Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal, Herr Tritschler, ist es gut, dass ich Sie wieder höre. Immer, wenn ich Sie lange nicht gehört habe, werde ich so unnachvollziehbar milde. Aber das arbeiten Sie dann sehr schnell wieder auf.
Die Kohäsionspolitik ist ein zentrales Instrument für Wachstum und Beschäftigung in der EU. Eine Fortsetzung der Politik nach 2020 ist für Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung.
Wir bringen unsere Interessen und auch unsere Ziele kontinuierlich in die Diskussion zur zukünftigen Kohäsionspolitik gegenüber dem Bund und der EU und auch im Länderkreis ein. Das gelingt nach meiner Meinung am allerbesten, indem wir unsere Positionen zu unseren Zielen für Nordrhein-Westfalen und deren Wirkungen für Deutschland und Europa frühzeitig und ständig darlegen.
Der Europäische Ausschuss der Regionen hat die Kampagne „Allianz für eine starke Kohäsionspolitik“ ins Leben gerufen, die nun vom AdR-Präsidium beworben wird. Die Allianz soll dazu beitragen, finanzielle Einschnitte bei der Kohäsionspolitik – und damit beim wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt – zu vermeiden.
Der Antrag bezüglich der Kohäsionsallianz greift zudem eine Äußerung der Kommission auf, wonach Deutschland und – wie es heißt – andere wohlhabende Mitgliedsstaaten von regionalen Fördermitteln ausgeschlossen werden können.
Die Antragsteller betonen, die Kampagne sei wichtig, um die Forderungen an die Kommission deutlich zu machen; denn es blieben nur noch wenige Wochen,
bis der Vorschlag zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen vorgelegt und veröffentlicht werde. Die Landesregierung wird in der Konsequenz aufgefordert, dieser Kampagne beizutreten.
Nach Auffassung der Landesregierung hat sie sich bereits durch die Bundesratsstellungnahmen und eine gemeinsame Bund-Länder-Stellungnahme, die der EU-Kommission zugeleitet wurde, frühzeitig und dezidiert zu den Vorstellungen und dem neuen Rechtsrahmen der Zukunftspolitik nach 2020 geäußert. Dieser Rahmen ist unserer Meinung nach das richtige Mittel, um unsere Interessen anzumelden. Im Vergleich dazu vertritt die Allianz hingegen nur pauschal und insoweit viel zu oberflächlich Forderungen.
Nordrhein-Westfalen hat daher von einem offiziellen Beitritt zur Kampagne bewusst abgesehen. Ursprünglich war auch gar nicht vorgesehen, dass die dem AdR angehörigen Gebietskörperschaften zusätzlich individuell der Allianz beitreten sollten. Das Präsidium hat diesbezüglich jedoch seine Meinung geändert und vertritt nun die Auffassung, dass der Beitritt eine zusätzliche mediale Wirkung für die Kampagne und den AdR habe – eben nicht auch eine mediale Wirkung für die Mitunterzeichner. Dadurch, dass ein breites Spektrum an Unterzeichnern angesprochen wird – von einzelnen Städten und Kommunen über Regionen bis zu Verbänden verschiedener Mitgliedsstaaten –, kann die AdR-Kampagne inhaltlich nur an der Oberfläche bleiben. Dies stärkt die Einbringung unserer – nordrhein-westfälischer – Interessen nicht.
Für die Landesregierung sind die weiteren Diskussionen von großer Relevanz. Derzeit erhält NRW – Kollege Weiß hat das, meine ich, schon gesagt – rund 2,4 Milliarden € in sieben Jahren, womit wir weitere Projektträger finanzieren. Ein Wegfall dieser europäischen Finanzmittel hätte erhebliche negative Folgen für den Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen und wäre auch in vielen Bereichen das Aus für Weiterbildungsmaßnahmen und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Nach unserer Überzeugung muss eine europäische Kohäsionspolitik förderungswürdige Stärken weiter stärken. Diese Projekte schaffen aus sich heraus einen europäisch wirkenden Mehrwert. Starke und gestärkte Regionen strahlen weit in andere Regionen und andere Länder aus.
