Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018

Bezüglich des Themas „Gruppe“ wurde uns in der Anhörung weiterhin bestätigt, dass die Regelungen zur Mindestgröße überzeugend und verfassungskonform sind. Gleiches gilt für das Finanzierungsmodell.

Bezüglich der Rolle des Landtagspräsidenten ist herauszustellen, dass dieser eine Art Notarfunktion hat und prüft, ob die Voraussetzungen des Gesetzes vorliegen. Die Aberkennung des Gruppenstatus bedarf einer klarstellenden Formulierung – so das Ergebnis der Anhörung. Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer Gruppe nicht mehr vor, entfällt dieser Status wieder, und das Aberkennungsprozedere folgt dem der Anerkennung.

Meine Damen und Herren, ich will aber auch zur Anpassung der Mitarbeiterpauschale und der Mittel für die Fraktionen Stellung beziehen. Das ist eben schon Thema gewesen. Herr Wagner, hätten Sie nicht hierüber sprechen können, wüsste ich gar nicht, wie Sie heute Ihre Redezeit hätten ausfüllen wollen.

(Zuruf von Markus Wagner [AfD])

Aber ich will Ihnen auch Dinge noch mal erläutern. Es handelt sich ja bei den Mitteln, die für die Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um einen Verfügungsrahmen. Das heißt, nicht abgerufene Mittel verbleiben im Landeshaushalt. So, wie Sie sich bei diesem Thema eingelassen haben, ist für mich völlig klar, dass die AfD diese Dinge nicht in Anspruch nimmt. Alles andere wäre im Übrigen auch unaufrichtig.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP – Ver- einzelt Beifall von den GRÜNEN)

Insofern entsteht an dieser Stelle überhaupt kein Problem.

Natürlich wissen wir, wie viele Mitarbeiter die Fraktion hat. Das ist doch völlig selbstverständlich. Aber

es ist uns nicht im Einzelnen bekannt, welche Mitarbeiter die Abgeordneten im Einzelnen beschäftigen, weil diese Arbeitsverhältnisse nicht mit der Fraktion, sondern mit dem einzelnen Abgeordneten bestehen und über die Landtagsverwaltung abgewickelt werden.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Mit der Neuregelung stellen wir sicher, dass jeder Abgeordnete in der Lage ist, eine Sekretariatskraft und einen wissenschaftlichen Mitarbeiter zu beschäftigen.

Mit der Orientierung am Deutschen Bundestag – Sie wissen, zwei Landtagswahlkreise bilden ungefähr einen Bundestagswahlkreis – sorgen wir dafür, dass die Fraktionen und Abgeordneten dieses Parlaments ihren Aufgaben und den Erwartungen, die an sie gerichtet sind, auch künftig gerecht werden.

(Beifall von der CDU, der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Markus Wagner [AfD]: Das haben Sie geschafft!)

Diese Regelung ist auch im Vergleich mit anderen Bundesländern vergleichbarer Größe angemessen und nachvollziehbar. Wenn die Aufgaben der Abgeordneten durch eine Erhöhung der gesetzgeberischen Kompetenzen des Landes größer werden, sich parallel das Kommunikationsverhalten verändert, ist es nur folgerichtig, dass wir Anpassungen vornehmen.

(Zuruf von Markus Wagner [AfD])

Unser Bild des Abgeordneten ist ein souveränes und selbstbewusstes. Deshalb statten wir ihn so aus, dass er auch im Alltag zeigen kann, dass er arbeitsfähig ist und sich den veränderten Herausforderungen stellen kann.

Dabei ist mir noch ein anderer Aspekt wichtig. Die Arbeit der Landtagsabgeordneten findet nicht nur in diesem Gebäude, in diesem Plenarsaal statt, sondern auch in der Fläche, in ganz Nordrhein-Westfalen. Unsere Wahlkreise sind unsere Heimat, und auch dort müssen wir präsent sein.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Das gilt für die Abgeordneten ganz persönlich, aber auch für die Wahlkreisbüros, die Anlaufstellen vor Ort sind. Das ist eine Stärkung der Demokratie, ein Ausdruck von Bürgernähe. Auch diesen Gedanken wollen wir stärken, und zwar gerade in Zeiten wie diesen und besonders gegenüber Populisten wie Ihnen, die dieses Parlament nur als Bühne für ihre Provokationen missbrauchen.

(Zuruf von Andreas Keith [AfD])

Sie haben nicht nur in dieser Debatte, sondern auch bei Anträgen in den vergangenen Wochen und Monaten gezeigt, dass Ihnen die eigentliche Arbeit dieses Parlament herzlich egal ist.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kerkhoff. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Herter.

