Einer der sympathischsten Gedanken des deutschen Philosophen Friedrich Nietzsche lautet schlicht: Man soll seinen Mitmenschen Beschämung ersparen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mir diesen Gedanken bewusst zur Maxime meines bürgerlichen Lebens gemacht und wollte es in meinem neuen Betätigungsfeld, der Politik, eigentlich genauso halten. Aber als ich den hier zur Debatte stehenden Antrag der SPD-Fraktion gelesen habe, wusste ich: Es ist die Zeit gekommen, eine Ausnahme von meiner Maxime zu machen.
Der Volksmund sagt: „Jeder ist zu etwas nütze, und sei es nur als abschreckendes Beispiel.“ Das trifft auf diesen Antrag in besonderer Weise zu. Denn er ist
schon formal – im Schriftbild, in der Wortwahl und auch im Reichtum orthografischer Extravaganzen – schlicht eine Beleidigung für das Ansehen und die Reputation unseres Parlamentes und Landes.
Da werden Zitate kursiv geschrieben, was ja in Ordnung ist, aber in der Folge dann auch ganz normale Textteile. Das irritiert und erschwert das Lesen. Da werden unvermutet und sinnlos die Schriftgrößen gewechselt. Da werden mitten in Sätzen Präpositionen überraschend großgeschrieben.
Wer hat bei der Entwicklung dieses Antrags eigentlich mitgewirkt? Opfer der hausgemachten SPDBildungsmisere oder schon Fachkräfte und Ingenieure aus der aktuellen Völkerwanderung?
Sie, liebe Kollegen der SPD, agieren mit Ihrem Antrag weit unter den bei Ihnen eigentlich vermuteten Möglichkeiten; denn auch inhaltlich ist Ihr Antrag ein Lehrstück dafür, wie man es nicht machen sollte.
Es fängt an mit der gedanklichen Engführung, die Etablierung des Frauenwahlrechts in Deutschland ausgerechnet an der sozialistischen Säulenheiligen Clara Zetkin und an internationalen Frauentagen festmachen zu wollen. Hat nicht das sozialdemokratische Denken den Ansatz „Männer machen Geschichte“ bislang mit Abscheu von sich gewiesen? Aber jetzt soll gelten: „Frauen machen Geschichte“?
Wollen Sie damit einen weiteren Teil Ihrer Wählerschaft, nämlich den der Männer, der AfD zutreiben? Wäre es nicht zielführender und erhellender, auf den soziokulturellen Wandel in den europäischen Gesellschaften hinzuweisen und auf große Frauen wie die kongeniale Lise Meitner an der Seite Otto Hahns oder auf Madame Curie – Frauen, die exemplarisch dafür stehen, dass eine Zeit gekommen war, in der sie sich aufmachten, den öffentlichen Raum in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zu erobern?
Man könnte auch reden von der nachlassenden Prägekraft religiöser Weltentwürfe, von der Überwindung des paulinischen „Mulier taceat in ecclesia“ – das Weib möge in der Gemeinde schweigen;
Sie werden es vielleicht nicht kennen –, das die Frauen in der europäischen Geschichte für viele Jahrhunderte aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen hatte. All dies hätte eigentlich zu der Darstellung gehört, warum wir heute das Frauenwahlrecht haben. Das hätte erhellender gewirkt als Ihre Aufzählungen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht noch schlimmer. Die SPD nimmt diesen wichtigen Gedenktag zum Anlass, noch einmal in der Werkzeugkiste sozialistischer Zwangsmaßnahmen zu kramen. Denn was fällt ihr aus diesem Anlass beim Blick in die Zukunft ein? Man ahnt es schon: Die SPD strebt auch hier unverbesserlich und unverdrossen nach
der idealen Gesellschaft, die sich ja seit ihrer Gründung in Gestalt des Lassalle‘schen Arbeitervereins partout nicht von alleine einstellen will.
Nun bin ich nicht der Meinung von Margaret Thatcher, die – notabene: Frau und Politikerin – einmal konstatiert hat: So etwas wie Gesellschaft gibt es nicht. – Die gibt es für mich und in der Anschauung unserer Partei, der AfD, sehr wohl. Für uns ist Gesellschaft das, was als Summe entsteht, wenn die Menschen in freier Selbstbestimmung als Souverän ihres Lebens ihre Prioritäten im Rahmen der geltenden Rechtsordnung selbst und autonom bestimmen können.
Wir nennen das freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Schon mit dem freien Willen hat es die NachWilly-Brandt-SPD der Heiko Maas‘ und Ralf Stegners nicht mehr so und in Zeiten des Gender-Schwachsinns auch nicht mehr mit wahrer Wissenschaft.
