Die Folge solch eines approximativen, differenzierten Inklusionsmodells war eben gerade die gelungene Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben. Die Gesetzgebung tat natürlich dann noch ein Übriges, um dieses erstrebenswerte Ziel der Eingliederung von Behinderten zu erleichtern und zu befördern. Dieses Modell war sehr erfolgreich.
Die Förderschullehrer an den Förderschulen in den Gemeinden des Kreises Borken zum Beispiel, wo ich die Erfahrung habe, hatten intensive Beziehungen zu den Betrieben in ihren Städten und im Umland und schafften es in sehr vielen Fällen, manchmal über 90 %, ihre Schülerinnen und Schüler in den Betrieben unterzubringen. Die Betreuung ging manchmal sogar über die Schulzeit hinaus.
Die verantwortungslose Zerschlagung dieses approximativen, differenzierten Inklusionsmodells durch die letzten drei Landesregierungen und die Durchsetzung des holistischen Nivellierens in Inklusionsmodelle in NRW hat zu den Verwerfungen in allen Schulen geführt, die wir beklagen, und hat vor allem auch den Schülerinnen und Schülern geschadet, die besonderen Förderbedarf haben.
Im Übrigen ist diese Umorientierung völlig unnötig gewesen und war schon gar nicht von der UNBehindertenrechtskonvention gefordert. Diese bezog sich auf Staaten, in denen Menschen mit besonderem Förderbedarf oder einer Behinderung völlig vom gesellschaftlichen und beruflichen Leben ausgeschlossen sind. Das war in Deutschland Gott sei Dank schon ewig lange nicht mehr der Fall.
Die Unterwerfung unter die Sichtweise eines Vereins, der offiziell als Hüter der Menschenrechte gilt, letztlich aber doch – den Verdacht habe ich zumindest – nur bestimmte ideologische Auffassungen gesellschaftlich durchsetzen will, macht die AfD nicht mit. Die Vorliebe der Grünen für die Formung gesellschaftlicher Prozesse durch schulmeisterliche Regelungen teilen wir von der AfD nicht. Aber wir sind natürlich recht begierig darauf, genau dieses, Frau Beer, im Schulausschuss zu diskutieren. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu dem Hintergrund des Antrags gehört: Das Land hat sich im Inklusionsgrundsätzegesetz verpflichtet, eine unabhängige Monitoringstelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Nordrhein-Westfalen einzurichten. Der Auftrag wurde dem Deutschen Institut für Menschenrechte übertragen.
Das Institut ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür bereits im Jahre 2009 eine entsprechende Monitoringstelle eingerichtet. Diese hat den Auftrag, für ganz Deutschland die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene zu überwachen.
Um die Begleitung der Umsetzung in NRW zu vertiefen, haben das Land und das Deutsche Institut für Menschenrechte mit Wirkung zum 1. März 2017 einen Vertrag geschlossen.
Die Fraktion der Grünen verkennt in ihrem Antrag die Position der Monitoringstelle. Diese ist entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in ihrer Stellung und Arbeit völlig unabhängig. Das bedeutet, dass diese selbst entscheidet, inwieweit sie die Landesregierung bei ihren Aktivitäten beteiligt.
Vertragsgemäß hat die Landesregierung einen Anspruch darauf, dass die Monitoringstelle regelmäßig über ihre Arbeit berichtet. Daher hat die Monitoringstelle die Landesregierung darüber informiert, dass sie – neben anderen Maßnahmen – eine Verbändekonsultation durchführen wird, um sich ein besseres Bild von der Gesamtlage in unserem Land machen zu können.
Die von den Verbänden eingereichten Stellungnahmen liegen der Landesregierung nicht vor. Sie kann deshalb den Landtag darüber auch nicht unterrichten. Nach Abschluss der Verbändeanhörung entscheidet die Monitoringstelle unabhängig, wie sie die Ergebnisse der Verbändeanhörung aufarbeitet und die Landesregierung informiert.
Allerdings hat die Monitoringstelle im Rahmen der Verbändeanhörung am 25. April die Verbände befragt, ob diese mit einer Weiterleitung der Stellungnahmen an die Landesregierung einverstanden sind. Die Verbände können dieses innerhalb einer ZweiWochen-Frist entscheiden. Insofern kann ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zusagen, ob und welche Stellungnahmen zur Verfügung gestellt werden können.
