Werner Pfeil
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wagner, wir hatten schon bei der ersten Lesung alle Aktivitäten vorgetragen – und Herr Wolf hat eben noch mal darauf hingewiesen –, die die Landesregierung bisher im Ehrenamtsbereich unternommen hat.
Ja, wir unterstützen Ehrenamt in allen Bereichen und auf allen Ebenen und wollen das auch weiterhin tun. Wir als FDP sehen derzeit auch gar keine Notwendigkeit, diesem Gesetzentwurf zu folgen. Seit Sommer 2019 wird an einer wissenschaftlichen Studie gearbeitet, in der die Ehrenamtlichen zu den Motiven und Hindernissen bei der Aufnahme und bei der Beibehaltung des Ehrenamts befragt werden. Die Ergebnisse sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen.
Soweit ich gehört habe, werden wir uns noch dieses Jahr mit dieser Studie beschäftigen können und dann möglicherweise zu Ergebnissen kommen, die den Ehrenamtlern viel mehr helfen, nämlich: Wie ist die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt? Wie ist es mit der Kinderbetreuung im Ehrenamt? Und wie ist es mit der Arbeitsstätte im Ehrenamt?
Diese Fragen werden wir dann eingehend erörtern und dann schauen, ob es da Verbesserungen zu erzielen gilt. Deswegen lehnen wir den Gesetzesvorschlag ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! In der aktuellen Legislaturperiode widmet sich die CDU/FDP-NRW-Koalition der Stärkung des Ehrenamts
im Katastrophenschutz und hat dieses Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Auch dies kommt den ehrenamtlichen Einsatzkräften der freiwilligen Feuerwehren in NRW zugute, denn sie stellen die große Mehrheit des ehrenamtlichen Katastrophenschutzes.
Mit dem vorliegenden Antrag sollen nun eine Wertschätzungsprämie und ein neues Ehrenzeichen ins Leben gerufen werden. Gegen beides ist prinzipiell nichts einzuwenden, doch unserer Meinung nach springen Sie mit Ihrem Antrag zu kurz.
Zunächst ein Überblick über das, was wir schon machen:
Seit dem 5. Dezember 2018 findet jährlich wiederkehrend am 5. Dezember eines jeden Jahres als Tag des Ehrenamtes mit allen im Katastrophenschutz in NRW tätigen Organisationen im Ministerium des Innern ein Festakt statt.
Im vierten Quartal jeden Jahres wird die Arbeitgeberförderplakette zur Auszeichnung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verliehen, die in besonderer Weise das Ehrenamt im Katastrophenschutz in NRW unterstützen.
Am 21. Mai 2019 fand ein Parlamentarischer Abend genau zu diesem Thema statt.
Der erste Katastrophenschutztag in NRW sollte in Bonn stattfinden und war für den 26. Juni geplant. Dieser musste jedoch ins nächste Jahr verschoben werden.
Doch all das ist noch nicht genug, weswegen am 5. Juli 2019 mit einem Auftaktsymposium der Startschuss zu der wissenschaftlichen Befragung der Ehrenamtlichen zu Motivation und Hindernissen bei der Aufnahme und Beibehaltung des Ehrenamtes gegeben wurde. Genau diese Ergebnisse, auf die wir jetzt warten, sind für das vierte Quartal 2020 angemeldet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, darauf aufbauend sind die Konzeption und Umsetzung einer neuen Strategie für Mitgliederbindung und Wertschätzung geplant. Dazu gehören jedoch weitere Themen als die im AfD-Antrag, zum Beispiel bessere Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt, Unterstützung von Frauen im Ehrenamt, weitere Unterstützung von Vereinbarkeit von Arbeit und Ehrenamt, weniger Bürokratie, weitere Forderungen nach Vergünstigungen etc.
Aus diesem Grunde sehen wir die Punkte in dem vorliegenden Antrag als einen Teilbereich von vielen unterschiedlichen Punkten, die wir ins Auge fassen müssen.
Auf einen letzten Punkt in diesem Zusammenhang möchte ich noch hinweisen: Seit der Durchführung des Projekts „FeuerwEhrensache“ ist in NRW bekannt – das hat der Kollege Katzidis eben auch schon gesagt –, dass finanzielle Anreize eine untergeordnete Rolle bei der Entscheidung spielen, ein
Ehrenamt auszuüben und beizubehalten. Im Gegenteil ist es so, dass die beiden wichtigsten Motivationen dafür immaterieller Natur sind. Das ist der Wunsch, anderen zu helfen, und der Wunsch, Gemeinschaft und Kameradschaft zu erleben. Außerdem wünschen sich die Ehrenamtlichen eine deutliche Wertschätzung ihrer Tätigkeit.
Genau dies wollen wir mit einem Gesamtkonzept erarbeiten. Hierzu warten wir die für das vierte Quartal des Jahres 2020 angemeldete Studie ab. Den Antrag werden wir trotzdem im Ausschuss gerne beraten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Bevor ich mit meiner Rede zum eigentlichen Thema beginne, möchte ich mich an eine Fraktion wenden, die in ihrem Beitrag eben von einer Diskurseröffnung in dieser Antragsdebatte sprach und damit auf Schwule, Lesben und Transgender Bezug nahm. Ich glaube, die Bezugnahme in diesem Zusammenhang ist verletzend für alle Betroffenen, wenn es so gemeint war, wie es bei uns hier ankam. Ich wünschte mir, dazu käme gleich noch eine Klarstellung.
Jetzt aber zum eigentlichen Thema, zur Beratung der beiden Anträge, die wir gestellt haben: Frau Schäffer, präventiver Kinderschutz, Hilfe für die, die von sexueller Gewalt betroffen sind, und strafrechtliches Handeln müssen gleichermaßen gewährleistet sein und sich dabei am Kindeswohl orientieren. Die Kinderschutzkommission, die von uns eingerichtet wurde, wird sich zwingend mit allen drei Aufgabenschwerpunkten beschäftigen.
Wir haben es heute mit einem Punkt zu tun, nämlich dem Strafrecht.
Zu den anderen Punkten gehören: grundlegende Nachversorgungskonzepte, flexibler und niederschwelliger Zugang zu Beratungen, qualifizierte digitale Beratungsangebote, die Verbesserung professioneller und interdisziplinärer Zusammenarbeit verschiedener Institutionen und insbesondere die weitere Qualifizierung von Fachkräften, aber nicht nur von Familienrichtern, sondern auch von Fachkräften bei den Jugendämtern, bei der Polizei, beim Lehramt, von Ärzten und auch Anwälten.
Wir brauchen ein umfassendes Angebot von Personen, die sich darauf einlassen müssen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
In dem vorliegenden Antrag geht es nun um den Bereich der Justiz. Ein kurzer Blick zurück: Mit dem Antrag Drucksache 17/9819 vom 16. Juni 2020 wurden unter anderem schon verschiedene strafrechtliche Themen behandelt.
