Mit Nein stimmten 177 Abgeordnete. Kein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag Drucksache 17/1281 abgelehnt.
schleierung in öffentlichen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen (Verschleierungsverbotsge- setz Nordrhein-Westfalen – Verschleierungs- VerbG NRW)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als CDU-Fraktion werden den Gesetzentwurf der AfD heute genauso ablehnen, wie wir es in den Ausschüssen auch schon getan haben.
Auch wenn es sich nicht um einen Gesetzentwurf der AfD, sondern um einen abgeschriebenen Entwurf handelt, werden wir ihn aus drei Gründen ablehnen.
Der erste Grund ist: Es besteht aus unserer Sicht keine Dringlichkeit für ein derartiges Gesetz. Das ist auch kein neues Thema, das in den ersten sechs Monaten einer neuen Regierung behandelt werden muss, es ist uralt. Es ist insbesondere innerhalb der CDU durchdekliniert. Wir diskutieren schon seit mehreren Jahren darüber und haben eine klare und unmissverständliche Position dazu. Es gibt auch hinreichend Rechtsprechung dazu.
Der zweite Grund ist: Es ist kein flächendeckendes Problem in Nordrhein-Westfalen. Es gibt zwar punktuelle Probleme, da sind wir sicherlich beieinander. Es gibt auch verschiedene Schulen in NordrheinWestfalen, in denen schon einzelne Verbote bestehen. Da sind wir in der Pflicht, etwas zu regeln. Das gilt insbesondere für die Grundschulen. Ich bin in meinem Wahlkreis Bonn und Bad Godesberg selbst unmittelbar betroffen und habe insofern großes Interesse daran, dass da etwas geregelt wird. Aber Fakt
Ja, für Sie hat es eine besondere Symbolwirkung. Sie stellen sowieso viele Anträge und Gesetzentwürfe, die in den Bereich des Populismus gehen. Wir machen hier eine sachorientierte Politik. Das unterscheidet uns voneinander, meine sehr geehrte Damen und Herren.
Jetzt komme ich zu den Inhalten. Der dritte Grund ist ebenfalls entscheidend: Wir lehnen den Gesetzentwurf auch inhaltlich ab. So wie er formuliert ist, greift er nach unserer Auffassung zu kurz. Er ist vor allen Dingen auch nicht praktikabel. Wenn es nur um vollständig umschlossene Räumlichkeiten gehen soll, werden die punktuellen Probleme, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, damit nicht gelöst. Auch vor dem Hintergrund macht es gar keinen Sinn, hier zuzustimmen. Inhaltlich ist der Gesetzentwurf nicht zielführend.
Im Koalitionsvertrag steht etwas dazu. Wir machen etwas, aber nicht heute und nicht jetzt. Wir wollen es vor allen Dingen vernünftig und sachgerecht machen. Deswegen werden wir ein Gesetz in den Landtag einbringen.
Diesen nicht praktikablen Gesetzentwurf lehnen wir ab. Wir haben im Moment andere Probleme. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf steht in einer Reihe zahlreicher anderer Anträge und auch Diskussionen insbesondere in Talkshows. Als ich ihn zum ersten Mal gelesen habe, habe ich mir spaßeshalber gedacht: Vielleicht müsste man rein aus ästhetischen Gründen für einige Männer sogar eine Pflicht zur Verschleierung einführen. Dann habe ich mir gedacht: Wie schön wäre es mitunter, wenn man Kapuzen über den einen oder anderen Gedanken ziehen könnte.
Dann habe ich mich allerdings selbst ermahnt und an das erinnert, was unser Preußenkönig Friedrich der Große immer gesagt hat, nämlich: jeder nach seiner Fasson. Übersetzt bedeutet das: Ich erwarte von dir, dass du dich an die Gesetze hältst und mir Steuern zahlst; ansonsten kannst du machen, was du möchtest.
Das war es leider mit meinen Gedanken zur Pflicht der Gesichtsverschleierung oder zur „Ideenkapuze“. Es bleibt also doch nur wieder der umgekehrte Fall, also die Verpflichtung zur Nichtverschleierung, sollte nicht sogar auch das unter die unfassbare Freiheit der Entfaltungsmöglichkeit oder gar Religionsfreiheit fallen. Aber das soll jetzt gar nicht vertieft das Thema sein.
Ich sagte schon beim letzten Mal an dieser Stelle: Selbst wenn ich die Verschleierung ziemlich hässlich finde – gerade auch ethisch –, gefällt mir der zugrunde liegende Gedanke überhaupt nicht, dass sich Mann oder Frau selbst unsichtbar macht. Ich frage mich nun doch ernsthaft: In wie vielen Fällen ist es überhaupt nötig, sich mit einem Verschleierungsverbot in öffentlichen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen – darum geht es hier konkret – auseinanderzusetzen? Wie alltäglich sind die hier angenommenen und durch Rechtsetzung zu regelnden Fälle in unserem Land? Kurz: Wie wichtig ist das eigentlich gerade? Geht es also um ein reales Problem, um Symbolik, oder geht es hier wieder rein um das Thema „Gefühl“?
