Und wer sich an einer Tafel nicht anständig benimmt, der gehört dauerhaft davon ausgeschlossen, und da ist es auch völlig egal, ob er einen Fluchthintergrund hat oder nicht. Wer sich nicht benimmt, hat an einer Tafel nichts verloren.
Ich werde übrigens – das kann ich an dieser Stelle ankündigen – am Samstag um 12.30 Uhr in Essen vor Ort sein und mit den Beteiligten in aller Ruhe und Sachlichkeit über die Situation sprechen.
Herr Mostofizadeh, ich war schon erstaunt, dass ausgerechnet Sie sich zu Wort melden und die Weiterleitung der Integrationspauschalen an die Kommunen für sich entdecken; denn als Sie in der Regierungsverantwortung waren, war davon keine Rede. Sie waren zu dem Zeitpunkt haushaltspolitischer Sprecher oder sogar Fraktionsvorsitzender und damit kein unwesentlicher Faktor der die rot-grüne Landesregierung unterstützenden Mehrheit.
Laut „Rheinischer Post“ vom 19. November 2016 sagte Ihre Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, das Land sei zwar mit den Kommunen solidarisch und
statte sie finanziell gut aus, die Integrationspauschale des Bundes sei aber für die Länder bestimmt, und deshalb solle das Geld in der Landeskasse bleiben.
Der Finanzminister der von Ihnen getragenen Landesregierung sagte am 24. November 2016 anlässlich der Beratungen des Haushalts 2017 im Finanzausschuss – ich zitiere –: Dieser Beschluss sagt, dass zur Entlastung der Länder vom Bund Mittel zur Verfügung gestellt werden unter dem Titel einer Integrationspauschale.
In dieser Runde bestand kein Zweifel, dass es sich im zweiten Teil um eine Bundesunterstützung für die Ausgaben der Länder handelt. In Regierungsverantwortung war Ihre Position also eindeutig: Die Integrationspauschale des Bundes steht allein dem Land und nicht den Kommunen zu. Und so haben Sie auch gehandelt.
Sie haben die Frage vorhin nicht beantwortet; deswegen sage ich es hier noch einmal: Sie haben 2016 keinen Cent der Integrationspauschale an die Kommunen weitergeleitet. Sie haben 2017 keinen Cent der Integrationspauschale an die Kommunen weitergeleitet. Auch 2018 hatten Sie nicht vor, einen einzigen Cent an die Kommunen weiterzuleiten. Das ist die Wahrheit.
Die Begründung, Herr Mostofizadeh, war ja nicht, dass Sie kein Geld hatten; denn dann hätten Sie ja auf Ihre desolate Haushaltsführung hinweisen müssen – nein, die Begründung war, dass den Kommunen das Geld nicht zustünde.
Das war Ihre Begründung, und hilfsweise haben Sie noch darauf verwiesen, dass das Land an anderer Stelle umfangreiche Flüchtlingskosten erstatte – Gelder, die diese Landesregierung ebenfalls zur Verfügung stellt. Kaum jedoch in der Opposition, drehen Sie das Ganze um, und es gibt nichts Wichtigeres als die Weiterleitung der Integrationspauschale. Ich finde es interessant, dass Sie dazu heute auch noch eine Mündliche Anfrage stellen. Ich halte es durchaus für angemessen, das hier zu verhandeln.
Kaum stellen wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition im ersten von uns verantworteten Haushalt 100 Millionen € für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung – übrigens in einem Haushalt ohne neue Schulden –, kann Ihnen die Verteilung auf die Kommunen nicht schnell genug gehen. Das, werte Kollegen der Grünen, ist einfach unglaubwürdig.
(Beifall von der CDU und der FDP – Stefan Zimkeit [SPD]: Sie scheinen Ihre Wahlkampf- reden nicht zu kennen!)
Herr Präsident, ich werde meine Redezeit minimal überziehen; ich habe jedoch zu Beginn zu den Vorwürfen der AfD Stellung genommen. Ich bitte Sie, mir nachzusehen, wenn ich eine knappe Minute überziehe.
Es ist richtig, dass CDU und FDP in der vergangenen Legislaturperiode die Weiterleitung der Integrationspauschale gefordert haben – die CDU die vollständige Weiterleitung, die FDP die Weiterleitung eines wesentlichen Teils dieser Pauschale. Genau dieses Versprechen halten wir nun.
Bereits 2018 – in dem Jahr, für das Sie die Integrationspauschale schon vollständig anderweitig verplant und für die Kommunen null Euro vorgesehen hatten – erhalten die Kommunen 100 Millionen € für Integrationsmaßnahmen. Die Integration findet vor Ort in den Städten und in den Gemeinden unseres Landes statt. Die Kommunen haben es verdient, dass sie vom Land endlich die notwendige finanzielle Unterstützung für diese wichtige Integrationsarbeit erhalten. Genau das werden wir tun.