Die Landesregierung wird sich weiter entschieden für die Interessen Nordrhein-Westfalens im Bereich der Kohäsionspolitik und der zukünftigen Finanzplanung auf der Ebene anderer Bundesländer, beim Bundesrat, beim Bund und auf der europäischen Ebene einsetzen.
Erlauben Sie mir noch einen Gedanken, der mögliche Koalitionen auch nicht gerade einfacher macht. Die länderübergreifenden Übereinstimmungen bei Interessen der Finanzpolitik werden möglicherweise
auch mit Inhalten verbunden, denen wir nicht bereit wären nachzukommen. Die Zusammenarbeit innerhalb der Fraktionen, innerhalb des Parlaments macht Koalitionen – nach Ungarn und Polen – sicher nicht leichter, wenn nicht bei bestimmten Forderungen sogar völlig unmöglich. Daher sind wir der Meinung, dass ein Beitritt die Position unserer Auffassungen nicht stärkt.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir am Ende der Aussprache sind und zur Abstimmung kommen können.
Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nun über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/1993 – Neudruck – abstimmen lasse. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/1993 – Neudruck – abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Abgeordneten Ott das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem 2009 in Kraft getretenen neuen Lehrerausbildungsgesetz durchlaufen nun alle Lehramtsanwärter die gleiche und gleich lange universitäre Ausbildung. Dies ist Ausgangspunkt für die berechtigte Forderung nach einer anschließend gleichen Besoldung, unabhängig von der Schulform. Deshalb legt die SPD-Fraktion heute einen Gesetzentwurf dazu vor.
Ich möchte zunächst mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Lehrerausbildungsgesetz und der Begründung der Landesregierung – damals CDU und FDP – vom 25. November 2008 zitieren:
„Die Ausbildung für alle Lehrämter ist danach gleich lang. Sie dauert in der Regel sechs Jahre. Sie besteht aus einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Master-Studiengang, in den ein Praxissemester integriert ist, und in dessen Anschluss ein zwölfmonatiger Vorbereitungsdienst vorgesehen ist. … Die gleich lange Ausbildungszeit für alle Lehrämter berücksichtigt, dass für die verschiedenen Lehrämter zwar unterschiedliche Kompetenzprofile erforderlich sind, aber ein gleichwertiges Anspruchsniveau besteht.“
Herr Professor Baumert, der damals für die Landesregierung die Vorarbeiten geleistet hatte, sagte im Schulausschuss euphorisch, das Bundesland ginge voran. Es sorge dafür, dass dieser überfällige Schritt stattfinde. Vor allen Dingen sorge es dafür, dass das Qualitätsniveau bei aller Unterschiedlichkeit der Lehrämter am Ende gleich sei, und deshalb hätten die Lehrerinnen und Lehrer, trotz aller Spezialisierung, Anspruch darauf, auch gleich besoldet zu werden.
SPD und Grüne haben zum damaligen Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass es unbedingt zu dieser Anpassung kommen sollte; Schwarz-Gelb hatte keinen Vorschlag gemacht. Dann gab es den Regierungswechsel, und wir müssen selbstkritisch feststellen, dass auch SPD und Grünen diese Besoldungsanpassung in ihrer Regierungszeit nicht vorgenommen haben. Es wurde erst einmal abgewartet, bis die ersten Lehrerinnen und Lehrer in der neuen Ausbildung angekommen waren, und dann wollte man sehen, wie es weitergeht. Das war ein Fehler.
Man muss ehrlicherweise hinzufügen, dass RotGrün es auch deshalb nicht auf die Reihe bekommen hat, weil wir hier über einen Kostenfaktor von 600 Millionen € sprechen und die Kampagnen in Bezug auf die „Schuldenkönigin“ ja legendär sind. Es kam immer wieder der Hinweis der Opposition, dass wir auf keinen Fall weitere Schulden machen dürften.
Nichtsdestotrotz spielte das Thema im Wahlkampf 2017 wieder eine große Rolle. Die Vertreter aller Fraktionen – auch von CDU und FDP – haben auf der Podiumsdiskussion des VBE deutlich gemacht, dass die Besoldungsanpassung jetzt kommen müsse. Ministerpräsidentin Kraft hatte dies zu einem ihrer Regierungsvorhaben erklärt; nach der Wahl werde diese Besoldungsanpassung kommen.