Zum Beispiel ging es darum, Straftaten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern betreffen, zukünftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Außerdem sollte eine neue Variante als Verbrechen in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, und zwar Täter betreffend, die sich willentlich einer Gruppe in den sozialen Netzwerken anschließen, um Darstellungen des Missbrauchs von Kindern zu erhalten.
Es wurden Verschärfungen des Strafrechts – also Bundesrecht – von uns gefordert.
In dem Antrag Drucksache 17/6742 vom 2. Juli 2019 ging es um die Weiterentwicklung des Opferschutzes in Nordrhein-Westfalen. Hier waren unsere Forderungen auch auf eine kindgerechte Sprache gerichtet. Es ging darum, weitere Hilfsangebote insbesondere auch ins Internet zu stellen, um schnell Informationen zu bekommen. Bei sogenannten Großschadenslagen sollte die Opferschutzbeauftragte mit eingebunden werden.
Bei den vorliegenden beiden Anträgen, unter anderem „Starker Staat an der Seite der Schwächsten – Kinderschutz auch im Strafprozessrecht verwirklichen“, geht es wieder um Bundesrecht.
Von Frau Schäffer wurde die Frage gestellt: Warum nur diese beiden Themen und warum nicht andere Themen, die da vielleicht auch eine Rolle spielen sollten? – Mit Blick auf die anderen Themen bin ich mir sicher, dass die Kinderschutzkommission, die wir hier eingerichtet haben, in Zukunft noch wesentlich bessere Vorschläge machen wird.
Bei den beiden Themen, die wir jetzt bearbeiten, muss man aber auch in das Jahr 2010 zurückblicken. Denn schon zu diesem Zeitpunkt hat der Europarat einstimmig Leitlinien verabschiedet, die sich mit den Rechten der Kinder im Justizwesen unter der Überschrift „Leitlinien für eine kindgerechte Justiz“ beschäftigen. Der Europäische Gerichtshof hat in unterschiedlichen Entscheidungen dazu auch etwas gesagt.
Das Europäische Parlament hat in diesem Zusammenhang 2011 eine Richtlinie erlassen, die die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Gegenstand hat.
Damit komme ich auch zu dem eigentlichen Grund, warum wir uns heute mit diesen beiden weiteren Anträgen beschäftigen. Der Richtlinientext dieser EURichtlinie lässt zum einen Kindersexpuppen komplett außer Acht, obwohl der Richtlinientext sehr umfangreich ist. Nach der derzeit geltenden Rechtslage sind in Europa der Vertrieb, der Verkauf und der Erwerb von Kindersexpuppen erlaubt.
Kindersexpuppen sind aber keine Ware im Sinne des Gesetzes. Aus diesem Grund müssen wir hier ein klares Zeichen setzen.
Ich bin sofort fertig.
Wir erklären deswegen, dass entsprechend den in Art. 36 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit hier Einschränkungen vorgenommen werden müssen. Genau da greift der erste Antrag.
Der zweite Antrag ist deswegen notwendig, weil …
Ein Satz noch; dann bin ich fertig.
Ein Punkt ist nämlich ganz wichtig. Es gibt ein Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission. Danach ist die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt, insbesondere von Deutschland nicht. Es gibt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
Danke.
Wir wollen mit diesem Antrag die bisherige Unterstützung der Bundesregierung weiter fortsetzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ja, lieber Kollege Bell, ich würde mich auch sehr freuen, wenn wir hier zu einer gemeinsamen Entschließung kommen würden; denn im Städteregionstag der StädteRegion Aachen haben wir gemeinschaftlich eine Erklärung unterzeichnet. Die Abgeordneten der Region haben auch parteiübergreifend eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet.
Worum geht es? Es geht, darauf hat der Kollege Nolten hingewiesen, zum einen um nationale Souveränität, zum anderen aber auch um völkerrechtliche Verträge bzw. EU-Verpflichtungen.
Natürlich gibt es die Richtlinien. Ich möchte den Blick aber auf eine Bestimmung des geltenden EU-Rechts lenken, nämlich auf Art. 4 Abs. 3 Satz 1 der Verträge über die Europäische Union. Er normiert die Pflicht der EU-Mitgliedstaaten, sich gegenüber der Union, aber auch untereinander loyal zu verhalten. Früher kannte man das unter dem Begriff der Gemeinschaftstreue. Das heißt heute Unionstreue und beinhaltet Transparenz und Loyalität.
Das Prinzip der loyalen Zusammenarbeit beinhaltet die gegenseitige Rücksichtnahme und Kooperation, und aus beiden folgen dann Handlungs- wie auch Unterlassungspflichten für die Mitgliedstaaten, die aneinander angrenzen.
Das Prinzip der loyalen Zusammenarbeit verpflichtet auch, Informationen zur Verfügung zu stellen, Gespräche zu führen und Beteiligungsverfahren transparent durchzuführen. Genau das fordern wir eigentlich alle hier in diesem Haus von Belgien, und wir fordern die Einhaltung des UN-Umweltvölkerrechts, nämlich durch Einhaltung der Vorgaben der EspooKonvention, die jetzt gut 30 Jahre alt ist. Daneben gibt es die entsprechenden EU-Richtlinien, die die grenz
überschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung fordern.
Genau das wird nicht gemacht. Dann fragt man sich: Warum wird das nicht gemacht? Denn es gab zum Beispiel im Juli im letzten Jahr die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Doel, wo der belgischen Regierung ganz klar vorgehalten wurde, dass sie die Wiederinbetriebnahme der Kraftwerksblöcke in Doel ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrigerweise erlassen hat. Sie wusste also zumindest seit Juli 2019, dass das Verfahren, was sie bei Doel gemacht hat, rechtswidrig war.
Wenn man in der letzten Woche die Gerichtsverhandlung in Brüssel verfolgt hat. Da ist die Klage der Städteregion gegen Tihange verhandelt worden. Da wurde von Belgien einfach nur vorgetragen, es sei bisher nichts passiert. Das kann aber auch nicht der Grund sein, weswegen man dann in dem Verfahren jetzt im Frühjahr 2020 innerhalb der Coronakrise eine 60-Tage-Frist in Gang setzt, ohne die angrenzenden Nachbarn darüber zu informieren.
Das ist genau der Punkt, um den es geht. Es fehlt die Transparenz, es fehlt offensichtlich das gegenseitige Vertrauen, hier gemeinschaftlich zu arbeiten und gemeinschaftlich eine Lösung zu finden.
