Wir werden auch gemeinsam über die Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern sprechen müssen; denn bei einer Besoldungsanpassung stellt sich schnell die Frage, warum Grundschullehrer 28 Stunden arbeiten müssen und andere weniger.
Diese Diskussion werden Sie haben. Deswegen raten wir der Landesregierung dringend: Nutzen Sie die Chance unseres Gesetzentwurfs. Nutzen Sie die Chance, um mit den Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, mit den Lehrerinnen und Lehrern und deren Verbänden darüber zu reden, wie die Attraktivität des Lehrerberufs in Zukunft sichergestellt werden kann.
Der Lehrerberuf muss attraktiver gemacht werden. Ja, es ist in Ordnung, dass eine Imagekampagne gestartet wird, um junge Leute für den Lehrerberuf zu gewinnen. Aber mit Werbekampagnen wird man den Lehrermangel nicht bekämpfen. Gute Bezahlung und Wertschätzung für die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer sind das A und O. Das ist unser gemeinsames Ansinnen in diesem Hause.
Es geht um die Leistungsbereitschaft, die Bereitschaft, Kinder zu fördern, denen es schwerer fällt, Anstrengung und Erfolg, soziale Empathie, auch den Umgang mit Niederlagen, das Bekenntnis zu unserem Grundgesetz. Unsere Lehrerinnen und Lehrer leisten jeden Tag einen fantastischen Beitrag zum Wohle dieser Gesellschaft.
Ich halte es für ganz zentral, dass wir Politiker nach vielen Jahren der Enttäuschung, die die rot-grüne Regierung organisiert hat, die aber auch davor schon eingetreten war, den Lehrerinnen und Lehrern jetzt mit Wertschätzung begegnen und in Zeiten, in denen es möglich ist, die nötigen Entscheidungen treffen. Jetzt ist das Zeitfenster offen, um die Besoldung anzupacken.
Der Dank an die Lehrerinnen und Lehrer in Sonntagsreden ist das eine; jetzt den Lehrerinnen und Lehrern konkret entgegenzukommen, ist das andere. Deshalb rufen wir Sie auf: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Sorgen Sie mit dafür, dass die Lehrerinnen und Lehrer schon ab diesem bzw. ab dem kommenden Schuljahr, ab September, endlich so bezahlt werden, wie es ihre Ausbildung ermöglicht. – In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Kollege Dr. Optendrenk das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer die Diskussion um die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Nordrhein-Westfalen schon ein wenig länger verfolgt, der weiß, dass der Systemwechsel, den Kollege Ott eben beschrieben hat, 2009 nicht plötzlich gekommen ist. Damals hat die Regierung von CDU und FDP auch gesehen, dass das Folgen für die Besoldung haben würde. Dass eine veränderte Ausbildungsordnung entsprechend in das System des öffentlichen Dienstes und seine Besoldung eingepasst werden muss, ist eigentlich das Selbstverständlichste von der Welt.
Richtig ist aber auch, dass sich die Veränderungen nicht auf die Grundschulen beschränken. Es wird ein schlüssiges Gesamtkonzept geben müssen, denn auch an anderen Stellen haben sich Dinge verändert und verschoben.
Tatsache ist aber auch, dass offensichtlich mit dem Regierungswechsel zu Rot-Grün – zunächst mit der Duldung im Jahr 2010 – die Überlegungen dazu, wie man die absehbaren Veränderungen umsetzen will, wie man damit umgehen will, völlig zum Erliegen gekommen sind. Denn wie wäre es anders zu erklären, dass die Regierung Kraft es über sieben Jahren nicht in Angriff genommen hat, ein tragfähiges Konzept für die Harmonisierung der Lehrerbesoldung zu erarbeiten und dem Landtag überhaupt nur zur Beratung vorzulegen?
stattdessen Auftritte der Minister dort, wo ein besonderer Showfaktor eingebaut werden konnte. Sie werden sich erinnern, wie viele Symboldiskussionen von diesem Pult aus hier im Plenarsaal geführt worden sind, ob von der Ministerpräsidentin oder vom damaligen Finanzminister, der eigentlich für das Besoldungsrecht zuständig war, oder auch an die Verteidigungsarien des damaligen Innenministers, der eigentlich etwas im Dienstrecht hätte regeln müssen.
Jetzt haben wir eben einen spannenden Punkt bei Herrn Kollegen Ott erwischt. Das klang etwas wie ein kleines „mea culpa“. Das kleine „mea culpa“ wuchs sich dann allerdings im Grunde in eine Liste – das kann man dann noch einmal schön im Protokoll nachlesen – der Versäumnisse von Rot-Grün im gesamten öffentlichen Dienstrecht, der Besoldung und der Schulpolitik aus.
Herr Kollege Ott, es reicht nicht aus, zu sagen: Es war ein Fehler, das nicht zu regeln. Eigentlich wäre nur die Opposition mit ihrem Gerede über die „Schuldenkönigin“ schuld gewesen. – Entschuldigung, wissen Sie eigentlich, dass das Haushaltsvolumen des Landes damals auch schon bei weit über 50 Milliarden € lag? Wissen Sie, dass es auch damals schon Mitarbeiter in den Ministerien gab, die wussten, dass man das regeln muss? Wussten Sie, dass eine Minderheitsregierung nicht jeder Klientel etwas hätte zuschieben müssen und dass man dann Spielräume für den Haushalt gehabt hätte?