Die Weiterleitung der Gelder geht aber nicht so hopplahopp, wie Herr Mostofizadeh sich das vorstellt. Wir brauchen dafür eine vernünftige gesetzliche Grundlage, die einer solchen Integrationspauschale gerecht wird. Mein Haus arbeitet in enger Abstimmung mit dem Haus von Frau Scharrenbach an einer gemeinsamen Vorlage dazu. Wir werden auch nicht mit der Gießkanne über das Land ziehen und das Geld irgendwo über den Kommunen ausschütten.
Die Gelder für Integration sollen auch für Integration eingesetzt werden. Sie sind nicht dafür da, um zum Beispiel Haushaltslöcher zu stopfen. Der Verteilungsschlüssel soll sich am tatsächlichen Bedarf in den Kommunen orientieren. Er soll rechtssicher und einfach in seiner Umsetzung sein, unterschiedliche Belastungen vor Ort berücksichtigen und den integrationspolitischen Zielen Rechnung tragen. Es muss eine faire Verteilung der Mittel innerhalb der kommunalen Familie ermöglicht werden.
Das brechen wir nicht übers Knie, sondern wir werden eine vernünftige und sorgfältig durchdachte Lösung dazu vorlegen. Nach meiner Planung – weil Sie danach gefragt haben; darauf haben Sie zu Recht einen Anspruch – wird diese Lösung noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Wir werden zudem nicht nachlassen, vom Bund eine weitere Entlastung unserer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen einzufordern. Wir haben das bereits auf verschiedenen Ebenen und in einigen Sondierungsverhandlungen gemacht. Wir werden dafür sorgen, dass unsere Kommunen eine faire finanzielle Unterstützung bei ihrer Arbeit erhalten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Für die grüne Fraktion hat sich noch einmal Herr Mostofizadeh zu Wort gemeldet.
Erstens stelle ich fest: Sie von FDP und CDU gehen nicht davon aus, dass die Kommunen für die Kosten von Integrationsmaßnahmen einen Ausgleich erhalten müssen, ansonsten könnten Sie ja unserem Antrag folgen, die 100 Millionen € ins GFG zu packen und die bereits erfolgten Integrationsmaßnahmen zu substituieren. Das haben Sie 2016 so vorgeschlagen Sie sind der Auffassung, dass Sie den Kommunen vorgeben müssen, wo es langgeht, und Sie als Landesregierung sind nicht bereit, den Kommunen das Geld zu erstatten.
Zweite Bemerkung. Obwohl Sie es vor anderthalb Jahren beantragt haben, wissen Sie bis heute nicht, wie Sie das Geld verteilen wollen und für welche Maßnahmen es verwendet werden soll. Deswegen haben Sie vor zwei Jahren letztlich ein Scheingefecht geführt. Sie haben etwas in Ihr Wahlprogramm geschrieben, von dem Sie damals schon wussten, dass Sie es nicht einhalten werden. Was hier abgelaufen ist, ist nichts anderes als eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler.
Darum ging es heute. Das ist sehr klar von Ihnen auf den Tisch gelegt worden. Vielen Dank für die Offenheit, die Sie an den Tag gelegt haben. Ehrlich gesagt: So gehen wir normalerweise nicht miteinander um.
Dass Sie, Herr Minister Stamp, heute hier geredet haben, ist in Ordnung; dass aber bei dieser Variante nicht die Kommunalministerin die Kommunen gegen das Land verteidigt hat, finde ich schon ein starkes Stück.
Damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar erstens über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1985. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt.
Wer stimmt dem Inhalt des Antrags zu? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU-, FDP- und die AfDFraktion stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen sind nicht zu sehen. Damit ist der Antrag Drucksache 17/1985 mit breiter Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt.
Zweitens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/2048. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt gegen diese Entschließung? – SPD und Grüne sowie die AfD stimmen gegen die Entschließung. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Gleichwohl ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/2048 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.
Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, den die AfD-Fraktion vorlegt, soll in entscheidender Weise dazu beitragen, endlich die Misere im deutschen Bildungswesen zu bekämpfen, indem wir den uns anvertrauten Kindern eine taugliche, menschenfreundliche sowie effiziente Lernumgebung anbieten.
Insofern stellt dieser Antrag eine wirklichkeitstaugliche Alternative zu dem populistischen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Besoldungsanpassung dar. Denn während diese ungerührt die Misere in den Schulen weiterführen will, indem sie nichts an den dortigen Zuständen ändern, sondern die Lehrkräfte mit einem Almosen abspeisen will, kann die Maßnahme, die in diesem Antrag vorgeschlagen wird, zur entscheidenden Verbesserung der schulischen Situation führen – einer Verbesserung, von der alle Beteiligten profitieren:
Zustände sein, für die man verantwortlich ist. Da lohnt ein Blick in die letzte IGLU-Studie aus dem Jahre 2016, die im Dezember 2017 vorgestellt worden ist. Die Befunde dort sind erschreckend und sollten verantwortlichen Politikern den Schlaf rauben.
Die Zahl der Grundschüler mit starken Leseschwächen nahm von 2001 bis 2016 um 2 % zu, von 16,9 % auf 18,9 %. 2006 und 2011 gab es deutlich weniger Kinder mit schlechten Ergebnissen.