Wir müssen daher mit den verschiedenen belgischen Regierungen, der NERAS, den nationalen Stellen in Belgien, Gespräche führen, und das auf allen Ebenen zwischen den Abgeordneten, den Ministerien, aber auch den jeweiligen Regierungen. Wir müssen gleichzeitig darauf hinweisen, dass für ein Atommüllendlager, wenn es denn gesucht wird, im gesamten belgischen Gebiet gesucht werden muss, wo der beste Standort ist, und dass das Gebiet des Hohen Venn und die gesamte Grenzregion, die in einem Erdbebengebiet liegt, das Erdbeben bis zu Stärke 7 möglich macht, wohl kaum der geeignete Standort wäre, um dort ein Endlager zu errichten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Frau Schäffer, ein Antrag zur rechten Zeit, könnte man sagen; denn der Begriff der Katastrophe ist allgegenwärtig.
Ein Blick zurück: Vor einem Jahr, im Mai 2019, haben wir in diesem Hause den Antrag „Nordrhein-Westfalen in Europa IV: Verlässliche Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Katastrophen- und Brandschutz“ Drucksache 17/6250 besprochen und verabschiedet. Mit einem Unterpunkt in diesem Antrag wurde die Landesregierung beauftragt, „sich im Rahmen der Benelux-Union für ein Konzept einzusetzen, das einheitliche Rahmenbedingungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Bewältigung von Katastrophen und Großschadenslagen beschreibt“.
Denn Katastrophen kennen keine Grenzen. Risiken und Katastrophen stoppen nicht an den Landesgrenzen. Extremwetterereignisse, Hochwasser, Chemieunfälle, Pandemien, Tierseuchen, Waldbrände, Ausfall von Strom und Telekommunikation, Großschadensereignisse und Terroranschläge – die Anzahl möglicher Szenarien ist vielfältig. Dies setzt zwangsläufig ein international, aber auch ein europäisch abgestimmtes und national über Landes- und Kreisgrenzen hinweg stimmiges Handeln voraus.
Daher möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Vereinten Nationen und deren Bemühungen im Katastrophenschutz nicht unerwähnt lassen. In dem
„Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015–2030“ der UN heißt es unter Punkt III:
„… jeder Staat trägt die Hauptverantwortung dafür, dem Katastrophenschutz vorzubeugen und es zu verringern, einschließlich durch internationale, regionale, subregionale, grenzüberschreitende und bilaterale Zusammenarbeit.“
Um dies zu erreichen, müssen „nationale und lokale Strategien und Pläne für Katastrophenvorsorge mit verschiedenen Zeithorizonten“ angenommen und umgesetzt werden.
Die COVID-19-Pandemie zeigt uns Verbesserungsbedarf in unterschiedlichsten Bereichen. Dabei hat sich die derzeitige Kompetenzverteilung bewährt.
Ich sage es direkt: Eine Kompetenzverlagerung auf den Bund ist für uns keine Option und auch nicht notwendig. Entscheidend ist vielmehr die Aufarbeitung der möglichen Szenarien, mit denen wir hier in Mitteleuropa zu rechnen haben. Und das sind die, die ich soeben erwähnt hatte: Stromausfälle, Extremwasser, Waldbrände, Chemieunfälle, Tierseuchen und Pandemien, wie die aktuelle Situation ja zeigt.
Nach derzeitiger Rechtslage sind die Landräte in ihrem jeweiligen Kreisgebiet zuständig. Jedoch müssen bei Großschadensereignissen kreisgebietsübergreifende und manchmal auch landesweite Lösungen erarbeitet werden. Und diese können nicht erst dann erarbeitet werden, wenn es zu einem Großschadensereignis gekommen ist, sondern man muss darauf vorbereitet sein.
Das bedeutet aber, dass wir – da gebe ich Ihnen, Frau Schäffer, voll und ganz recht – Szenarien, Risikoanalysen und Maßnahmenpläne gemeinsam koordinieren und erarbeiten müssen, damit einerseits Planungs- und Rechtssicherheit bei Kreisen und Kommunen besteht und zugleich möglicherweise ein landesweit einheitlicher Standard sichergestellt werden kann.
In diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, ob auf Landesebene Qualitätsstandards für den Katastrophenschutz und Katastrophenschutzpläne, wie Sie sie auch fordern, zu den unterschiedlichen Szenarien für die betroffenen Bereichen und die unterschiedlichen Kreise dann im Bereich der Daseinsvorsoge erarbeitet werden können. Ist dies überhaupt machbar und leistbar? – Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage lautet, wie Engpässe bei der Bevorratung und Beschaffung von Schutzausrüstung vermieden werden können. Auch darüber sollten wir sprechen.
Katastrophenschutzbedarfspläne, wie Sie sie fordern, stellen die Frage nach Schutzzielen. Auch da müssen wir prüfen: Brauchen wir sie? Wie definieren wir sie? Wie werden sie möglicherweise auch
landesweit umgesetzt, oder ist dies nicht möglich? – Auch darüber müssen wir diskutieren.
Auch sollten wir über eine landesweite Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verwaltung in diesem Bereich reden.
Inwieweit eine integrierende und systematisch orientierte Forschung und Ausbildung sowie eine zukunftsorientierte Stabilitätsforschung in der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz durchzuführen sind, ist ebenfalls zu besprechen. Denn auch zukünftig werden Untersuchungen und neue Lösungsansätze für das Katastrophenmanagement und für unterschiedlichste Szenarien auf politischer, zivilgesellschaftlicher, wirtschaftlicher
und behördlicher Seite notwendig sein. Denn die Coronapandemie wird nicht die letzte sogenannte Katastrophe sein, mit der wir uns beschäftigen müssen.
Unser Dank gilt – das haben schon alle Vorredner gesagt – vor allem den ehrenamtlich Tätigen, die auch in der Coronakrise aktiv waren. Auch deren Situation müssen wir in den Blick nehmen, und auch deren Situation müssen wir unter Umständen verbessern – erheblich verbessern.
Ich freue mich auf die rege Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Kampf gegen Clankriminalität, die Strategie der 1.000 Nadelstiche, Razzien, Kontrollen, null Toleranz – so viel, wie jetzt in dem Bereich „Organisierte Kriminalität“ gemacht wird, wurde vorher noch nie gemacht.
Ich halte es für den falschen Weg, ausgerechnet jetzt zu behaupten, unsere Polizistinnen und Polizisten in NRW schafften das nicht, ohne künftig die Organisierte Kriminalität auch vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall.
Wir haben in der Anhörung vieles über das Trennungsgebot gehört. Auch wenn es dort einige Sachverständige gab, die der Meinung waren, hierbei handele es sich um ein veraltetes Konstrukt, das im Dienste der Sicherheit vernachlässigbar sei, so bin ich der gegenteiligen Auffassung, dass nämlich die Trennung von Polizei und Verfassungsschutz in unserem Rechtsstaat unbedingt beibehalten werden muss.
Die Anhörung hat gezeigt, dass der Verfassungsschutz auch heute bereits tätig werden kann, wenn es Schnittstellen zwischen Organisierter Kriminalität und Extremismus gibt. Es ist daher absolut nicht einsehbar, wie dieses Land sicherer werden soll, wenn wir dem Verfassungsschutz jetzt noch mehr Aufgaben aufbürden, als er ohnehin schon hat.
