In der Regel geschieht dies durch zwei Personen, die eine große Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit haben.
Das ist in der Handreichung des Ministeriums detailliert beschrieben. Auch können Zeugen befragt, Sachverständige angehört und Urkunden und Auskünfte einbezogen werden. Das ist also jedem Jugendamt möglich, und das ist gängige Praxis.
Die jugendlichen Personen sind auch heute schon verpflichtet, an der Altersbestimmung mitzuwirken. Im Antrag suggeriert die AfD, dies sei nicht der Fall.
Wenn weiterhin Zweifel am Alter bestehen, kann das Jugendamt auch heute schon medizinische Untersuchungen veranlassen.
Es ist richtig, dass die Einwilligung des Jugendlichen bzw. dessen Vertrauensperson notwendig ist, so wie es bei anderen medizinischen Untersuchungen auch der Fall ist. Weigert sich der Jugendliche, sind Untersuchungen zu unterlassen. Dann liegt es im Ermessen des Jugendamtes, ob es die Leistungen weiter erbringt.
Auch wenn sich nach der medizinischen Untersuchung herausstellt, dass der Jugendliche vermutlich volljährig ist, kann das Jugendamt weitere Leistungen nach dem Jugendhilferecht verweigern. Es ist vorgeschrieben, dass das Jugendamt die Altersfeststellung dokumentiert und die Sachgründe für die Entscheidung festhält.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Es gibt eine Pflicht des unbegleiteten Minderjährigen, an der Altersbestimmung mitzuwirken.
und unterstellen, dass junge Ausländer mit Falschangaben durchkommen. Zum Beweis dieser Behauptung müssen zwei Zahlen aus dem Internet herhalten, die aus Dänemark und Schweden bezogen werden.
Auch wird hier unterstellt, dass man in NordrheinWestfalen vorgeblich jungen Migranten glaube, während das BAMF medizinische und nichtmedizinische Methoden zur Altersfeststellung kombiniere. Genauso ist es doch auch in Nordrhein-Westfalen. Ich habe die Praxis eben ausgeführt.
Aber die AfD hat NRW nur vorgeschoben. Eigentlich will sie eine bundeseinheitliche Neuregelung. Hier muss der AfD Nachhilfe in Sachen Föderalismus gegeben werden; denn dafür ist der Landtag NRW der falsche Ort.
Aber der Antrag geht noch in einem weiteren Punkt an der Realität vorbei. Die AfD wünscht sich Rechtssicherheit durch eine pflichtgemäße Altersbestimmung. Die meisten Ärzte und Gutachter werden der AfD aber sagen, dass es eine zweifelsfreie, exakte Altersbestimmung nicht gibt.
Man arbeitet mit Merkmalen von Vergleichsgruppen. Hat man die Handknochen geröntgt oder das Gebiss untersucht, werden die Ergebnisse mit Fallgruppen verglichen. Man kann keinen exakten Wert, sondern nur eine Altersspanne feststellen.
Im „Deutschen Ärzteblatt“ ist bei der Altersbestimmung sogar nur von groben Schätzungen die Rede, die medizinisch möglich sind.
Der Präsident der Bundesärztekammer hat unmissverständlich klargemacht, weder medizinische Verfahren noch psychologische Verfahren könnten den Geburtstag juristisch sicher bestimmen. Der Rechtssatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ kommt in diesem Fall zur Anwendung. Egal, ob in einer qualifizierten Inaugenscheinnahme oder bei der forensischen Altersdiagnostik: Hier wie da ist im Zweifel für den Jugendlichen zu entscheiden.
Und was würden die Untersuchungen bringen? Hierzu zitiere ich den Präsidenten der Bundesärztekammer: Die Untersuchungen sind aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten behaftet.
Lieben Damen und Herren vom rechten Rand des Hohen Hauses, ich muss Bemerkungen zur handwerklichen Qualität des Antrages machen.
Es reicht eben nicht, eine Regierungsvorlage zu zitieren und sich ein paar Zahlen und Zitate zusammenzugoogeln. Es reicht eben nicht, vermeintliche Missstände anzuprangern. Ich fordere Sie auf: Sprechen Sie doch erst einmal mit den Jugendämtern vor Ort,
bevor Sie so einen Antrag stellen. Schauen Sie sich doch im „Ärzteblatt“ die einschlägigen Artikel zur Altersdiagnostik an, bevor Sie korrekte, zweifelsfreie Informationen zum Alter der unbegleiteten Minderjährigen erwarten.
Erfahrungen gemacht. Heute will die AfD Handgelenke obligatorisch röntgen lassen. Damals wie heute führen solche Untersuchungen in die Irre.
Die Aussagen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge müssen überprüft werden – einverstanden –, aber bitte nicht so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich vertraue auf die Jugendämter vor Ort und ihre Erfahrung. Sie schüren Misstrauen in junge Flüchtlinge und in unsere Jugendämter. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Was ist eigentlich eine professionelle Inaugenscheinnahme bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen? Das ist ein bisschen mehr als das, was uns die AfD hier einzureden versucht, nämlich
Das sind Gespräche mit dem unbegleiteten Minderjährigen über die Familie, über die Eltern, über die Geschwister, über Geburtsdaten, über Schulzeiten, auch über den Fluchtweg und darüber, warum und wie sich jemand auf die Flucht begeben hat, ob er geschickt worden ist oder nicht.
Es werden die äußeren Merkmale begutachtet, also die Stimmlage, der Haarwuchs usw. All das wird von professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Jugendämter begutachtet. Und wenn dann noch Zweifel bestehen, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes bereits heute die ärztliche Untersuchung beantragen.
Daran, dass Sie, Kollegen von der AfD, all das nicht berücksichtigen, zeigt sich sehr deutlich – das hat auch die Kollegin Gebauer gerade ausgeführt –, dass Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das sind Profis – unserer Jugendämter misstrauen, ja, ihnen sogar unterstellen, dass sie nicht vernünftig arbeiten würden. Wenn man weiß, wie unsere Jugendämter arbeiten, finde ich das wirklich – wie soll ich sagen? – schlecht. Ich will versuchen, es harmlos auszudrücken, damit es Ihnen nicht allzu sehr wehtut.