Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus meiner Sicht handelt es sich nicht um ein wirkliches Gefährdergesetz; denn es definiert die Gefährder nicht. Das habe ich schon beim letzten Mal kritisiert. Eigentlich wäre das aber dringend notwendig.
Darüber hinaus halte ich diesen Gesetzentwurf für unverhältnismäßig und in Teilen auch für verfassungswidrig.
Ich freue mich auf die Diskussion, die wir wahrscheinlich bald zu einem Gesetzentwurf von CDU und FDP haben werden. Ich bin sehr gespannt, was Sie da auf den Tisch legen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne!
Ich war etwas erstaunt darüber, dass manche Redner tatsächlich ein Manuskript in der Hand hatten, als sie hier nach vorne gingen und ihre Reden gehalten haben. Denn das, was man hier zu hören bekam, musste man tatsächlich nicht ablesen – so einen 20Sekünder kann man sich wahrscheinlich merken.
Liebe Kollegen, vor einem Jahr ermordete Anis Amri zwölf Menschen auf dem Breitscheidplatz. Dutzende weitere Menschen verletzte er dabei teilweise schwer.
Frau Merkel hat ein Jahr dafür gebraucht, um sich wenigstens pro forma um die Opfer und ihre Angehörigen zu kümmern. Ja, sie hat die Menschen sogar so weit getrieben, dass diese ihr einen offenen Brief schreiben mussten. Ich empfinde das als eine Schande.
Janina Urban, die Mutter des toten polnischen LkwFahrers, spricht frei heraus das, was viele denken. Ich zitiere:
Meine Damen und Herren, ich will das, was die Mutter des Opfers hier sagt, einfach einmal so stehen lassen. Ich hoffe dabei zwar, dass diese Frau Sie zum Selbstzweifel anregt, befürchte aber, dass sich viele hier in diesem Hause selbst noch der Mutter eines Opfers moralisch überlegen fühlen.
Zu den Versäumnissen der politischen Klasse und der Exekutivorgane gibt es einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin, einen weiteren hier in Nordrhein-Westfalen und womöglich demnächst auch noch einen dritten im Bund.
Ein solcher Untersuchungsausschuss hat mehrere Ziele. Er soll den Sachverhalt aufklären, Schwachstellen in Abläufen und Arbeitsprozessen aufdecken und womöglich Verantwortliche benennen. Aber immer gehört auch dazu, zu fragen: Was gibt es in gesetzgeberischer Hinsicht zu tun? Wo bestehen Defizite? Was muss neu, anders und vor allem besser geregelt werden?
Einig sind wir uns doch – die Grünen lasse ich da einmal heraus; sie verstehen von Sicherheit sowieso nicht allzu viel –, dass es im Bereich der GefährderIngewahrsamnahme und der elektronischen Fußfessel Normierungsbedarf gibt.
Bayern ist schon so weit. Mecklenburg-Vorpommern hat etwas gemacht. Niedersachsen kommt. Nordrhein-Westfalen – wir kennen das schon von RotGrün – ist auch unter Schwarz-Gelb leider nicht spitze, sondern immer hintendran.
Auch im Innenausschuss nicht eine einzige Wortmeldung zu einem Thema, das Menschenleben retten kann, kein einziger Debattenbeitrag der alten Fraktionen, keine Diskussion und keine Auseinandersetzung, sondern alles das, was wir im Innenausschuss und den anderen Ausschüssen schon häufiger erlebt haben: die Verweigerung der Debatte durch die vier alten Fraktionen!
Glauben Sie wirklich, dass diese Kindereien, gespeist aus Ihrer pseudo-moralischen Überheblichkeit, das sind, was der Bürger von Ihnen und uns erwarten?
Immerhin hat unser Gesetzentwurf, der heute in zweiter Lesung von Ihnen abgelehnt werden wird, wenigstens dazu geführt, dass Sie nun zum allerersten Mal bei der Lesung dieses Entwurfes davon reden, das Polizeirecht als solches und dabei auch die Gefährder-Ingewahrsamnahme novellieren zu wollen.
Ich möchte daher von Ihnen, Herr Minister Reul, heute wissen: Bis wann wollen Sie damit fertig sein? Bis wann liegt dem Haus ein Gesetzentwurf vor? Welches Tempo wollen Sie da vorlegen?