Es ist nämlich nicht so – wie von der AfD anscheinend vermutet wird –, dass der Verfassungsschutz dann mehr arbeitet, wenn er weitere Kompetenzen bekommt. Es ist auch nicht so, dass die Organisierte Kriminalität dadurch zurückgehen würde.
Ein anderer, viel zentralerer Punkt ist, dass das Trennungsgebot gerade dann interessant und ausgesprochen relevant wird, wenn wir die unterschiedlichen Spielregeln betrachten, die für die Polizei und den Verfassungsschutz gelten.
Für den Verfassungsschutz gilt das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet: Der Verfassungsschützer kann sich darauf konzentrieren, dass keine Anschläge gegen unschuldige Menschen und keine Angriffe auf unsere demokratische Grundordnung und auf unser demokratisches System stattfinden.
Bei der Polizei sind die Regeln etwas anders. Hier gilt das Legalitätsprinzip. Fällt einem Polizisten eine Straftat auf, so muss er diese in aller Regel verfolgen. Das kann natürlich hinderlich bei der Aufspürung von etwaigen Hintermännern sein, führt aber auch dazu, dass sich Polizeibeamte nicht aussuchen können, welche Straftaten sie verfolgen und welche nicht. In einem Rechtsstaat wie in unserem ist es ganz entscheidend, dass die Strafverfolgung eben nicht zur Disposition der ermittelnden Beamten steht.
Von diesem Legalitätsprinzip sollte die Politik aus Rechtsstaatlichkeitsaspekten auch nur dann abweichen, wenn es sich nicht vermeiden lässt, weil es eben um das Äußerste geht. Dazu gehören unsere Verfassung und die freiheitliche Grundordnung in ihrer jetzigen Form.
Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hat Herr Dr. Katzidis eben auch schon hingewiesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das von Anfang an klargestellt, und wir bleiben auch heute dabei: Die Zuständigkeit für die Organisierte
Kriminalität darf unter keinen Umständen in das Verfassungsschutzgesetz aufgenommen werden. Wir Freie Demokraten lehnen den Entwurf der AfD daher ab und setzen uns auch in Zukunft für eine qualitative Verbesserung des Verfassungsschutzes in NRW und gleichzeitig für eine weitere Stärkung unserer Polizei ein.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Polizistinnen und Polizisten in NRW einen herausragenden Job in der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität machen und wir gut daran tun, wenn sich der Verfassungsschutz auch künftig auf die wahren Verfassungsfeinde konzentriert und diese bekämpft. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir befassen uns heute im Landtag mit einem Thema, das durch bundesgerichtliche Entscheidungen vor geraumer Zeit geklärt wurde und bei dem der Bundesgesetzgeber eigentlich tätig werden müsste, wenn eine andere Regelung gewünscht wird. Dies haben alle Vorredner eben schon erklärt und erkannt.
Worum es geht, wurde auch von den Vorrednern kurz dargestellt: Es geht um die Frage, ob die Anrechnung von Zeiten, die Bürgerinnen und Bürger für die Ausübung des Ehrenamts als ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter aufwenden, in der Anerkennung geändert werden soll, wenn es sich um Teilzeitbeschäftigte handelt.
Das ist schwierig genug zu verstehen, wenn man kein Jurist ist. Wir sind uns in allem, wie eben schon die Vorredner gesagt haben, einig, dass es um ehrenamtliche Richterinnen und Richter geht und um die Stärkung des Ehrenamtes als solches.
Wo liegt also das Problem? – Das Problem liegt – das wurde auch schon genannt – in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2009 und einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
In dem Urteil wurde festgestellt, dass aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelung nur die in die Kernzeit fallenden Stunden bei Gericht dem Arbeitszeitkonto als entschuldigtes Fehlen gutgeschrieben werden, also nicht die Stunden von Teilzeitbeschäftigten, die in die Gleitzeit fallen. Das ist das Problem des vorliegenden Antrags, um das es geht.
Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass in Teilzeit tätige Personen versuchen können, ihre Tätigkeit möglichst außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Gleichzeitig hat es darauf hingewiesen, dass Gleitzeit gerade Vorteile bringe und daher die ehrenamtlichen Stunden nicht dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden können.
Einen Anspruch auf Zeitgutschrift für die Zeit der Tätigkeit als ehrenamtliche Richter und Richterinnen während der Gleitzeit scheitert daran, dass außerhalb der Kernarbeitszeit die Arbeitsbefreiung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. – Das möchte Frau Bongers ändern.
Dies wäre wünschenswert, zumal der Gesetzgeber zum 1. Januar 2005 bereits Änderungen gesetzlich vorgenommen hat, um die Situation ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in der Arbeitswelt zu verbessern. Jedoch hat der Bundesgesetzgeber in den letzten zehn Jahren – darauf hat Herr Geerlings schon hingewiesen – nichts gemacht, denn so lange gibt es diese Rechtsprechung. Unternommen worden ist in dieser Zeit nichts.
Das Bundesarbeitsgericht hat aber entschieden, dass zur Ausübung des Amts als ehrenamtlicher Richter Gleitzeit in Anspruch zu nehmen, nicht gegen höherrangiges Recht verstößt. Also liegt keine Verletzung des Benachteiligungsverbots vor, es liegt keine Leistungsstörung im Arbeitsrecht vor, es liegt keine Verletzung des Verbots der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten vor. All dies ist in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nachzulesen.
Gleichwohl – da stimme ich wieder mit Frau Bongers überein – sollte man schauen, das Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu stärken, und dazu würde dies möglicherweise beitragen.
Ich bin deswegen gespannt, welche Gründe im Ausschuss vorgebracht werden, die bisher auf Bundesebene wohl nicht dazu geführt haben, dass man innerhalb der letzten zehn Jahre das Gesetz geändert hat.
Trotzdem möchte ich noch auf etwas hinweisen. Mich überrascht, dass wir uns gerade hier im Landtag damit beschäftigen, weil es ein Bundesthema ist.
Frau Bongers hat noch auf den zweiten Teil, die landesrechtliche Regelung, hingewiesen, aber seit zehn Jahren ist das Problem bekannt, und auch in den letzten Jahren, in denen das Bundesjustizministerium von der SPD geführt wird, ist nichts in dieser Hinsicht unternommen worden.
Wäre es nicht einfacher gewesen, die Kollegen der SPD auf Bundesebene einmal daraufhin anzusprechen und um eine Änderung genau dieser Vorschrift, die seit 2009 bekannt ist, zu bitten? Zumindest wäre es eine weitere Möglichkeit neben einer Änderung des Landesgesetzes. – Vielen Dank. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Bei der Bewertung und Beurteilung dieser Gesetzesvorlage ist zu prüfen, ob das erstrebte Ziel so tatsächlich erreicht werden kann. Ich hatte ähnlich wie der Kollege Dr. Geerlings das Problem, zu erkennen, was eigentlich gewollt ist. Was steckt dahinter?
