Protokoll der Sitzung vom 29.11.2017

Davor sollten wir uns hüten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Dass die Verweildauer in den stationären Pflegeeinrichtungen heute so kurz geworden ist, liegt auch daran, dass die ambulanten Strukturen mittlerweile so gut sind. Wir können uns darüber freuen, dass wir heute viele ambulante Strukturen haben, aber wir brauchen auch die stationären Pflegeeinrichtungen.

Jetzt ist die Frage: Wie kommt man zu einem bunten Angebot? Dabei habe ich ein großes Problem mit dem, was vorher passiert ist. Die Vorgängerregierung hat in dieser Frage auf eine staatliche Planung gesetzt. Das übernehmen jetzt die Kommunen.

Ich kann Ihnen nur sagen: Ich habe ein abgrundtiefes Misstrauen gegenüber staatlichen Planungen, weil ich glaube, dass die Bedürfnisse der Menschen nicht früh genug erkannt werden.

Eine der großen Errungenschaften der Pflegeversicherung war – als wir sie vor über 20 Jahren eingeführt haben, ich war schon als junger Abgeordneter dabei –, dass wir gesagt haben: Die pflegebedürftigen Menschen bekommen Geld aus der Pflegeversicherung und können sich damit Unterstützungsleistungen kaufen.

Diese 20 Jahre haben bewiesen, dass der Markt ein buntes Programm an Unterstützungsleistungen hervorgebracht hat, wie es staatliche Planung nie geschafft hätte. Denn die Wahrheit ist, dass der Markt der beste Pfadfinder ist, Bedürfnissen – an Produkten und Dienstleistungen –, die Menschen haben, auch ein Angebot gegenüberzustellen.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Über die Frage müssen wir uns jetzt unterhalten. Das kommunale Planungsrecht ist da. Ich weiß auch nicht, ob man es wieder abschaffen kann. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Ich hadere mit dem kommunalen Planungsrecht.

Mittlerweile gibt es in Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, in denen kommunales Planungsrecht gilt, wieder Wartelisten für stationäre Pflegeeinrichtungen. Dabei war ich froh, dass wir die jahrelang nicht mehr hatten. Ein leichtes Überangebot in der Region ermöglicht den Menschen doch erst die Wahlfreiheit. Staatliche Planung führt oft dazu, dass sich bestehende Einrichtungen nicht mehr innovativ verändern, dass neue Einrichtungen nicht mehr entstehen und daher auch kein Wettbewerb um Qualität mehr stattfindet.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Über diese grundsätzliche Frage muss man reden. Und ob es eine so gute Idee war, den Sozialhilfeträgern das Planungsrecht zu geben, darüber denken Sie bitte auch einmal nach. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir kommunales Engagement mit den Möglichkeiten der Bedarfsdeckung durch Märkte näher zusammenbringen, um zu guten Lösungen zu kommen.

Dafür braucht es natürlich Investitionen. Die kann aber der Staat heute nicht mehr alleine stemmen. Wir brauchen auch privates Geld, damit solche Einrichtungen entstehen können.

Umgekehrt ist Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland, das noch ganz viel Steuergeld in die Pflegeinfrastruktur steckt, etwa über Investitionszuschüsse, Pflegewohngeld, Zuschüsse zu ambulanten Pflegediensten. Jahr für Jahr zahlen die Kommunen 680 Millionen € dafür. Das gibt es in keinem Bundesland mehr.

Ich wollte einmal wissen, was mit den 680 Millionen € passiert. Was ist eigentlich in Nordrhein-Westfalen anders als woanders? Ich kann Ihnen nur sagen – und da hatte die alte Regierung recht –: Man darf überprüfen, ob die Investitionskosten, die die alten Leute für die Nutzung der Infrastruktur bezahlen müssen, auch den realen Ausgaben, den realen Verhältnissen entspricht.

