Protokoll der Sitzung vom 24.05.2016

Wir brauchen gute Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung, für die Ausbildung der Fachkräfte von Morgen und für die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten. Das ist einer der zentralen Punkte für diese Landesregierung, und das werden wir mit allen Partnern gemeinsam auf den Weg bringen. Wenn es der Opposition – anders als zu der Zeit, als sie noch in der Regierungsverantwortung war – jetzt auch so wichtig ist wie uns, dann werden wir das sicherlich gedeihlich gemeinsam auf den Weg bringen.

(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sagen Sie doch mal was Konkretes!)

Danke schön.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2549 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Abstimmung im federführenden Ausschuss soll in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer hat etwas dagegen? – Niemand. Enthält sich jemand? – Auch nicht. Dann ist einstimmig so überwiesen.

Wir rufen auf:

10 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des

allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Nordrhein-Westfäli- sches Datenschutz-Anpassungs- und Umset- zungsgesetz EU-NRWDSAnpUG-EU)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1981

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 17/2574

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2615

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/2620

Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/2629

Änderungsantrag der Fraktion der AfD

Drucksache 17/2631

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2616

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/2630

zweite Lesung

Jetzt ist die Aussprache eröffnet. Ans Pult tritt Herr Dr. Geerlings für die CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Präsident hat schon mehr oder weniger alles zusammengefasst und die Abkürzung genannt. Genauso ist das Thema auch schon rauf und runter diskutiert worden und wird uns sicherlich noch weiter vielfach beschäftigen.

Heute Vormittag, heute Morgen haben wir eine entsprechende Aktuelle Stunde dazu gehört. Wir haben auch schon viel darüber diskutiert. Ich glaube, jeder von uns ist derzeit mit diesem Thema befasst – das klang schon an – durch Anschreiben, in Vereinen, von vielen Ehrenamtlern, von Unternehmern, die aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung stark verunsichert sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Landesgesetzgeber sind wir genauso befasst damit wie der Bundesgesetzgeber, aber natürlich mit anderen Schwerpunkten. Das ergibt sich allein schon aus der Kompetenzordnung des Grundgesetzes.

Datenschutz ist uns allen wichtig. Ich glaube, das klang heute Vormittag auch noch mal an. Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Entsprechend sensibel muss man natürlich damit umgehen.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil in den 80er- Jahren anerkannt hat, hat dazu eine Grundlage geschaffen. Aber wenn man zurückblendet, wird man schnell feststellen, dass die Grundlagen heute ganz anders sind, als sie es damals in den 80er-Jahren waren: Smartphones, EMails und vieles andere waren überhaupt noch nicht gang und gäbe. Sie haben sicherlich unsere heutige Welt revolutioniert und verändert. Deswegen muss man sicherlich noch sensibler damit umgehen.

Wenn man sich die EU-Datenschutz-Grundverordnung anguckt, dann ist da sicherlich vieles gut gemeint und auch richtig. Es ist durchaus positiv, dass Europa hier zu einer gleichförmigen Bewertung des Ganzen kommt und entsprechend handelt.

Aber gut gemeint muss ja nicht immer heißen, dass es dann auch gut umgesetzt wird. Bei der einen oder anderen Sache müssen wir festhalten, dass der europäische Gesetzgeber über das Ziel hinausgeschossen ist.

Daher bin ich froh, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf, ein Paket vorgelegt hat, das nur das umsetzt und nicht Weiteres oben drauflegt und nicht weitere Bürokratie anwendet, sodass keine weitere Erschwernis eintritt.

Wir als CDU und FDP haben in einem Entschließungsantrag klargemacht, dass wir hier vor allen Dingen wünschen, dass von Landesseite, aber auch mit Blick auf die Bundesebene alles getan wird, dass der Bundesgesetzgeber, die Bundesregierung unterstützt wird, mögliche Erleichterungen und Ausnahmeregelungen zu nutzen, um den kleinen und mittelständischen Unternehmen einerseits, aber vor allen Dingen auch den vielen Millionen Ehrenamtlern, die wir in unserem Land haben, Hilfe zu leisten und nicht für weitere Verunsicherung zu sorgen.

Daher ist es richtig, dass wir nach der guten Anhörung, die wir hatten, noch einmal innegehalten und geprüft haben, wo Veränderungen notwendig sind. Wir haben das als NRW-Koalition aufgegriffen und einige Vorschläge gemacht. Ich hoffe und gehe davon aus, dass Sie dem natürlich auch folgen können. Aber es gibt noch viele weitere Vorschläge, die gleich gemacht werden.

Wir wollen nicht mehr draufpacken, als notwendig ist. Datenschutz ist kein Verhinderungsinstrument. Er ist wichtig für unsere Gesellschaft. Aber man muss auch praktikable Regelungen treffen. Dieser Tage traut man sich gar nicht mehr, eine Telefonnummer oder Ähnliches herauszugeben, ohne gleich daran zu denken, was kommt. Ich glaube, ein Kollege hat es heute Morgen auch gesagt: Derzeit kommen so viele Newsletter auf einen zu, die man gar nicht mehr kennt, die einen daran erinnern, dass man irgendwelche Daten preisgeben soll bzw. bestätigen soll.

Wir wollen keine Überregulierung haben. Wir wollen, dass die Gestaltungsräume, die da sind, genutzt werden. Sie sind jedoch – das muss man ehrlicherweise einräumen – recht eng. Denn eine europäische Verordnung – das wissen wir – hat keinen Umsetzungsspielraum wie eine Richtlinie. Sie gilt direkt und unmittelbar. Daher sind wir als Landesgesetzgeber auch gehalten, dies entsprechend anzuwenden.

