Protokoll der Sitzung vom 24.05.2016

Beim zweiten wesentlichen Punkt geht es um nichts weniger als um den Schutz vor unnötiger Videoüberwachung, also um unseren grundgesetzlichen Schutz, uns in Deutschland frei und ungezwungen bewegen zu dürfen. Wir sprechen also von einem hochsensiblen Bereich.

Umso notwendiger ist unser Änderungsantrag. Dort, wo bisher nur eine Überwachung zulässig war, nämlich zur Wahrnehmung des Hausrechts, sollte es nunmehr vier zulässige Überwachungszwecke geben. Dafür besteht keinerlei Notwendigkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Beim dritten und uns sehr wichtigen Punkt geht es um die Verwendung der erhobenen Daten. Es kann nicht angehen, dass diese Daten ohne zwingende Notwendigkeit länger gespeichert werden als notwendig. Mit der von uns vorgeschlagenen Änderung, die eine unverzügliche Löschung vorsieht, wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Videoüberwachung die eben geschilderte besondere Eingriffstiefe besitzt.

Eine Ausweitung der Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen unter Regierungsbeteiligung der FDP – wer hätte das noch vor zehn Jahren für möglich gehalten? Dass ein solcher Entwurf überhaupt durch das Kabinett kommt, wäre früher unvorstellbar gewesen.

Da kommt jetzt Ihr Änderungsantrag ins Spiel. Der Änderungsantrag nimmt zwar einerseits Unverhältnismäßigkeiten zurück, strotzt aber andererseits von zusätzlichen Einschränkungen.

Als Positivbeispiele will ich ausdrücklich die Videoüberwachung und die Speicherfristen nennen. Sie reagieren auf die vielen Klagen der Sachverständigen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist, und wir begrüßen es, dass Sie hier die Kehrtwende vollziehen und auch den Mut haben, die Reißleine zu ziehen. Allerdings ist unser Weg ein anderer, und, wie wir finden, deutlich klarer.

Leider nutzen Sie Ihren Antrag auch, um Spielräume dergestalt einzuschränken, dass sie nicht mehr mit dem Ursprungsgedanken der Verordnung übereinstimmen. Daher unterscheiden sich unsere Wege beispielsweise eben bei der Frage der Sicherung der Arbeit von Wissenschaft und Forschung auf dem aktuellen Niveau.

Oder auch Ihre Änderung unter § 12, was Betroffene an Informationen liefern müssen, um von ihrem Datenschutzrecht Gebrauch zu machen: Wir fürchten da einen zu großen Ermessensspielraum.

Bemerkenswert ist auch, dass in Ihrem Änderungsantrag Gesetzespassagen ohne jegliche Begründung herausgestrichen werden, so wie § 9 Abs. 6, der sachgrundlos gestrichen wird. Da geht es – nebenbei bemerkt – um die Übermittlung personenbezogener Daten an nichtöffentliche Stellen.

Neben den Änderungen möchte ich noch ein paar Worte zu Ihrem Entschließungsantrag formulieren. Dieser speist sich allein aus dem selbstverständlichen Sachverhalt, dass die regierungstragenden Fraktionen ihre Landesregierung unterstützen.

Das hilft den Menschen substanziell recht wenig. Hilfestellung und Aufklärung – das hätten Sie schon in den letzten Monaten geben können. Das haben Sie versäumt. Wir freuen uns aber ausdrücklich, wenn Sie jetzt aus Ihrem Dornröschenschlaf aufgewacht sind, und unterstützen Sie gerne, wenn wir dann auch mal Taten sehen.

(Beifall von der SPD)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Kapteinat. – Nun spricht für die FDPFraktion Frau Kollegin Freimuth.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen im parlamentarischen Beratungsverfahren bedanken, weil – Frau Kollegin Kapteinat hat es gesagt, und ich habe es in der letzten Hauptausschusssitzung ausdrücklich anerkannt – dies hier ein Gesetzgebungsverfahren ist, das von uns Parlamentariern ein hohes Maß an Disziplin und gutem Willen abverlangt hat. Ich habe es auch gerade im Interesse des Datenschutzes in unserem Land als ein gutes Zeichen empfunden, dass wir Abgeordnete uns über die Fraktionsgrenzen hinweg um eine zügige Beratung und ein gutes Ergebnis für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen bemüht haben. Insofern will ich das ausdrücklich auch an dieser Stelle anerkennen.

Ich möchte daran erinnern, dass wir bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt haben, dass das eine Grundlage ist, auf der wir auch gut die Beratungen im Weiteren führen können.

Die Anhörung hat uns an einigen Stellen noch Änderungsbedarf aufgezeigt. Die Anregungen zu einigen Änderungen haben wir für sinnvoll erachtet. Deswegen haben wir Koalitionsfraktionen Ihnen heute auch einen Änderungsantrag vorgelegt.

Sie haben gerade zwei, drei Punkte an dem Gesetzentwurf kritisiert. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben einige Ihrer Bedenken geteilt. Beispielsweise wollten wir bei § 20 Abs. 1 die unbestimmte Grundlage in der Nummer 1 mit Blick auf die bereits erfolgte Rechtsprechung zu einer bayerischen Regelung nicht in dieser Unbestimmtheit stehen lassen. Deswegen haben wir hier die Streichung vorgeschlagen, sodass wir drei Voraussetzungen haben.

