Protokoll der Sitzung vom 18.01.2018

Ich bin gar nicht in der Lage …

(Zuruf von Roger Beckamp [AfD] – Gegenruf von der SPD: Sie haben nicht einmal den Anstand, den Präsidenten ausreden zu las- sen! – Michael Hübner [SPD]: Das ist der Parlamentspräsident, Herr Kollege! Was ha- ben Sie für eine Kinderstube? – Markus Wagner [AfD]: Sie werden zum Opfer Ihrer eigenen Rhetorik! – Michael Hübner [SPD]: Was haben Sie für eine Kinderstube?)

Herr Beckamp, ich weise nur darauf hin, dass so ein Ausdruck dem parlamentarischen Gebrauch in diesem Hohen Hause nicht entspricht.

(Markus Wagner [AfD]: Demokratiesimulan- ten!)

Ich würde Sie einfach bitten, das so zur Kenntnis zu nehmen, wie man das hier bisher auch getan hat. Mehr wollte ich gar nicht sagen. Sie haben das schon verstanden.

(Beifall von der CDU und der SPD)

Damit bin ich am Ende dieser Debatte mit Ihnen angelangt. Da wir keine Abstimmung vorzunehmen haben, habe ich diese Debatte lediglich zu schließen und festzustellen, dass damit die Große Anfrage 1 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erledigt ist.

(Markus Wagner [AfD]: Lesen Sie mal die Presse und die Kommentare zu der gestri- gen Debatte! – Michael Hübner [SPD]: Fra- gen Sie mal Ihre Eltern und überlegen Sie, was Sie hier sagen! Peinlich!)

Wir kommen zu:

5 Rechtssicherheit durch pflichtgemäße Al

tersbestimmung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA), die sich nicht zweifelsfrei ausweisen können und nicht eindeutig als minderjährig erkennbar sind

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/1657

Diesen Antrag begründet nun für die AfD-Fraktion Frau Walger-Demolsky.

Herzlichen Dank. – Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Kann man ohne jeglichen Beleg Hartz IV oder einen Schwerbehindertenausweis oder eine Pflegehilfe für Angehörige beantragen? – Wohl eher nicht, und das ist wohl auch richtig so.

Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer hat sich in NRW seit 2015 mehr als vervierfacht. Mitte letzten Jahres waren es mehr als 12.500 Jugendliche und Kinder, zwei Drittel im Alter von 16 bis 17 Jahren und zu fast 90 % männlich.

Wie wir alle wissen, haben diese Jugendlichen meist ein Handy dabei, aber selten einen Ausweis. Eine sichere Feststellung der Identität und des Alters sind so also nicht möglich. Wir vertrauen hier in der Regel auf die Selbstauskunft.

Wir alle wissen aber auch, dass es erhebliche Vorteile bringt, als Minderjähriger nach Deutschland und nach Nordrhein-Westfalen zu kommen: eine exklusive Betreuung, eine bessere Unterbringungssituation, kein übliches Asylverfahren, deutlich bessere Bleibeperspektiven und im Fall einer Straftat auch nur eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.

Der Grüne Boris Palmer sagte in der „Welt“, es sei naiv, von einer Unkenntnis der Asylbewerber auszugehen. Es spreche sich schließlich herum, dass falsche Altersangaben selbst im Alter von bis zu 30 Jahren ausreichen, um von deutschen Behörden als minderjährig anerkannt zu werden. Er fordert bei der Verweigerung einer medizinischen Untersuchung von Volljährigkeit auszugehen, also eine Umkehr der Beweislast.

Im Saarland, CDU-regiert oder CDU-FDP-regiert …

(Bodo Middeldorf [FDP]: Saarland? Nein! – Jo- sef Hovenjürgen [CDU]: Große Koalition!)

Entschuldigung, okay. – Im Saarland hat man die medizinische Altersuntersuchung in allen zweifelhaften Fällen zur Pflicht gemacht. Den Jugendämtern hat man diese Aufgabe entzogen. Es wurde festgestellt, dass jeder zweite Migrant in diesem Altersbereich falsche Altersangaben macht.

In Berlin wurde von der CDU-Fraktion am 5. Januar 2018 ein Antrag gestellt; er war noch nicht im Plenarsaal. Ich zitiere aus dem Antrag:

„Es ist davon auszugehen, dass eine hohe Dunkelziffer … es schafft, sich als minderjährig ausgegeben. Eine genaue Altersfeststellung liegt daher im öffentlichen Interesse.“

In Dänemark und Schweden haben nachträgliche Untersuchungen ergeben, dass vier von fünf vermeintlich Minderjährigen in Wahrheit volljährig sind.

