Sie weisen darauf hin – das finde ich auch noch einmal wichtig –, die Forschung in Bezug auf neue Antibiotikawirkstoffe sei nicht intensiv genug, da passierte nicht genug. – Wenn Sie sich auf die Website der forschenden Pharmaunternehmer – das habe ich auch getan – begeben würden, dann hätten Sie feststellen können, dass die Forschung sehr wohl läuft, dass seit 2011 14 neue Wirkstoffe da sind und eingesetzt werden können. Dann gibt es auf der Website einen längeren Bericht darüber, wie viele Wirkstoffe – es waren an die 20 – in der Phase 3, in der Zulassungsphase, sind. Das heißt also, uns gehen die Wirkstoffe nicht aus.
Wenn Sie sagen, das Land bzw. Minister Laumann möge doch jetzt ein Programm zur Unterstützung der Forschung aufstellen – ich glaube, da verkennen Sie völlig die Möglichkeiten, die ein Landeshaushalt hat. Wenn die Erforschung eines Antibiotikawirkstoffs ca.
200 Millionen € kostet – was soll denn ein Land wirklich dazu beitragen? Ich denke, das ist der falsche Weg, den Sie da gehen wollen.
Mein Eindruck ist, dass Ihr Antrag uns in der Sache keinen Zentimeter weiterbringt. Aber der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte heute am frühen Abend zum Thema Antibiotikaresistenzen ist ohne Frage für das Gesundheitssystem eine wichtige Debatte. Sie ist nicht neu. Wir schlagen uns, seit ich politisch denken kann, mit diesem Thema herum. Wir müssen ganz offen und ehrlich zugeben, dass vieles erreicht worden ist, aber dass trotzdem die antibiotikaresistenten Keime im Gesundheitswesen zunehmen und dass die Situation ganz klar ist: Für Krankenhäuser, für viele Ärzte ist dies ein Riesenproblem in der alltäglichen medizinischen Behandlung.
Deswegen können wir natürlich nicht davon reden, dass wir – trotz aller Aktivitäten, die in den letzten Jahrzehnten, vermehrt in den letzten Jahren unternommen worden sind – am Ende des Weges sind, und wir können nicht feststellen: Das Problem ist erledigt. Es ist ein großes Problem in unseren Krankenhäusern. Und es ist auch ein Problem, das jedes Jahr Menschen in eine schwierige gesundheitliche Situation bringt. Da beißt keine Maus den Faden ab.
Der zweite Punkt, den ich hier nennen will, ist: Wenn man Erfolge erzielen will, braucht man natürlich nicht nur ein regionales Vorgehen, auch nicht nur ein nationales Vorgehen, auch nicht nur ein europäisches Vorgehen, sondern man braucht alles: ein regionales, nationales, europäisches und weltweites Vorgehen, weil natürlich die Zunahme dieser resistenten Keime auf der ganzen Welt passiert.
Dann muss man einen weiteren Punkt im Auge behalten. Es geht nicht um den Einsatz von Antibiotika alleine bei uns Menschen; es geht natürlich auch um den Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin. Man muss beides zusammendenken und in beiden Bereichen einen sehr bewussten Umgang mit diesen Medikamenten sowohl in der Humanmedizin als auch in der Tiermedizin fordern.
Was die Tiermedizin angeht, haben wir in den letzten zehn Jahren etwa eine Halbierung des Antibiotikaeinsatzes bei uns in Deutschland erreicht. Da ist wirklich – Gott sei Dank – eine Menge passiert. Natürlich
muss man den Weg noch weiter gehen bis dahin, dass der Einsatz von Antibiotika bei Tieren eine Ultima Ratio ist. Aber man wird es am Ende auch aus Tierschutzgründen nicht verbieten können. Das ist wenigstens meine Meinung. Aber es muss die Ultima Ratio sein, denn die Übertragung dieser Problematik auch durch unsere Nahrungsmittel steht heute in der Forschung außer Frage.
Auch bei uns Menschen sollte der Einsatz von Antibiotika vielleicht nicht mehr ganz so oft passieren wie früher oft, vielleicht auch manchmal heute noch nach dem Motto: Jetzt gehe ich mit meiner Erkrankung zum Hausarzt und bitte ihn, mir doch ein Breitbandantibiotikum aufzuschreiben. – Das ist doch der Wunsch vieler Patienten, die vielleicht das Ergebnis einer Blutuntersuchung gar nicht abwarten wollen, um auf der Basis dieser Ergebnisse dann gezielter einzugreifen. Eine solche Frage muss natürlich in einer gesundheitlichen Aufklärung, die sowohl das Land wie der Bund betreibt, eine Rolle spielen, weil uns auch das Verhalten der Patienten bei der Erreichung unseres Zieles helfen kann.