Das ist handwerklich schlecht gemacht worden, deshalb sind wir noch nicht fertig. Mit dem Entfesselungspaket werden wir dafür sorgen, dass es handwerklich einfacher wird. Aber dass wir prüfen, ob die Investitionskosten bei einer so hohen staatlichen Förderung angemessen sind, ist unser gutes Recht.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das muss auch gemacht werden;

(Michael Hübner [SPD]: Deshalb brauchen Sie eine Planung dafür!)

denn bei den bisherigen Überprüfungen ist herausgekommen, dass die Investitionskosten in den Eigentumseinrichtungen im Durchschnitt 6 % zu hoch waren. 6 % sind viel Geld; das macht bei einem durchschnittlichen Pflegeplatz 330 € im Jahr aus.

(Nadja Lüders [SPD]: Wovon?)

Das ist für einen normalen, durchschnittlichen Rentner oder für eine Witwe immerhin fast die Hälfte bzw. ein gutes Drittel der Monatsrente. Es ist also in Ordnung, dass wir uns das anschauen.

Es muss auch nicht sein, dass man in der Pflegeinfrastruktur zweistellige Renditen macht – nicht, wenn der Staat so stark fördert, wie er es in Nordrhein Westfalen tut. Deshalb muss man sich das sehr genau ansehen.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Das gilt für alle Wohnformen, die wir uns in diesem Bereich vorstellen können.

Herr Minister, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Wagner möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Nein, ich will im Zusammenhang vortragen, wie ich mir meine Pflegepolitik vorstelle.

Die größte Herausforderung wird sein, dass wir Vertrauen für die unterschiedlichen Einrichtungen erreichen. Wir werden im Übrigen auch keine Menschen mehr finden, die in diesen Einrichtungen arbeiten, wenn sie ständig so dargestellt werden, als ginge es dort drunter und drüber. Das entspricht nicht der Wahrheit.

Deswegen ist es wichtig, dass wir für die unterschiedlichen Betreuungsformen eine Transparenz der Qualität der Pflege erreichen – durch ein Transparenzsystem, das auch Aussagen zu und Unterscheidungen von Pflegeeinrichtungen möglich macht. Deshalb haben wir im PSG II geregelt, dass die Qualitätskriterien überarbeitet werden müssen.

Ein Beispiel: Vor zwei Jahren ist in Bonn ein Pflegeheim wegen „gefährlicher Pflege“ geschlossen worden. Ich habe mal im Internet nachgeschaut: Die hatten bei der Begutachtung des MDK die Note 1,2 bekommen. Das versteht ja kein Mensch! Wir brauchen in diesem System Transparenz, damit es Vertrauen erlangt, und das Vertrauen brauchen wir, damit die Menschen keine so große Angst haben, wenn sie pflegebedürftig werden.

Wir benötigen auch Zwischenlösungen, zum Beispiel zwischen der Pflege zu Hause und der stationären Pflege. Da sind die Tagespflege oder die Nachtpflege gute Angebote. Leider schneidet NordrheinWestfalen beim Ausbau der Tagespflege in ganz Deutschland am schlechtesten ab. Ich weiß zwar noch nicht, warum das so ist, aber vielleicht hängt es auch mit dem Planungsrecht zusammen.

(Michael Hübner [SPD]: Nein!)

Ja, wir müssen uns das mal angucken. Wir liegen beim Ausbau der Tagespflege auf jeden Fall zurück. Wie kam es dazu? Eine Tagespflege aufzubauen, ist ganz einfach. Dazu brauchen Sie kein kommunales Geld und kein öffentliches Geld. Warum ist das dann so?

Wir haben keine Kurzzeitpflegeplätze. Wenn eine 75Jährige, die ihren 80-jährigen Mann pflegt, die Grippe bekommt und von heute auf morgen nicht mehr pflegen kann, dann ist es unmöglich, einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Den gibt es nicht, weil wir nur eingestreute Kurzzeitpflegeplätze haben, die in Wahrheit immer mit Leuten belegt werden, die am Anfang der Aufnahme in ein Altenheim stehen.

Wie kommen wir zu ausgewiesenen Kurzzeitpflegeplätzen an sich? – Dazu habe ich ein paar pragmatische Entscheidungen getroffen. Zum Beispiel werden wir in Einrichtungen, die nur Kurzzeitpflege anbieten, die Doppelzimmer nicht abschaffen. Das kann man zwar unsozial finden, aber ich bin der Meinung: Die Frage nach dem Doppelzimmer ist durchaus unterschiedlich zu beantworten, je nachdem, ob jemand nur für vier Wochen in der Kurzzeitpflege ist oder den Rest seines Lebens darin verbringen muss.