Nach den Planungen der Monitoringstelle wird diese der Landesregierung im Sommer eine Analyse der Lage in Nordrhein-Westfalen vorlegen, die dann allen frei zugänglich gemacht wird.
Soweit im Antrag ausgeführt wird, dass die Erkenntnisse und Bewertungen der Monitoringstelle für die parlamentarische Arbeit relevant sind, teilt die Landesregierung diese Einschätzung dem Grunde nach.
Wie schon im April 2017 in der Antwort auf die Kleine Anfrage 5683 dargelegt, wird die Monitoringstelle ihre Möglichkeit nutzen, um die Fraktionen über ihre Arbeit auf dem Laufenden zu halten, siehe Drucksache 16/14743. Die Monitoringstelle hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang darüber informiert, dass sie sich an alle Fraktionen gewandt und einen Austausch angeboten hat. Inwieweit die Fraktionen dieses Angebot angenommen haben, weiß die Landesregierung nicht.
Zum Bereich der schulischen Inklusion ist Folgendes anzumerken: Ziel ist, die Rahmenbedingungen des gemeinsamen Lernens zu verbessern. Darüber wurde der Ausschuss für Schule und Bildung Anfang des Jahres informiert.
Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, den Antrag federführend in den Ausschuss für Schule und Bildung zu überweisen. Dort wird das Gesamtkonzept zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule und zur sonderpädagogischen Förderung beraten.
Ich will noch einen Zusatz machen: Es ist für mich selbstverständlich, dass wir alle Informationen, die wir aus der Monitoringstelle bekommen, den Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags zur Verfügung stellen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die Grünen haben durch Frau Beer darum gebeten, die restliche Redezeit von einer Minute und
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass natürlich die Monitoringstelle unabhängig ist. Aber sie berichtet der Landesregierung. Uns geht es jedoch darum, jetzt im Parlament einen Bericht zu haben und im Austausch zu sein. Das ist ja das Recht des Parlamentes. Daher bitten wir, das in den Fachausschüssen zu beraten. Die Monitoringstelle wird dann entscheiden, in welcher Art und Weise sie sich in die Diskussion einbringen kann. Das Gleiche gilt für die Verbände.
Aber warum ist es jetzt wichtig, das zu tun? – Weil jetzt Entscheidungen anstehen. Es stimmt ja nicht, dass erst zum Schuljahr 2019/2020 Entscheidungen getroffen werden. Gerade wird etwas vorbereitet, das hat Auswirkungen. Die Frage, ob keine neuen Schulen zum Beispiel mehr in den Inklusionsprozess eingehen können, hat dramatische Auswirkungen auf das Platzangebot. Und in welche Richtung wird weiterentwickelt? Ich denke, dazu können uns die Behindertenverbände und auf der anderen Seite auch die Monitoring-Stelle wichtige Hinweise geben.
Herr Rock, ich denke, wir werden eine Anhörung machen müssen, damit wir genau in diesen Diskurs mit hineinkommen.
Ein letztes Wort an Herrn Seifen. Das Inklusionspositionspapier in Thüringen sieht zurzeit sogar vor, dass sie möchten, dass Eltern und andere Schüler darüber abstimmen können, ob behinderte Kinder in ihren Unterricht kommen. Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt: Inklusion ist ein Menschenrecht.
Und diesen Grundsatz hat die KMK im Jahr 2010 auch bekräftigt. Und von diesem Weg wird in Nordrhein-Westfalen nicht abgewichen.
(Markus Wagner [AfD]: Dieses Menschen- recht ist bereits erfüllt, Frau Beer! – Christian Loose [AfD]: Förderschulen waren Menschen- recht! Die haben Sie abgeschafft! Darunter lei- den die Kinder!)
Wir werden uns über die Frage der Entwicklung unterhalten, aber um das Menschenrecht geht es nicht mehr.
Meine Damen und Herren! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind an den Schluss der Aussprache angekommen.
Wir stimmen ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2388 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Ausschuss für Europa und Internationales, an den Wissenschaftsausschuss, an den Verkehrsausschuss, an den Sportausschuss sowie an den Integrationsausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Wenn Sie dieser Überweisungsempfehlung folgen wollen, bitte ich ums Handzeichen. – Das sind die SPD, die Grünen, die CDU, die FDP, die AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Haben wir Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.