Ich komme zu einem weiteren, für uns wichtigen Punkt. Wir haben lange miteinander über eine geeignete Formulierung diskutiert, um die Abwägung zwischen dem hohen Gut Datenschutz, dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung, und einer praktikablen Vorgehensweise, wie wir zum Beispiel öffentliche Stellen in die Lage versetzen, Rechtsgutverletzungen verfolgen zu können, im Gesetz auszugestalten.

Im Ergebnis haben wir mit dem Änderungsantrag vorgeschlagen, bei der Videoüberwachung – oder Videobeobachtung, wie es in einigen Ausführungen heißt – eine unverzügliche Löschung vorzusehen – abgesehen von den Ausnahmen in § 20 Abs. 4 Satz 2. Diese Ausnahmen ermächtigen zu einer längeren Speicherung der Daten. Das wird von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja zu Recht auch gar nicht angegriffen.

Ich möchte noch einen anderen Aspekt nennen: In der Anhörung wurde deutlich darauf hingewiesen, dass es weiterhin eine Öffentlichkeitsarbeit geben muss. Wir alle kennen die wunderbaren Aufnahmen von belebten Innenstädten mit Schwenkbildern, die wir als selbstverständlich hinnehmen, die aber eine gewisse Problematik mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gehabt hätten. Deswegen haben wir hier eine Klarstellung vorgenommen.

Wir haben im Rahmen des Beratungs- und Gesetzgebungsverfahrens auch eine Klarstellung insoweit vorgenommen, als wir die Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen Zwecken angepasst haben.

Ich verweise auch auf die Änderung zur Einbeziehung der sogenannten Beliehenen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben miteinander gerungen um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Interesse der öffentlichen Stellen an der Nutzung der Daten auf der einen Seite und dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung auf der anderen Seite. Das ist – ich sage das für mich ganz deutlich – ein hohes Gut, dem wir alle verpflichtet sind. Wir alle wissen, dass unsere Freiheit existenziell diese informationelle Selbstbestimmung braucht. Gerade in der Zeit, in der wir mit Digitalisierung, mit Internet, mit einer Fülle an Daten, Verknüpfungen und Komplexität von Daten leben dürfen, ist das eine besondere Herausforderung.

Wir werden uns immer wieder mit dem Datenschutz in diesem Hohen Hause befassen: Halten unsere Datenschutzbestimmungen mit der technologischen Entwicklung weiterhin Schritt? Sind sie noch geeignet, die informationelle Selbstbestimmung zu wahren und zu gewährleisten?

In diesem Sinne werden wir heute die Beratungen über den vorgelegten Gesetzentwurf abschließen. Wir als FDP-Fraktion werden diesem Gesetzentwurf mit den Änderungen, die wir Ihnen zur Beschlussfassung insgesamt vorschlagen, zustimmen können. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen, die wir an ganz vielen anderen Stellen zum Thema Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung haben werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Schäffer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Vormittag haben wir schon über den bundesrechtlichen Rahmen dis

kutiert. Jetzt beschließt der Landtag in zweiter Lesung die Anpassung des Landesrechts an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung.

Bei allem Verständnis für die Fleißarbeit, die in dem Gesetzentwurf ganz erkennbar steckt, ist mir wichtig, zu Beginn der Debatte zu sagen: Dieses Gesetzgebungsverfahren, das wir erlebt haben, wird diesem wichtigen Anliegen in keiner Weise gerecht. Die Landesregierung hat erst zehn Monate nach Regierungsantritt den Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde im Eilverfahren in den Ausschüssen des Landtags beraten und wird heute beschlossen.

Man kann bereits absehen, dass die Unsicherheiten, die bei der Umsetzung entstehen werden, auch einen Grund darin haben, dass es hoppla-hopp und schnell gemacht werden musste. Es wäre gut gewesen, man hätte sich für dieses wichtige Gesetzvorhaben auch als Parlament mehr Zeit nehmen können. – So weit zum Verfahren.

(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Inhaltlich haben wir Grüne drei große Kritikpunkte. Erstens finden wir, dass dieser Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb sehr ambitionslos gemacht worden ist. Zweitens schwächt das Gesetz die Datenschutzaufsicht und den Grundrechtsschutz. Drittens ermöglicht es eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung der Videobeobachtung. Das finden wir falsch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist zu Beginn meiner Rede sehr wichtig, eines zu sagen: Aus unserer Sicht ist die europäische Datenschutzreform ein Quantensprung für den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Leider nimmt die Landesregierung genau diesen Impuls nicht auf, sondern schwächt das Datenschutzniveau insgesamt deutlich ab. Das haben in der Anhörung auch zahlreiche Sachverständige bestätigt.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Also wollt ihr es noch schärfer machen?)