Das Ziel wurde vorhin von Frau Bongers in zwei Sätzen genannt: Beteiligung und Wertschätzung sollten ausgedrückt werden und außerdem Mitsprache und Partizipation. Es stellt sich jedoch die Frage, ob mit dieser Gesetzesvorlage das erstrebte Ziel tatsächlich erreicht wird. Das gilt insbesondere für die von Frau Bongers genannte Wertschätzung.
Notwendigkeit und Erforderlichkeit der Maßnahme sind dabei auf der einen Seite in den Blick zu nehmen, den Bedürfnissen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist auf der anderen Seite ebenfalls Rechnung zu tragen. Beginnen wir mit Letzterem.
Bürgerinnen und Bürger, die mitten im Leben stehen und ein ehrenamtliches Richteramt übernehmen, brauchen wohl kein zusätzliches Gremium in Form einer Vertretung, in das sie zusätzliche Zeit investieren müssen, sondern sie wollen, dass das Institut ehrenamtlicher Richter so ausgestaltet wird, dass sie es
mit ihrer Arbeit, ihrer Freizeit und ihrer Familie verbinden können. Dies sind Forderungen, die wir auch aus anderen Bereichen des Ehrenamts kennen und mit denen wir uns hier im Hause bereits beschäftigt haben.
Nimmt man daneben die Folgen eines möglichen zukünftigen Gesetzesvollzugs im Rahmen einer notwendigen Rechtsfolgenabschätzung in den Blick, dann muss festgestellt werden, dass die Maßnahme gerade als Einzelmaßnahme wohl auch nicht zielführend sein dürfte. Denn wenn man das ehrenamtliche Richteramt stärken will, ist ein bürokratisches Vertretungsmonster bei jedem einzelnen Gericht ganz sicher nicht die einzig richtige und wichtigste Maßnahme.
Schon heute gibt es an den Gerichten gut funktionierende Strukturen, auf die ehrenamtliche Richterinnen und Richter zurückgreifen können. Sie finden dort eine gut eingerichtete Verwaltung vor, die den Bedürfnissen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Rechnung trägt.
Nicht nur sind die Gerichtsleitungen und -verwaltungen für Fragen und Anliegen aller Art insbesondere der ehrenamtlichen Richter gut aufgestellt, auch wird auf die Bedürfnisse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter individuell eingegangen. Die Wahl und die Durchführung der Sitzungen entsprechender Vertretungen würde daneben einen weiteren Mehraufwand an den Gerichten bedeuten, deren Notwendigkeit aber möglicherweise infrage gestellt werden darf.
Zum zweiten würde dadurch die individuelle Möglichkeit jeder ehrenamtlichen Richterin und jedes ehrenamtlichen Richters, ihre bzw. seine Anliegen direkt bei den Gerichtsleitungen vorzubringen, unter Umständen durch die Schaffung einer weiteren Zwischeninstanz nicht vereinfacht, sondern erschwert. Ist dann der Verlust der individuellen Ansprache und Problemlösung ein Mehrwert? Wir werden es diskutieren.
Meine und unsere Vorschläge gehen da in eine andere Richtung. Die tatsächlichen Probleme des Ehrenamts bei Gericht müssen in den Fokus genommen werden, und das sind andere.
Erstens. Es müssen Wege gefunden werden, die Anzahl der Freiwilligen zu erhöhen, die neben Familie und Beruf das Amt des ehrenamtlichen Richters ausüben wollen.
Zweitens. Die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für dieses Ehrenamt – auch bei den Arbeitgebern – muss geschärft werden. Denn daran leidet es auch.
Zum Beispiel, Herr Wolf.
Drittens. An der Bekanntheit des Instituts ehrenamtlicher Richter muss ebenfalls weitergearbeitet werden.
Viertens. Möglicherweise kann auch über die Überarbeitung des Wahlverfahrens nachgedacht werden. Aber wir haben ja noch Gelegenheit, weiter darüber zu diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns lieber darüber diskutieren, wie man den Rechtsstaat und die Justiz insgesamt stärken kann, indem man das ehrenamtliche Richteramt weiter stärkt und für eine Vereinbarkeit mit Familie und Beruf sorgt.
Zuletzt möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern danken, die ein ehrenamtliches Richteramt übernommen haben; denn das ist eine für die Justiz notwendige und für unsere Gesellschaft verantwortungsvolle Aufgabe in unserem Gemeinwesen. Vielen Dank.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke schön.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Fast jeder kennt das seltsame Gefühl, eine neue Situation schon einmal erlebt zu haben. Jeder Satz des Gesprächspartners klingt vertraut, und die Umgebung erscheint bekannt. Psychologen sprechen von einem Déjà-vu-Erlebnis. Ich sage dazu: Man muss nur einen Antrag der AfD lesen.
Denn zu diesem Thema – wir haben unseren Antrag mit „Grenzkontrollen europäisch denken!“ überschrieben – gab es bereits einen Antrag der AfD, der damals von Herrn Vogel begründet wurde. Darin ging es darum, Haltebuchten für Kontrollmaßnahmen auszubauen.
In meiner Rede zu diesem Antrag habe ich am 11.04.2019 gegenüber Herrn Vogel auf all die Punkte hingewiesen, die in der Anhörung ausgeführt wurden: grenzüberschreitende Einsätze koordinieren, Personal vorhalten, mehr Bundespolizei in die
Grenzregion, Tandemfahndungen durchführen,
Aachener Erklärung, gemeinsame Dienststellen usw. usf.
In dem Antrag, den die AfD jetzt unter der Überschrift „Polizeiarbeit an NRW-Westgrenze – Kompetenzen stärken, vernetzen und effektiver gestalten“ stellt, sind genau diese Punkte enthalten.
Man kann zwar abschreiben. Man könnte sich aber vielleicht auch eigene Gedanken machen.
Es besteht ein großer Unterschied zwischen dem Antrag, den Herr Schnelle gerade sehr schön begründet hat, und dem besagten AfD-Antrag.
In seiner Begründung ist der AfD-Antrag immer noch genauso monothematisch. Darin ist wieder von Migration, straffälligen Flüchtlingen, Rückführungen, Schleuserorganisationen und Bandenkriminalität die Rede.
Unser Antrag und seine Begründung zielen auf europäische Zusammenarbeit. Deswegen ist die Überschrift auch eine ganz andere. Unsere Überschrift lautet nämlich: „Grenzkontrollen europäisch denken!“
Das ist genau der Unterschied zwischen unserem Antrag, den wir heute diskutieren und an den Ausschuss überweisen wollen, und dem Antrag der AfD, der die gleichen Begründungen enthält, die Herr Vogel zu einem anderen AfD-Antrag hier am 11.04.2019 dargestellt hat.
