So gibt es für Taxameter oder Glücksspielgeräte gar keine Regelung, und ansonsten sind sehr lange Übergangszeiten vorgesehen, bis wirklich jedes Unternehmen eine Registrierkasse haben muss, die auch geprüft werden kann.
Immerhin scheint dieser Zeitraum auch Herrn Minister Lienenkämper etwas zu lange vorzukommen. Aber außer den Ankündigungen im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur ist von der Landesregierung bisher – Herr Pinkwart, Sie vertreten den Herrn Minister – nichts gekommen.
Finanzpolitik ist mehr, als nur einmal im Jahr dem Parlament einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der noch nicht einmal ausgeglichen ist. Daher, liebe Landesregierung, legen Sie uns umgehend etwas Konkretes vor. Die Zeit dafür ist nicht nur reif, sondern die Rahmenbedingungen sind ausgesprochen gut, schließlich führt jetzt ein Sozialdemokrat das Finanzministerium in Berlin. Bei ihm werden Sie nicht nur offene Türen einrennen, er wird bei solchen Dingen auch etwas mehr Dampf machen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weske. – Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Krückel das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Weske, Sie haben hier in wesentlichen Teilen Steuerhistorie vorgetragen. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Lassen Sie mich zu Ihrem Antrag kommen. Mich entsetzt die Oberflächlichkeit, mit der Sie hier vorgegangen sind, und die Tatsache, dass Sie wieder einmal versuchen, Unternehmer als potenzielle Steuerhinterzieher abzuqualifizieren.
„Im Jahr 2014 hat das nordrhein-westfälische Finanzministerium auf Basis von Studien aus Kanada errechnet, dass bundesweit pro Jahr etwa zehn Milliarden Euro Steuerausfälle durch diese Manipulationen zu verzeichnen sind.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann nicht erkennen, dass Erfahrungen aus Kanada auch nur annähernd auf die Handhabung von Kassen und auf daraus resultierende Steuerausfälle in Deutschland schließen lassen. Auf der Basis dieser durch nichts belegten Steuerausfälle wird der Anschein erweckt, die deutsche Gesetzgebung sei untätig. Das war das Bundesfinanzministerium unter Führung von Wolfgang Schäuble nicht, und ich habe keinen Zweifel daran, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz die bereits beschlossenen und beabsichtigten Maßnahmen umsetzen wird.
Mit einigen Maßnahmen zeige ich auf, dass der Bund weiterhin tätig ist und Finanzminister Lienenkämper eine aktive Rolle spielt. Ich nenne drei Maßnahmen aus drei Jahren, die belegen, dass die Ausführungen des Kollegen Weske Steuerhistorie sind.
Erste Maßnahme: Bereits Ende 2016 wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen und verkündet. Was soll hiermit erreicht werden? Zum Schutz vor Manipulationen digitaler Grundaufzeichnungen, zum Beispiel Kassenaufzeichnungen, soll die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen sichergestellt und der Manipulation ein Riegel vorgeschoben werden. Dies geschieht bereits sehr erfolgreich.
Zweite Maßnahme: Zum 1. Januar 2017 mussten die Unternehmen die elektronischen Kassen nachrüsten und die Speicherung und Auslesbarkeit der Daten sicherstellen.
Dritte Maßnahme: Zum 1. Januar 2018 folgte mit der Einführung der Kassennachschau ein weiterer Schritt. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle ist die Kassennachschau ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen
Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Durch diese unangekündigte Kassennachschau während der üblichen Geschäftszeiten des Steuerpflichtigen können Amtsträger Grundstücke und Räume von Steuerpflichtigen betreten, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben.
Mit dem 1. Januar 2020 finden die neu eingeführten Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme sowie die neuen Ordnungswidrigkeitstatbestände Anwendung.
Als weiteres Instrument befindet sich die Kassensicherungsverordnung in Vorbereitung. Die Kassensicherungsverordnung legt fest, welche elektronischen Aufzeichnungen von den Regelungen der Abgabenordnung umfasst werden. Ich erspare Ihnen an dieser Stelle und zu so fortgeschrittener Zeit Details.
Das Bundesministerium der Finanzen sagte zu, noch in diesem Jahr in enger Abstimmung mit den Ländern die Überarbeitung der Verordnung mit dem Ziel zu starten, den Anwendungsbereich auf betrugsanfällige kassenähnliche Systeme auszudehnen. Diese Arbeiten sollen im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich auf einen weitverbreiteten Irrtum hinweisen: Die Steuerzahlungen, die sich nach Betriebsprüfungen ergeben, resultieren häufig nicht aus der Aufdeckung von Steuerhinterziehungen. Sie haben oft formelle Gründe und mit Steuerhinterziehung und dergleichen nichts zu tun.
Gerne würde ich einmal in einem umfangreicheren Rahmen auf diese Problematik eingehen, aber wir diskutieren den Antrag ja nicht im Haushalts- und Finanzausschuss, sondern stimmen heute Abend darüber ab. Auf dieser dünnen Basis, also auf der Basis von nahezu nicht vorhandenen oder veralteten Fakten, kann meine Fraktion den Antrag natürlich nur ablehnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krückel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Witzel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf sagen, dass wir schon etwas überrascht waren, als wir diesen Antrag der SPD als Landtagsdrucksache vorgefunden haben. Denn sowohl hinsichtlich des Prozedere, das Sie für die Bearbeitung dieses Themas vorschlagen,
Ich darf Sie daran erinnern, dass die SPD vor etwas mehr als einem Jahr im Deutschen Bundestag und im Bundesrat das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet hat.
