Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

Betonen möchte ich vor allen Dingen: Wir brauchen unabhängige wissenschaftliche Verfahren zur Risikobewertung und zum Risikomanagement bei Stoffzulassungen. Das habe ich zuvor schon in anderen Debatten gefordert. Das gilt dann selbstverständlich auch für diese untersuchten Wirkstoffe. Für weitere Wirkstoffe aus dieser Klasse muss das gleiche Bewertungsverfahren erfolgen, bevor Verbote oder Beschränkungen ausgesprochen werden. Eines ist klar: Wenn eine Gefahr davon ausgeht, muss gehandelt werden.

Hier geht es aber auch um die Einhaltung von Spielregeln, die demokratisch festgelegt wurden. Es geht um das Vertrauen in unabhängige Zulassungsverfahren. Ich bin immer noch der festen Überzeugung: Wir brauchen wissenschaftliche Daten und Fakten.

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang muss man auch wissen: In der Wirkstoffklasse der Neonicotinoide gibt es Wirkstoffe, die nach bisheriger Kenntnis für Bienen und Insekten deutlich weniger problematisch sind als die drei geprüften Substanzen. Deshalb lehne ich die Forderung nach einem pauschalen Verbot ohne weitere Prüfung bei der ganzen Wirkstoffklasse ab.

Genauso klar möchte ich aber auch Folgendes festhalten: Der Erhalt und der Schutz der Insektenvielfalt in NRW sind mir und uns sehr wichtig. Die Landesregierung ist hier aktiv und legt die Hände nicht einfach in den Schoß – ganz im Gegenteil.

Aus diesem Grund unterstützen wir unter anderem folgende Aktivitäten: Das umfangreiche Insektenmonitoring wird intensiviert. Wir unterstützen die Ausweitung der Agrarumweltmaßnahmen einschließlich des Vertragsnaturschutzes und des ökologischen Landbaus. Ich bin überdies im Gespräch mit den verschiedenen Aktiven, die in diesem Bereich tätig sind: von den Landnutzern über die Wissenschaft bis hin zur Forschung. Da findet ein breiter Dialog statt, und das ist wirklich sehr positiv.

Dazu gehört ebenso, dass wir die Suche nach Alternativen zur Anwendung von Pflanzenschutz noch einmal unterstützen. Ich habe in dieser Runde schon einmal darüber berichtet. Im vergangenen Herbst war ich auf der Agritechnica, und ich fand es höchst

interessant, was in der Forschung auch im Technischen bereits alles in der Vorbereitung ist und in der Umsetzung erprobt wird.

Hier muss aber noch einiges geschehen. Dafür setze ich mich gerne ein. Ich würde mich freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie mich hierbei unterstützen würden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kann ich an dieser Stelle die Aussprache schließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat, wie Sie gesehen haben, direkte Abstimmung beantragt. Die führen wir jetzt auch durch, und zwar über den Inhalt des Antrages Drucksache 17/2146. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die CDU, die FDP-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Gibt es keine. Damit ist der Antrag Drucksache 17/2146 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung, der über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/2219. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind die CDU, die FDP und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/2219 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen worden.

Wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 5. Ich rufe auf:

6 Der deutschen Nationalhymne gebührt eine

gesetzliche Normierung in der historisch überlieferten Form

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/2148

Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Abgeordneter Röckemann das Wort.

Der Text unserer Nationalhymne ist nicht disponibel. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat mich erschreckt, als die Gleichstellungsbeauftragte des

Bundesfamilienministeriums, Kristin Rose-Möhring, gierig nach dem Text unserer Nationalhymne griff. Frau Rose-Möhring möchte eines unserer Staatssymbole, unsere Nationalhymne, gendergerecht abändern; denn diese sei vom Sexismus regelrecht durchsetzt. So sollen die Worte „Vaterland“ und „brüderlich“ gegen „Heimatland“ und „couragiert“ ausgetauscht werden.