(Zuruf von Andreas Keith [AfD] – Gegenrufe)

Ich habe nur einen kurzen Moment gewartet, damit der Austausch vonstattengehen kann. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wir sind in der Beschlussfassung zu den Änderungen des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes. Herr Kerkhoff hat, wie ich finde, richtigerweise darauf hingewiesen, welche Änderungen dort dem Grunde nach vorgenommen werden.

Nachdem wir in der letzten Wahlperiode die Verfassungskommission hier hatten, die gute Beschlüsse herbeigeführt hat, was die Situation der Arbeit im Parlament angeht, vollziehen wir heute die Frage der Technik – so will ich das mal benennen – im Abgeordnetengesetz und im Fraktionsgesetz nach.

Wir regeln auch den Rechtsstatus einer Gruppe – rechtssicher. Bisher konnte man sich darauf verlassen, am Ende Auslegungssituationen vorzufinden. Darauf wollen wir hier im Landtag gemeinsam nicht weiter setzen, sondern klarstellen, wann eine Gruppe vorliegt. Meiner Fraktion war besonders wichtig – deshalb bin ich froh, dass wir uns heute auf den entsprechenden Änderungsantrag haben einigen können –, festzulegen, wann keine Gruppe mehr vorliegt. Das kann man hier im Hause wahrscheinlich genauso wenig voraussagen wie die Stabilität von einzelnen Fraktionen.

Herr Kerkhoff hat auch schon in die Frage der Änderungsanträge der Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Grünen eingeleitet. Auch ich will mich da nicht wegducken und Ihnen sagen, dass die SPD-Fraktion das nicht nur mitträgt, sondern heute auch – das haben Sie gerade in der Abstimmung schon gesehen – geschlossen dafür stimmen wird, weil wir die Anpassung für notwendig halten. Denn in der Wahlperiode vor 2005 wurde letztmalig an dieser Fragestellung der Zuweisungen der persönlichen Budgets und der der Fraktionen gearbeitet. Seitdem sind die Aufgaben gestiegen; sie haben sich verändert. Darauf hat Herr Kerkhoff hingewiesen.

An der Stelle will ich Ihnen eine konkrete Situation schildern. Früher, vor 2005 und dann abnehmend, war es für viele von uns möglich, gleichzeitig dieselbe Person damit zu befassen, ein Wahlkreisbüro offen

zu halten und uns hier in unserer fachlichen Arbeit zu begleiten. Vielen Kolleginnen und Kollegen und auch mir selber geht es so, dass beides nicht mehr gemeinsam möglich ist. Die fachliche Begleitung hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Diese Zunahme der fachlichen Begleitung ist auch allzu oft zulasten der Situation im Wahlkreis gegangen.

Deshalb haben wir hier die Kraft miteinander, das personell nachzuvollziehen – das ist nicht einfach und auch nicht populär –, um die beiden Anforderungen, die an uns als Abgeordnete gestellt werden, nämlich Bürgernähe im Wahlkreis mit einer guten fachlichen Arbeit zu verbinden, die natürlich durch wissenschaftliche Referenten begleitet werden

muss, zu erfüllen. Ich kann daran nichts Schlechtes finden.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Zweitens. Wir halten die Anpassung für maßvoll,

(Lachen von Markus Wagner [AfD] und An- dreas Keith [AfD])

wenn einem Bundestagsabgeordneten 20.800 €, einem Abgeordneten im Landtag Baden-Württemberg 8.800 € und in Bayern 10.900 € zur Verfügung stehen. Da nimmt sich Nordrhein-Westfalen mit 8.300 € nicht vergleichsweise vorsichtig, aber angemessen aus.

Mit Blick auf die monatlichen Kosten pro Einwohner zeigt sich übrigens, dass Nordrhein-Westfalen zu den sechs Bundesländern gehört, die den geringsten Kostenaufwand verursachen, nämlich 9,3 Cent pro Einwohner. Ja, es ist eine hohe Steigerung, aber im Ergebnis ein angemessener Wert.

Meine Fraktion stimmt auch deshalb zu, weil ein Kommentator heute Morgen recht hatte: Es hat immer einen Beigeschmack, wenn man über eigene Angelegenheiten entscheiden muss. Das hat uns das Bundesverfassungsgericht aufgetragen; da können wir uns nicht wegducken. Aber wir können, wie wir es bei den Abgeordnetenbezügen auch haben, entweder einen Index oder einen Vergleichswert nehmen. Wir haben uns hier für Vergleichswerte entschieden, nämlich die Werte des Deutschen Bundestages. Diese systematische Regelung war für meine Fraktion besonders wichtig.

