Aber einem Antrag wie dem vorliegenden, der im Bundesrat bereits überholt ist und der mit der Forderung nach einer ersatzlosen Aufhebung von § 219a StGB dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz des ungeborenen Lebens widerspricht, können wir als FDP-Fraktion nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grünen, die noch vor wenigen Wochen nicht wörtlich, aber sinnbildlich davon sprachen, dass geldgierige Ärzte aus Profitsucht verunsicherten Frauen Kinder aus den Bäuchen schneiden, um ihren vierten Porsche in diesem Jahr zu finanzieren, und damit in unsäglichem Maße versuchten, die Schulmedizin und die Ärzte zu kriminalisieren, schreiben nun einen Antrag zur Entkriminalisierung der Mediziner. Das lässt einen stutzen. Worum geht es also?
Die Grünen wollen natürlich keinesfalls Ärzte entkriminalisieren. Die Überschrift ist so unsäglich populistisch wie irreführend. Die Grünen wollen, dass man demnächst straffrei Werbung für Abtreibungen machen kann. Das entkriminalisiert nicht die Ärzte, die sich dem Wohl ihrer Patienten verschrieben haben,
Ich bestelle über eine Onlineapotheke einen Schwangerschaftstest für meine Frau und lasse dabei zufälligerweise die Cookies an.
Als Folge bekomme ich dann zusätzlich einen Gutschein mit einer 30-prozentigen Ermäßigung für die nächste Abtreibung.
Oder ich suche bei Amazon nach Babysocken und bekomme angezeigt: Andere suchten auch Abtreibungsklinik so und so. – Die gleichen Grünen, die in Berlin sexistische Werbung verbieten, wollen Plakatwände mit Abtreibungswerbung.
Das ist nun wirklich an Menschenfeindlichkeit kaum mehr zu überbieten, aber willkommen bei den Grünen anno 2017!
Sie spielen sich so gerne als Anwalt der Menschheit auf. Sie kriminalisieren die Altersfeststellung bei Flüchtlingen durch ein effes Röntgenbild und sprechen von Körperverletzung, aber wollen es gleichzeitig ermöglichen, dass auf großen Leuchtreklamen für eine möglichst unkomplizierte Kindstötung geworben werden kann.
So weit kann einen verblendete Ideologie führen. Sie wollen auch, dass das Leben von Zuchtputen geschützt wird, und vergehen sich gleichzeitig an den Schwächsten der Gesellschaft. Was ist denn bitte in Ihrer Kindheit schiefgelaufen?
(Beifall von der AfD – Karl Schultheis [SPD]: Erzählen Sie doch mal über Ihre! – Minister Dr. Joachim Stamp: Das ist doch Satire! – Wi- derspruch von der AfD)
An Informationen zur Abtreibung mangelt es nun wirklich nicht. Sie können sich über das Internet oder öffentliche Beratungsstellen schon heute umfangreich informieren: anonym und unkompliziert. Dabei ist es keine Seltenheit, dass mir in der eigenen Praxis junge Frauen begegnen, die drei, vier oder fünf Abtreibungen hinter sich haben – Abtreibung sozusagen als Mittel der erweiterten Verhütung.
gibt rund 700.000 Geburten jedes Jahr in der Bundesrepublik bei etwa 100.000 Abtreibungen. Das heißt, schon heute wird jedes achte potenzielle Kind abgetrieben in einem der kinderärmsten Länder der Welt. Und das wollen Sie jetzt auch noch bewerben!?
Wohin bitte soll das führen? Und was kommt als Nächstes: die Werbung für Euthanasie? Opa wird uns zu lästig, also lösen wir den 50-Prozent-Gutschein bei Aldi ein?
Herr Dr. Vincentz, ich würde Ihnen gerne unter Kollegen einen guten Rat geben. Sehen Sie sich Ihre Rede noch einmal an und überdenken Sie über die Feiertage, ob Sie das wirklich so stehen lassen möchten!