Wer A sagt, muss auch B sagen. – Sie wussten, was Sie taten. Keiner, der hier im Raum sitzt, kann sagen, er habe es nicht gewusst. Deshalb stellt sich jetzt die spannende Frage: Wann, wenn nicht jetzt, wollen wir endlich fair mit unseren Lehrerinnen und Lehrern umgehen und das nachvollziehen, was wir alle miteinander seit Jahren diskutieren, nämlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit, die Besoldung anpassen?
Ich weiß, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU in einem bemerkenswerten Beitrag beim VBE schon gesagt hat: Wir werden es tun.
Ich weiß, dass die Ministerin intern schon aufgelaufen ist; Herr Lienenkämper war nicht ganz so begeistert. Sehen Sie mich und die gesamte SPD-Fraktion mit ihrer Schulpolitik als Unterstützer für diesen Weg. – Herr Löttgen, mit uns gemeinsam können Sie jetzt endlich das Besoldungsrecht in NordrheinWestfalen anpacken.
Ich sage Ihnen auch, warum das nötig ist. Dazu möchte ich – mit Erlaubnis der Präsidentin – Herrn Ollmann zitieren, der sich in der Anhörung zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit wie folgt geäußert hat.
„Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes regelt die Geltung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. In diesem Zuge gibt es auch das Alimentationsprinzip. Das heißt nicht, dass ein Beamter wie auch eine Lehrerin oder ein Lehrer überhaupt eine Besoldung zu erhalten hat, sondern dass diese amtsangemessen zu sein hat. Bei der Amtsangemessenheit geht es darum, welcher Tätigkeit ein Lehrer nachgeht. Wir haben in Nordrhein-Westfalen momentan noch die Differenzierung: … Das ist offensichtlich eine Ungleichbehandlung, die aus meiner Sicht durch nichts mehr zu rechtfertigen ist.“
Ich glaube, eines ist deutlich: Schon um unserer Landesverfassung treu zu sein, müssen wir die Besoldung anpassen. Es ist inakzeptabel, dass die Lehrerinnen und Lehrer mit einem permanenten Verfassungsbruch durch dieses Haus leben müssen. Das alles ist die Grundlage für unseren Antrag, den wir heute vorlegen.
Warum sollte das jetzt nicht möglich sein? Der Haushalt sieht so gut aus wie nie zuvor. Die Steuereinnahmen fließen. Wenn es also ein historisches Zeitfenster gibt, um diesen Fehler zu beseitigen, dann ist es jetzt offen.
Ich möchte Sie ermutigen, dass wir in den nächsten Wochen – erst in der Anhörung und dann, wenn das Gesetz wieder zurückkommt – gemeinsam mutig vo
rangehen, das Gesetz beschließen und dafür sorgen, dass in den nächsten Jahren ein klarer Akzent und ein Zeichen für den Lehrerberuf gesetzt werden.
Ich rate der Regierung, die Zeit, in der wir diesen Gesetzentwurf beraten, dazu zu nutzen, sich Gedanken zu machen:
Was machen wir mit den stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleitern, deren Besoldung wir gerade angepasst haben? – Sie haben sinnvollerweise vorgeschlagen, auch das anzugehen. Wie gehen wir jetzt damit um?
Was passiert mit den Fachleitern, die gerade in den Grundschulen einen Knochenjob machen und dafür sorgen, dass Integration und Inklusion gelingen können, die aber trotzdem nicht einmal ein Beförderungsamt haben? Das machen sie quasi für‘n Appel und‘n Ei.
Wir müssen uns Gedanken darüber machen, was mit den angestellten Lehrkräften in unserem Land passiert. In den nächsten Tarifrunden muss es ein Thema sein, auch ihnen zu helfen.
Wir müssen uns Gedanken über die Weiterbildung machen, über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten, Lehrerinnen und Lehrer so fortzubilden, dass sie der komplexen Gegenwart gerecht werden können.
Wir werden auch gemeinsam über die Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern sprechen müssen; denn bei einer Besoldungsanpassung stellt sich schnell die Frage, warum Grundschullehrer 28 Stunden arbeiten müssen und andere weniger.