Zur Datenschutz-Grundverordnung, Herr Dr. Geerlings, muss ich Ihnen ein Stück weit widersprechen. Sie haben gesagt, dass die Öffnungsklauseln und die Möglichkeiten der Landesgesetzgeber oder der nationalen Gesetzgeber nur sehr gering seien. – Das stimmt so nicht ganz. Es gibt durchaus Öffnungsklauseln und Möglichkeiten für die nationalen Gesetzgeber, eigene Akzente zu setzen. Es ist nur so, dass die Landesregierung keine einzige dieser Öffnungsklauseln im Sinne des Datenschutzes nutzt, sondern im Gegenteil den Datenschutz verschlechtert und Freiheitsrechte einschränkt. Das ist aus grüner Sicht eindeutig falsch.

(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Ich nenne Ihnen gerne ein konkretes Beispiel. Das, was dieser Gesetzentwurf nicht aufnimmt, sind konkrete Vorgaben zur datenschutzkonformen Systemgestaltung und zur datenschutzgerechten Voreinstellung. Das wäre im Rahmen der Datenschutzreform möglich gewesen. Das machen Sie nicht. Sie nehmen diese Chance nicht wahr. Das ist ein Punkt, an dem wir Grüne sagen: Daran kann man deutlich festmachen, dass Sie völlig ambitionslos ans Werk gegangen sind. Das ist bedauerlich für den Datenschutz, für die Bürgerinnen und Bürger. Sie nutzen ganz eindeutig die Chancen, die Sie gehabt hätten, nicht.

Es wird aber noch viel schlimmer, wenn man sich konkret die Konsequenzen des Datenschutzgesetzes anschaut. Es kommt zu einer erheblichen Schwächung der Datenschutzaufsicht. Wenn man berücksichtigt, dass Sie auf der einen Seite das Datenschutzniveau senken und auf der anderen Seite die Datenschutzaufsicht schwächen, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass Sie im Grunde einen doppelten Raubbau an den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen betreiben.

So verliert die Datenschutzbeauftragte an Befugnissen. Sie darf künftig nicht mehr die Berufsgeheimnisträger beim Datenschutz kontrollieren. Gerade hier muss es doch einen sehr hohen Anspruch an den Datenschutz geben. In der Praxis existieren nicht wenige Fälle, wo Patientenakten verschwinden oder offen herumliegen. Das berücksichtigen Sie überhaupt nicht. Sie schwächen den Datenschutz, und das halten wir für falsch.

Ein weiteres Beispiel ist das Thema „Verfassungsschutz“. Dort werden Beschwerdewege abgeschafft und verbaut. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Diskussion, die wir nach der Selbstenttarnung des NSU geführt haben. Seinerzeit standen alle Fraktionen hier und haben gesagt: Wir müssen es schaffen, dass Sicherheitsbehörden wie der Verfassungsschutz das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wieder zurückgewinnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Genau das, also die Möglichkeit, Vertrauen zurückzugewinnen und Beschwerdewege aufzuzeigen, verbauen Sie jedoch. Das halte ich als Konsequenz dessen, was wir den vergangenen Jahren erlebt haben, für falsch. Es ist schade, dass Sie so vorgehen. Wir haben einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Ich hoffe, dass Sie sich diesem vielleicht noch anschließen können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Für uns Grüne ist das Schlimmste an diesem Gesetzentwurf der § 20, die Videoüberwachung. Aus unserer Sicht ist die neue Regelung, die Sie hier schaffen, völlig unverhältnismäßig und uferlos. Die

aufgenommenen Überwachungszwecke sind viel zu weit gefasst. Sie sind zudem zu unbestimmt gefasst, um eine verfassungsgemäße Grundlage darstellen zu können. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Punkte noch einmal vor Gericht geprüft werden müssen.

Im Übrigen ändert auch Ihr Änderungsantrag nicht wirklich etwas an der uferlosen Überwachungsmöglichkeit. Insofern werden wir ihm auch nicht zustimmen. Was Sie heute hier beschließen wollen, wird zu erheblich mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum führen: in Parks, in Freibädern, an Badeseen, auf Straßen und öffentlichen Plätzen. Wir finden es unverhältnismäßig, dass damit zahllose unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Deshalb werden wir diesen Punkt selbstverständlich ablehnen.

Mein Fazit zu Ihrem Gesetzentwurf lautet: SchwarzGelb will heute keine substanziellen Verbesserungen für den Datenschutz beschließen – im Gegenteil. CDU und FDP vergeben heute eine wichtige Chance. Eigentlich ist heute ein historischer Tag, an dem man die EU-Datenschutzreform in Deutschland umsetzen könnte. Das hätte ein guter Tag werden können. Leider vergeben Sie diese Chance. Das ist schade.

Ich muss zudem sagen – da schließe ich mich der SPD an –: Dass die FDP hier alles so mitmacht und einfach so durchwinkt, das verwundert nach dem Polizeigesetz, das auch von der FDP im Kabinett beschlossen wurde, nicht mehr wirklich. Das macht es aber auch nicht besser. Vielmehr wäre es wichtig gewesen, auch im Kabinett eine bürgerrechtsfreundliche Korrektur vorzunehmen. Das ist leider nicht erfolgt. Aus diesem Grunde werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall von den GRÜNEN)