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ro- ger Beckamp [AfD]: Sagen Sie das anderen Leuten auch? – Weitere Zurufe von der AfD)
Sie können sich gerne im Rahmen der Möglichkeiten beschweren; dann werden wir das klären. Aber es gibt Grenzen, und die sind überschritten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe grüne Fraktion, Sie haben in Ihrer Antragsbegründung mehrfach erläutert, dass es vor allem darum ginge, dass Frauen Beratung erhalten könnten darüber, wie ein Schwangerschaftsabbruch und wo er durchzuführen sei.
Was Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, nämlich die vollständige Abschaffung des § 219a StGB, ist schlicht nichts anderes als verfassungswidrig; das hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit deutlich gemacht.
Aber ich möchte noch auf etwas anderes hinweisen, und zwar auf ein Missverhältnis. Es ist heutzutage und Im Übrigen auch auf Ihr Betreiben hin gang und gäbe, dass auf den Verpackungen von Zigaretten Warnhinweise unter anderem mit der Aufschrift
Sie setzen sich für Werbeverbote für Alkohol, für Werbeverbote für Zucker ein. Sie setzen sich dafür ein, dass die Schlachtung trächtiger Tiere nicht zulässig ist, meine Damen und Herren von den Grünen. Denken Sie doch einmal über die Verhältnismäßigkeit Ihrer gesamten Forderungen im Zusammenhang mit diesem Antrag nach.
Ich möchte auf ein Zitat von Frau Göring-Eckardt verweisen – Sie werden es kennen –: „Wir wollen, dass in diesen vier Jahren jede Biene und jeder Schmetterling und jeder Vogel in diesem Land weiß: Wir werden uns weiter für sie einsetzen.“
Meine Damen und Herren, es gibt noch andere, die es nötig hätten, dass Sie sich für sie einsetzen. Die sind mindestens genauso schutzlos. Und genau darauf zielt Ihr Antrag, Werbung zu erlauben, nämlich letztlich Werbung zu erlauben, die die Tötung jener Schutzlosen leichter ermöglicht. Das ist bei 100.000 abgetriebenen werdenden Kindern ein Skandal, meine Damen und Herren.
Wenn Schwangere in einer Konfliktlage unabhängige Informationen ausgerechnet von denjenigen bekommen sollen, die daran am Ende Geld verdienen, dann ist das eben keine unabhängige Information.
Meine Damen und Herren, der Antrag ist falsch. Aber für einen solchen falschen Antrag kann man sich auch noch den völlig falschen Zeitpunkt aussuchen. Einen solchen Antrag wenige Tage vor Weihnachten, vor Jesu Geburt hier einzubringen, das zeugt von einem besonderen Maß an Geschmacklosigkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Pretzell. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Biesenbach das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich die ganze Zeit gewundert, mit welcher Emotionalität hier teilweise geredet wird. Ich habe den Eindruck, hier wird eine Scheindebatte geführt, die im Grunde etwas ganz anderes zum Ziel hat.
Die Grünen als Antragsteller suggerieren in ihrem Antrag, dass Ärztinnen und Ärzte geradezu massenhaft und flächendeckend davor Sorge haben müssten, mit Strafanzeigen wegen unerlaubter Werbung
Der § 219a stellt unter Strafe, dass jemand wegen seines eigenen Vermögensvorteils oder in grob anstößiger Weise die Dienste anbietet, über die wir hier sprechen. Das ist unser Punkt, nichts anderes.
Wenn Sie, liebe Antragsteller, liebe Frau Paul, sich einmal damit beschäftigt haben, wie sich diese Vorschrift auswirkt, dann hätten Sie gemerkt, dass sie in der Praxis so gut wie keine Rolle spielt. In der Polizeilichen Kriminalstatistik – Frau Wendland hat es deutlich gemacht – sind für 2016 – für dieses Jahr haben wir noch keine Zahlen – für Nordrhein-Westfalen ganze zwei Fälle erfasst. Bundesweit waren es 35.
Damit begann auch die Diskussion. Wenn Sie sich einmal erkundigt hätten, wie viele Verurteilungen zustande gekommen sind, dann hätten Sie von einem Fall gehört. Bundesweit in einem Jahr: 35 Anzeigen, eine Verurteilung.