderungsstrategie, sodass die Anwendung von und der Zugang zu einem Unkrautvernichter nur noch einem geschulten Fachpersonal gestattet ist.
Das war der Abgeordnete Dr. Blex. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Schulze Föcking das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um die Wiederzulassung von Glyphosat beschäftigt nicht nur uns schon seit fast drei Jahren. Kürzlich berichtete eine Kollegin unserer Landesvertretung in Brüssel über die dortige Diskussion. Anlass war eine Anhörung des Europäischen Parlaments zu genau diesem Thema. Sie beschrieb die Atmosphäre dieser Debatte kurz und prägnant wie folgt: Man gewinnt den Eindruck, Pflanzenschutz sei für viele Beteiligte die neue Gentechnik.
Das zeigt mir, wie schwierig in diesem Fall die Suche nach dem richtigen Weg ist. Es fällt inzwischen jedem Außenstehenden schwer, in der Debatte noch zwischen richtig und falsch oder Wahrheit und Nichtwahrheit zu unterscheiden.
Die Landesregierung ist am Zulassungsverfahren nicht beteiligt. Wir kennen auch nur die Berichte und Studien, die Ihnen allen allgemein zugänglich sind.
Vor Kurzem hat ein Redakteur der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Situation mit folgenden Worten umschrieben – ich zitiere –:
„Der Streit ums Glyphosat hat die … symbolische Ebene erreicht. Da geht es nicht mehr um Grenzwerte und Studienergebnisse, sondern um Gut und Böse. Details würden da nur stören.“
Wir haben in unserem Koalitionsvertrag für genau solche Situationen eine klare Vereinbarung getroffen:
„Wir setzen uns für eine Risikobewertung … ein, die auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Erkenntnisse beruht.“
Genau darum geht es hier. Im EU-Recht ist sehr detailliert beschrieben, wie ein Zulassungsverfahren ablaufen muss. Dabei werden sehr viele unabhängige Behörden in den Mitgliedsstaaten und auf EUEbene beteiligt.
Ich stelle am Ende dieses extrem aufwendigen Verfahrens fest, dass alle – und zwar ausnahmslos alle – im Verfahren offiziell beteiligten Behörden und wissenschaftlichen Gremien zu einem einheitlichen Urteil gekommen sind: Glyphosat erfüllt alle Anforderungen für eine Wiederzulassung.
Das war das klare Urteil der deutschen Behörden. Es ist von der Europäischen Behörde für Lebensmittel
sicherheit, der EFSA, und der Europäischen Chemikalienagentur, der ECHA, bestätigt worden. Diese unabhängigen Gremien haben auch unmissverständlich klargestellt, dass sie Glyphosat für nicht krebserregend halten.
Verwirrung kam in die Diskussion, weil die Internationale Agentur für Krebsforschung, die IARC, Glyphosat als möglicherweise krebserregend eingestuft hat. Sie steht somit im Widerspruch zu den Bewertungen der Bundesbehörden und aller europäischen Behörden.
Ich habe mir von Fachleuten diesen Widerspruch dann erläutern lassen. Ich wollte wissen, wie das sein kann. Aus deren Sicht, aus Sicht der Fachleute, ist dies daraus erklärbar, dass die IARC eine gefahrenbasierte Wertung vorgenommen hat. Alle im Zulassungsverfahren beteiligten Behörden haben dagegen eine risikobasierte Bewertung vorgenommen – genau so, wie es die EU-Zulassungsverordnung vorsieht.
Der Unterschied liegt darin, dass bei der Bewertung des Risikos die mögliche Exposition mit dem Wirkstoff berücksichtigt wird. Das heißt: Die von der IARC herangezogenen Versuche, in denen Glyphosat krebserregende Eigenschaften zeigte, wurden mit sehr hohen Konzentrationen erzielt, die in der Praxis aber völlig unrealistisch sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir geht es an dieser Stelle aber gar nicht um einen bestimmten Stoff, sondern um die grundsätzliche Frage, ob wir wissenschaftlichen Bewertungsverfahren überhaupt noch trauen und ob wir unseren eigenen Prüfverfahren und Behörden trauen. Ich bin jederzeit offen für eine Diskussion über die Frage, ob das EUZulassungsverfahren so richtig ist oder ob man es verbessern kann. Aber wenn wir unsere Wissenschaft nicht mehr vertrauen, wem denn dann? Deshalb ist es wichtig, dies zu tun.
Meine Damen und Herren, an manchen Stellen teile ich durchaus die Sorgen, die im Antrag formuliert sind, zum Beispiel beim Stichwort „Insektensterben“. Auch für mich ist nahe liegend, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln möglicherweise auch eine der Ursachen des Insektensterbens sein kann. Dass wir uns um die Insekten kümmern müssen, ist völlig unstrittig. Das sehen auch die Landwirte so, Herr Stinka.
Es ist gut, dass wir in Nordrhein-Westfalen seit diesem Jahr ein Insektenmonitoring durchführen und hier genau hinschauen. Wir müssen aber auch prüfen, ob es nicht noch eine Reihe anderer Ursachen gibt, zum Beispiel fehlende Saumstrukturen oder auch den Klimawandel. Das muss wissenschaftlich untersucht werden.
Dazu gibt es noch keine Antworten. Hier macht es sich der Antrag zu einfach. Diese Debatte einzig auf Glyphosat zu verengen, ist auch nicht sachgerecht und nicht dienlich.
Außerdem geht es mir nicht darum, den Wirkstoff Glyphosat schönzureden. Ich bin nicht der Ansicht, dass eine Landwirtschaft ohne Glyphosat kaum bezahlbar wäre. Das wird zwar in einigen Studien behauptet. Ich möchte das aber nicht zugrunde legen, weil es am Ende auch nicht zielführend ist.
Allerdings weiß ich, dass es Situationen gibt, in denen die Landwirtschaft momentan wenig Alternativen zu Glyphosat hat, zum Beispiel bei Mulchsaaten oder bei der Queckenbekämpfung.
Herr Rüße, bei der Agritechnica in Hannover habe ich mir viele interessante Innovationen ansehen können, mit denen sich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zukünftig verringern lässt. Das ist gut so. Sie sehen: Die Branche macht sich da deutlich auf den Weg.
Wir werden daher auch einen engen Schulterschluss zur Wissenschaft suchen; denn auch mit Wissenschaftlern habe ich diesbezüglich gesprochen.
Im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 6.000 t Glyphosat eingesetzt. Das war deutlich zu viel. Die Tendenz der darauffolgenden Jahre war deutlich abnehmend. 2016 lagen wir deutschlandweit bei 3.800 t.
Klar ist, dass Glyphosat nicht leichtsinnig und zu schnell angewendet werden darf. Klar ist meiner Meinung nach auch, dass der Einsatz noch weiter reduziert werden kann. An dieser Stelle geht es aber nicht nur um ein totales Verbot. Vielmehr kann man hier auch über sachgerechte Anwendungsbestimmungen und Auflagen etwas bewegen.