Es ist schon entscheidend, stets aus den richtigen Gründen schlechte Laune zu bekommen. Das berührt schlichtweg die Fragen: Welche ordnungspolitische Regelung ist notwendig? Was ist das drängende Problem, das einer aktuellen Fokussierung bedarf? Nicht ganz unerheblich dabei ist: Ist das, was ich mir gerade als zur Lösung Drängendes zusammenreime, überhaupt drängend real? Also: Gibt es das Problem überhaupt? Findet da tatsächlich etwas Unerhörtes statt? Falls ja, gibt es bislang keinerlei Handhabe dagegen?
Es wird Sie überraschen – es hat mich selbst auch ein wenig überrascht, und ich bin fast ein wenig erschreckt –, dass ich in diesem Punkt mit Bundesinnenminister de Maizière übereinstimme, der sinngemäß sagte, nicht alles, was man sich wünsche, müsse Gesetz werden.
Ich stimme auch mit dem Innenminister des Landes NRW, Herrn Reul, überein, der sinngemäß sagte, dass er eine drängende Relevanz der Gesetzesnotwendigkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennen könne und zahlreiche hypothetische Fälle bereits geregelt seien. Dazu kann ich nur sagen: Richtig so!
Wir sogenannten und von Ihnen immer thematisierten Altparteien kümmern uns lieber um reale anstehende und drängende Probleme.
ter nicht so wohlfeil anzuschauen, aber es hat Relevanz. Wir stochern eben nicht in Gefühlen, sondern tasten uns durch das Dickicht der Bedarfe.
Die Sorge um Pflege, die Sorge um die Rente, die Sorge um die Arbeit, die Fürsorge für Bedürftige, die Unterstützung von Alleinerziehenden, Bildung, Infrastruktur, Kitaversorgung, die Wahrnehmung von tatsächlichen Benachteiligungen von Frauen und das Führen eines angemessenen Diskurses auf zahlreichen Plattformen auch jenseits der gesetzlichen Regelungen, das alles sind wichtige Themen.
Ich sage Ihnen: Wer für die Menschen in unserem Land Politik machen möchte, wer ihre Lebensverhältnisse bewahren oder verbessern möchte, muss auch ihre tatsächlichen Lebensverhältnisse und Problemlagen beachten. Er muss sie ernst nehmen, um sich darum zu kümmern. Vermeintliche Nebenkriegsschauplätze, auf denen Sie sich so gern tummeln, bringen uns schlicht nicht weiter.
Gestalten des Nötigen ist das Gebot zu jeder Stunde. Daran halten wir uns und lehnen den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Heute beraten wir in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der AfD über das Verbot der Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden des Landes NordrheinWestfalen.
Bereits in der ersten Lesung am 15. September habe ich die Kritik der Freien Demokraten an dem Gesetzentwurf erläutert und auf die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hingewiesen. Das Gericht hat die Prüfung des Bedarfs den nationalen Parlamenten überlassen. Dieser wurde von der AfD aber weder geprüft noch nachgewiesen noch beantragt.
Daneben enthält er aber auch handwerkliche Fehler. In privaten Einrichtungen – und damit zum Beispiel in privat betriebenen Bildungseinrichtungen und Kitas – soll das Verschleierungsverbot nicht greifen. Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich dies aus integrationspolitischer Sicht für falsch halte. An dieser Feststellung hat sich bis heute nichts geändert. Denn in den Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses haben die Vertreter der AfD jede inhaltliche Beschäftigung mit den gesetzlichen Details ihres Antrags unterlassen.
Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Das bedeutet keineswegs, dass sich die Freien Demokraten dem Thema und der Auseinandersetzung nicht stellen wollen. Ich halte dies gerade in Bildungseinrichtungen für diskutierbar.
In Niedersachsen wurde jüngst das Schulgesetz geändert, um ein Verbot der Vollverschleierung im Schulbetrieb zu ermöglichen. Es gilt also, die Frage zu beantworten, ob ein solches Verbot notwendig, geboten und verhältnismäßig für unsere demokratische Gesellschaft und für die Integration in NRW ist.
Den Fragen, ob und gegebenenfalls inwieweit ein soziales Bedürfnis für ein Vollverschleierungsverbot besteht, wird sich die NRW-Koalition weiterhin stellen. Dafür benötigen wir aber keinen von der AfD abgeschriebenen Plagiatsgesetzentwurf. – Vielen Dank.