Im Krankenhaus haben wir in der Regel auch Doppelzimmer.

Ich habe entschieden, dass diejenigen Einrichtungen, die noch zu viele Doppelzimmer haben – mehr als 20 % –, diese einige Jahre weiterhin zur Kurzzeitpflege betreiben können. Das ist eine ganz pragmatische Entscheidung, um zu mehr Kurzzeitpflegeplätzen zu kommen.

Wenn wir im nächsten Jahr über Gesetze und darüber sprechen, wie groß Altenheime sein sollen, darf man die 80er-Grenze schon überprüfen, weil heute in Wohngruppen gelebt wird und nicht mehr in Stationen, wo die 80er-Grenze entstanden ist. Wenn wir das machen, müssen wir aber auch überlegen, ob nicht ein bestimmter Anteil dessen, was über 80 Pflegeplätze hinaus gebaut wird, zum Beispiel für Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung gestellt werden muss, damit wir überhaupt Investitionen in diesem Bereich bekommen und in allen Quartieren Kurzzeitpflegeplätze angeboten werden. Sie sind eine zwingende Voraussetzung für Familien, um die Versorgung auch dann, wenn kurzfristig etwas passiert, stabil zu sichern.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir müssen die Angebote auch so gestalten, dass wir für unterschiedliche Talente, die sich um pflegebedürftige Menschen kümmern wollen, Arbeitsplätze schaffen und ihnen die Möglichkeit geben, sich in der Pflege zu engagieren. Auch deshalb sind unterschiedliche Wohnformen eine gute Sache, weil man dann nicht nur staatlich geprüfte Pflegefachkräfte braucht.

Wir sollten wirklich überlegen, wenn wir ein so vielfältiges Angebot haben wollen, ob man bei den niedrigschwelligen Hilfsdiensten so hohe Anforderungen an die Zulassung stellen muss, wie wir es in Nordrhein-Westfalen machen. Häufig geht es da ums Saubermachen, Putzen, Einkaufen oder die Begleitung beim Spazierengehen. Man sollte auch bunten Formen die Möglichkeit geben, sich als Anbieter für diese Dienstleistungen zu beteiligen, und nicht alles so unterordnen, dass der Leiter einer solchen Einrichtung grundsätzlich – so ist es in Nordrhein-Westfalen – ein Staatsexamen in der Pflege benötigt. Wenn sich jemand darauf spezialisiert, die Wohnung alter Leute sauber zu machen, kann ich nicht erkennen, was das mit einem Staatsexamen für Pflege zu tun hat.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Zum Schluss möchte ich noch eines sagen: Noch am 11. Mai wurde eine dicke Verordnung – ich habe sie nicht gelesen, aber sie war wirklich 2 cm dick – zu der Frage herausgegeben, welche Weiterqualifikation man braucht, wenn man ein Heim leitet, damit man es auch morgen noch leiten darf. Das passierte

in einem Ministerium, in dem man für die Leitung eines Krankenhauses – da reden wir über 500 Betten und mehr – keine Qualifizierungsvoraussetzungen ins Gesetz geschrieben hat. Aber der 80-Betten-Pflegeleiter muss das alles erfüllen! Ich bin froh, dass ich einen Weg gefunden habe, damit der Quatsch sofort außer Kraft gesetzt wird.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Die entscheidende Frage ist doch nicht, wer das Heim kaufmännisch führt. Entscheidend ist, dass die Pflegedienstleitung weiß, wovon sie redet.

Meine Idee ist, dass wir vielleicht in zukünftigen Gesetzen sagen, dass die kaufmännische Leitung eines Pflegeheims der Pflegedienstleitung keine fachlichen Anweisungen geben darf. So ist es auch bei Ärzten in Krankenhäusern.

(Beifall von der CDU)

Der kaufmännische Leiter eines Krankenhauses kann einen Arzt nicht anweisen. So lautet das Krankenhausgesetz in Nordrhein-Westfalen.

Wenn man also von der Sache etwas versteht, kann man eine gute Pflegepolitik machen. Ich freue mich auf diese Aufgabe.

(Beifall von der CDU und der FDP)