Protokoll der Sitzung vom 18.01.2018

(Zuruf: Oh)

der ist auf einem Weg, das Gegenteil von dem zu tun, was er vorgibt.

Ich will in das an einem zweiten Beispiel erklären. Wenn Sie hier mitteilen,

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Sie wollen nicht in Brüssel „bitte, bitte“ machen und darum bitten, bestimmte Dinge umsetzen zu können, dann kann ich Ihnen nur sagen: Ich wäre dankbar gewesen, wenn sich diese Landesregierung tatsächlich dafür eingesetzt hätte, dass man im Bereich von thyssenkrupp in den nächsten Jahren – nach der Übergangszeit – nicht möglicherweise in Amsterdam „bitte, bitte“ machen muss, damit man hier eine vernünftige Verbundlösung von umweltgerechter Stahlproduktion mit unserer Chemieindustrie hinbekommen kann.

(Bodo Löttgen [CDU]: Eine Minute!)

Das ist nämlich nur möglich, wenn die Unternehmensentscheidungen in diesem Sinne für NordrheinWestfalen gefällt werden. Doch in Amsterdam werden die im Zweifelsfall nicht für Nordrhein-Westfalen gefällt, sondern für andere Standorte, und daran hat diese Landesregierung ihren Anteil.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Becker. Ich kann Sie im Übrigen beruhigen, Herr Becker: Sie haben die Möglichkeiten voll ausgeschöpft. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich gucke noch einmal in die Runde. – Das bleibt auch so.

Dann sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung, und zwar über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/1659. Hier haben die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP direkte Abstimmung beantragt, sodass ich diese jetzt durchführen lasse.

Wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich frage der Vollständigkeit halber, ob es Enthaltungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/1659 angenommen.

Ich lasse zweitens abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache

17/1753. Wer dem Inhalt des Entschließungsantrags zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/1753 mit dem gerade festgestellten Ergebnis abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss von Tagesordnungspunkt 3.

Ich rufe auf:

4 Gefährdungen durch Altbergbau

Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/554

Antwort der Landesregierung Drucksache 17/1407

Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich noch einen Hinweis geben, der mich gerade erreicht hat. Es scheint ein Knacken in der Lautsprechübertragung zu geben. Die Technik ist bereits bemüht, das abzustellen. Insofern versuchen wir es einfach mal.

Jetzt hat aber für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Brems das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das junge Jahr 2018 – das wissen wir schon jetzt – wird ein historisches Jahr für das Bergbauland NordrheinWestfalen.

Die Schließung der letzten beiden deutschen Steinkohlezechen bedeutet das Ende einer jahrhundertealten Tradition. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass der Bergbau das Land NRW entscheidend prägte. Einerseits hat der Kohlebergbau ermöglicht, dass wir heute ein erfolgreiches Industrieland sind. Andererseits wurde der Boden in Teilen NordrheinWestfalens geradezu durchlöchert wie ein Schweizer Käse.

900 Jahre Bergbau in NRW hinterlassen Spuren, und mit diesen Spuren werden wir es noch lange zu tun haben. Vor allem die Hinterlassenschaften des Steinkohlebergbaus aus den vergangenen Jahrhunderten, der sogenannte Altbergbau, werden uns noch lange beschäftigen.

Mit unserer Großen Anfrage ist nun ein erster Einblick in den Umfang der Risiken von tages- und oberflächennahem Bergbau, in das Risikomanagement

von Altbergbaugesellschaften und des Landes NRW möglich.

Ich möchte mich zunächst einmal bei der Landesregierung bedanken, vor allem bei der Bergbehörde, für die umfangreiche Arbeit und die Transparenz.

(Beifall von Matthi Bolte-Richter [GRÜNE])

Bedanken kann ich mich aber leider nicht bei allen Altbergbaugesellschaften, denn nicht alle arbeiten eng mit der Bergbehörde zusammen, wie es beispielsweise die RAG tut. Keine der Altgesellschaften hat Aussagen über ihre Kosten für die Beseitigung von Risiken und zu den Rückstellungen gemacht. Das ist aus unserer Sicht eine eklatante Missachtung des Informationsrechts des Landtags von NordrheinWestfalen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zu Beginn des Steinkohlebergbaus hat natürlich alles anders ausgesehen als heute. Es gab andere Standards. Der Bergbau wurde nicht so tief betrieben. Aber es gibt aus dieser Zeit noch sehr alte beeindruckende Karten mit erstaunlicher Genauigkeit der unterirdischen Schächte.

Die oberirdischen Bezüge lauten allerdings manchmal so ähnlich wie „150 m südöstlich der Dorfeiche“. Solche Ortsangaben sind aus heutiger Sicht nicht gerade präzise. Diese und weitere Voraussetzungen machen es natürlich schwierig, ein vollständiges Bild des Altbergbaus zu bekommen.