Dann ist natürlich klar: Antibiotika sind heute Gott sei Dank in vielen Produkten ein sehr preiswertes Medikament. Ich sage deswegen „Gott sei Dank“, weil diese Medikamente in vielen armen Ländern dieser Erde auch nur deshalb für ihre Bevölkerung eingesetzt werden können, weil sie mittlerweile erschwinglich sind. Wir können nicht immer nur von unserer deutschen Situation ausgehen.
Und in einer solchen Situation ist es selbstverständlich auch wichtig, auch über Mechanismen zu reden und zu bedenken, dass die forschende Arzneimittelindustrie Interesse daran haben muss, in der Frage der Antibiotikaforschung weiter nachzudenken. Deswegen ist es nicht immer verkehrt, wenn man auch bei der Preisgestaltung von neuen Medikamenten mit neuen Therapiechancen berücksichtigt, dass sich für die Forschung der Weiterentwicklung der Arzneien wirtschaftlich rechnen muss. Es sind, glaube ich, heute ziemlich ausgeklügelte Systeme, mit denen wir das auch bei uns in der Bundesrepublik Deutschland erreicht haben.
Deswegen bleiben wir als Landesregierung meines Erachtens natürlich auch in der Verantwortung – wie es auch andere sind. Das betrifft insbesondere die Achtsamkeit und die Hygiene in den Krankenhäusern. Wir brauchen mehr Hygieneärzte in unseren Krankenhäusern. Außerdem können Besucher und Patienten in den Krankenhäusern auch ein Stück weit mitwirken, um die Übertragung von Keimen zu verhindern.
Diese Verantwortung wird das Gesundheitsministerium in den nächsten Jahren wahrnehmen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/1996 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, den Wissenschaftsausschuss wie auch den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem nicht zu? – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen. Das freut mich sehr, denn wir können schon Tagesordnungspunkt 10 aufrufen:
Zum Schluss noch einmal Energie, aber etwas friedlicher. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Energiefrage steht am Anfang des europäischen Einigungsprozesses.
1951, gerade sechs Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs, gründeten die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Hauptziel dieser sogenannten Montanunion war die Vergemeinschaftung, also die gegenseitige Kontrolle, der kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl sowie deren Sicherstellung für den Wiederaufbau. Damit sollte der Frieden in Europa bewahrt werden. Sie ist gleichzeitig auch die Grundlage für den Handel mit diesem Energieträger, der den wirtschaftlichen Erfolg Nordrhein-Westfalens in Zusammenarbeit mit seinen westlichen Nachbarstaaten über Jahrzehnte geprägt hat.
1957 gründeten die besagten Staaten zudem die Europäische Atomgemeinschaft Euratom, die sich der Förderung, der Forschung, dem Gesundheitsschutz und der Kontrolle der Atomkraft widmete. Zugleich schuf man in den Verträgen von Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
In den letzten mehr als 60 Jahren haben sich die Institutionen zur Europäischen Union weiterentwickelt.
Das Thema „Energie“ ist in Europa aber weiter relevant – zum Glück nicht mehr eine Frage von Krieg oder Frieden. Die Herausforderungen indes bleiben: Wie erreichen wir die Umwelt- und Klimaschutzziele? Wie sichern wir die Versorgungssicherheit? Wie machen wir uns unabhängiger von Importen? Wie bleibt Energie für jeden Menschen bezahlbar? Wie erhalten wir die notwendige Akzeptanz?
Darüber diskutieren wir nicht nur hier in Düsseldorf, sondern natürlich auch in Berlin, aber auch in Brüssel. In Europa wird aktuell an der Energieunion gearbeitet. Derzeit werden vier Verordnungen und vier Richtlinien diskutiert. Die Versorgungssicherheit und ein stärkerer grenzüberschreitender Handel von Strom, also die Vollendung des sogenannten Energiebinnenmarktes, sind darin angesprochen, und an diesen Diskussionen sollten wir uns beteiligen.
Die NRW-Koalition ist der Auffassung, dass wir in Nordrhein-Westfalen die besten Möglichkeiten haben, um mit unserer Lage im Herzen Europas und unseren wirtschaftlichen Voraussetzungen eine Vorreiterrolle für eine sichere und innovative Energieversorgung einzunehmen.
Aus diesem Grund haben CDU und FDP das Ziel formuliert, eine Energieversorgungsstrategie zu erarbeiten, die den wachsenden Anforderungen an die Versorgungsqualität infolge der zunehmenden Nutzung regenerativer Energiequellen, dem deutschen Atomausstieg im Jahr 2022 und dem ausreichenden Betrieb konventioneller Kraftwerke Rechnung trägt. Steigende Anforderungen an den Netzumfang und die Qualität, die Potenziale der Digitalisierung, virtuelle Kraftwerke, ein effektives Demand-Side-Management, Speicher, Power-to-X usw. müssen hierbei berücksichtigt werden.