Herr Schnelle hat auf die einzelnen Punkte hingewiesen. Er hat geschildert, wie wichtig gerade für uns im deutsch-belgisch-niederländischen Grenzraum –
von der Grenzregion Aachen bis hoch in den Norden – eine offene Grenze ist. Es ist auch wichtig, dass Kontrollen im Rahmen einer intensivierten europäischen Zusammenarbeit erfolgen und nicht eine Abschottung mittels einer Grenzpolizei, wie sie seinerzeit gefordert wurde, oder mittels fest installierter Grenzposten stattfindet.
Das wollen wir nicht. In dieser Hinsicht unterscheidet sich der Antrag von CDU und FDP, der die europäische Strategie verfolgt, von Ihrem Antrag.
Der AfD-Antrag ist zwar in der Aufzählung der Einzelpositionen noch nicht einmal so unterschiedlich; in der Begründung hat er aber einen ganz anderen Duktus als die Dinge, die wir haben wollen, und mit deren Hilfe wir unseren Antrag begründen.
Wir wollen keine nordrhein-westfälische Grenzpolizei nach bayerischem Modell, was ursprünglich einmal die Intention des allerersten Antrags der AfD war, sondern eine moderne, flexible und länderübergreifende, also europäische, Grenzschutzeinheit, die mit belgischen, niederländischen und deutschen Polizei
beamten bestückt ist. Wir wollen Kooperationen in allen Bereichen, Absprachen und natürlich auch Zusammenarbeit im Bereich „Internet und moderne Medien“.
Deswegen kann ich nur sagen, dass ich über unseren Antrag, der die europäische Strategie verfolgt, sehr gerne mit Ihnen weiter im Ausschuss debattieren würde. Den Antrag der AfD, der einen ganz anderen Duktus hat, und der sich nicht sehr von dem Antrag unterscheidet, den ich am 11.04.2019 hier gegenüber Herrn Vogel schon einmal kommentiert habe, bitte ich abzulehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Weiterentwicklung des Opferschutzes in NRW ist ein wichtiges Thema. Angela Erwin hat eben schon alle wichtigen Punkte aufgezeigt, die uns dazu bewogen haben, diesen Antrag zu erarbeiten und zu stellen. Es geht, schlicht und einfach gesagt, um Transparenz.
Transparenz ist wichtig für die Opferhilfe und für die Opfer, sich in dem Dschungel der unterschiedlichsten Opferhilfemöglichkeiten, die wir haben, zurechtzufinden. In den letzten Jahren ist viel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zum Schutz von Opfern von Gewalt umgesetzt worden.
Für die Opferschutzberatung gibt es in NordrheinWestfalen deswegen zahlreiche Beratungsstellen und ein umfassendes Beratungsangebot. Zuständig dafür sind unterschiedliche Ministerien.
Seit dem 01.12.2017 gibt es die Opferschutzbeauftragte des Landes NRW, die beim Justizministerium angedockt ist. Sie hat vor Kurzem einen umfassenden Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit im Jahre 2018 vorgelegt, aus dem man ganz klar erkennen konnte, wie umfangreich und vielfältig die Arbeit und die Anfragen waren, die bei ihr angekommen sind.
Ihre Aufgabe ist es, generell allen Opfern von Straf- und Gewalttaten die benötigten Informationen und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie haben wollen.
Die Opferschutzbeauftragte sieht sich also als Lotse für alle Opfer von Straf- und Gewalttaten zu den in Nordrhein-Westfalen bewährt und professionell arbeitenden unterschiedlichen Opferhilfen vor Ort.
Damit sind wir bei dem Punkt, auf den wir jetzt hinweisen wollen, den wir verbessern wollen, weil es unterschiedlichste Opferschutz- und Opferschutzberatungsstellen gibt, die wiederum unterschiedlichste Hintergründe haben.
Für die Opfer von rechter Gewalt und antisemitischer Gewalt gibt es zwei Organisationseinheiten der Opferhilfe, die seit den 90er-Jahren arbeiten; für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf ist dies die Opferberatung Rheinland – OBR –, für die übrigen Regierungsbezirke Back Up mit Sitz in Dortmund. Hierfür ist das Ministerium von Frau Pfeiffer-Poensgen zuständig.
In den Fällen sexueller Gewalt, insbesondere von Gewalt gegen Frauen und Männer, ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung von Frau Ministerin Scharrenbach zuständig.
Im Juli 2018 wurde die Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer, kurz LaKo, als Projektgruppe in der Abteilung Gleichstellung von Frau Ministerin Scharrenbach eingerichtet. Die LaKo fungiert als Bindemittel zu den in NRW tätigen Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt und unterstützt die Erarbeitung lokal vernetzter Interventionsketten.
Für Opfer von Gewalt in den Schulen ist das Schul- und Bildungsministerium zuständig. Im Mai 2019 hat Frau Ministerin Gebauer den Aktionsplan gegen Gewalt und Diskriminierung an Schulen vorgestellt. Außerdem werden die Anforderungen aus dem Schulgesetz erfüllt, jedem Anschein von Vernachlässigung und Misshandlung nachzugehen.
Schließlich ist der Kinder- und Jugendschutz im Ministerium von Minister Stamp enthalten und wird von ihm betreut.
Insgesamt gibt es 264 Familienberatungsstellen in NRW, die das Land NRW finanziell unterstützt. Diese Beratungsstellen beraten zu allen Familien-,
Ehe- und allgemeinen Lebensfragen.
Das ist ein kleiner und nicht abschließender Überblick über die Verteilung des Opferschutzes in den jeweiligen Ministerien und die Aufgaben, die damit erfüllt sind.
Um eines nicht zu vergessen: Auch Beschäftigte im Ehrenamt und im öffentlichen Dienst sind einem erheblichen Risiko ausgesetzt, Opfer von Übergriffen zu werden; auch sie suchen zum Teil Hilfe und Unterstützung.
Mit unserem Antrag wollen wir nun die Opferschutzberatungen transparent in einer Internetplattform zusammenführen; denn Opferschutzberatungen leisten alle eine wichtige und wertvolle Hilfe für die oftmals traumatisierten und psychisch angegriffenen Opfer
von Gewalt in jedem einzelnen Fall der oben aufgeführten unterschiedlichen Bereiche, die hier auch unterschiedlich zugeordnet wurden. Hier ist es in den letzten Jahren zu vielen unterschiedlichen Hilfsangeboten gekommen, die wir zentral bündeln wollen.
Der Opferschutz hat daher eine doppelte Aufgabe: Zum einen will er die Opfer beraten, zum anderen will er aber auch strafrechtlich dafür sorgen, dass es zu einem ordnungsgemäßen Strafverfahren kommt und die Opfer nicht doppelt belastet werden.