Die Folgen falscher Altersangaben sind aus finanzieller Sicht für die Steuerzahler gravierend. Das Bundesverwaltungsamt hat beispielsweise für junge Unbegleitete einen Kostensatz von 175 € pro Tag ermittelt. Er ist also fünfmal so hoch wie der durchschnittliche Kostensatz für einen volljährigen Asylbewerber.

Die Altersüberprüfung durch die Jugendämter per Inaugenscheinnahme erweist sich offensichtlich als unzureichend. Daher sind die Jugendämter von dieser Aufgabe zu entlasten.

Wir fordern die Landesregierung auf, durch unabhängige medizinische Gutachter eine Altersuntersuchung bei der Erstaufnahme dann vorzuschreiben, wenn sich das Alter auf anderem Wege nicht zweifelsfrei bestimmen lässt. Dabei sind alle modernen Verfahren zuzulassen und obligatorisch auch anzuwenden. Machen Sie das am besten in der Landeserstaufnahme, dann geht auch keine Zeit verloren.

(Beifall von der AfD)

Das bedeutet aktuell eine forensische Beurteilung der Zahnreife bzw. die Begutachtung der Handwurzelknochen oder auch des Schlüsselbeins unter Einsatz von Röntgen und/oder Ultraschalldiagnostik. Ebenso ist zu empfehlen, sich die Entwicklung der äußeren Geschlechtsmerkmale anzuschauen.

Der äußerst geringe gesundheitliche Nachteil ist vom Antragsteller in Kauf zu nehmen, wenn er selbst keinen Nachweis erbringen kann. Auch Dr. Ernst Rudolf von der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik kommt zu dem Urteil, dass durch eine einmalige radiologische Untersuchung eine zweifelsfreie Minderjährigkeitsbehauptung zulässig wiederlegt werden kann, ohne unzumutbar zu sein. Künftig kann natürlich alternativ die Begutachtung mittels DNA-Analyse oder Ultraschall-Handscanner – entwickelt vom Fraunhofer Institut – erfolgen. Solche Verfahren sollten natürlich forciert werden.

Ich freue mich auf Ihre rege Beteiligung in den Ausschüssen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Walger-Demolsky. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Gebauer.

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag

der AfD-Fraktion zur Altersbestimmung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist überflüssig. Er zeugt von tiefem Misstrauen: zuerst gegen die zu uns kommenden Flüchtlinge und dann gegen die Jugendämter vor Ort. – So etwas brauchen wir hier in Nordrhein-Westfalen nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der CDU)

Der Antrag listet die Herkunft der unbegleiteten Minderjährigen auf: Staaten außerhalb Europas, in denen der Islam die vorherrschende Religion ist. – Und dann sind es zu 88 % männliche Personen und nur zu 12 % weibliche. Was soll das? Die Herkunft oder das Geschlecht dürfen doch keine Rolle spielen. Ein Kind oder ein Jugendlicher, das bzw. der zu uns kommt und keine erwachsene Begleitung hat, kommt doch nicht zum Spaß.

(Roger Beckamp [AfD]: Ob es Kinder sind, ist ja die Frage!)

Kinder und Jugendliche benötigen zuerst einmal Hilfe, egal, welches Geschlecht, welche Hautfarbe und Religion sie haben.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Und wel- ches Alter?)

Das ist doch wohl ein Gebot der Menschlichkeit und hoffentlich Konsens in diesem Hohen Hause.

(Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und der FDP)

Da ist der Staat in der Pflicht. Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung muss geholfen werden, auch wenn es eine Herausforderung ist, auch wenn es in den vergangenen Jahren mehr waren als in den Jahrzehnten zuvor. Daran lässt sich nicht rütteln. Das ist nach meinem Selbstverständnis und aus dem christlichen Menschenbild heraus unsere Verpflichtung.

Aber Sie können auch den kategorischen Imperativ von Immanuel Kant als Begründung nehmen. Diese Hilfe ist ein Gebot praktischer Menschlichkeit.

(Zuruf von der AfD)

An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in den Jugendämtern ebenso wie die Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe einen tollen Job machen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dabei müssen sie natürlich schauen, ob die unbegleiteten Flüchtlinge auch wirklich minderjährig sind und ihnen damit die besonderen Rechte zustehen.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Ja, wie schauen sie denn?)

Fehlen die Dokumente und bestehen Zweifel, wird eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durchgeführt.

In der Regel geschieht dies durch zwei Personen, die eine große Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit haben.