Ist es wirklich wahr, dass unsere Hymne frauenverachtend ist? Unterstützten Altpolitiker wie Kohl, von Weizsäcker, Adenauer, Heuss und selbst Friedrich Ebert etwa das Lied eines überzeugten Sexisten und Frauenhassers? Sind Begriffe wie „Vaterlandsliebe“ und „brüderlich“ nicht mehr zeitgemäß? Muss „Vaterland“ durch „Heimatland“ und „brüderlich“ durch „couragiert“ ersetzt werden? – Ich meine, nein.

(Beifall von der AfD)

Dabei lohnt es sich, die Gender-Gaga-Brille abzusetzen und sich genauer mit unserer Nationalhymne auseinanderzusetzen. Das Deutschlandlied hat als deutsche Nationalhymne eine ganz bewegte Geschichte hinter sich. Zudem entspringt es einer humanistischen Staatsphilosophie.

Das Wort „Vaterland“ ist eben nicht, wie Frau RoseMöhring behauptet, einfach mit „Heimatland“ gleichzusetzen. „Heimat“ bezeichnet eine positive innere emotionale Einstellung zu einer Sache. Das kann ein Ort sein; das können aber auch eine Sprache, eine Religion sein. Oder um es mit den Worten eines bekannten Schlagers zu sagen: Seemann, deine Heimat ist das Meer.

„Vaterland“ hingegen bezeichnet einen Ort – in aller Regel einen Staat –, aus dem die Vorfahren stammen, und in dem häufig noch verwandtschaftliche Verhältnisse bestehen. Die deutsche Sprache ist übrigens so akkurat, dass das Wort „Mutterland“ eine gänzlich andere Bedeutung als das Wort „Vaterland“ hat.

Auch das Wort „brüderlich“ im Text speist sich aus der Grundidee der Brüderlichkeit, welche aus den Idealen der Französischen Revolution stammt. „Brüderlichkeit“ bezeichnet die freiwillige Solidarisierung einer Gruppe, die einer Familie gleicht, aber dennoch keine Verwandtschaft als notwendige Voraussetzung vorschreibt.

(Beifall von der AfD)

Da dürfte es jedem auffallen, dass das Wort „couragiert“ nicht einmal ansatzweise an den Bedeutungsgehalt von „brüderlich“ heranreicht.

Hoffmann von Fallersleben ging es darum, sich freiwillig und aus Überzeugung für etwas Großes einzusetzen. Er hatte zudem die Gnade der frühen Geburt und brauchte sich nicht mit den Ansichten der Frau Rose-Möhring auseinanderzusetzen.

(Beifall von der AfD)

Mit der dritten Strophe des Deutschlandliedes rühmte er die rechtstaatlichen Eigenschaften innerhalb der deutschen Staaten zur damaligen Zeit.

Ich bin kein vaterlandsloser Geselle. Ich liebe und ehre mein Vaterland. – Das staatlich verordnete gendergerechte Neusprech pervertiert diesen humanistischen Kerngedanken jedoch und verkehrt ihn ins genaue Gegenteil.

An dieser Stelle setzt unser Antrag an. Als identitätsstiftender Teil unserer deutschen Kultur müssen wir unsere Nationalhymne vor derartigen Auswüchsen schützen. Wir sollten unseren Blick einfach mal gen Frankreich richten. Dort ordnete letztes Jahr der französische Premierminister an, dass gegenderte Schreibweisen nicht mehr in der öffentlichen Verwaltung zu benutzen sind.

(Beifall von der AfD)

Lassen wir es nicht zu, dass fragwürdige Modeerscheinungen direkten Einfluss auf unsere kulturellen Überlieferungen, Brauchtümer und Traditionen nehmen! Unsere ehrwürdige deutsche Nationalhymne sollte nicht einfach nur aufgrund von Gewohnheitsrecht Nationalhymne sein. Lassen Sie uns unserer Nationalhymne endlich die öffentliche Ehre zuteilwerden, die ihr gebührt. Lassen Sie uns unsere Nationalhymne endlich gesetzlich verankern!