Allerdings: Der Hit in der Schlagerparade ranzig gewordener Gassenhauer der Partei, in der alle gern die alten Lieder singen, ist die Umformung der Gesellschaft hin zu idealen Formen und Ausprägungen, also die Zwangsbekehrung zur sozialen Gerechtigkeit, zur Generationengerechtigkeit, zur Frauengerechtigkeit, zur Kindergerechtigkeit, zur Asylbewerbergerechtigkeit, quasi zur Gerechtigkeit der Gerechtigkeiten. Das heißt im Klartext: zur allein seligmachenden Gleichmacherei durch Politik.
Und wie gedenkt man, die gesellschaftliche Gerechtigkeit und Gleichheit herzustellen? Die Antwort lautet: auf gut sozialistische Weise in gut sozialistischer Tradition, also nach dem bekannten Masterplan des Sozialismus in allen Ländern der Erde.
Erst macht man sich den Staat und seine Institutionen zur Beute. Dann nutzt man dessen Machtmittel in Exekutive, Schule und Wissenschaft durch Planwirtschaft im Wirtschaftsleben dazu, den ersehnten „neuen Menschen“ herzustellen. Schließlich macht man aus dem Souverän der demokratischen Grundordnung eine Marionette, die sich nach der Blaupause von Gleichmacherei und Gender-Religiosität zu bewegen hat und dazu verdammt ist, unter diesen Zwängen Glücklichsein heucheln zu müssen –
ein Glücklichsein wie bei Stalins Holodomor, Maos Großem Sprung, Pol Pots Reinigung des Volkes durch Abschlachten und wie bei den Venezolanern, bei denen die Gleichheit der Unterversorgung nahezu erreicht und verwirklicht ist.
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, zum Abschluss: Die sogenannten Feststellungen unter Punkt 2 des Antrags sind zumeist unsinnig und eine Beleidigung des Intellekts eines der Logik verpflichteten Menschen.
Die Forderungen unter Punkt 3 propagieren den intervenierenden „Nanny-Staat“ und sind nicht nur in meinen Augen ein frontaler Angriff auf Freiheit und Selbstbestimmung von Frauen und Männern. Sie sind ein Affront gegenüber unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Nicht nur die Form des Antrags ist beschämend, beschämend ist auch, dass eine Partei mit großer demokratischer Tradition sich versteigt, in höchstem Maße undemokratische Wege vorzuschlagen, um Zustände herbeizuführen, vor denen uns George Orwell und Aldous Huxley so eindringlich gewarnt haben.
Meine Damen und Herren Kollegen, wir werden den Antrag der SPD im Ausschuss kritisch begleiten. – Vielen Dank.
Das war der Abgeordnete Röckemann für die Fraktion der AfD. – Als Nächstes hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 19. Januar 1919 war es endlich so weit: Frauen durften das erste Mal wählen und sich auch wählen lassen. Dem voraus ging ein Beschluss vom 12. November 1918, also in diesem Jahr zum hundertsten Mal, dass Frauen das aktive und passive Wahlrecht bekommen.
„100 Jahre Frauenwahlrecht“ fällt in diesem Jahr mit „100 Jahre Ende Erster Weltkrieg“ zusammen. Man darf nicht aus den Augen verlieren, was das vor 100 Jahren bedeutet hat. Denn der Erste Weltkrieg war ein Wendepunkt für die Bewegung insgesamt. Die radikale Frauenrechtsbewegung, im Besonderen die Suffragetten in Großbritannien, wich dem Patriotismus im Rahmen des Ersten Weltkriegs, und Frauen mussten und durften Arbeiten verrichten, die früher nur für Männer vorgesehen waren.
Im Jahr 1918 waren die Frauen nicht mehr dieselben wie 1914 bei Kriegsausbruch, sagt die französische Historikerin Françoise Thébaud. Manche Frauen sind als Krankenschwestern, als Arbeitskräfte in der Rüstungsindustrie in den Krieg gezogen. Bäuerinnen mussten ihren Mann auf dem Feld ersetzen, und alle Frauen lebten in einem Land, in dem der Krieg tobte und ihr Leben im Alltag veränderte. Im Jahr 1918 waren die Frauen nicht mehr dieselben wie 1914.