Die Beratung im Internet muss deswegen unserer Meinung nach erstens umfassend und vollständig allen Gewaltopfern gegenüber sein, zweitens barrierefrei und mit leicht verständlicher Sprache für jedermann und jede Frau und drittens – darauf hat Angela Erwin eben auch hingewiesen, mit Bezug auf die Anhörung, die wir in der letzten Woche hatten – kindgerecht.
Denn auch Kinder sind Opfer von Gewalt; das wissen wir auch aus der jüngsten Vergangenheit. Auch da müssen wir ein Angebot schaffen, dass Kinder über das Internet die Plattform nutzen können und darüber Informationen erhalten, die sie sonst nicht bekommen würden.
Ziel ist es also, auf einer zentralen Internetseite alle Angebote und Aspekte des Opferschutzes in NRW in allen möglichen und denkbaren Erscheinungsformen darzustellen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden, zunächst hinsichtlich der Verweisung, dann aber auch hinsichtlich der Verabschiedung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Schäffer, durch die bisherigen Äußerungen von FDP und CDU wird kein Pauschalverdacht geäußert, sondern ganz konkret auf den Lagebericht und damit
auch auf die darin aufgeführte Clankriminalität verwiesen. Dazu wird Stellung genommen.
Die AfD hat das natürlich wie immer pauschalisiert. Davon muss man sich komplett distanzieren. Aber letztendlich – Herr Wolf, da ist es doch egal, ob es das erste oder das zweite Lagebild ist – haben wir mit diesem Bericht die Informationen bekommen, die uns eigentlich seit Jahren fehlten.
Durch diesen Bericht können wir jetzt tätig werden, insbesondere in einem Bereich, den wir eben auch angesprochen haben: präventiv zu arbeiten.
Frau Paul, hören Sie mir doch zu! Um präventiv zu arbeiten, fehlten uns doch die Daten.
Uns wird in dem Lagebericht genau mitgeteilt, seit wann überhaupt Datenerhebungen durchgeführt werden. Um wissenschaftlich zu forschen, um weiter in diesem Bereich Hintergründe erforschen und präventive Maßnahmen ergreifen zu können, brauchen wir doch weitere Maßnahmen.
Die ersten Maßnahmen sind doch schon ergriffen worden. Sie werden uns allen zustimmen, dass Verstöße gegen die freiheitliche Rechtsordnung, gegen Eigentum und körperliche Unversehrtheit und gegen die Freiheit des Einzelnen zu ahnden sind. Da sind wir alle dagegen.
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte kämpfen dagegen an und sind tätig in diesem Bereich. Ja, Frau Schäffer, auch da wird die eine oder andere Untersuchung durchgeführt, die möglicherweise nicht zum Erfolg geführt hat. Aber sie soll doch die Clankriminalität, die hier Thema ist und bekämpft werden soll, bekämpfen.
Über die Definition im Lagebild, was Clankriminalität überhaupt ist, haben wir schon gesprochen. Ich möchte noch einmal auf zwei wesentliche Punkte hinweisen, was Alexander Brockmeier eben auch schon gemacht hat. Es ist psychologisch, was das Ganze zusammenhält: zum einen eine gemeinsame familiäre oder ethnische Herkunft derjenigen, die davon betroffen sind, und zum anderen eine fehlende Akzeptanz des deutschen Rechts- und Wertesystems. Diese beiden Punkte bilden die Grundpfeiler
dieser Clans, die sich ganz konkret gegen die deutsche Rechtsordnung richten. Dagegen muss man ankämpfen.
Die Frage, ob man hier im Kindesalter schon etwas unternehmen kann, beantwortet der Bericht im Moment nicht. Er kann sie auch noch nicht beantworten. Aber genau an dem Punkt müssen wir anknüpfen. Da fangen doch die präventiven Maßnahmen an, die hinterher unter anderem zur Auflösung der Clans führen können. Aber das sind nicht die einzigen Punkte. Weitere Punkte sind:
Das Austrocknen sämtlicher krimineller Geldströme; das wurde auch schon genannt. Das wird aber auch durchgeführt.
Konsequente ordnungsbehördliche und strafrechtliche Verfolgung jeder einzelnen Ordnungswidrigkeit ohne jegliche Toleranz. Das wurde schon benannt, es wird auch durchgeführt.
Erweiterung und Ausbau der interbehördlichen Fallkonferenzen sowie die Identifizierung und Bewertung jedes einzelnen Mitglieds der Clanfamilie gehören weiterhin dazu. Das ist der Punkt, über den bisher gar nicht gesprochen wurde. Das ist aber ein sehr wesentlicher Punkt, dass nämlich – Frau Schäffer hat es gesagt – ganz wenige Personen für sehr viele Straftraten verantwortlich sind. Und genau da müssen wir ansetzen.
Genau das gibt das Lagebild wieder, Herr Wolf. Da müssen wir weiter ansetzen. Bisher hatten wir da zu wenig. Wir müssen auch jetzt den Bereich weiter ausbauen. Das sehe ich nach dem Lagebild auf jeden Fall so.
Der Bundesinnenminister hat den erfolgreichen Kampf gegen die Clans in NRW beobachtet. Seit einiger Zeit befasst sich auch die Ständige Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder mit diesem Thema. Der Bundesinnenminister hat nunmehr erklärt, Clankriminalität zur Chefsache machen zu wollen. Es ist unsere Aufgabe, dass wir alle gemeinsam das Projekt angehen und bei konsequenter Bekämpfung der Clanstrukturen hier in NRW und auch im ganzen Bundesgebiet klarmachen: Nicht jeder Clanangehörige ist kriminell. Aber wer kriminell ist, den müssen wir erwischen, und den erwischen wir auch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Sache ist noch besonders wichtig. Ich habe es eben schon einmal gesagt. Es geht hier nicht allein um das Gewaltmonopol des Staates und die Bekämpfung von Kriminalität – nein, es geht um mehr. Es geht auch darum, Betroffenen zu helfen. In diese Clanstrukturen werden Kinder geboren und wachsen dort auf, die von Anfang an kaum eine Chance haben, sich
außerhalb des Familienclans ein eigenes Leben aufzubauen. Und genau da müssen wir ansetzen, und genau da fehlen uns im Moment die Mittel, die Informationen und auch das Wissen, wie wir da reinkommen. Deswegen müssen wir mehr Wissen erlangen und in diesem Bereich forschen.
Die Innen- und Gesellschaftspolitik der NRWKoalition ist so ausgerichtet, dass Probleme offen benannt werden, konsequent angegangen und nachhaltig gelöst werden. Mit diesem Lagebild sind wir genau dabei. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, so unterschiedlich können Themen behandelt werden. Wir haben zum einen eine sehr humorvolle Darstellung von Herrn Bialas, der aber die Schwerpunkte sehr wohl richtig gesetzt hat; wir haben eine rechtliche Darstellung von Herrn Golland, und wir haben eine Darstellung des Antragstellers, von Herrn Wagner, der zumindest im letzten Drittel immer wieder das Thema „Abschiebung“ in den Mittelpunkt seines Antrages und auch seiner Rede gestellt hat.