Ich frage Sie das auch im Namen all der Menschen, die nur deshalb nicht schon ab heute vor den potenziellen Tätern geschützt sind, weil Sie unserem Antrag, der auch verfassungsrechtlich sauber ausgearbeitet ist, die Zustimmung verweigern.
Ich kann für den Zeitraum zwischen heute und einer von Ihnen irgendwann einmal vorgelegten eigenen Gesetzesinitiative nur hoffen, dass nichts passiert, dass kein Täter, den wir mit der Annahme unseres Gesetzentwurfs hätten dingfest machen können, einen Anschlag verübt. Meine Damen und Herren, es ist schlimm, dass wir das heute nur gemeinsam hoffen können, statt schon etwas getan zu haben, um die Welt oder Nordrhein-Westfalen ein wenig sicherer zu machen.
In anderen Landtagen stimmt die CDU der AfD auch schon mal zu, wenn es um die Sache geht. Aber Sie halten auch hier NRW anscheinend ganz gern auf den unteren Tabellenrängen. Wir werden demnächst vielleicht im Bundestag erleben, dass es im Falle des Familiennachzugs dort schon anders läuft.
Auf jeden Fall ist das hier nicht gut für die Sicherheit und damit auch nicht gut für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Dementsprechend danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Sie tragen heute mit der Ablehnung dieses Entwurfs eine schwere Verantwortung.
Vielen Dank, Herr Wagner. – Herr Wagner, ich möchte Sie als Fraktionsvorsitzenden auf einen historischen Zusammenhang hinweisen, der wichtig ist.
Wir haben hier im Parlament in der letzten Legislaturperiode bereits gutachterlich klären lassen, dass wir ein Kollegialorgan sind. Das ist für manche nicht einfach; aber es ist so. Dazu gehört, dass wir es genauso halten, wie es ein Kollegialorgan hält: Man spricht zu den gewählten Abgeordneten, aber nicht zu den Menschen, die außerhalb dieses Raumes sind. Dies haben wir aus einem sehr wichtigen Grund gutachterlich feststellen lassen.
Ich möchte gar keine Parallelen ziehen, sondern nur sagen: Halten Sie sich einfach mit daran, nicht die Leute zu grüßen, die oben auf der Tribüne sitzen. Diese dürfen sich nämlich im Gegenzug auch nicht durch Missbilligungs- oder Beifallsbekundungen äußern. Vielleicht ist es auch für andere Abgeordnete, die neu sind, interessant. Man grüßt die Kolleginnen und Kollegen, mit denen man hier – in Vertretung der Menschen, die uns in das Parlament gewählt haben – diskutiert und disputiert.
Ich bitte, das einfach nur zur Kenntnis zu nehmen. Wir halten uns gemeinsam daran, ja? – Danke schön.
Als nächster Redner für die Landesregierung ist der Innenminister gefragt. Herr Reul, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Spätestens seit der Koalitionsvereinbarung ist klar, dass wir das Polizeigesetz novellieren werden. Das muss man aber gründlich machen. Schnellschüsse machen da keinen Sinn.
Was hier vorliegt, ist ein Schnellschuss. Das macht keinen Sinn. Deswegen lehnt die Landesregierung es genauso ab wie die Mehrheit des Hauses.
(Beifall von der CDU – Zuruf von der AfD: In wie vielen Jahren oder Jahrzehnten kommt eine Initiative?)
Die Frage können Sie jetzt nicht mehr stellen. Dafür war der Minister zu schnell weg. Das kriegen wir so schnell nicht unter. Aber es wird weitere Gelegenheiten geben, Herr Wagner, zu diesem Thema zu diskutieren, wenn der Gesetzentwurf kommt. Sie haben es ja auch angedeutet. – Sie werden das im Gespräch mit dem Minister klären. Dazu haben Sie Gelegenheit.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende dieser Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 17/1455, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 17/1285 abzulehnen. Wir kommen also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf so zu? – Die Fraktion der AfD. – Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, Grüne und SPD stimmen dagegen. – Wer enthält sich? – Die drei fraktionslosen Abgeordneten enthalten sich. Gleichwohl ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/1285 mit breiter Mehrheit des Hohen Hauses abgelehnt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/1419 – Neudruck