Es ist unsere Aufgabe, das Energiemarktdesign gemeinsam mit unseren europäischen Partnern weiterzuentwickeln. Dafür notwendig sind neue Stromleitungen zwischen den Ländern, sogenannte Interkonnektoren. Die ALEGrO-Leitung zwischen Aachen und Lüttich ist hier nur der erste Schritt, auf den noch weitere folgen müssen.
Gleichzeitig ist es wichtig, die Zusammenarbeit und die Abstimmung mit unseren Nachbarländern zu intensivieren. Früher wie auch heute ist die Energieversorgung ein elementarer Punkt der europäischen Familie. Unser heutiges Ziel ist ein auf Wettbewerb basierender Binnenmarkt, auf dem gekauft, transportiert und gehandelt werden kann. Energie muss auch hier in Nordrhein-Westfalen sicher, bezahlbar, umwelt- und klimafreundlich produziert werden. Dies erreichen wir nur gemeinsam, gemeinsam mit unseren Partnern.
Ich bitte daher um Zustimmung zur Überweisung und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrechnungshof hat quasi als vorgezogene Bilanz der Energiepolitik der letzten Großen Koalition bereits im Dezember 2016 kritisiert, dass die Bundesregierung es nicht geschafft hat, bei der Energiewende den Gleichklang von Umweltverträglichkeit, Sicherheit und Bezahlbarkeit zu wahren.
Im Grunde gilt das auch heute für die mögliche neue Große Koalition. In dem zur Abstimmung stehenden Koalitionsvertrag werden letztlich doch nur wieder die Umweltziele ganz konkret benannt. Da heißt es zum Beispiel: Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden. Man will einen Anteil von etwa 65 % erneuerbarer Energien bis 2030, kurzfristig Sonderausschreibungen bei Fotovoltaik, Onshore- und Offshore-Windenergie. Ein Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung wird erarbeitet.
Meine Damen und Herren, was völlig fehlt, sind klar definierte Kriterien für die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Energieversorgung. Stattdessen werden physikalisch-technische Grenzen sogar ignoriert. Es wird bewusst nicht gesagt, was man als zumutbar für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger ansieht.
Meine Damen und Herren, die Energiepolitik auf Bundesebene wird außerdem nicht dem europäischen Rahmen gerecht. Vom zusammenwachsenden Energiebinnenmarkt hört man maximal in Sonntagsreden. Reales Regierungshandeln sieht unter Schwarz-Rot im Bund jedoch anders aus.
Das zeigt die Debatte über das Strommarktgesetz oder über die Abkopplung Österreichs vom deutschen Strommarkt.
Hier setzt als Gegenmodell unsere Initiative aus Nordrhein-Westfalen von CDU und FDP für eine vernunftgetriebene Energiepolitik an. Die Landesregierung wird eine Energieversorgungsstrategie erarbeiten. Die Herausforderungen sind dabei klar benannt. Die steigenden Anforderungen an die Versorgungsqualität angesichts zunehmender Einspeisung erneuerbarer Energien müssen in einer ehrlichen Bestandsaufnahme klar benannt und preismäßig beziffert werden. Eine Strategie, die Risiken für die Versorgungssicherheit in ihrer ganzen Breite identifiziert und analysiert, benötigt klare Zielgrößen – nicht nur für die Politik, sondern auch für die Energiewirtschaft, für Industrie und Mittelstand.
In einem ersten Schritt erfordert das eine umfassende Energiebedarfsanalyse von industriellen, gewerblichen und privaten Verbrauchern – auch aus anderen Sektoren, wie zum Beispiel dem öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsbereich.
Mit den Ergebnissen kann anschließend ermittelt werden, was für die europäische Energieversorgung der Zukunft, etwa beim Ausbau einer energiewendetauglichen Infrastruktur oder der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, nötig ist. Das ist der Gegensatz zu einer reinen verbots- und ideologiegetriebenen Energiepolitik.
Auch wenn die Strategie für NRW erarbeitet wird, sind die bundesweiten und europäischen Wechselwirkungen selbstverständlich einzubeziehen. Denn es geht eben nicht so einfach, wie manche es sich wünschen, heimische Kraftwerke abzuschalten und Auslandsstrom aus der EU zu beziehen. Denn nicht immer ist sicher, dass er hier zum passenden Zeitpunkt zur Verfügung steht, wie man gerade in Frankreich sieht, wo aktuell mindestens zehn Kernkraftwerke ausgefallen sind.
Meine Damen und Herren, die NRW-Koalition ist sich der Verantwortung Nordrhein-Westfalens für die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa bewusst und handelt mit diesem Antrag entsprechend. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.