Ein Wort zur AfD und ihrer Haltung. Der Alte Fritz hat mal über Maria Theresia gesagt, als es um die erste polnische Teilung ging: Sie weinte, doch sie nahm. – Ob das auch auf Sie zutrifft, werden wir dann sehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Herter. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Höne.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen heute zum Abschluss eines Beratungsprozesses zu einem Gesetzentwurf, den CDU, SPD, Grüne und FDP im vergangenen November vorgelegt haben. Die Vorredner haben schon angesprochen, dass es um zahlreiche technische – so will ich das auch mal nennen – Konkretisierungen und Anpassungen geht, was zum Beispiel Aussagegenehmigungen, die Pfändbarkeit der Amtsausstattung, Verweise auf andere Gesetze, die mittlerweile so nicht mehr existieren oder schlicht und ergreifend anders heißen, betrifft.

Außerdem bestand hier auch eine Regelungslücke – auch das ist gerade schon angeklungen; darum kann ich es kurz machen – in Bezug auf die Rechte von Gruppen in Abgrenzung von Einzelabgeordneten und von Fraktionen. Kollege Kerkhoff hat es eben noch einmal gesagt: Wir haben hier eine gute Lösung gefunden, die sich an bestehender Rechtsprechung orientiert und an der Größe und der Sitzverteilung der Fachausschüsse orientiert.

Die Expertenanhörung zu diesem Gesetzentwurf hat uns sowohl bei den technischen Änderungen als auch bei der Frage der Gruppen bestätigt. Zwei kleinere Hinweise aus dieser Anhörung nehmen wir als Änderungsantrag heute auf.

Darüber hinaus, meine Damen und Herren, legen wir auch Änderungen für die Frage der finanziellen Ausstattung der Fraktionen sowie der Mitarbeiterbudgets der Abgeordneten vor. Im Zuge der Debatte um den Gesetzentwurf kam bei uns auch die Frage der zukünftigen Arbeitsfähigkeit des Parlaments auf – auch das ist gerade schon angesprochen worden –: Seit 2005 wurde diese Ausstattung nicht mehr systematisch überprüft. Dabei steht unweigerlich fest, dass es in den letzten zwölf Jahren Weiterentwicklungen gegeben hat, ein Mehr an Aufgaben, ein Mehr an Verantwortung.

Mit dem Vertrag von Lissabon zum Beispiel wurden den Ländern und den Regionen in Europa weitere Aufgaben und mehr Beachtung geschenkt – zum Glück. Im Zuge der Föderalismusreform haben die Bundesländer mehr Kompetenzen bekommen. Wir haben die Zahlen gestern vorgestellt: Im Vergleich der 16. Wahlperiode zur 14. Wahlperiode sind es 20 % mehr Gesetzgebungsvorhaben und 40 % mehr Anhörungen und Stellungnahmen.

(Zuruf von Iris Dworeck-Danielowski [AfD])

Wer das wirklich qualitativ nachvollziehen will, kann das nicht mit einem immer gleich bleibenden Mitarbeiterstab, mit der immer gleich bleibenden Ausstattung.

Meine Damen und Herren, die antragstellenden Fraktionen wollen ein starkes Parlament. Wir wollen ein souveränes Parlament, ein informiertes Parlament, also ein arbeitsfähiges Parlament. Das ist umso wichtiger, als sich die Zusammensetzung des Parlaments und die Rolle der Fraktionen regelmäßig ändern, es aber trotzdem einer Landesregierung gegenübersteht, die es kontrollieren muss, die über Jahre und Jahrzehnte – ich sage auch ganz deutlich: zum Glück – Fachwissen und Expertise aufbaut. Aber auch da müssen wir natürlich mithalten.

Es gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei nicht die eine richtige Formel, die objektiv genau den exakten Bedarf oder die richtige Summe ausspuckt. Auch bei sehr gründlicher Presselektüre heute stellen wir fest, dass eine solche Formel dort ebenfalls nicht vorgeschlagen wird.

Wir haben uns darum die systematische Frage gestellt: Wie können wir uns dem Thema nähern? Die gefundene Systematik hat der Kollege Herter gerade schon angesprochen: Wir orientieren uns am Deutschen Bundestag, und zwar in einer angemessenen Relation und Art und Weise. Wir stehen zu diesem Vorschlag, der inhaltlich ausgewogen ist. Genau darum haben wir das gestern auch in einem Pressegespräch vorgestellt und uns den zahlreichen Rückfragen der Journalistinnen und Journalisten gestellt.