Manche Menschen im Ruhrgebiet mögen sich jetzt fragen, wo denn hier die Neuigkeiten liegen; man ist es ja irgendwie gewohnt, dass sich die Erde auftut.

Zwischen 2005 und 2016 kam es zu fast 1.900 Tagesbrüchen in Nordrhein-Westfalen. Ich finde diese Zahlen wirklich dramatisch.

Die neuen Erkenntnisse liegen aber nicht in den Zahlen, sondern in den noch schlummernden Risiken. Dafür ein paar Beispiele:

60.000 verlassene Tagesöffnungen werden in NRW vermutet. Nur 30.000 davon sind digital erfasst. Die Bergbehörde ist nicht nur für die Kontrolle dieser Altgesellschaften zuständig, sondern auch für die Schächte und Tagesöffnungen, bei denen nicht mehr klar ist, wem sie überhaupt zuzuordnen sind.

Damit verantwortet die Bergbehörde 2.569 Schächte. Bei 65 Schächten ist die exakte Lage nicht genau bekannt, bei mehr als 1.100 Schächten muss mit Tagesbrüchen gerechnet werden. Das ist eine sehr bedenkliche Zahl, weil noch nicht einmal alles bearbeitet wurde. Diese Bearbeitung der Bergbehörde ist im Ruhrrevier erst Anfang der 20er-Jahre fertig. Im Aachener Revier soll sie dann anfangen und noch zehn Jahre dauern.

Das dauert uns und vielen Menschen in NordrheinWestfalen zu lange. Hier müssen die Kapazitäten erhöht werden, um in Zukunft mehr Tagesbrüche zu verhindern.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Antwort der Landesregierung macht auch deutlich, welche eklatante rechtliche Lücke es in Nordrhein-Westfalen gibt. Weil der Bergbau beendet ist, unterliegen die Altbergbaugesellschaften eben nicht mehr der Aufsicht der Bergbehörde. Doch die Gefahr von Tagesöffnungen besteht trotzdem weiter, und auf das zum Teil unkooperative Verhalten der Altgesellschaften habe ich bereits hingewiesen.

(Zuruf von der CDU)

Eine Abstimmung mit der Bergbehörde oder eine sonstige behördliche Kontrolle gibt es schlicht nicht, und das kann weitreichende Folgen haben. So schreibt die Landesregierung in der vorliegenden Antwort – ich zitiere –:

„Immer wieder ist festzustellen, dass bei der Sicherung altbergbaulicher Hinterlassenschaften durch unerfahrene Dritte Verfahren eingesetzt werden, die für den entsprechenden Zweck unzureichend und/oder unter Nachhaltigkeitsaspekten fragwürdig sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch solche Maßnahmen selbst neue Gefahren geschaffen werden …“

Ich möchte darauf hinweisen, dass das keine Panikmache ist, sondern das schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort. Das zeigt ganz klar: Es besteht dringender Handlungsbedarf.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aus unserer Sicht brauchen wir schnellstmöglich eine behördliche Anzeigepflicht für die Maßnahmen der Altgesellschaften und ein Kataster, in dem alle durchgeführten Maßnahmen zur Untersuchung und Sicherung potenziell tagesbruchverursachender Hinterlassenschaften aufgelistet und für die Zukunft gesichert werden. Andere Bundesländer haben das bereits geschafft, Nordrhein-Westfalen muss hier nachziehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin gespannt, ob wir über diese Maßnahmen heute schon Einigkeit erzielen können; denn aus unserer Sicht spricht die Antwort auf die Große Anfrage eine ganz klare Sprache. Es ist nicht eine Überprüfung notwendig, ob Regelungen in NRW möglich und erforderlich sind, sondern lediglich, wie dies geschehen kann.

Es besteht dringender Handlungsbedarf. Für unsere Fraktion möchte ich gerne sagen, dass wir hierfür unsere konstruktive Zusammenarbeit anbieten. – Glück auf!

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Es hat nun für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Plonsker das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das war doch wirklich ein schöner Schluss Ihrer Rede, Frau Brems. Ich glaube auch, bei dem Thema herrscht große Einigkeit im Hohen Haus.

Unser Ministerpräsident Armin Laschet hat in der ersten Regierungserklärung im September 2017 von den großen Veränderungen berichtet, die Sie auch angesprochen haben, Frau Brems. Die erste große Veränderung tritt Ende des Jahres ein, wenn die letzten Steinkohlezechen schließen: Prosper-Haniel und Ibbenbüren. Mit den beiden Bergwerken endet die Steinkohleförderung in Nordrhein-Westfalen.