Unsere Änderungsanträge greifen einige Dinge und Bedenken aus der Anhörung auf, sollen aber insgesamt nicht dazu führen, dass Überregulierung herrscht.

Unser Entschließungsantrag soll insbesondere

kleine und mittelständische Unternehmen sowie das Ehrenamt mit seinen vielen Millionen Helferinnen und Helfern im Land stützen. Daher werbe ich hier

noch einmal ausdrücklich für Unterstützung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Geerlings. – Die SPD-Fraktion wird nun vertreten von Frau Kollegin Kapteinat.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Datenschutz-Grundverordnung – das zweite Mal, dass wir uns am heutigen Tage mit diesem sehr wichtigen Thema beschäftigen können. Diesmal sind wir auch an dem Punkt, dass wir tatsächlich Entscheidungsbefugnisse haben und keine Scheindebatte führen möchten.

Mit Scheindebatte meine ich nicht, dass ich, wie Sie mir eben schon unterstellen wollten, die Auswirkungen, die diese Datenschutz-Grundverordnung von der EU und der Bundesgesetzgebung auf die Menschen in Nordrhein-Westfalen hat, nicht ernst nehme. Mit Scheindebatte meine ich die Aktuelle Stunde, die nicht die Versäumnisse der Vergangenheit wettmachen kann, wozu eben schon die Frage gestellt wurde: Welche Substanz hatte der Beitrag, und was sind die konkreten Auswirkungen dieser Debatte? Hier hätte es nämlich auch für die Mitterechts-Koalition die Möglichkeit gegeben, tatsächlich etwas für die Bürgerinnen und Bürger zu tun.

Aber vorweg doch noch ein paar Sätze zum Verfahren: Trotz Kenntnis darüber, dass die DatenschutzGrundverordnung am 25.05.2018 in Kraft tritt und dies seit zwei Jahren klar ist, hat die Mitte-rechts-Regierung erst im März den Gesetzentwurf ins Plenum gebracht. Im April haben wir dann eine schnelle Anhörung gehabt. Jetzt, hoppla-di-hopp, kurz vor Toresschluss soll entschieden werden.

Dabei hat die Anhörung sehr deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf so nicht verabschiedet werden kann. Deshalb haben wir auch einen Änderungsantrag frühzeitig eingebracht.

Der unstrukturierte Zeitplan, soweit man von einem Plan sprechen kann, geht aber weiter. Nachdem in der Anhörung schon sehr deutlich wurde, dass es Änderungsbedarf gab, und uns auch signalisiert wurde, dass Interesse an einem gemeinsamen Änderungsantrag besteht, ist keine weitere Reaktion erfolgt. Im Gegenteil: Erst heute Morgen, während der laufenden Aktuellen Stunde um 10:19 Uhr wurde der Änderungsantrag übersandt. Für einen ehrlichen parlamentarischen Diskurs ein Unding!

Ich mache Ihnen nicht zum Vorwurf, dass Sie die Änderungen einreichen. Im Gegenteil, ich freue mich, dass Sie auch Profil gegenüber Ihrer Exekutive zeigen und dass deutlich wird: Es wird nicht alles abgenickt, was die Regierung macht, sondern Sie haben

durchaus als Parlament einen Anspruch, tätig zu werden. Das durften wir in den letzten Monaten nicht allzu oft bemerken.

Der Entschließungsantrag von heute Vormittag zeigt aber noch einmal sehr deutlich, dass kein wirkliches Interesse besteht, gemeinsam zu arbeiten. Auch im Hauptausschuss war noch einmal die Rede davon, dass sich die Koalition um eine fraktionsübergreifende Positionierung bemühen möchte, was aber wohl dann nachweislich nicht gelungen ist. Der Präsident hat eben aufgezeigt, wie viele Änderungsanträge wir haben.

Doch zurück zu unserem Änderungsantrag: Priorität hat für uns – das hat die Datenschutzbeauftragte sehr schön geschildert –, dass der Datenschutz in Nordrhein-Westfalen auf einem gesunden und sinnvollen Niveau erhalten bleiben muss. Das war im aktuellen Gesetzentwurf nicht so. Uns war es daher wichtig, besonders drei Punkte hervorzuheben.

Der erste Punkt betrifft Wissenschaft und Forschung. Wir sind stolz auf die Arbeit, die die Wissenschaftler und Forscher bei uns im Land machen, und wollen, dass diese gute Arbeit weiterhin fortgeführt werden kann.

Gleichzeitig wird aber – wie Sie alle wissen – insbesondere im Forschungsbereich mit zum Teil hochsensiblen Daten gearbeitet, die erhoben und verarbeitet werden. Uns ist es hier wichtig, dass die Betroffenen, mit deren Daten gearbeitet wird, weiterhin Herr oder Frau ihrer Datensätze bleiben.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine Beschränkung vor, die so weder notwendig noch nachvollziehbar ist und aus unserer Sicht auch nicht von der Datenschutz-Grundverordnung gedeckt ist.

Beim zweiten wesentlichen Punkt geht es um nichts weniger als um den Schutz vor unnötiger Videoüberwachung, also um unseren grundgesetzlichen Schutz, uns in Deutschland frei und ungezwungen bewegen zu dürfen. Wir sprechen also von einem hochsensiblen Bereich.