Wenn auch Ihnen unser kulturelles Erbe in dieser Angelegenheit wichtig ist, dann stimmen Sie unserem Initiativantrag doch mit Ihrem guten Namen zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Das war der Abgeordnete Röckemann von der AfD-Fraktion. – Ihm folgt für die CDU-Fraktion Herr Dr. Optendrenk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 4. September 1841 auf der damals britischen Insel Helgoland von seinem Hamburger Verleger Julius Campe das erste Exemplar seines „Liedes der Deutschen“ überreicht bekam, hat er sich kaum vorstellen können, dass dieses Lied einmal Gegenstand einer politischen Kontroverse in Deutschland werden würde.

Der Text brachte damals die Sehnsucht nach einer Überwindung von Fürstenstaaten und Kleinstaaterei im zersplitterten Deutschen Reich zum Ausdruck. Er beschreibt den damaligen deutschen Sprachraum vom Herzogtum Limburg an der Maas bis zum österreichischen Südtirol, und er formuliert die Sehnsucht nach einem Nationalstaat liberaler Prägung mit den Worten: Einigkeit und Recht und Freiheit.

Die Melodie ist bekanntlich noch älter. Sie stammt aus dem 1797 uraufgeführten Kaiserquartett von Joseph Haydn. Erstmals aufgeführt worden ist das Lied übrigens ausgerechnet an einem 3. Oktober – einem für die deutsche Geschichte glücklichen Tag – des Jahres 1841 in Hamburg.

Zur deutschen Nationalhymne ist es erst 1922 geworden; und zwar auf Vorschlag des damaligen Reichskanzlers Friedrich Ebert. Damals wurden alle drei Strophen als Hymne gesungen.

In der folgenden Zeit des Nationalsozialismus wurde nur die erste Strophe gesungen, gefolgt vom HorstWessel-Lied. Die dritte Strophe, in der es um Recht und Freiheit geht, spielte im Dritten Reich keine Rolle – wie denn auch? Gerade darum ging es in der damaligen politischen Wirklichkeit nicht.

1952 wurde dann die dritte Strophe offiziell zur deutschen Nationalhymne, und zwar durch einen offiziellen Schriftwechsel zwischen Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss. 1991 wurde dies für das wiedervereinigte Deutschland durch Bundespräsident von Weizsäcker und den damaligen Bundeskanzler Kohl bestätigt.

Nationalhymnen haben in der Regel eine ganz eigene Geschichte. Einen Teil der Geschichte unserer Nationalhymne habe ich dargestellt. Nationalhymnen stellen etwas dar, was mit Repräsentation zu tun hat. Vielfach sind sie aus der Vergangenheit heraus insbesondere militärisch geprägt, wie etwa die Marseillaise.

Unsere Hymne – das ist der Unterschied zu vielen anderen früheren Hymnen – bringt in ihrer dritten Strophe das Grundverständnis eines freiheitlichen demokratischen Rechtstaates zum Ausdruck,

(Helmut Seifen [AfD]: Richtig!)

und das, obwohl der Text bereits 1841 verfasst worden ist.

(Beifall von der CDU)

Deshalb ist die ebenso absurde wie überflüssige Idee, den Text dieser Hymne zu verändern – die Idee, die vor einigen Wochen hohe Wellen schlug –, ein Zeichen für mangelndes Verständnis für die Verbindung von Tradition und Gegenwart, die im Lied der Deutschen zum Ausdruck kommt.

Wer einen grundlegenden Identifikationstext eines Staates der Mode von Begriffen unterwerfen will, hat im Kern nicht verstanden, worum es geht, nämlich um die Aussage des Textes, der in seiner Geschichtsbezogenheit trotzdem aktuell ist.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)