Unsere Chemieunternehmen stehen international in einem harten Wettbewerb – gerade auch wegen der ökopopulistischen Energiewende – und brauchen hier verlässliche Rahmenbedingungen.
Mit Ihrem wirtschaftsfeindlichen Ökopopulismus riskieren Sie die Abwanderung unserer Schlüsselindustrien aus Nordrhein-Westfalen. Über ein Drittel aller Umsätze in der chemischen Industrie erwirtschaften die Unternehmen, wie gesagt, in unserem Land. Aus diesem Grund ist der Rohstoffverbund von elementarer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort. Denn hier wird eine Versorgungslücke zwischen drei Chemieparks in Nordrhein-Westfalen geschlossen.
Doch Sie verschließen sich einer sachlichen Debatte über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Sie predigten den Grundsatz der Gleichbehandlung von Ökonomie und Ökologie. Allerdings interessieren Sie sich überhaupt nicht für die Ökonomie – nicht im Geringsten. Stattdessen schüren Sie wieder einmal Ängste in der Bevölkerung und versuchen Handlungsfähigkeit mit Altpapier zu erwecken, das Sie dann auch noch einen Antrag nennen.
Danke schön, Herr Dr. Blex. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist europaweit ein herausragender, wenn nicht der herausragende Chemiestandort, dessen Wettbewerbsfähigkeit und dessen hoch qualifizierte Arbeitsplätze wir erhalten und stärken wollen.
Kohlenmonoxid ist aus ökonomischer sowie aus chemischer Sicht ein unverzichtbarer Grundstoff für diese Industrie. Die von Covestro gebaute Pipeline soll zum einen die Kohlenmonoxidversorgung am Stand Uerdingen sicherstellen. Zum anderen soll der Verbund der Chemiestandorte Leverkusen, Dormagen und Krefeld-Uerdingen dauerhaft gesichert werden.
Im Übrigen möchte ich wegen der Zerrbilder, die zum Teil von Frau Kollegin Steffens vorgetragen worden sind, zur Versachlichung der Debatte Folgendes ergänzen: Zwischen Leverkusen und Dormagen existiert bereits eine CO-Pipeline. Sie wird auch genutzt. Daher können mit Inbetriebnahme der planfestgestellten Rohrleitung zwischen Dormagen und Uerdingen die drei Standorte miteinander verbunden werden. Somit können Reservemaßnahmen an jedem Einzelstandort vermieden werden.
Die Pipeline trägt dazu bei, die gesamte Wertschöpfungskette der chemischen Industrie NordrheinWestfalen zu sichern und damit Arbeitsplätze zu erhalten und Wohlstand zu sichern.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, waren vor gut zehn Jahren im Wesentlichen die Gründe für den Landesgesetzgeber, die rechtliche Grundlage für eben diese Pipeline zu schaffen.
Es ist zu Recht auf Folgendes hingewiesen worden – ich will es aber noch einmal in Erinnerung rufen –: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 15. März 2006 mit den Stimmen aller damals im Landtag vertretenen Fraktionen – CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen – das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen, kurz Rohrleitungsgesetz, einstimmig beschlossen.
Das ist für alle Folgeregierungen die Handlungsgrundlage gewesen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Mit dem vorliegenden Antrag soll nun das Rohrleitungsgesetz und somit die Grundlage für Errichtung und Betrieb der Pipeline aufgehoben werden.
Angesichts des laufenden Verfahrens vor dem OVG Münster rate ich hingegen dazu, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Diese Position ist nicht nur, wie Frau Abgeordnete Dr. Peill zutreffend darlegte,
formal geboten, sondern deckt sich auch mit der Position der Vorgängerregierung, der Sie, Frau Steffens, persönlich angehört haben.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang – so lange liegt das noch nicht zurück – kurz aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem März 2015 ergänzen. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten die Frage:
„Wie steht die Landesregierung zur Möglichkeit, bereits jetzt durch Aufhebung des Rohrleitungsgesetzes Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen?“
Ich zitiere die Antwort durch Umweltminister Johannes Remmel – Bündnis 90/Die Grünen, wenn ich das hinzufügen darf – namens der Landesregierung:
Dieser Regierung gehörten Sie, Frau Steffens, an. Das haben Sie mitgetragen. Jetzt tragen Sie hier genau das Gegenteil vor.
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass der damalige Umweltminister diese Aussage auf der Grundlage einer sorgfältigen Betrachtung des Sachverhalts getroffen hat.
Ausweislich einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU lagen bereits im Jahr 2012 im Zusammenhang mit der CO-Rohrfernleitung 119 Gutachten und gutachtliche Stellungnahmen vor.
Ich setze noch eines drauf, Frau Steffens. Das Gutachten, das Sie jetzt zitieren, ist nicht nur inhaltlich – darauf ist schon verwiesen worden – in höchstem Maße unseriös: fehlende unternehmensspezifische Daten, Verkennung der Synergien des Produktionsverbunds, falsche Darlegung der Anlagenfahrweise und viele Defizite mehr.
Viel wichtiger ist mir aber Folgendes: Dieses Gutachten, auf das Sie sich jetzt beziehen und das jetzt die Regierung und den Landtag veranlassen soll, das Gesetz zurückzuziehen, lag schon 2014 vor.
Das heißt: Ihre Regierung, der Sie angehörten, hat es trotzdem nicht zum Anlass genommen, tätig zu werden – und auch nicht der Landtag.
Meine Damen und Herren, so, wie Sie jetzt vorgehen, können wir keine verantwortungsvolle Politik für ein Industrieland betreiben. Das geht meines Erachtens so nicht.
Nehmen wir nur Ihr Beispiel, dass eine Pipeline – welche, weiß ich nicht; Sie können uns das ja einmal belegen – durch einen Ackerpflug beschädigt worden sein soll. Wenn Sie mir einen Ackerpflug zeigen können, der eine Pipeline in 1,40 m Tiefe beschädigen kann,
bin ich wirklich positiv überrascht. Ich bin kein Agrarexperte. Aber diesen Pflug möchte ich doch gerne einmal sehen, liebe Frau Kollegin Steffens.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin den meisten Rednern in dieser Debatte außerordentlich dankbar dafür, dass der Landtag die Landesregierung in diesen Grundfragen – unabhängig davon, ob man in der Regierung oder der Opposition ist; ich möchte das auch an den Kollegen Börner gerichtet wissen –, die dieses Land nun einmal ausmachen und die auch unsere Stabilität ausmachen – Planungssicherheit ist ein ganz entscheidender Stabilitätsfaktor –, auch unterstützt, wenn es einmal schwierig ist. – Herzlichen Dank für die Beratung.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die Landesregierung hat die Redezeit zwar überzogen. Mir liegt aber keine weitere Wortmeldung vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zu dem Antrag Drucksache 17/1281 sowohl direkte als auch namentliche Abstimmung beantragt.
Nach § 44 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/1281. Ich bitte Frau Abgeordnete Troles, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, damit schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.