Nun ist die SPD – entgegen allen Versprechungen und Ankündigungen, die Sie getätigt haben – erneut an der Bundesregierung beteiligt und stellt dabei sogar noch den Bundesfinanzminister. Sie haben also eine deutlich verbesserte Position mit ganz unmittelbarem Zugang zu der Arbeitsebene dort, während Sie im Land Opposition sind.
Daraus, dass Sie den Bundesfinanzminister stellen, im Bund Regierungspartei sind und vor einem Jahr in Bundestag und Bundesrat als SPD etwas beschlossen haben, ziehen Sie die Schlussfolgerung, dass Sie jetzt aus der Opposition heraus die schwarz-gelbe Landesregierung auffordern, eine Bundesratsinitiative zu starten. Hierzu wählen Sie in Ihrem Antrag eine Formulierung, mit der Sie politische Wettbewerber schlechtreden und deren Arbeit negativ darstellen. Somit haben Sie die Garantie, dass diese Landtagsdrucksache von der Mehrheit dieses Hauses so nicht beschlossen werden wird.
Das zeigt, dass Sie überhaupt nicht das Interesse haben, dieses Thema hier zu bearbeiten. Denn dann hätten Sie ergebnisorientiert gehandelt und wären ganz anders vorgegangen.
Bei den allgemeinen Wertvorstellungen besteht hier im Hohen Haus ja immer Einigkeit. Jede Form von Betrug – auch Steuerbetrug – ist natürlich hart zu bestrafen und zu verfolgen. Aber schon bei der Faktenbasis wird es bei Ihnen etwas schwieriger. Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass Sie da sehr gerne spekulieren: Was bedeutet Kanada für Nordrhein-Westfalen im Vergleich?
Ich halte auch zumindest die Frage für berechtigt, ob Ihre These haltbar ist, dass 50 %, wie es in Ihrem Antrag steht, der Umsatzerlöse nicht oder fehlerhaft gebucht werden. 50 % der Umsatzerlöse halte ich für eine sehr große Hausnummer und eine sehr starke Ansage.
Sie behaupten im Antrag wörtlich – Zitat – „massiven Steuerbetrug“ und stellen damit viele Unternehmer mit Bargeldgeschäft unter Generalverdacht. Das halten wir für den falschen Weg. Denn wir wollen Unternehmern in allererster Linie Vertrauen und Ermutigung entgegenbringen, anstatt sie mit Misstrauen von unternehmerischer Tätigkeit in diesem Land abzuhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die heutige Rechtslage nach Abgabenordnung ist, dass Geschäftsvorfälle und andere Vorgänge einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzuzeichnen sind. Diese bestehende Rechtslage ist für Betroffene mit Problemen verbunden. Sie führt nämlich zur Produktion immenser unüberprüfbarer Datenmengen.
Das ist ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung. Da geht es Ihnen ja auch nur darum, erst einmal möglichst viel zu sammeln, egal ob es nachher im Rahmen der Kontrolle handhabbar ist. Sie sorgen für einen riesigen Bürokratieaufwand, wenn Sie diese Regelungen weiter ausdehnen wollen.
Da hat dieser Landtag heute Vormittag mit seinem Entfesselungsimpuls in Form des Entfesselungspaketes eine andere Philosophie bewiesen.
Nein, wir haben die Wirtschaft entfesselt, um in diesem Land arbeiten zu können. Sie hingegen wollen immer nur noch mehr Bürokratie: tägliche Kassenschau, täglicher Kassensturz – und das Ganze für Kleinstgewerbetreibende wie zum Beispiel Markthändler. Die haben auch mal eine Aushilfe als eine Vertretung in ihrem Laden. Die muss dann auch geschult werden und rechtlich Verantwortung übernehmen. Damit schaffen Sie immense Bürokratie. Das ist für viele Kleinunternehmer oder für Gründer in Nordrhein-Westfalen nicht praktikabel. Sie wollen es aber weiter ausdehnen.
Das ist eine finanzielle Belastung durch die Einführungskosten für neue Systeme und die Kosten für ständige Systemupdates. Hier muss man die Verhältnismäßigkeit wahren und das machen, was vernünftig ist, was gut geht, was aber auch nicht diejenigen überfordert, die in Nordrhein-Westfalen produzieren sollen, die etwas erarbeiten sollen, die ausbilden sollen und die für Beschäftigung in diesem Land sorgen sollen.
Deshalb ist die Situation kleiner Unternehmen dahin gehend, was sie für eine rechtliche Verantwortung haben, welche Dokumentationspflichten sie haben und wie viel Geld sie regelmäßig für Systemupdates neu in die Hand nehmen müssen, eine andere als bei großen Unternehmen. Klein- und Kleinstgewerbetreibende sind da in der Tat in einer anderen Situation.
All diese Perspektive fehlt Ihnen, weil Ihnen nicht an einer gelingenden Wirtschaft gelegen ist. Deshalb stellen Sie jetzt sogar Ihre eigene Gesetzgebung von vor einem Jahr hier in Zweifel. Das halten wir für unverhältnismäßig. Deshalb lehnen wir Ihnen Antrag auch gerne ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Düker das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Witzel, einmal mehr haben Sie hier gezeigt, dass Sie in der Koalition offenbar mehr miteinander reden sollten.
Denn Ihr Finanzminister – ich zitiere aus einer Agenturmeldung – sagte am 28. Januar 2018 zu den Schummeleien an Registrierkassen:
„Wir brauchen dringend möglichst einfache, praktikable, gut funktionierende Lösungen, damit wir dem Betrug mit manipulierten Registrierkassen einen Riegel vorschieben können.“
Guter Mann; gutes Zitat! Offenbar applaudieren wir dem Finanzminister da eher als sein eigener Koalitionspartner.