Nein, Sie haben sich bewusst dagegen entschieden. Sie haben alles auf die lange Bank geschoben, weil Sie Mehrheiten sichern, aber nicht die Zukunft gestalten wollten.
Es ist es schön, dass Sie den Gesetzentwurf und das, was Sie dazu vorgetragen haben, hier zur Debatte stellen. Genau das ist die Bilanz von Rot-Grün in der Schul- und Bildungspolitik, und zwar in einer Nutshell, wie der Engländer sagen würde.
2015/16 hätte man zum Beispiel eine grundlegende Dienstrechtsreform machen können. Das haben Sie nicht getan. Die dazwischenrufende Kollegin Gebhard hat häufig genug – mein Eindruck war: mit erkennbar schlechtem Gewissen – wortreich in den Gremien verteidigt, was da an Mittelmäßigkeit aus
Sie haben es gegenüber Ihrer eigenen Regierung gerade nicht durchsetzen können, und das war schade. Im Nachhinein tut Ihnen das auch leid.
Jetzt sagen Sie, alles das müsse die neue Landesregierung innerhalb von Monaten umsetzen, und zwar in einem Gesetzgebungsverfahren für einen Phantomentwurf, den Sie hier vorgelegt haben. Damit meinen Sie, beschreiben zu können, was jetzt alles passieren muss. Das ist eine wunderbare Fehlerbilanz. Herr Ott, Sie hätten es nicht schöner machen können.
Als der Herr der vielen Worte hätten Sie Ihrer Regierung schon damals Dampf machen können. Stattdessen haben Sie sich an diesem Redepult viele Minuten mit vielen Worten bewegt. Aber Sie haben nichts erreicht.
Sie haben bei Ihrer eigenen Regierung nichts erreicht. Das ist im Nachgang eigentlich das Blamabelste, Herr Ott.
Stattdessen haben Sie als parlamentarischer Abnickverein auch noch eine erkennbar verfassungswidrige Besoldungsrunde, nämlich die Nullrunde, abgefeiert, und das mit einem Gesetzgebungsverfahren, bei dem die Begründungen an Peinlichkeiten nicht zu überbieten waren. Das ist Ihnen um die Ohren gehauen worden, und zwar völlig zu Recht.
Das folgende Beispiel – Herr Ott, Sie wissen das aufgrund Ihrer eigenen Lebenserfahrung – war das Absurdeste. Damals hat man gesagt, ab A13 seien die Leute Besserverdiener, und deshalb müssten sie eine Nullrunde akzeptieren. Sie wissen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen in Nordrhein-Westfalen A13-besoldet sind und in Teilzeit arbeiten.
Im damaligen Gesetzgebungsverfahren haben Sie als Parlamentarier Ihrer Regierung nicht erklärt – der Finanzminister hat das hier mehrfach einfach unwidersprochen vorgetragen –, dass diese Leute keine Besserverdiener sind, sondern Menschen, die ihre
Arbeitsleistung in der Schule nicht zu vollen Stundenkontingenten erbringen, weil sie beispielsweise daneben noch Familie haben. Denen damals mitzuteilen: „Ihr seid Besserverdiener, deshalb bekommt ihr eine Nullrunde“, das war Hohn in Dosen. Dafür haben Sie auch die Quittung bekommen.
Sie haben einen Strich darunter zu ziehen. Sie haben nichts gemacht. Sie haben von 2010 bis 2017 mit Ihrer Koalition nichts geregelt.
Das spüren wir heute auch bei der Besetzung der Lehrerstellen in Nordrhein-Westfalen. Sie hätten die Schritte im Besoldungsrecht lange gehen können. Wir haben im Koalitionsvertrag klare Aussagen dazu getroffen. Wir werden dieses wichtige Thema in dieser Wahlperiode aufgreifen und regeln. Wir werden auch die heißen Eisen anpacken, die für Ihre Fingerchen zu heiß waren.
Aber dazu, lieber Kollege Ott, braucht man keinen Schnellschuss wie das, was Sie heute vorgelegt haben. Das will ich Ihnen an zwei Punkten deutlich machen.
Der eine Punkt betrifft die inhaltliche Ausgestaltung Ihres sogenannten Gesetzentwurfs. Ich sage ganz bewusst „sogenannten“; denn es gibt einen Unterschied zwischen einem Gesetzentwurf und einem parlamentarischen Antrag. Was Sie auf Seite 9 als Begründung für das vorgelegt haben, was Sie an Gesetzestechnik regeln wollen, erfüllt in keiner Weise den Anspruch an eine Gesetzesbegründung in einem Gesetzgebungsverfahren, weder in NordrheinWestfalen noch sonst wo in einem Parlament in Deutschland.
Sie haben Ihre Redebausteine offensichtlich mit dem abgeglichen, was Sie hier Gesetzesbegründung genannt haben, die aber keine ist. Sie können natürlich Antragstexte als Gesetzesbegründung vorlegen, aber das macht es nicht besser. Das ist handwerklich peinlich und schlecht.
(Michael Hübner [SPD]: Im Gegensatz zu Ihnen haben wir zum Gesetzentwurf gere- det! – Gegenruf: Das sehe ich genauso!)