Man darf sich einmal vergegenwärtigen, was das bedeutet, wenn ein Weltkrieg tobt. Auch wenn wir in der Bundesrepublik Deutschland den Zweiten Weltkrieg
immer eher im Fokus der Debatten und der historischen Betrachtung haben, so war doch gerade der Erste Weltkrieg der, der im Besonderen für unsere europäischen Freunde die Urkatastrophe des vergangenen Jahrhunderts war. In diesen Zeiten der Wirren eines Weltkriegs machen sich Frauen auf, werben und kämpfen dafür, dass ihnen das Recht zuteilkommt, wählen zu dürfen und selbst gewählt zu werden. Das an sich ist eine besondere Betrachtung wert.
Wir haben Sie als Landesregierung im vergangenen Jahr sehr früh darüber informiert, dass wir in diesem Jahr anlässlich des Internationalen Frauentages am 13. März eine Veranstaltung durchführen werden, die wir unter den Titel „100 Jahre Frauenwahlrecht“ stellen. Ich kann mich gut an Ihre Reaktionen erinnern, als mein Haus Ihnen das im Ausschuss unter „Verschiedenes“ mitgeteilt hat. Es kamen Reaktionen wie etwa: Oh, ist Ihnen nichts Besseres eingefallen?
Ich hätte mich, liebe Frau Kopp-Herr, wenn Sie für Gemeinsamkeit werben, darüber gefreut, wenn Sie versucht hätten, einen Antrag auch gemeinsam einzubringen.
Denn, offen gesagt, lohnt sich aus meiner Sicht der Streit darüber nicht, wer vor 100 Jahren wie was wo initiiert hat, welche Partei es gewesen ist. Denn am Ende war es eine breite Frauenrechtsbewegung aller Couleur, die dafür Sorge getragen hat, dass hier gleiche Rechte zur Durchsetzung gelangen.
Wir haben in diesem Jahr nicht nur 100 Jahre Frauenwahlrecht, sondern wir haben in diesem Jahr auch 60 Jahre Gleichberechtigungsgesetz. Das bedeutet: Bis 1958 konnten die Ehemänner noch einen Arbeitsvertrag ihrer Frauen kündigen – fristlos, anlasslos. Das ist gerade mal 60 Jahre her. Und bis 1977 – das ist gerade mal 41 Jahre her – mussten Frauen ihre Ehemänner um Erlaubnis fragen, wenn sie überhaupt berufstätig werden wollten.
Die große Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit den Punkten, die von Ihnen auch breit angesprochen worden sind, aus den demokratischen Parteien zeigt die Werdegänge von Rechten für Frauen in der Bundesrepublik.
Das, was viele Generationen, die jünger sind als ich und als viele in diesem Parlament, heute in der Frage der Gleichstellung, aber auch der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik als Selbstverständlichkeit empfinden, ist über viele Jahre und Jahrzehnte hart erkämpft worden. Es ist
wichtig, dass wir uns in einem möglichst breiten Konsens der demokratischen Parteien darauf verständigen, diese Rechte zu verteidigen. Denn wir halten sie nicht für selbstverständlich, sondern wollen betonen, dass hier ein harter Einsatz vorausgegangen ist.
Im ersten Punkt fordern Sie, im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden geeignete Maßnahmen zu Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine familien- und fürsorgegerechte Vereinbarkeit von Mandat und Beruf zu entwickeln, beispielsweise durch familiengerechte Sitzungszeiten.
Sie wissen, dass wir das auch im Rahmen der Ehrenamtskommission in der letzten Legislatur diskutiert haben. Wenn ich mich richtig erinnere – aber da lasse ich mich auf Diskussionen ein –, haben wir gesagt, dass die Fraktionen in einem Stadtrat und in einem Kreistag alle Rechte und alle Möglichkeiten haben, familiengerechte Sitzungszeiten festzulegen. Das erfolgt auch in Nordrhein-Westfalen mit Rücksicht auf die, die mit ihrem Mandat ehrenamtlich unterwegs sind. Ich habe jedenfalls keine andere Erkenntnis. Man darf es dann eben auch vor Ort ansprechen und einfordern. Dafür sind die Ältestenratssitzungen da.
Im zweiten Punkt fordern Sie, geeignete Maßnahmen für die Erhöhung des Anteils von Vätern in Elternzeit zu entwickeln, damit eine Grundlage für die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderfürsorge geschaffen wird.
Sie wissen, dass das eine gemeinsame Aufgabenstellung zwischen Bund und Land ist, und Sie haben sich in der Vorgängerregierung noch über eine Aktionswebsite „Väter werden“ – ich hoffe, ich zitiere richtig – dieses Themas angenommen. Dieses Thema wird auch in Zukunft weiter Bedeutung haben.