Das Thema „Chaoshochzeiten“ ist ein Problem. Es ist ein rechtsstaatliches und ein Sicherheitsproblem. Das weiß aber auch der Innenminister.
Der Antrag stammt vom 14.05.2019. Richtig ist, dass es in der Vergangenheit eine Vielzahl von Vorfällen gab. Doch bereits am 8. April 2019 ist das Innenministerium tätig geworden und hat alle Kreispolizeibehörden aufgefordert, bei Einsätzen im Zusammenhang mit Hochzeiten stets eine WE-Meldung abzusetzen.
Bis zum 9. Mai 2019 wurden auf dieser Grundlage 120 Vorfälle festgestellt, und es wurden Schwerpunkte ausgewertet. Das Innenministerium hat also fakten- und zahlenbasierte Grundlagen ermittelt und ein Lagebild erstellt. Daraus folgte ein Aktionsplan. Der steht seit dem 16. Mai 2019 allen zur Verfügung.
Ich kann nur sagen: Die Landesregierung ist direkt tätig geworden. Der Minister hat alles, was ihm zur
Verfügung stand, direkt in die Wege geleitet. Deswegen braucht es dieses Antrages in dieser Ausführlichkeit nicht mehr. Ich bin mir sicher, dass die Sachen weiter gut behandelt werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bergmann, vielen Dank; Sie haben vieles schon vorweggenommen. Ich wollte die Rede ursprünglich beginnen mit den Sätzen, die Josefine Paul eben gesagt hat: „Europa ist und bleibt die beste Idee unserer Großväter und Großmütter.“
Das gilt gerade auch für die Bürgerinnen und Bürger in der Grenzregion. Wir haben im Koalitionsvertrag stehen, dass Europa als Querschnittsaufgabe sämtlicher Ministerien und aller Politikbereiche angegangen werden soll.
So haben wir jetzt den Europaantrag IV vorliegen. Antrag I hat sich mit Bildung befasst, Antrag II mit dem Arbeitsmarkt und Antrag III mit Mobilität. In allen drei Bereichen haben wir schon sehr viel erreicht.
Die „Vision Mobilität 2050“ war im Januar dieses Jahres ein Forum im Verkehrsbereich. Mittlerweile liegt eine Arbeitsagenda vor, um die Verkehrsprojekte zwischen den Provinzen in den Niederlanden und NRW weiterzubringen.
Im Bildungsbereich haben wir die Euregio-Profilschulen gestärkt, das deutsch-niederländische Jugendbildungswerk und bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit die Grenzinfopunkte und weitere Projekte bei den Berufsschulen, also sehr viel.
Jetzt geht es in Europa IV, um Katastrophenschutz und Brandschutz, ein Thema, das für unsere Region sehr wichtig ist; denn es ist eben nicht alles geregelt, wie man vielleicht denken könnte nach so vielen Jahren europäischer Zusammenarbeit.
Es wurde eben schon angesprochen: das Anholter Abkommen oder das Mainzer Abkommen. Es gibt immer noch viele Unterschiede zwischen den Niederlanden und Deutschland und auch zwischen den Niederlanden und Belgien.
Das führt mich jetzt gerade beim Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Bezug auf Belgien zu der Problematik: In Belgien ist das eine Bundesangelegenheit. Die Kommunen können nicht so ohne Weiteres über die Grenzen hinweg Regelungen schaffen. Was mit den Niederländern gerade noch möglich ist, ist mit den Belgiern schon nicht mehr möglich.
Hier gilt es, an dem weiterzuarbeiten, was wir mit diesem Antrag bewirken wollen: Zuständigkeitsregelungen für den Katastrophenfall und auch klare Vereinbarungen der Landesregierung mit unseren Nachbarn herzustellen.
Das ist für uns in der Städteregion Aachen aus unterschiedlichsten Gründen wichtig. Ich will jetzt nicht das Thema „Tihange“ weiter ausführen, aber es ist ein wichtiges Thema, das für den Katastrophenschutz bei uns und auch den Rettungsdienst in Bezug auf Belgien eine ganz besondere Bedeutung hat.
Wir haben aber auch den Nationalpark Eifel. Waldbrände können auch dort ausbrechen. Ohne entsprechende Zusammenarbeit mit den Belgiern könnten wir unter Umständen auch da ein Problem haben; denn in den Nationalpark können keine Fahrzeuge mehr fahren, da muss man mit Hubschraubern und Löschflugzeugen arbeiten.
Alles in allem finde ich, dass es ein sehr schöner Antrag ist, der genau auf die Bedürfnisse unserer Region einwirken kann, wenn wir ihn im Ausschuss noch etwas weiter ausbauen, wenn wir darüber diskutieren, wenn wir sehen, wo die Probleme vor Ort genau liegen.
Wir haben im Antrag schon einige Maßnahmen, die die Landesregierung umsetzen soll, aufgeführt, insbesondere das Benelux-Unionskonzept, das auch das Thema „Katastrophenschutzszenarien“ beinhaltet, die es zum Teil grenzüberschreitend in diesem Umfang noch gar nicht gibt.
Der letzte Punkt – nämlich die Gespräche zur grenzüberschreitenden Notfallrettung und zur grenzüberschreitenden Luftrettung – betrifft ein Thema, das uns zusammen mit den Belgiern auch schon lange beschäftigt. Dazu gibt es im Moment gar kein Abkommen, und auch da bin ich mir ganz sicher, dass wir durch die guten Gespräche, die die Landesregierung mit der Benelux-Union schon führt, auch mit den niederländischen und belgischen Einzelregierungen
zu einem größeren Erfolg kommen, um die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte – da hat es nämlich nicht funktioniert, da sind keine Abkommen getroffen worden – aufzuheben.
Ich werbe für die Zustimmung zu diesem guten Antrag und freue mich auf die Beratung. – Danke schön.
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Weiß, entweder haben Sie den Antrag nicht gelesen oder nicht verstanden oder keine Ahnung, was bei uns in der Grenzregion in den letzten Monaten und in den letzten Jahren vorgefallen ist.
Sehr wohl findet sich das Thema „Tihange“ im Antrag, wenn auch nicht wörtlich. „Tihange“ steht da nicht drin, aber beim vorletzten Spiegelstrich und in dem darüber geht es darum, in der Benelux-Union ein Konzept zu erarbeiten, „das einheitliche Rahmenbedingungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Bewältigung von Katastrophen und Großschadenslagen beschreibt“. Da sprechen wir ganz konkret von Szenarien, die erarbeitet werden sollen, um im Falle eines Großschadensereignisses jenseits der Grenze reagieren zu können.